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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 04.12.2009, 13:31
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Ich habe diesen Beitrag gerade in einem anderen Forum entdeckt und für wichtig und sinnvoll befunden, es weiter zu verbreiten.

Es geht um den Abmahnschwachsinn im Internet, der immer mehr zunimmt.
Zeichnungsfrist ist bis 05.01.2010


Petition: Schuldrecht - Kostenfreiheit bei fristgerechter Beseitigung des Abmahngrundes vom 10.11.2009

https://epetitionen.bundestag.de/in...s;petition=8308

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EDIT:
Da schon die erste Antwort hier zeigt, daß die Ernsthaftigkeit dieses Beitrages nicht von jedem verstanden wird,
ist es leider unabdingbar, den Beitrag noch kurz zu erläutern:

Jeder, der sich mit dem Thema Homepage, Internetforum, E-Commerce usw. beschäftigt, dürfte das Thema "Abmahnung"
zumindest schon mal gehört haben.
Da sich hierbei i.d.R. nur irgendwelche Anwälte die Taschen voll machen und eigentlich fast jeder Homepagebetreiber
gefährdet ist, wäre es angebracht, wenn sinnlose OT-Beiträge mal ausbleiben würden.

Diejenigen die das Thema verstanden haben und die es betrifft, werden es danken.
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Geändert von schnorps40 (04.12.2009 um 14:10 Uhr)
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  #2  
Alt 04.12.2009, 13:47
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Zitat:
Zitat von schnorps40 Beitrag anzeigen
Ich habe diesen Beitrag gerade in einem anderen Forum entdeckt und für wichtig und sinnvoll befunden, es weiter zu verbreiten.

Es geht um den Abmahnschwachsinn im Internet, der immer mehr zunimmt.
Zeichnungsfrist ist bis 05.01.2010


Petition: Schuldrecht - Kostenfreiheit bei fristgerechter Beseitigung des Abmahngrundes vom 10.11.2009

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Gruss Gerd
Zeit heilt nicht die Wunden....man gewöhnt sich nur an den Schmerz.....
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  #3  
Alt 04.12.2009, 13:56
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Vermutlich nicht, aber dumme OT-Beiträge sicher noch weniger
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  #4  
Alt 04.12.2009, 23:11
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Moin,
hast Recht, die Abmahnerei allein aus Profitgier ist schon ein Kreuz. Ich halte mich hier auf dem laufenden: http://www.abmahnwelle.de/index.html
Rechtschreibfehler in einer Petition machen sich übrigens nicht gut.
gruesse
Hanse
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  #5  
Alt 04.12.2009, 23:26
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Warum sollte eine Abmahnung im Internet eine kostenfreie Vorstufe haben ? Soll ich meine Anwaltskosten selbst tragen?
Ich habe selbst schon reichlich Abmahnungen erhalten und praktiziere das auch bei meinen Mitbewerbern wenn es notwendig ist. Das gehört zum Geschäftsleben dazu und ist auch sinnvoll um unnötige Gerichtsverfahren zu vermeiden.
Der Wildwuchs wie z.B. Abmahnungen gleich 1000fach zu versenden, etc. muss dringend überarbeitet werden. Da gibt es klaren Missbrauch.

Geändert von makana (05.12.2009 um 00:38 Uhr)
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  #6  
Alt 05.12.2009, 13:28
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moin,
kostenlos nicht, aber drastisch begrenzt gehört das schon. max. 50 euronen denke ich mal.

bis denn
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theorie und praxis sind theoretisch gleich, aber praktisch nicht !!!

rechts-schreibfehler sind gewollt und deswegen mit voller Absicht erstellt. wer welche findet, darf sie behalten, verschenken oder auch versteigern.
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  #7  
Alt 05.12.2009, 14:01
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Zitat:
Zitat von makana Beitrag anzeigen
Warum sollte eine Abmahnung im Internet eine kostenfreie Vorstufe haben ? Soll ich meine Anwaltskosten selbst tragen?
Ich habe selbst schon reichlich Abmahnungen erhalten und praktiziere das auch bei meinen Mitbewerbern wenn es notwendig ist. Das gehört zum Geschäftsleben dazu und ist auch sinnvoll um unnötige Gerichtsverfahren zu vermeiden.
Der Wildwuchs wie z.B. Abmahnungen gleich 1000fach zu versenden, etc. muss dringend überarbeitet werden. Da gibt es klaren Missbrauch.
Weil die Abmahnstrafen völlig überzogen sind ! Dort kann man teilweise von dem Versuch sprechen , andere Firmen in die Pleite zu treiben !
Das Abmahnen ansich ist ja oftmals auch sinnvoll , aber warum reicht es Dir nicht den Betroffenen slbst anzuschreiben ? Warum gleich mit Anwalt ?

Einmal selbst abmahnen und androhen von Kosten und dann mit Anwalt , wenn nicht beseitigt/berichtigt etc. wurde .
Das wäre in meinen Augen der richtige Weg !

Von mir aus kann der Abmahner ja noch seinen Arbeitsaufwand für das Schreiben in Rechnung stellen , aber mehr nicht !

Ich habe mal eine Abmahnung bekommen , weil ich die Widerrufbelehrung nicht von 2 auf 4 Wochen geändert hatte ( schlich weg vergessen )
Der Abmahner wollte einen Verlustausgleich von 1300 Euronen

Dabei hatte eine Rückgabemöglichkeit von 2 Wochen keinen Vorteil gegenüber einer mit 4 Wochen .

Da die Kunden bei Ihm die Ware länger zurückgeben konnten , haben Sie sicherlich eher bei Ihm gekauft !

Trotzdem hatte ich keine Chance und mußte Zahlen

Wer fair handelt , der weist seine Mitbewerber auf Fehler hin und erst wenn die es nicht ändern , dann kann er Abmahnen !

So ist zumindest meine Meinung

lg
heiko
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.


lg

Heiko
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Alt 06.12.2009, 08:23
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Zitat:
Zitat von makana Beitrag anzeigen
Warum sollte eine Abmahnung im Internet eine kostenfreie Vorstufe haben ? Soll ich meine Anwaltskosten selbst tragen?
Ich habe selbst schon reichlich Abmahnungen erhalten und praktiziere das auch bei meinen Mitbewerbern wenn es notwendig ist. Das gehört zum Geschäftsleben dazu und ist auch sinnvoll um unnötige Gerichtsverfahren zu vermeiden.
Der Wildwuchs wie z.B. Abmahnungen gleich 1000fach zu versenden, etc. muss dringend überarbeitet werden. Da gibt es klaren Missbrauch.
1. Wo wäre das Problem, mit einem 3-Zeiler auf einen möglichen Fehler hinzuweisen, dazu braucht man doch keinen Anwalt bemühen, den kann man wenn der (vermeintliche) Fehler nicht behoben wird immer noch einschalten.

2. Der Abmahnwahnsinn hat Dimensionen angenommen, die (tlw.) einfach völlig überzogen und völlig realitätsfremd sind.

3. Eines der großen Probleme besteht darin, daß es derzeit nicht mal möglich ist, 100 % abmahnsichere AGB usw. zu erstellen, da es an einer klaren gesetzlichen Vorgabe mangelt.
Deshalb ist "eigentlich" jeder, der eine Homepage, Shop o.ä. betreibt permanent abmahngefährdet.

4. Es gab in letzter Zeit ja einige öffentlich gemachte Beispiele, die den Irrsinn aufzeigen: Da hat z.B. die Firma Jack Wolfskin Hausfrauen abmahnen lassen, die über eine Plattform handgestrickte Dinge verkauft haben, die eine Tiertatze aufgenäht hatten. Diese Tatzen hatten tlw. kaum eine Ähnlichkeit mit der von JW geschützten Wolfstatze.
Der abmahnende Anwalt hat pauschal mal alle abgemahnt, die irgendeinen Artikel mit irgendeiner Tatze angeboten hatten.

Zur Erinnerung: Das waren Hausfrauen, die handgestrickte Dinge für ein paar Euros verkaufen wollten. Man kann es ergoogeln, welche Beträge von diesen gefordert wurden.
Sich rechtlich dagegen zu wehren, war den meisten Abgemahnten, aus Kostengründen, nicht möglich.
JW hat aufgrund der öffentlichen negativen Kritik, dann die Abmahnungen zurückgezogen.

5. Vor ein paar Tagen war (ich glaube es war in Stern-TV) ein Bericht über einen kleinen Schuh-Laden, der Billig-Turnschuhe bei Ebay inseriert hatte.
Aus Unwissenheit hat die Inhaberin das Wort "Chucks" in die Anzeige geschrieben und bekam prompt eine Abmahnung, da eine Firma diesen Namen geschützt hat. Rechtlich mag diese Firma im Recht sein, aber die Inhaberin dieses kleinen Schuhladens sollte afaik 7.000 Euro Schadenersatz und Gebühren bezahlen.
Kulanterweise (!!) wurden (soweit ich mich erinnere) die Kosten dann auf 4.000 € reduziert


Beide o.g. Fälle zeigen den Irrsinn auf.

Ein "Schaden" dürfte in beiden o.g. Fällen, den (vermeintlichen) Rechteinhabern nicht entstanden sein, die abmahnenden Anwälte bezifferten aber natürlich einen horrenden Schadensbetrag (logisch, denn danach bemessen sich ja ihre Gebühren).
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Alt 06.12.2009, 10:47
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Die Welt, wie sie sein sollte:

Wer die "Musik" sofort ruft, sollte dafür aufkommen.
Anwaltliche Abmahnungen erst nach erstmaliger, eigenständiger Kontaktaufnahme unter Hinweis entsprechender Kosten und Fristsetzung.


Jan
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  #10  
Alt 06.12.2009, 14:09
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Die große Problematik liegt darin, daß Gesetze nun mal von Juristen gemacht werden. Und diese stellen dann auch noch eine der größten Berufsgruppen im Parlament.

Deren Interesse an ein einer Änderung des einträglichen Abmahnwesens war in der Vergangenheit nicht sehr groß.

Immerhin gibt es inzwischen viele Anwälte. Und nicht jeder von denen hat gute Geschäfte.

Und so ein paar Abmahnungen sind ja mal schnell geschrieben und verschickt und füllen eben auch in schlechten Zeiten den Porsche Tank.
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  #11  
Alt 08.12.2009, 06:42
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Sicher befürwortet nicht jeder Rechtsanwalt diesen Abmahnwahnsinn.

Es sind inzwischen immerhin > 5.800 Stimmen
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  #12  
Alt 08.12.2009, 13:02
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Zitat:
Zitat von schnorps40 Beitrag anzeigen
Sicher befürwortet nicht jeder Rechtsanwalt diesen Abmahnwahnsinn.

Das habe ich auch schon gehört. Aber ich kenne die Beiden nicht.
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  #13  
Alt 08.12.2009, 13:40
makana makana ist offline
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Zitat:
Zitat von Haddock Beitrag anzeigen
Die Welt, wie sie sein sollte:
Wer die "Musik" sofort ruft, sollte dafür aufkommen.
Anwaltliche Abmahnungen erst nach erstmaliger, eigenständiger Kontaktaufnahme unter Hinweis entsprechender Kosten und Fristsetzung.
Jan
Es gäbe auch die Möglichkeit das Verfahren dem englischen Recht anzugleichen. Hier trägt die Kosten der Abmahner selbst . Der Angreifer kann im Gegensatz zum deutschen Recht auf den Prozesskosten sitzen bleiben, wenn der Angegriffene in Unkenntnis handelte und sich vor Gericht sofort unterwirft, was reine Abzock-Verfahren riskant macht.

Wer einen Unterlassungsanspruch hat, kann eigentlich sofort Klage erheben ohne den Umweg über eine Abmahnung zu gehen. In der Regel ist das deutlich teurer für den Abgemahnten.

Das Problem ist einfach wie man den Missbrauch definieren und ausschalten kann. Dazu gehört auch das Vorgehen gegen Kleingewerbetreibende und Privatpersonen.
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  #14  
Alt 08.12.2009, 14:29
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... seitdem diese vögel in den knast wandern, wurde es imho schon weniger
... ich hab wegen aller möglicher dinge schon einen haufen abmahnungen bekommen und noch nie eine
unterschrieben, geschweige denn bezahlt, ich kann beim besten willen nicht jeden trend mitmachen
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  #15  
Alt 10.12.2009, 17:35
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schnorps40 schnorps40 ist offline
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  #16  
Alt 20.12.2009, 16:04
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Ich hol das mal wieder aus der Versenkung!!

Hab gerade unterzeichnet - und da sollten wirklich alle, die in irgendeinem Forum angemeldet sind oder eine geschäftliche Webseite haben mit machen - nicht weil die Abmahnung grundsätzlich eine schlechte Sache ist, sondern sie inzwischen skrupellos missbraucht wird um talentlosen Anwälten ihren Porsche zu finanzieren!!

Gegen dreisten Betrug oder Gaunerreien im Internet kann man nix machen - dazu fehlt die Kontrollinstanz - aber diese Abmahngeschichten nehmen ein Ausmaß an, dass einem schlecht wird! Jeder noch so kleine Fehler wird mit horenden Forderungen abgemahnt - ein Kunde von mir musste 800 Euro zahlen, weil der webseitenbastelnde Sohn die Steuernummer im Impressum der Firmenwebseite vergessen hatte - Forenadmins, die das ja meist als Hobby machen, werden für äußerungen von Mitgliedern teuer zur rechenschaft gezogen - das muss aufhören - ein Hinweis tuts in den meisten Fällen - wenn für diesen dann grundsätzlich 50 Euro oder so an Arbeitsaufwand berrechnet wird, sagt da kein mensch was - und wenn tatsächlich ein schaden für jemand entstanden ist, kann man ohnehin klagen und bekommt i.d.r. recht!!
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  #17  
Alt 20.12.2009, 17:35
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Zitat:
Zitat von makana Beitrag anzeigen
[englisches Recht ...] Der Angreifer kann im Gegensatz zum deutschen Recht auf den Prozesskosten sitzen bleiben, wenn der Angegriffene in Unkenntnis handelte und sich vor Gericht sofort unterwirft, was reine Abzock-Verfahren riskant macht.
Genau so ist es in Deutschland. Um dieses Prozeßrisiko zu vermeiden, MUSS abgemahnt werden. Erst nach fruchtloser Abmahnung tägt der Angegriffene vor Gericht die Kosten auch dann, wenn er sofort anerkennt.

Zitat:
Zitat von makana Beitrag anzeigen
Wer einen Unterlassungsanspruch hat, kann eigentlich sofort Klage erheben ohne den Umweg über eine Abmahnung zu gehen. In der Regel ist das deutlich teurer für den Abgemahnten.
Ob das eine Verbesserung wäre, wage ich zu bezweifeln. Die Kosten eines Prozesses sind viel höher, von der Gerichtsbelastung mal abgesehen.

Zitat:
Zitat von makana Beitrag anzeigen
Das Problem ist einfach wie man den Missbrauch definieren und ausschalten kann. Dazu gehört auch das Vorgehen gegen Kleingewerbetreibende und Privatpersonen.
Rechtsfreier Raum für "Kleine"???

Bitte auch die andere Seite der Medaille sehen. Ein Kleingewerbetreibender kann sich ohne Kostenerstattungsanspruch gegen eine Rechtsverletzung gar nicht wirksam wehren.

Die Aufregung ist typ. deutsch. Unser Rechtssystem ist ziemlich einzigartig, was die nahezu vollständig Kostenerstattungspflicht des Unterliegenden angeht. Eine Kostenerstattung (auch von Abmahnungen) ist das Ergebnis eines durchaus sozialen Ansatzes, der es gerade einem Kleinen ermöglicht, einen Großen anzugreifen.

Die Konsequenzen einer Kostenerstattungsabschaffung wären
US-Verhältnisse. Die will sicherlich keiner. Eine Abmahnkostendeckelung machte es einem Kleinen ebenso unmöglich, seine Rechte zu verfolgen, da er für z.B. 50 EUR keinen Anwalt bekommt, also zuschießen müßte.

Ich verstehe die Aufregung auch deshalb nicht, weil man sich gegen eine unberechtigte Abmahnung doch einfach wehren kann. Die Kosten z.B. der anwaltlichen Prüfung einer (unberechtigten) Abmahnung muß der Abmahner tragen. Der zu unrecht Abgemahnte wird also vom Rechtssystem schon jetzt in Kostenhinsicht unterstützt. Wer hingegen ein Recht eines anderen verletzt hat, ist IMHO weniger schutzwürdig, als der Rechteinhaber und soll die Kosten dann auch tragen.

Wenn in der Argumentation immer auf den versehentlich ein Recht verletzenden, kleinen, unschuldigen mp3-Downloader oder Raubkopierer o.ä. verwiesen wird, frage ich mich, ob wir dazu übergehen wollen, nur noch vorsätzliche Rechtsverletzer die Konsequenzen tragen zu lassen? Dann wird's lustig.
__________________
Beste Grüße

John
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