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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #1  
Alt 05.12.2009, 21:26
Picnicker Picnicker ist offline
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Standard Überhöhte Stützlast

Hallo,

heute hab ich mein Boot nach Holland in die Werkstatt getrailert. Die zulässige Stützlast am Zugwagen ist 75 kg, die eingebaute Stützlastwaage am Stützrad zeigt aber irgendwas von 140 kg an. Ich bin mir ziemlich sicher, daß die Stützlastwaage zuviel anzeigt, trotzdem glaube ich, daß die Stützlast über 75 kg liegt.
Ich frage mich jetzt, wie sich eine erhöhte Stützlast auf das Fahrverhalten auswirkt. Gibt es eine Faustformel / Logik zu dem Thema?
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Gruß Herbert
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  #2  
Alt 05.12.2009, 21:42
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Vierzigplus Vierzigplus ist offline
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Ich bin vor zig Jahren einmal mit einem völlig überladenen Anhänger gefahren (zul. Anhängelast 1.000 kg bei Stützlast von 50 kg, tatsächlich hingen ca. 2,5 to dran).

Beim Abbiegeversuch fuhr das Auto geradeaus weiter!

Aus dieser Erfahrung heraus würde ich sagen, dass sich das Fahrverhalten bei verdoppelter Anhängelast eklatant verändern kann. Fällt unter: Grob Fahrlässig!
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Gruß
Stefan
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  #3  
Alt 05.12.2009, 21:46
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Hardy20 Hardy20 ist offline
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Hallo Herbert,

die Stützlast sollte immer so maximal wie möglich sein, aber den kleinsten Wert der "Kuppelei" aus Gründen der mechanischen Belastung nicht überschreiten, also z.B. 75 kg das Zugfahrzeug - 100 kg die max. Trailerstüzlast bedeutet max. 75 kg. Du solltest aber andererseits immer die max. mögliche Stützlast ausnutzen, weil das Gespann dann besser und stabiler läuft. Bei geringer Stützlast kann es sehr schnell instabil werden und sich gefährlich aufschaukeln.
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Gruß von Hartmut
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  #4  
Alt 06.12.2009, 07:12
Picnicker Picnicker ist offline
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Zitat:
Zitat von Hardy20 Beitrag anzeigen
Hallo Herbert,

die Stützlast sollte immer so maximal wie möglich sein, aber den kleinsten Wert der "Kuppelei" aus Gründen der mechanischen Belastung nicht überschreiten, also z.B. 75 kg das Zugfahrzeug - 100 kg die max. Trailerstüzlast bedeutet max. 75 kg. Du solltest aber andererseits immer die max. mögliche Stützlast ausnutzen, weil das Gespann dann besser und stabiler läuft. Bei geringer Stützlast kann es sehr schnell instabil werden und sich gefährlich aufschaukeln.

Hallo Hartmut,

über die Vorteile der maximalen Ausnutzung der Stützlast hatte ich auch schonmal gelesen. Kann es nicht sein, daß bei einer Überschreitung der Stützlast das Gespann noch besser und stabiler läuft? Zumindest bis zu einer gewissen Grenze?
Die zulässige Anhängelast sollte aber nicht überschritten sein "nur" die zulässige Stützlast.
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Gruß Herbert
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  #5  
Alt 06.12.2009, 08:08
Leuchtturm Leuchtturm ist offline
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Je höher die Aufliegelast desdo besser das Fahrverhalten. Aber bei Überschreitung der zulässigen Stützlast am Fahrzeug ist Vorsicht geboten das könnte einen Achsschaden verursachen. Ein paar Kilo schaden wohl nicht aber übertreiben würde ich das nicht. Bei 140 kg angezeigt auf der Waage würde ich vorsichtig sein. Die Deichsel des Anhängers muß auch den Kräften standhalten.
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Gruß und Ahoi Martin
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  #6  
Alt 06.12.2009, 09:26
Benutzerbild von Bär-Liner
Bär-Liner Bär-Liner ist offline
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Zitat:
Zitat von Picnicker Beitrag anzeigen
Hallo,

heute hab ich mein Boot nach Holland in die Werkstatt getrailert. Die zulässige Stützlast am Zugwagen ist 75 kg, die eingebaute Stützlastwaage am Stützrad zeigt aber irgendwas von 140 kg an. Ich bin mir ziemlich sicher, daß die Stützlastwaage zuviel anzeigt, trotzdem glaube ich, daß die Stützlast über 75 kg liegt.
Ich frage mich jetzt, wie sich eine erhöhte Stützlast auf das Fahrverhalten auswirkt. Gibt es eine Faustformel / Logik zu dem Thema?



Hallo ,

klar gibt es ne Faustformel !!


http://www.verkehrsportal.de/bussgel...g/bkatv_73.php



Schönen Advent .
Gruß Ralf
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Wir leben alle unter einem Sternenhimmel, haben aber nicht immer den gleichen Horizont .
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  #7  
Alt 06.12.2009, 09:36
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Hardy20 Hardy20 ist offline
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Zitat:
Zitat von Leuchtturm Beitrag anzeigen
Je höher die Aufliegelast desdo besser das Fahrverhalten. Aber bei Überschreitung der zulässigen Stützlast am Fahrzeug ist Vorsicht geboten das könnte einen Achsschaden verursachen. Ein paar Kilo schaden wohl nicht aber übertreiben würde ich das nicht. Bei 140 kg angezeigt auf der Waage würde ich vorsichtig sein. Die Deichsel des Anhängers muß auch den Kräften standhalten.
Hallo Martin,
also, an Achsschäden am Zugfahrzeug denke ich da weniger, eher an Schäden an der Auflaufbremse. Mir ist es einst so ergangen, obwohl ich nur um ca. 25 kg die Stützlast (bewußt) überschritten hatte. Aber bei etwa 4000 km Trailerstrecke im Jahr hatte die Schubstange der Auflaufbremse (Produkt eines bayerischen Herstellers) zu viel Spiel und das war recht mühsam zu reparieren.
Aber es ist richtig, je höher die Auflage am Kupplungskopf, desto besser ist das Fahrverhalten, auch die Nickbewegungen auf manchen Autobahnstrecken werden reduziert.
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Gruß von Hartmut
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  #8  
Alt 06.12.2009, 09:46
Picnicker Picnicker ist offline
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Also eigentlich ging es mir um die technische Auswirkung auf das Fahrverhalten, nicht um die Auswirkung auf mein Punkte- bzw. Girokonto.

Aber wenn wir schonmal dabei sind:
"Kraftfahrzeug mit einem einachsigen Anhänger in Betrieb genommen, dessen zulässige Stützlast um mehr als 50 % über- oder unterschritten wurde"

40 €, 1 Pkt bei 50% Überschhreitung? D.h. ich komm bei 75 kg zulässiger Stützlast und 100 kg tats. Stützlast punktefrei davon? Ich hab aber einen zweiachsigen Anhänger? Gibts dann nochmal Rabatt? Oder zählt's doppelt?
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Gruß Herbert

Geändert von Picnicker (06.12.2009 um 10:38 Uhr)
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  #9  
Alt 06.12.2009, 09:56
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Dann rechne doch einmal nach, ab welcher Stützlast Deine Vorderachse abhebt und Dein Fahrzeug nicht mehr steuerbar wird.

Beim Fahren kommen zur Stützlast noch Trägheitsmomente durch Nick- und Federbewegungen des Gespanns. Da kommt wahrscheinlich das Doppelte zusammen. 300 kg hinten reduzieren die Achslast vorne um 60 kg? Fahr damit einmal um die Kurve!

Die Gewichtsverteilung des Fahrzeugs verändert sich gavierend. Aus einer Gewichtsverteilung von 50/50 wird 40/60! Das hat sicherlich erheblich Auswirkungen aus das Steuerverhalten.

Traglasten der Reifen können überschritten werden; da platzt auch schon einmal ein Reifen weg. Und das hat dann bestimmt Auswirkungen auf das Fahrverhalten.

Das ganze hängt sicherlich ganz extrem vom Fahrzeugtyp ab; ein schwerer SUV mit kurzem Überhang hinten wird sicherlich weniger reagieren, als eine leichtere Limousine mit großem Überhang.
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Gruß
Stefan
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  #10  
Alt 06.12.2009, 10:21
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Je nach Zugfahrzeug, bis der Vorderradantrieb auf schlechter Fahrbahn am Berg durchrutscht, oder das Fahrzeug unlenkbar wird.

Grüße, Jan
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  #11  
Alt 06.12.2009, 10:33
roberteberle roberteberle ist offline
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hi männer,
ich hatte mal einen kapitalen unfall wegen zu hoher stützlast:

wie gesagt, stützlast statt 100 kg geschätzte 180 kg.
auf landstrasse war noch alles ok, bei einfahrt auf ab kam nach ca 1 km eine bodenwelle, das gespann kam sofort ins schlingern und schlug in die mittelleitplanke ein.

am zugfahrzeug (mb 280 se) wurde durch den hänger das komplette heck abgeknickt, totalschaden.
hänger (senkomat) totalschaden und ladung (super 7) totalschaden.

war ein teurer spass.

da ich jährlich ein paar tausend km gespann fahre achte ich peinlich auf verzurrung und gewichte/lastverteilung.

mfg robert
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Mit freundlichen Grüßen, Robert
Danke fürs lesen.

es gibt nichts, das nicht irgendjemand irgendwo ein bischen schlechter und billiger macht
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  #12  
Alt 06.12.2009, 10:35
Picnicker Picnicker ist offline
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Zitat:
Zitat von Vierzigplus Beitrag anzeigen
Dann rechne doch einmal nach, ab welcher Stützlast Deine Vorderachse abhebt und Dein Fahrzeug nicht mehr steuerbar wird.

Beim Fahren kommen zur Stützlast noch Trägheitsmomente durch Nick- und Federbewegungen des Gespanns. Da kommt wahrscheinlich das Doppelte zusammen. 300 kg hinten reduzieren die Achslast vorne um 60 kg? Fahr damit einmal um die Kurve!

Die Gewichtsverteilung des Fahrzeugs verändert sich gavierend. Aus einer Gewichtsverteilung von 50/50 wird 40/60! Das hat sicherlich erheblich Auswirkungen aus das Steuerverhalten.

Traglasten der Reifen können überschritten werden; da platzt auch schon einmal ein Reifen weg. Und das hat dann bestimmt Auswirkungen auf das Fahrverhalten.

Das ganze hängt sicherlich ganz extrem vom Fahrzeugtyp ab; ein schwerer SUV mit kurzem Überhang hinten wird sicherlich weniger reagieren, als eine leichtere Limousine mit großem Überhang.
Um Missverständnissen vorzubeugen: Meine Berechnungen in Richtung Bußgeld waren ironisch gemeint. Trotzdem glaube ich nicht, daß bei einer Überschreitung der zulässigen Stützlast von 75 kg um 25 kg
a) die Vorderachse abhebt
b) die Hinterachse bricht
c) Reifen wegen Überlastung platzen

Sonst trau ich mich ja bald nicht mehr, ne Kiste Bier in den Kofferraum zu stellen. Aber ist auch nur meine Meinung.

Danke für den Hinweis mit der Auflaufbremse, habe auch das Fabrikat eines bayerischen Herstellers. Das schau ich mir mal genauer an.
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Gruß Herbert
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  #13  
Alt 06.12.2009, 10:48
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Vierzigplus Vierzigplus ist offline
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Zitat:
Zitat von Picnicker Beitrag anzeigen
...Richtung Bußgeld waren ironisch gemeint. Trotzdem glaube ich nicht, daß bei einer Überschreitung der zulässigen Stützlast von 75 kg um 25 kg
a) die Vorderachse abhebt
b) die Hinterachse bricht
c) Reifen wegen Überlastung platzen....
Im Eingangströöd stand etwas von 140 kg statt 75 kg! Daraus werden jetzt plötzlich "nur" 100 kg

Wenn ich ein Fahrzeug an seine Grenzen bringe, können die Komponenten ihre Funktionen nicht mehr erfüllen. Dämpfer dämpfen nicht mehr ausreichend, das Fahrzeug gerät außer Kontrolle, kann extrem unter- oder übersteuern.
Die Hinterachse "bricht" nicht, aber Stabis oder Achskomponenten können verbiegen oder brechen. Spur und Sturz können sich verändern, usw.

Wenn Dir die Antworten nicht passen oder Du es Dir mit Deinen Tatsachen unterwegs anders überlegst, kann man Dir auch nicht helfen.

Aber mein Vorredner hatte die Folgen ziemlich eindrucksvoll beschrieben.
__________________
Gruß
Stefan
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  #14  
Alt 06.12.2009, 11:17
Picnicker Picnicker ist offline
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Zitat:
Zitat von Vierzigplus Beitrag anzeigen
Im Eingangströöd stand etwas von 140 kg statt 75 kg! Daraus werden jetzt plötzlich "nur" 100 kg

Wenn ich ein Fahrzeug an seine Grenzen bringe, können die Komponenten ihre Funktionen nicht mehr erfüllen. Dämpfer dämpfen nicht mehr ausreichend, das Fahrzeug gerät außer Kontrolle, kann extrem unter- oder übersteuern.
Die Hinterachse "bricht" nicht, aber Stabis oder Achskomponenten können verbiegen oder brechen. Spur und Sturz können sich verändern, usw.

Wenn Dir die Antworten nicht passen oder Du es Dir mit Deinen Tatsachen unterwegs anders überlegst, kann man Dir auch nicht helfen.

Aber mein Vorredner hatte die Folgen ziemlich eindrucksvoll beschrieben.
Hallo Stefan,
ich bin für alle Antworten dankbar. Bitte beachte aber auch, daß ich schon im Eingangsposting geschrieben hatte, daß die Waage wahrscheinlich zu viel anzeigt.
Weiter unten im Trööt ging es dann mehrmals um 25 kg Überschreitung.
Grundsätzlich gebe ich Dir recht, daß man Fahrzeuge nicht an Ihre Grenzen bringen sollte, daß geht immer zu Lasten der Sicherheit und Lebensdauer.
Aber ich glaube auch nicht, daß man ein Fahrzeug mit 25 oder 50 kg mehr Stützlast an diese Grenzen bringt.

Also nix für Ungut.
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Gruß Herbert
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  #15  
Alt 06.12.2009, 12:46
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Stephan123 Stephan123 ist offline
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Ich denke auch das das Ganze etwas Fahrzeugabhängig ist wenn du eh schon auf der letzten Rille fährst ist das sicher dramatischer als wenn dein Zugfahrzeug noch Reserven in der Zuladung und der Anhängelast hat.
Ich hab meine Stützlast bis jetzt immer nur geschätzt und hatte auch noch nie ein Problem mit zu hoher sondern immer mit zu niedriger Stützlast.
Klar Übertreiben soll mann es nicht aber ich für mein Gespann lieber etwas mehr als zu wenig
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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  #16  
Alt 06.12.2009, 23:07
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ralfschmidt ralfschmidt ist offline
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Hallo Picnicker,
das Gespann läuft stabiler, aber wenn man es mit der Stützlast überteibt wird das Heck vom Zugfahrzeug so weit runter gedrückt,
daß die Vorderräder entlastet werden, da durch läßt sich das Zugfahrzeug kaum noch lenken
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
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  #17  
Alt 07.12.2009, 00:21
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Zitat:
Zitat von Picnicker Beitrag anzeigen
Ich hab aber einen zweiachsigen Anhänger? Gibts dann nochmal Rabatt? Oder zählt's doppelt?
Du hast sicher keinen Zweiachser, sondern einen mit Tandem(Doppel)achse ... ...
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  #18  
Alt 07.12.2009, 02:44
Picnicker Picnicker ist offline
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Richtig, es ist ne Tandemachse.
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Gruß Herbert
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  #19  
Alt 07.12.2009, 09:15
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von Picnicker Beitrag anzeigen
[...] Ich hab aber einen [Tandem-] Anhänger?
Nach meiner Erfahrung neigt ein Tandemanhänger grundsätzlich zum Stuckern oder Nicken, da die Tandemachse ja bereits eine relativ große Eigenstabiltät um die Querachse hat. Die Stützlast wirkt dem Stuckern/Nicken entgegen.

Eine zu hohe Stützlast erkennt man IMHO daran, daß der Anhänger bei höherer Geschwindigkeit zu langem Nachnicken nach Bodenwellen neigt. Das tritt noch vor Steuerungsbeeinträchtigungen ein.

Deshalb ist meine Faustregel: Das draufpacken, was das Zugfahrzeug noch verträgt. Wenn das Gespann auf Bodenwellen lange nachschwingt, wieder etwas reduzieren.
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Beste Grüße

John
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  #20  
Alt 07.12.2009, 10:01
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Nichtschwimmer78 Nichtschwimmer78 ist offline
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Die Rechnung ist doch ganz einfach ,hat man den Kofferraum nicht beladen (und dort sind ca. 2-300kg Zuladung möglich) machen normal auch 65kg mehr am Haken nicht mehr aus als wie wenn 300kg im Kofferraum liegen..(Hebelgesetz)
Und wie viele schon geschrieben haben lieber etwas mehr als zuwenig..
Denn das beschriebene Querstellen tritt bei schwerem Anhänger+ zuwenig Stützlast auf.Bodenwelle lässt den Anhänger nicken das Auto wird hinten ausgehoben, Fahrer bremst aus Schreck leicht und der Anhänger schiebt das Auto ums Eck...
Zuviel Stützlast kann dier das Auto normal nicht ums Eck drehen (da muss es schon echt soweit gehen das es dir die Vorderachse komplett aushebt)Und das ist mir noch nie passiert, obwohl der Raumverlust im Radhaus hinten oft schon maximal war.. Da bin ich immer sicher gefahren, nur einmal musste ich ein Auto verkehrt herum auflegen (Motor hinten) geschätzte 25kg Stützlast, das war wie fahren auf Glatteis.. furchtbar nie wieder.
Bekannte bvon mir berichten über ähnliches Fahrverhalten..
__________________
---Da werden sie geholfen
Der Nichtschwimmer78 aka. Stefan
Servus, du Land der begrenzten Möglichkeiten, aber der unbegrenzten Unmöglichkeiten, ich schreibe leise: Servus.
Bald bin ich hier raus.
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  #21  
Alt 07.12.2009, 10:20
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DAREDEVIL DAREDEVIL ist offline
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Zitat:
Zitat von Nichtschwimmer78 Beitrag anzeigen
Die Rechnung ist doch ganz einfach ,hat man den Kofferraum nicht beladen (und dort sind ca. 2-300kg Zuladung möglich) machen normal auch 65kg mehr am Haken nicht mehr aus als wie wenn 300kg im Kofferraum liegen..(Hebelgesetz)
Und wie viele schon geschrieben haben lieber etwas mehr als zuwenig..
Denn das beschriebene Querstellen tritt bei schwerem Anhänger+ zuwenig Stützlast auf.Bodenwelle lässt den Anhänger nicken das Auto wird hinten ausgehoben, Fahrer bremst aus Schreck leicht und der Anhänger schiebt das Auto ums Eck...
Zuviel Stützlast kann dier das Auto normal nicht ums Eck drehen (da muss es schon echt soweit gehen das es dir die Vorderachse komplett aushebt)Und das ist mir noch nie passiert, obwohl der Raumverlust im Radhaus hinten oft schon maximal war.. Da bin ich immer sicher gefahren, nur einmal musste ich ein Auto verkehrt herum auflegen (Motor hinten) geschätzte 25kg Stützlast, das war wie fahren auf Glatteis.. furchtbar nie wieder.
Bekannte bvon mir berichten über ähnliches Fahrverhalten..

Sorry, aber ich denke mal das dies so nicht 100% stimmt !

Die stuetzlast hat nicht nur etwas mit dem KFZ zu tun sondern auch mit der anhaenger kupplung selbst.
Viele Fahrzeuge haben einfach nicht die noetige aufnahme und befestigungs moeglichkeit um mehr drauf zu packen, hat mit was im kofferraum ist absolut nichts zu tun.
Sonst koennte ja auch einer sagen , er laesst die dicke schwiegermutter zu hause damit er ein groesseres boot ziehen kann.

ZUM ZIEHEN IMMER DAS RICHTIGE FAHRZEUG HABEN . SEHR WICHTIG !
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  #22  
Alt 07.12.2009, 10:28
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Nichtschwimmer78 Nichtschwimmer78 ist offline
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Geb ich dir schon recht
Nur mache ich mir da in Deutschland zugelassenen Produkten nicht so den Kopf (2-3 fache Sicherheit)
Und ich kenne genügend die weitaus mehr übertreiben und eine AHK ist dabei noch nicht abgebrochen bzw aus dem Auto gerissen worden...Und ich rede ja von etwas mehr - 65kg sind schon grenzwertig nur 65kg weniger (als 75kg) wären eindeutig schlimmer, aber so 25kg mehr fährt sich besser und bei korrekter Montag dürfte nichts passieren.
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---Da werden sie geholfen
Der Nichtschwimmer78 aka. Stefan
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Bald bin ich hier raus.

Geändert von Nichtschwimmer78 (07.12.2009 um 10:36 Uhr)
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  #23  
Alt 07.12.2009, 10:30
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Chili Chili ist offline
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Ich habe eine abnehmbare AHK. Die wird durch drei Stahl-Murmeln fixiert.
Denen traue ich irgendwie nicht so recht über'n Weg.
Wenn ich bei Unebenheiten merke, wie der Anhänger daran rum reisst, ist mir nie ganz wohl.
Deshalb habe ich für mich entschieden, dass ich die Stützlast nicht ganz ausreize. 75kg sind vorgesehen, ich geh auf ca. 60kg.
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  #24  
Alt 07.12.2009, 10:31
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Zitat:
Zitat von Nichtschwimmer78 Beitrag anzeigen
Die Rechnung ist doch ganz einfach ,hat man den Kofferraum nicht beladen (und dort sind ca. 2-300kg Zuladung möglich) machen normal auch 65kg mehr am Haken nicht mehr aus als wie wenn 300kg im Kofferraum liegen..(Hebelgesetz)
Der völlig richtige Verweis auf die Hebelgesetze zeigt, daß ein wesentlicher Faktor das Zugfahrzeug ist, genauer dessen Hecküberstand. Noch genauer: das Verhältnis zwischen Radstand und Hecküberstand.

Befindet sich die AHK nahe an der Hinterachse, wirkt sich eine Stützlasterhöhung viel weniger auf die Belastung des Zugwagens aus, als bei einem Fahrzeug mit großem Abstand zwischen AHK und Hinterachse. Analoges gilt, wenn der Radstand bei gleichem Hecküberstand kleiner ist.
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Beste Grüße

John
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  #25  
Alt 07.12.2009, 10:35
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DAREDEVIL DAREDEVIL ist offline
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Es ist eher nicht so die AHK selbst , aber wie sie am fahrzeug angebracht ist.
Klar am rahmen ,,aber ist der an der stelle fuer mehr belastung ausgelegt , koennen die bolzen die scherkraefte ab ???

Ich weiss, TUEV,,aber deshalb ja die begrenzung.

Auch klar 20-25 KG mehr , kein thema ,,aber 50 + ??? NE !!

Gib ich dir auch recht,,nie drunter !

Hier im ammiland ist das halt schoen,,grosse pick ups und LKW AHK, 80+ MPH auf dem highway ( nicht erlaubt ,HEHE ) und 1 tonne stuezlast mit 8-10 tonnen hinten drann !

Aber eins muss mann sagen da schwenkt nix , nur mit dem anhalten gibts hier probleme !
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