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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 06.12.2009, 20:53
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Standard Dauerhafte Videoüberwachung gegen Verkehrssünder unzulässig

Interessantes Gerichtsurteil des Oberlandesgerichts Oldenburg
auf Basis eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts.

Zitat:
Eine dauerhafte Videoüberwachung von Fahrbahnen verstößt
gegen die Grundrechte eines jeden Menschen.
Quellen: http://www.focus.de/auto/news/recht-...id_460203.html
und
http://www.rp-online.de/auto/news/Vi...id_790999.html

Gruß
UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
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Alt 06.12.2009, 20:59
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Die einen sprechen von Video die anderen von "Kamera"

Betrifft das jetzt jede Blitzkiste und ab wann gilt eine Kamera als "fest" installiert ??
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Akki

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  #3  
Alt 06.12.2009, 21:02
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Gilt das Urteil jetzt nur für Fahrbahnen oder greift das Urteil weiter.
Permanente Videoüberwachung? Können diese demnächst gar nicht mehr verwendet werden?
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  #4  
Alt 06.12.2009, 21:04
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Das ist mal Goil Uwe, gut dieses zu Wissen!! Obwohl ich hatte da noch nie ein Problem...
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Gruß Peter
Grün lebt Blau bewegt

Der wo liegen bleibt, wird ohne wen und aber abgeschleppt...
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  #5  
Alt 06.12.2009, 21:24
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Zitat:
Zitat von payed Beitrag anzeigen
Die einen sprechen von Video die anderen von "Kamera"

Betrifft das jetzt jede Blitzkiste und ab wann gilt eine Kamera als "fest" installiert ??
Zitat:
Zitat von Vista Beitrag anzeigen
Gilt das Urteil jetzt nur für Fahrbahnen oder greift das Urteil weiter.
Permanente Videoüberwachung? Können diese demnächst gar nicht mehr verwendet werden?
Ich war ein paar Tage auf "Lustreise" und darum nicht
auf dem allerletzten Stand Sicherlich werden in den
nächsten Tagen noch mehr Infos bei die Automobilclubs,
Verbänden, diverse Berufskraftfahrerverbände, Fachforen
und in den Medien erscheinen.

Ich sehe das mal so, dass eine permanente Überwachung
nicht erlaubt ist, darunter fällt sicherlich auch auf Brücken
kurzzeitig installierte Geräte, die später ausgewertet werden.
(Soll aber nur in Norddeutschland und MV sein)
Eine Überwachung ist aber weiterhin erlaubt, wenn der Sünder
sofort angehalten wird und ihm die Tat bewiesen wird.

Aber wie schon geschrieben, achtet halt mal auf Infos
von wirklichen Fachleute und das bin ich NICHT!

Gruß
UWE
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  #6  
Alt 06.12.2009, 21:29
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Also sind die High-Tech-Maut-Brücken zum Bespitzeln von Autofahrern tabu!?
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Stefan
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Alt 06.12.2009, 22:03
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Da bin ich ja jetzt mal gespannt, was das für Wellen schlägt.
Hoffentlich wird da drüber nicht Halbwissen verbreitet.

Mal die nächste Berichterstattung abwarten.
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Akki

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  #8  
Alt 06.12.2009, 22:49
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Ich weiß nicht, was ich davon halten soll.

Ich sehe soviele menschenhassende Vollmeisen im Straßenverkehr, dass ich mir teilweise hinter jedem Busch einen Blitzkasten wünsche - aber im Gegensatz zur normalen Handhabe gefälligst dort, wo auch Gefahren bestehen und nicht einfach nur schnell gefahren wird.

Als Beispiel brachte ich ja schon unseren verkehrsberuhigten Bereich - wahnsinnseng, überall Falschparker, kein Gehweg, aber Deppen die mit über 50km/h an spielenden Kindern vorbeirasen...

Auch hier scheint den "Richtern" Täterschutz vor Opferschutz zu gehen... "Die Überwachung sei vielmehr ein schwerwiegender Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht, weshalb solche Beweismittel nicht verwertbar wären."

Könnte brechen bei sowas. Man erinnere sich an den Streit, ob die Bilder der Mautbrücken zur Überführung eines Sexualmörders genutzt werden dürften, oder ob das gegen den Datenschutz verstößt...
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Mit freundlichem Gruß,
Thorsten
Sapere aude !

Geändert von xtw (06.12.2009 um 22:53 Uhr) Grund: Schreibfehler wie Oink !
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  #9  
Alt 06.12.2009, 23:26
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War letzten Sonntag in der Autosendung.
Einige, aber nicht alle Amtsgerichte, erkennen die Fotos als Beweismittel aus den genannten Gründen nicht mehr an.
Aktuell wären nur noch Laserpistolen in Verbindung mit unmittelbaren
Anhalten anerkannt.
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Gruß vom Oberrhein.
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  #10  
Alt 07.12.2009, 11:32
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Hier kann man das Original Urteil lesen

http://blog.beck.de/2009/12/03/olg-o...eckenmessungen

Ich finde, das Urteil betrifft nicht nur die Abstandsmessung,
sondern auch die Geschwindigkeitsmessung
Auch dort trifft das "Persönlichkeitsrecht" zu

Interessant wäre es, ob das Urteil auch rückwirkend
zum tragen kommt

Gruß
UWE
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  #11  
Alt 07.12.2009, 12:06
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Zitat:
Zitat von Cooky-Crew Beitrag anzeigen
Interessant wäre es, ob das Urteil auch rückwirkend
zum tragen kommt

Das wär ja geil.
Dann hab ich einen Monat Führerscheinentzug gut.
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Gruß Thomas


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