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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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#1
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Dauerhafte Videoüberwachung gegen Verkehrssünder unzulässig
Interessantes Gerichtsurteil des Oberlandesgerichts Oldenburg
auf Basis eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts. Zitat:
und http://www.rp-online.de/auto/news/Vi...id_790999.html Gruß UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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#2
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Die einen sprechen von Video die anderen von "Kamera"
Betrifft das jetzt jede Blitzkiste und ab wann gilt eine Kamera als "fest" installiert ??
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. . Akki dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
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#3
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Gilt das Urteil jetzt nur für Fahrbahnen oder greift das Urteil weiter.
Permanente Videoüberwachung? Können diese demnächst gar nicht mehr verwendet werden? |
#4
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Das ist mal Goil Uwe, gut dieses zu Wissen!! Obwohl ich hatte da noch nie ein Problem...
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Gruß Peter Grün lebt Blau bewegt Der wo liegen bleibt, wird ohne wen und aber abgeschleppt... |
#5
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Zitat:
Zitat:
auf dem allerletzten Stand Sicherlich werden in den nächsten Tagen noch mehr Infos bei die Automobilclubs, Verbänden, diverse Berufskraftfahrerverbände, Fachforen und in den Medien erscheinen. Ich sehe das mal so, dass eine permanente Überwachung nicht erlaubt ist, darunter fällt sicherlich auch auf Brücken kurzzeitig installierte Geräte, die später ausgewertet werden. (Soll aber nur in Norddeutschland und MV sein) Eine Überwachung ist aber weiterhin erlaubt, wenn der Sünder sofort angehalten wird und ihm die Tat bewiesen wird. Aber wie schon geschrieben, achtet halt mal auf Infos von wirklichen Fachleute und das bin ich NICHT! Gruß UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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#7
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Da bin ich ja jetzt mal gespannt, was das für Wellen schlägt.
Hoffentlich wird da drüber nicht Halbwissen verbreitet. Mal die nächste Berichterstattung abwarten.
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. . Akki dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
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#8
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Ich weiß nicht, was ich davon halten soll.
Ich sehe soviele menschenhassende Vollmeisen im Straßenverkehr, dass ich mir teilweise hinter jedem Busch einen Blitzkasten wünsche - aber im Gegensatz zur normalen Handhabe gefälligst dort, wo auch Gefahren bestehen und nicht einfach nur schnell gefahren wird. Als Beispiel brachte ich ja schon unseren verkehrsberuhigten Bereich - wahnsinnseng, überall Falschparker, kein Gehweg, aber Deppen die mit über 50km/h an spielenden Kindern vorbeirasen... Auch hier scheint den "Richtern" Täterschutz vor Opferschutz zu gehen... "Die Überwachung sei vielmehr ein schwerwiegender Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht, weshalb solche Beweismittel nicht verwertbar wären." Könnte brechen bei sowas. Man erinnere sich an den Streit, ob die Bilder der Mautbrücken zur Überführung eines Sexualmörders genutzt werden dürften, oder ob das gegen den Datenschutz verstößt... Geändert von xtw (06.12.2009 um 22:53 Uhr) Grund: Schreibfehler wie Oink ! |
#9
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War letzten Sonntag in der Autosendung.
Einige, aber nicht alle Amtsgerichte, erkennen die Fotos als Beweismittel aus den genannten Gründen nicht mehr an. Aktuell wären nur noch Laserpistolen in Verbindung mit unmittelbaren Anhalten anerkannt.
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Gruß vom Oberrhein.
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#10
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Hier kann man das Original Urteil lesen
http://blog.beck.de/2009/12/03/olg-o...eckenmessungen Ich finde, das Urteil betrifft nicht nur die Abstandsmessung, sondern auch die Geschwindigkeitsmessung Auch dort trifft das "Persönlichkeitsrecht" zu Interessant wäre es, ob das Urteil auch rückwirkend zum tragen kommt Gruß UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. |
#11
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Das wär ja geil. Dann hab ich einen Monat Führerscheinentzug gut.
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Gruß Thomas _______________________ Echte Männer essen keinen Honig........ Echte Männer kauen Bienen............... |
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