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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Verkauf Motorboot in die Schweiz
Hallo zusammen,
wisst ihr welche zum Import eines Motorboots in die Schweiz zu beachten sind. Konkret: will ein Boot in die Schweiz verkaufen und bekomme Anfragen ob das Boot den Regularien entspricht, was sind die die Regularien? Vg heiko |
#2
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War schon mal
les mal hier, vielleicht kommst du einen Schritt weiter http://www.boote-forum.de/phpBB2/vie...hlight=schweiz Gruß UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. |
#3
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danke für die flotte Hilfe,
Verstehe allerdings nicht warum bei Booten die älter als 6 JAhre CE fällig ist, bei jüngeren aber nicht, macht irgendwie keinen Sinn.... Heiko |
#4
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Gesichert ist diese Erkenntnis nicht, aber es kann daran liegen, dass die Schweiz die technischen grundlagen und den Inhalt der Richtlinie übernommen hat - wie auch alle Mitgliedsstaaten der EU. Nachdem die Umsetzung der Richtlinie in der EU selbst seit 16.06.1998 Pflicht ist (also seit 6 Jahren) könnte sich die Schweiz mit dieser regelungb gegen Importe wehren, die ganz ohne techn. Vorgaben gebaut, zugelassen oder in Verkehr gebracht wurden - um gewissermaßen ein einheitliches Niveau zu schaffen.....
Grüsse, Udo |
#5
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HI!
Bei Booten die jünger als 6 Jahre sind, müssen bereits mit CE Norm vom Hersteller in Europa eingeführt werden. Bei älteren Booten muss die CE Konformität durch einen Sachverständigen bestätigt werden. |
#6
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Nein, dass stimmt so nicht ganz, denn wenn man für seinen eigenen Nutzen ein Boot importiert, kann man dies auch ohne eine Konformitätsbwertung durchführen....
Sachverständige müssen dies nicht tun, zumal die meisten sowieso keinen haben....Sachverstand meine ich ;) Grüsse, Udo |
#7
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Hi Heiko
Ein immer wieder heickles Thema sind die Maschinen. Stelle Dir hier eine Liste der in CH zugelassenen Maschinen ein:
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Mit Grüssen aus der Innerschweiz Skipper Hans Und meine Web-Seite: http://www.rc-schottel.ch |
#8
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Hallo Frogger,
ich würde dem potentiellen Käufer eine Kopie der Bootspapiere zufaxen, dann kann er bei der zuständigen kantonalen Schiffahrtspolizei bezüglich Zulassung nachfragen. Zusätzlich muss er noch bei der Einfuhr die schweizerische MWSt bezahlen und ggf. die erste Schiffsprüfung. Falls das Boot mit Hänger verkauft wird, muss der Hänger in den allermeisten Fällen gebremst sein. Dieser bekommt bei der Einfuhr eine separate Stammnummer und muss separat dann zugelassen werden. Die Überführung mit deutscher Tagesnummer ist möglich. Ich würde allerdings bei der Einfuhr einen Zollagenten einschalten, da es so schneller geht. Gruss Frank |
#9
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Hi Frank
Hast Du zufällige eine Rio 600? Dann kennen wir uns!
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#10
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nein es ist keine Rio!
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#11
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Ja dann, lag ich wohl daneben
Schönen Tag und eine Super-Saison wünsch ich Dir!
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#12
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Nein, ich habe eine Jeanneau Sunlight 30, wohne aber ganz bei dir in der Nähe in ZG.
Schönes WE Frank |
#13
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@Frank
Wünsche ich Dir auch. Kann heute leider nicht auf den See, da Frühlingsputzete auf dem Schiff angesagt ist. Ganzer Winter immer gefahren, selten geputzt, nun ist es aber nötig.
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#14
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Watdennu?
hab ich doch einen allten thread ausgebuddelt sorry, das ist wohl ein schweizer-thema, gell
was heisst denn das jetzt: ich kann eines der schönen boote, die in deutschland so billig verscherbelt werden in der schweiz (nach dem verzollen etc.) ohne probleme zulassen, wenn: - es nach 1998 erstmal zugelassen wurde und - es einen motor hat, der in der CH bereits typengeprüft ist? für boot und motor gilt also nicht dasselbe? für den motor reicht die CE nicht aus? wenn ich so die angebote von gebrauchten ankucke, scheint mir das finanziell nicht uninteressant |
#15
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sorry, das war ne blöde frage: NATÜRLICH müssen wir hier in der schweiz eine extrawurst haben, weil wir ja so viel schlauer sind!
wir haben strengere abgasrichtlinien und fürchten nichts mehr als eine verluderung durch die anwendung von so laschen EU-normen wie der Sportboot-Richtlinie 2003/44/EG . der stärkste aussenborder, der hierzulande die hürden genommen hat, ist ein 115-PS yamaha. jetzt weiss ich endlich, warum hier alle innenborder fahren! |
#16
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Hallo!
Einfach zusammengefasst sind die Vorraussetzungen auch bei www.mahart-boote.ch unter "Walensee aktuell" Selbstimport von Booten zu finden. Grundsätzlich wird wohl meistens abgeraten. Zumindest von Händlern. Klar, ist doch der Gebrauchtbootmarkt ziemlich gesättigt. Wenn es sich um ein Gebrauchtboot handelt bin ich sicher das sich preislich etwas machen lässt. Hab mich selbst schon gewundert. Mehrfach. Boot beobachten, nach ein paar Monaten vorbeigehen, anschauen und bei Gefallen Kohle auf den Tisch. Bei einem Preis von 70000,- legst 50000,- hin und tauschst gegen Schlüssel und Papiere. Boote verkaufen sich im Moment fast nur über den Preis. Vorraussetzung ist Du hast bereits einen Liegeplatz. Wenn nicht, kann es schon mal teuer werden. Bei alten Booten sind es oft nicht die Boote die den Preis ausmachen sondern es wird indirekt der Platz verkauft. Sonst Warteliste... Das behaupten zumindest böse Zungen. Bei uns im Hafen hab ich schon einige Boote gesehen die deutlich unter dem geforderten Preis gingen. Also, Geduld und Mut zum Handeln. Könnte sich lohnen. Grüssle! |
#17
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#18
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Für Schweizers
danke!
der link zeigt auf eine zusammenfassung, die 2003 erstellt wurde. genau 2003 hat sich aber offenbar was geändert: wenn ein boot nach 1998 in der EU schon einmal zugelassen wurde, braucht es offenbar keine CE mehr (weil das boot ja sonst nicht zugelassen hätte werden können), es braucht aber in kopie den vorhergehenden schiffsausweis. und für das abgasdokument braucht es erst mal das typenzertifikat. übrigens ist eine weitere revision der BSV und SAV in vernehmlassung, die 2007 wirksam werden dürfte. und die ist SEHR INTERESSANT: http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/docum...richt%20_d.pdf wenn ich das richtig verstehe, bedeutet das unter anderem: - für 4-takter und diesler wird bezüglich abgas die CE ausreichen (für 2-takter nicht), die geräuschemissionen sind ein anderes kapitel und werden restriktiver gemessen (max 72 dba). - ältere motoren, die noch keine abgasdokumente haben, werden nach einer frist von 10 jahren (also ab 2017) verboten! - ab sofort (also 2007) wird eine abgaswartungspflicht für ALLE motoren eingeführt, also alle 3 jahre zur wartung (ältere motoren, die heute keine abgasdoku haben, müssen danach keine grenzwerte einhalten). wirklich interessant, oder? |
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