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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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#1
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Boot (geliehen) anmelden auf Raab
Hallo BF'ler und Kroatien Kenner,
im Juli 2010 habe ich vor mit dem RIB-Boot eines Freundes auf Raab meinen Urlaub zu verbringen. Nun habe ich schon in den verschiedensten Treads einiges (meistens Schwierigkeiten) rund um das Thema "Anmeldung eines Boot als Nichteigner" bei kroatischen Hafenämtern. Nun auf die Gefahr das dieses Thema auch schon in anderen Treads behandelt wurde nun meine Frage. Gibt es Erfahrungen mit dem Anmelden auf Raab? Meine Situation: Das Boot gehört meinem Freund, ist auf ihn registriert beim WSA; Vollmacht (notariell beglaubigt)für die kostenlose Nutzung durch mich wird er mir aushändigen; alle weiteren Unterlagen (Versicherungsnachweis, Registrier-Nachweis usw.) werde ich auch mitnehmen. Ich hoffe das es hier BF-Mitglieder gibt, die mit ähnlicher Situation von Ihren Erfahrungen berichten können. Viele Grüße Ingo
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Wie glücklich man an Land war, merkt man erst, wenn das Schiff untergeht Seneca |
#2
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Hallo Ingo Herzlich Willkomen im BF,
mein Kumpel war schon oft in Rovinj mit meinem Boot und da hat es noch nie jemanden interresiert ob er der Eigentümer ist oder nicht. Das einzigste war mal an der Grenze wo sie die Papiere sehen wollten weil er ein anderes (Orts) Kennzeichen hat als mein Hänger. Aber bei der Anmeldung gab es nie Probleme.
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Gruß Thomas Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten
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#3
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Hallo Ingo,
in Zadar hat es interessiert. War aber vorbereitet. Vollmacht und Kopie vom Personalausweis des Besitzers- und gut war's. Gruß Ralf
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#4
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Also ich würde meinen Urlaub nicht auf Stefan Raab verbringen wollen. Da würde ich lieber nach Rab fahren. Sorry, aber es bot sich an.
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#5
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Zitat:
Wie das mit der neuen Vignette in 2010 wird steht allerdings noch in den Sternen. Dazu sei noch erwähnt, daß der LK auf Rab schon immer sein eigenes Süppchen gekocht hat ....
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien -------------------------------------
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#6
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Ich würde auch in Jablanac zum Hafenkapitän gehen und das Boot anmelden, wobei ich persönlich auch Rab noch keine Probleme hatte
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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#7
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Der Lk in Jablanac verlangt auch die notarielle Beglaubigung.
Ich war letztes Jahr auf Grund eines Motorschadens in einer ähnlichen Situation. Ist aber beim Notar in Rab kein problem. Gruß Reiner
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Mei geht´s mir guad, wenn´s mir guad geht!!! Hauptsach gsund und fröhlich.
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#8
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[quote=Fred;1561796]Nach offiziellen Verlautbarungen muß die Vollmacht vor einem kroatischen Notar in kroatischer Sprache beglaubigt werden.
Hallo Fred, nach deiner Aussage muß die Vollmacht von einem kroatischen Notar beglaubigt werden. In einer Anleitung des Ministers f. Meer, Tourrismus u. Verkehr der RK (z. Zt. gültiger Stand März 2005) wird zum Benutzungsnachweis eine Vollmacht vom Eigner gefordert. Es wird nicht einmal erwähnt, daß dieser durch einen Notar (auch nicht kroatischer Zulassung) notwendig ist. Hast du damit negative Erfahrungen gemacht? Viele Grüsse Ingo
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Wie glücklich man an Land war, merkt man erst, wenn das Schiff untergeht Seneca |
#9
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@denisdominik
Hallo Reiner, hätte in deinem Fall (ich gehe mal davon aus, daß du auch ein geliehenes Boot in RK zulassen wolltest) eine Nutzungsvollmacht eines dt. Notars gereicht. Woher hattest du die Anforderungen? Viele Grüsse Ingo
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Wie glücklich man an Land war, merkt man erst, wenn das Schiff untergeht Seneca |
#10
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Warum meldet ihr das Boot nicht für die Zeit auf Deinen Namen an ?? kostet beim WSA 18.-€ .. danach wieder 18.-€ zurück...
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By Karsten
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#11
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Zitat:
-mein Boot hatte einen Motorschaden auf Rab -ein Freund hatte zwei Boote auf Rab (schon angemeldet) -eines davon soll ich benutzen für den Rest meines Urlaub´s -der LK in Rab (habe keine gute Meinung von ihm )verlangt um einer Privatvercharterung vorzubeugen eine Vollmacht, beglaubigt von einem Notar, in kroatischer Sprache -bin deshalb noch zum LK Davor Badruina nach Jablanac, hier die gleiche Antwort -ob es auch dann gilt, wenn ein Deutscher Notar in kroatischer Sprache das ausstellt weiß ich nicht Gruß Reiner
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Mei geht´s mir guad, wenn´s mir guad geht!!! Hauptsach gsund und fröhlich. |
#12
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@denisdominik
Hallo Reiner, danke für deine Auskunft. Ich werde noch ein bisschen recherchieren, ob eine durch einen dt. Notar beglaubigte Vollmacht in kroatischer Sprache ausreicht. Viele Grüsse Ingo
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