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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Regel für Geldschenkung???
Welche Fristen, Freibeträge gibt es bei Schenkungen von Eltern auf Kind. Leider bin ich nicht der Beschenkte.
Wer weiß es sicher oder hat gute Tipps und Quellen wie man es RICHTIG macht?
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... |
#2
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Zitat:
ich muss noch mal nachschlagen aber ich meine es waren 128.000€ pro 10 Jahre steuerfrei. cu Stefan
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#3
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Also 12,8k p.a.? oder 128k im Ersten und dann 9Jahre nix mehr?
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... Geändert von Freibeuter (02.02.2010 um 21:12 Uhr) Grund: 10-1=9 |
#4
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Genauso sehe ich das.
cu Stefan
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#5
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Gab oder gibt es nicht eine Regel, dass geschenktes Geld innerhalb 12 Jahre von dem Sozialträger zurück gefordert werden darf, wenn z.B. der Schenkende pflegebedürftig wird?
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... |
#6
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#7
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Zitat:
cu Stefan
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#8
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Das ist richtig. ich habe aber 10 Jahre im Kopf. Kann sich aber geändert haben.
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#9
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Zitat:
Morgen Nachmittag kann ich Dir mehr schreiben, da müßte wenig los sein. cu Stefan
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#10
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Zitat:
Gruß Arno
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#11
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ääähhhmmm
OK, die steuerfreien 128.k sind also noch 10 Jahre angreifbar?
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... |
#12
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So sieht es aus. Wenn Du aber sowieso direkter Verwandter bist, dann kannst Du auch ohne Schenkung gebeten werden. Kommt auf Dein Einkommen und Familienverhältnis an. Da guibts Freibeträge.
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#13
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Zitat:
cu Stefan
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#14
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@Stefan:
Stimmt, aber steuerlich macht das keinen unterschied, denn es heisst ja auch (ausgeschrieben) "Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz" gruss lars
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Keine Zukunft vermag gutzumachen, was Du in der Gegenwart versäumst. (Albert Schweitzer)
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#15
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Steuerlich gesehen;Doch!
Werden die Freibeträge überschritten, so wird Schenkung- bzw. Erbschaftssteuer erhoben. Sie richtet sich nach der Höhe des Vermögens. Geändert von rolopolo (02.02.2010 um 21:47 Uhr) |
#16
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Zitat:
Was die Steuerfreibeträge angeht,so gibt es ab 2010 neue Bestimmungen. Etwas genauere Auskünfte einzuholen ist zu empfehlen. Gruß Arno
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#17
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Zitat:
neu ab 1.1.2010, Neue Freibeträge alles zu erlesen über google, nur derjenige, der danach noch steuerliche Beratung benötigt, benötigt einen Steuerberater gruss lars
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Keine Zukunft vermag gutzumachen, was Du in der Gegenwart versäumst. (Albert Schweitzer)
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#18
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Füttert mich mal bitte mit ein paar Fachvokabeln oder, was noch besser wäre, mit Fachquellen im Netz.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... |
#19
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nagut,
da Du ja offensichtlich keinen Bock hast, selbst zu suchen : (Erbschaftsteuer neu 01.01.2010) http://www.swr.de/ratgeber/geld/erbs...876824/ule59c/ gruss lars
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Keine Zukunft vermag gutzumachen, was Du in der Gegenwart versäumst. (Albert Schweitzer)
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#20
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wenn Du jetzt nochmals nachfragen solltest:
da gibt es in der Mitte zwei Registerkarten, die mittlere zeigt Dir die aktuellen Freibeträge.... gruss lars
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Keine Zukunft vermag gutzumachen, was Du in der Gegenwart versäumst. (Albert Schweitzer)
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#21
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Zitat:
Zitat:
Wie verhält es sich denn mit den o.g. Jahresabschläge?
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... |
#22
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Moin,
der Freibetrag beträgt 205.000 €, nicht 128.000. Mein fehler. Zu der Rückforderung: im ersten Jahr 205000 im zweiten Jahr 205000-10% =184.500 im dritten Jahr 205000-20%=164.000 ... im letzen Jahr 205000-90%=20.500 cu Stefan
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