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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Flaggenführung
Hallo BF-Leser
"grüezi zäme" Bin neu in diesem Forum. Wir haben letzten Sommer eine Amerglass 32 AK, Jg. 78 kaufen können. Dank netten Clubkollegen wurden schon viele Probleme gelöst aber eine Frage ist immer noch offen. Welche Nationale führe ich am Heck? Bin Schweizer (Wohnsitz in der Schweiz), das Boot ist in Deutschland angemeldet (WSA Freiburg i. Breisgau) und der Liegeplatz ist Kehl. Habe im Internet keine klare Antwort gefunden. Danke für Euere Hilfe. Gruss Urs |
#2
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Die Flagge zeigt das Heimatland des Schiffes und nicht der Besatzung. In Eurem Fall solltest Du also die deutsche Flagge führen.
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Gruß Karl-Heinz Die Bücher über meine Traumreise 2008 , 2010 und 2012 können jetzt per PN oder Mail bei mir bestellt werden. Für Details Jahreszahl anklicken. Auch als E-Book verfügbar. __________________ |
#3
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Wenn Du ins Ausland ( Gastland ) fährst kommt diese Flagge oben drüber
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Gruß Hans-Peter |
#4
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Zitat:
Sonst müssten alle Schiffe in Kroatien mit deutschen Eignern ja die kroatische Flage zeigen. Definitive Auskünfte zum schweizerischen Recht bekommst du hier: Schweiz. Seeschifffahrtsamt Nauenstrasse 49 4052 Basel/BS Postfach 4159 4002 Basel 061 270 91 20Fax061 270 91 29
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Gruß, Alfred Wenn alle ihren richtigen Vornamen in der Signatur stehen hätten, wäre das schön. Geändert von sailor0646 (21.02.2010 um 18:26 Uhr) |
#5
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Zitat:
Gruß Visara. PS: Das Führen einer Nationalflagge ist auf deutschen Binnengewässern übrigens eine Option, keine Pflicht.
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#6
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Es kommt niemals eine Gastlandflagge über eine Nationale. Die Nationale weht immer am Heck, die Gastlandflagge an der Steuerbordseite.
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Gruß, Alfred Wenn alle ihren richtigen Vornamen in der Signatur stehen hätten, wäre das schön.
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#7
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Zitat:
Ich denke auch, daß du die schweizer Flagge führen mußt, bin mir aber wegen der Zulassung beim deutschen WSA nicht sicher.
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#8
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Zitat:
doch bei kleinen Mobo`s die nur den kleinen Flaggenstock am Heck haben. Es gibt doch nicht nur Stangenboote aufem Wasser Gruss Thorsten
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"Es ist nicht deine Schuld das die Welt ist wie sie ist, es wär nur deine Schuld wenn sie so bleibt" cc. FARIN URLAUB
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#9
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Zitat:
Für die "Ungläubigen" hier was zum Nachlesen
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Gruß, Alfred Wenn alle ihren richtigen Vornamen in der Signatur stehen hätten, wäre das schön. |
#11
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Zitat:
drum: nationale am heck, und die gastflagge auf steuerbord!
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#12
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Zitat:
Also baumelt die Beatrix über dem Adenauer Gruss Thorsten
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"Es ist nicht deine Schuld das die Welt ist wie sie ist, es wär nur deine Schuld wenn sie so bleibt" cc. FARIN URLAUB
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#13
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Dann lasse besser die Gastlandflagge weg. Die ist keine Pflicht nur Höflichkeit.
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Gruß, Alfred Wenn alle ihren richtigen Vornamen in der Signatur stehen hätten, wäre das schön.
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#14
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Zitat:
stimmt! Aber nur für Seeschiffe! Binnen hat Karl Heinz ziemlich recht. Also Seeschiffe: auch EU-Bürger, die nicht Deutsche sind, aber ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben, dürfen den Adenauer führen. Und auch Deutsche und EU-Bürger mit ständigem Wohnsitz im Ausland dürfen das , wenn ein Deutscher mit Wohnsitz in der BRD dafür geradesteht. Ansonsten hier ein brauchbarer Auszug aus dem Flaggenrecht: http://www.jet-team.de/downloads/doc...enfuehrung.pdf gruesse Hanse
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#15
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Ausser bei Yachten, habe ich noch nie ein Schiff gesehen, das nicht die Flagge des Landes, in dem der Heimathafen liegt, führte.
Auch ausgeflaggte Schiffe führen ja nicht die deutsche Flagge, wenn der Heimathafen im Ausland liegt. Ich bin der Ansicht, dass Heimathafen und Flagge zusammen gehören, unabhängig wo der Eigner herkommt oder wohnt.
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Gruß Karl-Heinz Die Bücher über meine Traumreise 2008 , 2010 und 2012 können jetzt per PN oder Mail bei mir bestellt werden. Für Details Jahreszahl anklicken. Auch als E-Book verfügbar. __________________ |
#16
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Zitat:
1. bin ich gerne höflich 2. Bin zu 50% Niederländer, genauer gesagt Limburger und 3. Zahle ich bei der Entenpolizei in NL mit Gastlandstander und Kenntnis der Sprache erheblich weniger als andere
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"Es ist nicht deine Schuld das die Welt ist wie sie ist, es wär nur deine Schuld wenn sie so bleibt" cc. FARIN URLAUB
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#17
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Willkommen im ! Bei mir ist die Situation ähnlich. Österreicher mit Österreichischem Wohnsitz, Boot in Österreich. Kennzeichen von einem Deutschen WSA. Hier auf der Donau (Binnen) führe ich überhaupt keine Flagge. In HR hat mich die Frau Hafenkapitänin in Biograd darauf hingewiesen, dass ich die Deutsche Nationale führen sollte, weil das Boot in D registriert ist - was mir zugegebener Maßen nicht leicht fällt. Genaugenommen ist das alles Lack, weil eine WSA-Registrierung eine Binnenregistrierung ist und nur in manchen Auslanden aufgrund von Abkommen odern Unwissen anerkannt ist. Die Flaggenführung nach Flaggenrecht bezieht sich allerdings auf ein Flaggenzertifikat und nicht auf eine Binnenzulassung. Wenn man das WSA-Kennzeichen als Registrierung in diesem Sinne interpretiert, würde IMHO in jedem Fall die D-Flagge zu führen sein, weil die Flagge den registrierten Heimathafen und nicht die Nationalität des Besitzers anzeigt - zumindest nach dem (IMHO hier nicht anwendbaren) Flaggenrecht.
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu
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#18
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Zitat:
Ausgeflaggte Schiffe sind im Besitz einer Gesellschaft, die ihren Sitz im Flaggenland hat. Das kann auch eine Tochtergesellschaft des deutschen Reeders sein. International gilt in jedem Fall: die Flagge zeigt den Sitz des Eigners oder der Eignergesellschaft. Das ist ja auch steuerlich sehr relevant. Ausländer, die ihr Schiff in Jersey anmelden wollen, müssen dort eine (Pseudo-)Gesellschaft gründen. Davon lebt Jersey hauptsächlich. Ich bin auch ziemlich sicher, dass ein Ausländer ohne Wohnsitz in D kein Schiff bei einem deutschen WSA anmelden kann.
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Gruß, Alfred Wenn alle ihren richtigen Vornamen in der Signatur stehen hätten, wäre das schön.
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#19
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Hast Du Beitrag Nummer 1 und 2 gelesen?
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Gruß Karl-Heinz Die Bücher über meine Traumreise 2008 , 2010 und 2012 können jetzt per PN oder Mail bei mir bestellt werden. Für Details Jahreszahl anklicken. Auch als E-Book verfügbar. __________________ |
#20
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Genau da stimmt deine Aussage aber nicht. Laut deutschem Flaggengesetz darf die deutsche Flagge nur der Eigners des Schiffes führen und nur wenn er seinen Sitz in der BRD hat. Das ist nicht diskutierbar, weil es genau so im Gesetz steht. Ich habe vor Kurzem ein Schiff mit schweizerischer Flagge mit Heimathafen Basel gekauft. Wenn du Recht hättest, hätte ich das Schiff nicht umflaggen brauchen. Das wäre sehr praktisch, weil ich dann für 18 Monate in der EU fahren könnte ohne die Mehrwertsteuer zahlen zu müssen. Da würde ich gerne das schweizerische Seeschiffahrtsamt hören, wenn ich mich als Deutscher mit Wohnsitz in D dort anmelden möchte. Der Heimathafen muss dann auch im Flaggenland liegen und muss Zugang zum Meer haben - bei mir ist das Mainz. Deswegen sind alle schweizerischen Seeschiffe auch in Basel angemeldet.
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Gruß, Alfred Wenn alle ihren richtigen Vornamen in der Signatur stehen hätten, wäre das schön. Geändert von sailor0646 (21.02.2010 um 20:33 Uhr) |
#21
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Hallo Alfred
Die Anmeldung funktioniert problemlos. Voraussetzung ist die Bestätigung das Du einen mindestens 1.jährigen Liegeplatzvertrag vorweisen kannst. Gruss Urs |
#22
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Zitat:
Wenn du mit deinem Schiff aber nach Frankreich fährst, gelten internationale Reglungen. Da musst du als Schweizer einen schweizerischen Flaggenausweis haben (die WSA Anmeldung hat da keine Bedeutung) und die schweizerische Flagge führen. Wenn du das allerdings machst, brauchst du dich in D dann überhaupt nicht beim WSA anmelden, aber auch Binnen die schweizerische Flagge führen.
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Gruß, Alfred Wenn alle ihren richtigen Vornamen in der Signatur stehen hätten, wäre das schön. Geändert von sailor0646 (21.02.2010 um 20:49 Uhr) |
#23
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Zitat:
Damit ist die Schwarz-Rot-Goldene zu führen. Es kommt nicht auf die Nationalität des Besitzers an und nicht auf den Liegeplatz, sondern auf den Heimathafen an. Wenn das Boot bei der WSA Freiburg i. Breisgau angemeldet ist, muß der Heimathafen ja im Bereich der betreffenden WSA sein (Kehl am Rhein?). Auch wenn der Liegeplatz in NL wäre, ist trotzdem die Flagge des Staates zu führen, in dem das Boot/Schiff seinen Heimathafen hat. Aus Wiki: "Der Heimathafen eines Schiffes ist der Hafen, mit dem das Schiff in einem Schiffregister registriert ist. Ein Schiff muss diesen Hafen nicht zwingend irgendwann anlaufen. Insbesondere Schiffe, die die Flagge eines Binnenlandes führen, sind dazu oftmals überhaupt nicht in der Lage. Auch durch Ausflaggung gibt es Schiffe, die in ihrem angeschriebenen Heimathafen noch nie gesehen wurden." Insofern hat Karl-Heinz recht, ist auch bei den ausgeflaggten Schiffen so, z. B. beim Heimathafen Limasol etc. Nach deutschmn Recht sind Seeschiffe i.d.R. dort gemeldet (haben ihren Heimathafen dort) von wo aus das Schiff bereedert wird (wo die Geschäftsniederlassung ist / wo das Gewerbe betrieben wird). In Österreich ist es z. B. so, daß alle Seeschiffe, die in das österreichische Seeschiffsregister eingetragen sind, den fiktiven Heimathafen Wien haben, in der Schweiz den fiktiven Heimathafen Basel.
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cul8er Barney Liber Friso (und am liebsten immer ) Smalltalker! Drink wat kloor is, et wat goor is un prot wat woor is. Der Kopf ist rund, damit man beim Denken die Richtung ändern kann. Geändert von Luger08 (21.02.2010 um 21:17 Uhr) |
#24
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Zitat:
Mir ist nur die Anforderung "schiffbares Gewässer" bekannt.
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Beste Grüße John |
#25
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Zitat:
Du brauchst dazu entweder ein Flaggenzertifikat oder einen internationalen Bootschein oder eine Registrierung im Seeschiffahrtsregister. Wenn diese Registrierung in D erfolgt musst du die deutsche Flagge führen. Eine Anmeldung in einem anderen Land wir dir als Wohnsitzbürger in D nicht gelingen. Deshalb hast du keine Wahl. Ausflaggen geht anders. Analog gilt das auch für Schweizer.
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Gruß, Alfred Wenn alle ihren richtigen Vornamen in der Signatur stehen hätten, wäre das schön. Geändert von sailor0646 (21.02.2010 um 21:29 Uhr) |
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