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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Tanken in Luxemburg
Hai
Nach Auskunft vom Zoll in Koblenz (Stand von heute) ist die Situation bzw. Rechtslage folgendermaßen: Wenn man in Lux. mit seinem PKW tankt ist die Einfuhr eines Reservekanisters im Auto mit bis zu zwanzig Liter Inhalt mit der Spritsorte des KFZ frei. Also Dieselauto mit 20L Diesel im Ersatzkanister. ok. Dieselauto mit 20l Benzin im Ersatzkanister = Zoll zahlen. Und umgekehrt Wenn nun das Boot auf dem Trailer hinten dran hängt darf auch das Boot betankt werden und ein 20l Reservekanister im Boot mit der Treibstoffsorte des Bootes zollfrei eingeführt werden. Das Mitführen von Reservekanistern in Luxemburg ist jedoch verboten. Erfahrungsgemäß drücken die Luxemburger jedoch die Augen zu wenn man nach dem Tanken gleich wieder nach Deutschland zurückfährt.
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Beste Grüße Uwe
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#2
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Der Zoll ist ein Aspekt, die Bedingungen der Versicher und der Spediteure ein anderer!
(Ich meine, bei beiden ist nur der tRansport eines Bootes mit leerem tank zulässig )
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Gruss Thomas, Heute isst man Fisch mit Stäbchen, früher war der Fisch das Stäbchen. |
#3
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Zitat:
wenn dem so wäre dann müsste ja jeder mit einem Einbautank im Boot mit einem 20l Kanister im Auto so lange hin und her fahren bis der Bootstank voll ist. Das wäre natürlich dann auch gegeben wenn ich hier in Deutschland mein Boot betanken will. Oder ich fahre an eine Wassertankstelle respektive Tankstelle am Wasser und lass da denn kostbaren Saft hineinlaufen. Irgenwie kann ich mir das nicht vorstellen. Was sagen denn unsere Versicherungsprofis dazu. Darf ich mein Boot nur trocken trailern um den Versicherungsschutz nicht zu verlieren. Das würde manchen anderen wohl auch interessieren. Gruss Uwe
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Beste Grüße Uwe
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#4
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Ich kann hier nur für alle bei mir Versicherten sprechen (die Anderen bitte sicherheitshalber selbst nachfragen).
Für die Bootskasko ist es kein Problem, da das fahrfertige Boot inkl. der Betriebsstoffe auch bei Landtransporten versichert ist und ein voller Tank somit keine Gefahrenerhöhung darstellt. Für die Bootshaftpflicht gilt es ebenso. Das eigentliche Problem aber ist meines Erachtens das Unfallrisiko des Gespanns (Zugfahrzeug+Trailer), also KFZ-Haftpflicht. Da ich keine KFZ-Versicherungen vertreibe, bleibt nur die Nachfrage bei der jeweiligen Gesellschaft. Meine eigene KFZ-Vers. leistet auch hier, wie es die anderen handhaben kann ich nicht sagen. Auf jeden Fall kann es immer Probleme geben, wenn gegen behördliche Bestimmungen verstossen wird. Habe aber leider keine darüber gefunden. Da aber eine Haftpflichtversicherung sogar bei grober Fahrlässigkeit leistet, müsste schon Vorsatz nachgewiesen werden. Bin zwar kein Jurist, aber ich glaube nicht, dass das überhaupt möglich wäre. Gruß Norman |
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