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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 08.06.2004, 10:25
Benutzerbild von Chaabo
Chaabo Chaabo ist offline
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Standard Bin angezeigt worden - Post von der Wasserschutzpolizei

Hallo Forum,

heute im Briefkasten:
Post von der Wasserschutzpolizei

Hat mich doch irgend so ein Idi** angezeigt.


Schriftliche Verwarnung

Tatvorwurf:
Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 18 km/h auf dem Neckar um mindestens 6 km/h. § 10.04 Nr. 1 BinSchStrO

Am ** fuhren Sie mit Ihrem Sportboot, besetzt mit 3 Personen im Bereich ** in Gleitfahrt zu Tal.

Beweismittel:
Zeugenaussage

Verwarnungsgeld:
35,- EUR


Würde dem gerne widersprechen (auch aufgrund der mitfahrenden Zeugen).
1. bin ich ein sehr rücksichtsvoller Fahrer und eben kein Raser und 2. bin ich der Meinung, nicht schneller als vielleicht 20 km/h oder so gefahren zu sein!
Es war eine absolut gemütliche Gleitfahrt bei gerade mal 2200 U/min!
So würde ich auch gerne zurück schreiben, dass ich die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu keiner Zeit überschritten habe und dazu meine Zeugen angeben.

Meine Frage dazu aber an Euch:
Ist es technisch möglich mit einem Sportboot (5m, 850kg, 3,0l Mercruiser) bei 18 km/h bereits in Gleitfahrt zu sein?
(Mein Staudruckmesser zeigt nämlich gerade im unteren Bereich (noch) nichts an.) Oder ist hier Gleitfahrt gleichbedeutend mit erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung?
Vielleicht täuscht mich da ja auch mein Gefühl und das Boot ist tatsächlich schneller, als es mir vorkommt.


Danke schonmal für Eure Hilfe!

Gruß

David.

P.S.
Bin auch für Tipps zum weiteren Vorgehen sehr dankbar, hatte sowas nämlich noch nie.
Bin wie gesagt, kein Raser, fahre äußerst Rücksichtsvoll anderen Verkehrsteilnehmern gegenüber und halte mich eigentlich auch so gut es geht an Vorschriften.
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  #2  
Alt 08.06.2004, 10:32
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ToDi ToDi ist offline
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Hallo David

wenn ich die Anzeige richtig verstehe, waren 18 km/h erlaubt, Du seist 6 km zu schnell, d.h. 24 km/h gefahren.
Die Frage ist, ob Dein Boot bei 24 km/H bereits ins Gleiten kommt.

Dazu kann ich als Segler aber gar nichts beitragen, dass sollen die MoBo Spezialisten klären.

Gruß Thomas
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  #3  
Alt 08.06.2004, 10:32
Benutzerbild von Seestern
Seestern Seestern ist offline
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Kannst Du vielleicht kurzfristig mit GPS verifizieren? Wir (4m, 40 PS AB) sind ab ca. 25-28 km/h in Gleitfahrt. 18km/h und Gleiten schließt sich bei uns definitiv aus.

Andererseits schlagen wir bei 18km/h eine Heckwelle, dass sich alle wünschen würden, wir würden gleiten ...
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Andreas
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  #4  
Alt 08.06.2004, 10:55
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Rauti Rauti ist offline
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bitte auch berücksichtigen, daß bei "Fahrt zu Tal" die Strömungsgeschwindigkeit mit hinzu gerechnet erden muss. Der Staudruckmesser zeigt ja nur die Fahrt durch´s Wasser an. Ob das auf dem Neckar eine Rolle spielt, weiß ich allerdings nicht, da ich das Fahrgebiet nicht kenne.
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Gruss Thomas,

Heute isst man Fisch mit Stäbchen, früher war der Fisch das Stäbchen.
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  #5  
Alt 08.06.2004, 10:55
Benutzerbild von MarkusB
MarkusB MarkusB ist offline
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Hallo David,

24 statt 18km/h - zum Glück war die Bildzeitung nicht dabei, sonst wärst Du jetzt der Turbo-Rolf auf dem Neckar

Mich hat die WSP auch mal angehalten. Geschwindigkeit konnten sie natürlich bestimmen, aber sie haben erkannt, daß ich in Gleitfahrt war, was nach ihrer Ansicht bei 18km/h nicht möglich ist. Gab dann die Mindeststrafe 20Euro. Fand ich völlig ok.

Habs dann auch selbst ausprobiert - geht einfach nicht.

Ich glaube nicht daß Dich "irgendwer" angezeigt hat. Die WSP steht bei uns manchmal am Ufer und schaut, oder fährt an Land mit dem Auto parallel zum Boot mit. Der Zeuge war dann Haupwachtmeister Meier der im Auto saß.

Wie geschrieben, bei mir sahen es die Freunde von der WSP relativ locker. Haben dann noch gemeint "normal kontrollieren wir nur 1x im Jahr". Und ganz ehrlich, da hab ich schon für 5 Minuten parken mehr bezahlt


Gruß Markus
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  #6  
Alt 08.06.2004, 11:03
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Seestern Seestern ist offline
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Zitat:
Zitat von Rauti
bitte auch berücksichtigen, daß bei "Fahrt zu Tal" die Strömungsgeschwindigkeit mit hinzu gerechnet erden muss. Der Staudruckmesser zeigt ja nur die Fahrt durch´s Wasser an. Ob das auf dem Neckar eine Rolle spielt, weiß ich allerdings nicht, da ich das Fahrgebiet nicht kenne.
Aber die Geschwindigkeitsbeschränkung gilt doch sinnvollerweise auch nur für Fahrt durch's Wasser, oder?
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  #7  
Alt 08.06.2004, 11:07
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Rauti Rauti ist offline
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Zitat:
Zitat von Seestern
Zitat:
Zitat von Rauti
bitte auch berücksichtigen, daß bei "Fahrt zu Tal" die Strömungsgeschwindigkeit mit hinzu gerechnet erden muss. Der Staudruckmesser zeigt ja nur die Fahrt durch´s Wasser an. Ob das auf dem Neckar eine Rolle spielt, weiß ich allerdings nicht, da ich das Fahrgebiet nicht kenne.
Aber die Geschwindigkeitsbeschränkung gilt doch sinnvollerweise auch nur für Fahrt durch's Wasser, oder?
War da nicht bei der Führerscheinprüfung immer von "Fahrt über Grund die Rede?"

Oder bin ich seitdem immer zu langsam unterwegs?
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Gruss Thomas,

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  #8  
Alt 08.06.2004, 11:11
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MarkusB MarkusB ist offline
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Zitat:
Zitat von Seestern
Aber die Geschwindigkeitsbeschränkung gilt doch sinnvollerweise auch nur für Fahrt durch's Wasser, oder?
Glaube mich zu erinnern, daß das nicht überall so ist. Aber da der Necker eh nur mit 1km/h vor sich herplätschert macht es in Davids Fall auch nicht soooo viel aus. Wobei das ganze mit 3 oder 6 km/h zu schnell eh alles nur theoretisch ist, wenn ein Sportboot, in der Größe wie sie auf dem Neckar hauptsächlich gefahren werden, überhaut einen Tacho hat dann die meisten doch eh nur Staudruck und was sind da schon 5 km/h.

Gruß Markus
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  #9  
Alt 08.06.2004, 11:26
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h-d h-d ist offline
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Zitat:
Zitat von Seestern
Aber die Geschwindigkeitsbeschränkung gilt doch sinnvollerweise auch nur für Fahrt durch's Wasser, oder?
Die Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten eigentlich immer "gegenüber dem Ufer", siehe z. B. BinSchStrO §10.04 (Neckar) oder Anlage 7, Zeichen B.6
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Gruß Heinz-Dieter
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  #10  
Alt 08.06.2004, 11:28
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Chaabo Chaabo ist offline
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Huii,

Ihr seid aber alle schnell

@ ToDi
Ja, 18 km/h waren erlaubt, man wirft mir vor, mindestens 6 km zu schnell gewesen zu sein (also min. 24 km/h). Die Frage ist aber, ob (m)ein Boot bereits bei 18 km/H im Gleiten gehalten werden kann.

@ Seestern
Leider hab' ich kein GPS. Kenne auch niemanden, der eines hat.

@ TomHH
Ja, das befürchte ich auch.

@ Markus
Glaube eher, dass der "Zeuge" ein Angehöriger der zahlreich vertretenen Petrijünger ist. Die sind bei uns leider schon fast zu einer Plage geworden. Sogar auf der Wasserskistrecke, die nur einmal die Woche, nämlich Sonntags ab 16.00h genutzt werden darf sitzen sie alle fünf Meter und beschimpfen die Wassersportler Toleranz ist glaube ich für die ein Fremdwort. Starrsinnigkeit hingegen wohl eine Tugend, so nach dem Motto "...hier hab' ich schon immer geangelt...".
Auch denke ich, wenn´ein Polizist Zeuge gewesen wäre, stände da (wie bei StVO-Sachen auch) Dienstgrad und Name. Auf meinem Bogen steht nur "Zeuge". Kein Name, nix. Und eine Messung schliesse ich aus, da es so eine genauere Bestimmung der Geschwindigkeit gegeben hätte, aber "...Sie fuhren mindestens 6km/h zu schnell..." ???


Gruß

David.
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  #11  
Alt 08.06.2004, 11:31
jfalkenstein jfalkenstein ist offline
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Hallo David,

ich fürchte auch, daß Du da schlechte Karten haben wirst. Ich hab das mal auf dem Elbe-Lübeck-Kanal erlebt. Die Grünen sind ganz langsam auf einem Trampelpfad neben dem Kanal gefahren. Zuerst konnte ich mir keinen Reim darauf machen, dann habe ich es aber begriffen, die haben ihren Tacho auf 10 km/h (Höchstgeschwindigkeit auf den Wasser) eingestellt, und wie die dann festgestellt haben, daß die ganz langsam aufkommen, sind die recht fix weggefahren. Es wird schon so sein, wie Markus das darstellt: der Zeuge war auf dem Beifahrersitz.

Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, gibt es am Neckar 500 m-Markierungen. Daran könntest Du doch feststellen, wie schnell Du fährst.
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Gruß und ade
Jürgen

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  #12  
Alt 08.06.2004, 11:55
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Urs Urs ist offline
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Kurz was technisches:

Gleitbeginn ist ca. bei Geschwindigkeitsbereich R = 8 - 12

Was bei einem Boot mit 5 m Wasserlinie 18 - 26 km/h bedeutet.

Also sobald gleitend, sicher zu schnell. Wieviel ist wohl schwierig zu sagen, aber wenn sauber gleitend, mind. 22 - 23 km/h.

Bei uns gehts übrigens bei Einsprachen gegen eine Busse so, dass Du mit derselben Beladung (darfst also Deine Gäste nochmal aufbieten) aufgeboten wirst, und dann mittels Wellenbild derselbe Fahrtzustand hergestellt wird. Die Geschwindigkeit wird dann gemessen.

Also, Foto genügt als Beweis.

Gruss
Urs
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  #13  
Alt 08.06.2004, 12:14
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Seestern Seestern ist offline
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Zitat:
Zitat von h-d
Zitat:
Zitat von Seestern
Aber die Geschwindigkeitsbeschränkung gilt doch sinnvollerweise auch nur für Fahrt durch's Wasser, oder?
Die Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten eigentlich immer "gegenüber dem Ufer", siehe z. B. BinSchStrO §10.04 (Neckar) oder Anlage 7, Zeichen B.6
Oh. Sehr steile Lernkurve bei mir heute.

Dann wird's erst recht kritisch, denn "Gleitfahrt in Talfahrt" heißt, die Strömungsgeschwindigkeit kommt nochmal obendrauf, bzw. Du hättest, um vorschriftsmäßig zu sein, bei 18km/h ABZÜGLICH Strömung gleiten müssen. Oha ...
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  #14  
Alt 08.06.2004, 12:34
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Chaabo Chaabo ist offline
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Okayokay,

fühle mich ja schon ganz schuldig und schlecht

Hab's auch eingesehen, dass ich dann wohl doch zu schnell (was ein Witz bei 18km/h) war.

Insofern mein Schluss:
Gleitfahrt auf dem Neckar = verboten/Strafbar/Illegal
Tolles Revier hab' ich ja da!

Jetzt aber eine andere Frage:
Also, es gibt weder ein Foto, noch eine Messung zu meiner schlimmen "Straftat".
Als Zeuge kommt m.E. nur irgendein, ich will ihn mal nur "Passant" nennen, in Betracht.

Was passiert (mir), wenn ich alles zurückschicke und ankreuze, dass ich den Verstoß NICHT zugebe?

Wie ist dann der Verlauf solch eines Verfahrens?
Einstellung? Anhörung? Termin vor Gericht?

Frage da wirklich aus völliger Unwissenheit, hatte zumindest mit den Wasserschutz-Behörden noch nie zu tun!

Nochmals Danke!!

David.
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  #15  
Alt 08.06.2004, 12:38
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Ich kann nur mutmaßen:

Eröffnung eines Verfahrens, ggfs. Anhörung, der Passant wird sich dann dazu äußern, und ob dabei ein "ziemlich schnell" oder ein "Wellenhöhe 24,5cm, ich hab's an meinen Waden messen können" wird, weiß man nicht.

Da aber selbst ein Laie bei entsprechender Beschreibung Gleitfahrt und Verdrängerfahrt unterscheiden kann - und Du warst ja in Gleitfahrt - droht Dir dann ggfs. je nach Richter(in) ein Gutachten, wie langsam Du in Gleitfahrt minimal fahren konntest.

Das kann ziemlich nach hinten losgehen, denke ich, denn die 24 erscheinen mir in Talfahrt vorsichtig geschätzt .
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  #16  
Alt 08.06.2004, 12:40
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Hai,
ihr Neckarfahrer seid schon arm dran! Bei erlaubten 18KM/h macht ein 5m Boot mit Innborder einen Schwall und Wellen ohne Ende. Klar dass sich die Angler aufregen. Die Verantwortlichen sollten mal über eine Geschwindigkeitserhöhung auf 30 KM/h nachdenken. Das kostet viel weniger Sprit und o.a. Probleme verringeren sich auch. Aber die jetzige Regelung haben wohl Amateure gemacht die von Booten keine Ahnung haben.
Bei uns an der Mosel werden die Geschwindigkeiten von den Jungs und Mädels der Grünen Freunde und Helfer seit kurzem mit Laser gemessen. Da gibt es logischerweise keine Fotos.
Nur am Rande und ganz ohne Schadenfreude: Erlaubte Top Speed auf der Mosel "ausserhalb von Anlegestellen Häfen usw." ist 60km/h.
@Markus: Komm doch mal vorbei. Dann bist Du sicher dass Deine Kerzen freigeblasen sind und keine Verkokungen im Brennraum sind.

Gruss Uwe
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Beste Grüße Uwe





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  #17  
Alt 08.06.2004, 12:50
VirginWood
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Wenn sie sagen: "Sie waren mindestens 6km/h zu schnell" wissen sie nicht, wie schnell. Ich denke bei unseren Behörden sollte aber eine exakte Geschwindigkeit eine exakte Strafe ergeben...schätzen kann da nicht zum Erfolg der Behörde führen. Ich würde nach einer genauen Geschwindigkeit mit einem Beweis fragen. Der Zeuge kann ja auch nur schätzen. Du bist dir sicher, das du nicht zu schnell warst also müssen sie es dir schon beweisen. Wenn sie es dann können, zahlst du halt...aber so nicht.

Ich habe mal an einer Radarfalle mit dem Motorrad einen PKW überholt...da sie den PKW geblitzt hatten, war ich natürlich auch viel zu schnell. Angehalten haben sie mich...bezahlt habe ich nicht weil sie keine Geschwindigkeit hatten...geschimpft hat der Polizist mit mir...ich mußte nur grinsen als ich merkte, das sie keine Messung von mir hatten
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  #18  
Alt 08.06.2004, 12:57
VirginWood
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...und noch was...ich denke, bevor eine Gerichtsverhandlung kommt oder ein Gutachten erstellt wird, hast du immernoch die Gelegenheit dem Bußgeld zuzustimmen.
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  #19  
Alt 08.06.2004, 13:03
Thomas Hamburg Thomas Hamburg ist offline
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Wieso? Bist Du eigentlich gefahren? Als verantwortlicher Schiffsführer? Wenn 3 Personen drin saßen?

Wenn Du sagst, Du weißt nicht wer zu dem Zeitpunkt verantwortlich war, dann müssen die "Hosen" herunter gelassen werden. Meist wirst Du dann vorgeladen um ob du mit einer evtl. Beschreibung übereinstimmst.In Hamburg wird bei einer "Fremd"- Anzeige eine Beschreibung des am Steuer Befindlichen abgefragt.
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Gruß
Thomas

Ehre sei Gott in der Höhe. Er hat das Meer so weit gemacht, damit nicht jeder Lumpenhund, mit dem die Erde so reichlich gesegnet, dem ehrlichen Seemann da draussen begegnet. (abgewandelte Inschrift ehem. Marine Kaserne Glückstadt)
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  #20  
Alt 08.06.2004, 13:04
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le loup le loup ist offline
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moin

wer sagt eigentlich, dass der halter eines bootes regelmässig auch der fahrer ist?

im kfz-bereich ist es ja mittlerweile so geregelt, dass der halter eine bearbeitungsgebühr (in höhe des bussgeldes, wie sinnig) zahlen muss, wenn der fahrer nicht ermittelt wurde.

gibt es dieses jetzt auch schon bei booten?

le loup
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  #21  
Alt 08.06.2004, 13:06
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Friese Friese ist offline
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Also ich hätte keine Lust ein Fahrtenbuch zu führen.
Das wird das gericht ihm aber für die Zukunft auferlegen, wenn niemand weiß wer gefahren ist!
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  #22  
Alt 08.06.2004, 13:09
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Führt Ihr denn kein Logbuch?

Gruß Gerrit
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  #23  
Alt 08.06.2004, 13:12
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Zitat:
Zitat von gerrit
Führt Ihr denn kein Logbuch?

Gruß Gerrit
moin

süsswasserskipper setzen sich ins boot und fahren ein wenig spazieren.
wozu der verwaltungskram?

le loup
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  #24  
Alt 08.06.2004, 13:12
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Warum bezahlst du nicht einfach und gelobst Besserung.


Jens, der mit dem Segelboot. Rumpfgeschwindigkeit ca7,5 kn
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  #25  
Alt 08.06.2004, 13:15
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Zitat:
Zitat von Friese
Also ich hätte keine Lust ein Fahrtenbuch zu führen.
Das wird das gericht ihm aber für die Zukunft auferlegen, wenn niemand weiß wer gefahren ist!
moin

woher weisst du das so genau?
gab es solche urteile schon bei haltern von sportbooten?

le loup
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