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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Was bedeutet Freigabe der Gewässer durch WSP
Hab da mal ´ne blöde Frage, die mir keine Ruhe lässt...
beim heutigen Besuch Marina Eldenburg hat mir der Fischer erzählt, er könne noch nicht raus fahren um zu Fischen. Auch Ausfahrten zum Angeln von Touris usw. sind noch nicht möglich. Grund dafür ist, dass die WSP die Gewässer noch nicht frei gegeben hat. Hääää... hab ich da was verpasst ? Da ich aber immer ungern doof sterben will... kann mir das jemand erklären ? Wie soll ein Fischer fischen, wenn ohne Freigabe der WSP der Fischer nicht fischen fahren kann ? Hab ich noch nie von gehört, dass die Gewässer nach dem Winter erst wieder frei gegeben werden müssen und bis dahin alles am Ufer bleibt Hat da jemand einen Tipp für mich oder hat der mich etwa veräppelt |
#2
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#3
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Er hat Angst um seinen Versicherungsschutz. Es wird ihm niemand verbieten, rauszufahren, auch die WSP nicht - selbst wenn die Schiffahrt vom WSA als "eingestellt" erklärt wird. Passiert aber etwas, muss er damit rechnen, von seinem Versicherer auf den Kosten sitzengelassen zu werden, vor allem, wenn es sich um Eisschäden handelt.
Gruß, Ulrich
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#4
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Dachte ja auch an Eis-Sperrung aber er tat so, als wäre es in
der Müritz-Region ein jährliches Ritual. Alles wartet darauf, dass die Enten-Polizei die Teiche frei gibt und dann geht das grosse gepaddel wieder los. So nach dem Motto, hinterm Kanal ist der See noch da und jetzt dürft ihr wieder selbst gucken fahren |
#5
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Zitat:
schon wieder an und keiner darf raus. Auch er selbst als Fischer DARF vor Freigabe der WSP nicht zum Fischen fahren. |
#6
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Dann handhaben die das dort anders als bei uns.
Naja, ist ja auch ein besonderes Gebiet. Gruß, Ulrich
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