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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Sportbootführerschein - 15 m
Moin,
ich liebäugele mit einem Verdränger, der 15,80 m "über Alles" hat. Also incl. Badeplattform und Bugspriet. Auf welches Maß beziehen sich die erlaubten 15 m beim SBF? Wasserlinie, Rumpflänge, Länge über Alles? Habe leider bisher noch keine "amtliche" Antwort gefunden. Wer weiß was genaues?
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Alex |
#2
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Moin,
gefragt ist die Rumpflänge, alles was übersteht, zählt nicht (Davit, Reling, usw.) Steht beim BSH http://www.bsh.de/de/Antraege/Flagge...zertifikat.pdf Als ich unseren Dampfer damals dort angemeldet habe (wird als 12,5 m Boot über alles verkauft), war dann die Rumpflänge schlussendlich 12, 01 m. Und ich hätte zu gerne , wegen der Ausrüstungsvorschriften 11,99 m gehabt. gruesse Hanse
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#3
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15 Meter...
Hi,
wie schön, ich schreibe mal meinen 1. Beitrag hier: Da ich gerade im Prüfungsstoff bin (SBF Binnen absolviert, See-Kurs läuft momentan...): Im SBF Binnen-Kurs und laut vorliegenden Unterlagen: "Bis zu einer Länge von weniger 15Metern OHNE Ruder und Bugspriet",so die "offizielle" Antwort, ist sogar eine Prüfungsfrage, das gilt also wohl für den Binnenbereich, See: keine Ahnung... Gruß aus Iserlohn der Christian PS: Klasse Forum hier, lese hier schon länger mit!!!
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#4
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Genau ! 14,99m gehn noch ! Ist schon gewöhnungsbedürfdig !
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#5
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Korrekt...
Die 15m Grenze gilt nur im Binnenbereich... Auf See spielt die Länge keine Rolle..
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#6
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Zitat:
Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#7
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Oder mit 80er Schleifpapier beigehen...
Felix
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Felix I hear the ferryman is half man, half boat |
#8
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Zitat:
Sportboote von ihren Bootsführern nicht gewerbsmäßig, gewöhnlich für Sport- oder Erholungszwecke verwendete Fahrzeuge von weniger als 15 Meter Länge (ohne Ruder und Bugspriet), ausgenommen Fahrzeuge, die durch Muskelkraft oder nur hilfsweise mit einem Treibsegel von höchstens 3 m² Fläche fortbewegt werden.
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#9
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Zitat:
Danke, soweit war ich schon. Nur, wie definiert sich Länge (soll ein besonders männliches Problem sein ...)? Habe jetz auf der BSH-Seite gelernt, dass die Rumpflänge - um die geht es wohl - von den äußersten Punkten des Vor- und Hinterstevens gemessen wird. Also wird die Badeplattform nicht mitgemessen. Danke an Alle.
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Alex |
#10
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Moin moin,
sobald Du oberhalb Papenburg fährst muß mindestens ein Sportpatent E an Bord sein. Eine Badeplattform zählt immer als Schiffslänge mit, es sei denn man kann sie hochklappen. Ist doch ganz einfach, bei Schleusenfahrten und im Yachthafen muß ich doch die gesamte Länge wissen und bezahlen. So wie die anderen Kollegen es auch schon beschrieben haben: Bugspriet und überstehendes Ruder zählen nicht als Patentlänge. Eine Tjalk könnte also mit einem 2 m Bugspriet und 1/2 m überstehenden Ruder bei 17,50 Meter mit dem Binnenführerschein gefahren werden Also Fahrzeug 15 Meter plus 2,50 Meter. Ansonsten ist nun einmal ein Sportfahrzeug über 15 Meter Patentpflichtig!!! Mit freundlichen Grüßen Rolf Karmineke |
#11
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Moin Rolf,
da sagt das BSH etwas anderes (siehe Link weiter oben). Watt denn nu?
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Alex |
#12
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Guten Tag,
Das BSH u. auch die Sportbootrichtlinien haben nichts mit den Führerscheinen o. Sportpatenten zu tun . Die sind für bautechnische u. betriebstechnische Dinge der Boote o. Schiffe selbst zuständig . Wird nach den Sportbootrichtlinien gemessen, dürfte ein 14,999999 m Boot mit 1% Toleranz fast 15,15 m sein . Nach BSH (Vereinfachtes Messverfahren) u.U. deutlich mehr . Also diese beiden Beispiele brauchen binnen das Sportpatent . Für alle gilt das Maß des reinen festen Schiffskörper o. irgend welches Gestänge, Zubehör,...... . Wer misst dann hier nun ? Im Zweifel die WSP bei einer Kontrolle . Grüße aus der Ferne : TOMMI |
#13
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Zitat:
Ich kenne es so: Neben Ruder und Bugspriet wird alles was man abschrauben kann nicht zur Rumpflänge gezählt. Eine angeschraubte Badeplattform würde also gehen, eine fest und unlösbar mit dem Rumpf verbundene dagegen nicht.
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#14
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Danke Rheinsegler (leider o. Namen),
dies hätte ich noch hinzufügen können . Trotzdem können Seeschiffe auch binnen fahren . Aber die Z-SUK hilft da genau so wenig . Die sind ebenfalls für die Schiffstechnik zuständig . Das hier ist schon die einzig richtige Antwort : Die amtliche Antwort findet sich in § 1 der Sportbootführerscheinverordnung-Binnen: Sportboote von ihren Bootsführern nicht gewerbsmäßig, gewöhnlich für Sport- oder Erholungszwecke verwendete Fahrzeuge von weniger als 15 Meter Länge (ohne Ruder und Bugspriet), ausgenommen Fahrzeuge, die durch Muskelkraft oder nur hilfsweise mit einem Treibsegel von höchstens 3 m² Fläche fortbewegt werden. Grüße : TOMMI |
#15
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Zitat:
Nach §2 der "Verordnung über die Kennzeichnung von auf Binnenschifffahrtsstraßen verkehrenden Kleinfahrzeugen" (KlFzKV-BinSch) unterliegen Kleinfahrzeuge (bis max. 20m Länge ohne Bugspriet und Ruder) der Kennzeichnungspflicht und nach §6 ist die entsprechende Urkunde an Bord mitzuführen. Ausschlaggebend dürfte die Länge sein, die in dieser Urkunde eingetragen ist. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#16
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Das ist natürlich richtig Lutz,
im Ausweis über das Kleinfahrzeugkenzeichen . Binnen alles unter 20 m . Sollte bestimmt auch so sein, aber stimmt die Länge auch immer ? Vielleicht mal an- o. umgebaut (kein loser Kleinkram) ? Deswegen im Zweifel . Und die WSP hat bestimmt ein Bandmaß dabei, es geht auch ohne drum herum schwimmen zur ersten groben Feststellung, ob dann weitere Maßnahmen eingeleitet werden . Ebenfalls Erfahrung u. Augenmaß, z.B. Längenvergleich mit dem Polizeiboot . Das nur zur ungefähren Abschätzung . Wird es kritisch o. zweifelhaft kommt bestimmt ein teures Gutachten hinterher, beim Unfall sowieso . Ist auf der Straße nicht anders : Erst schätzt der Beamter, dann misst er, im Härtefall Gutachten . Ferne Grüße : TOMMI |
#17
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Zitat:
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW) |
#18
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Wer viel fragt, bekommt viele Antworten..
Und die WSP ist meist deutlich entspannter, als die Landkollegen, Hendrik . Aber diese Infos könnten ja vielleicht einige Bastler o. Schrauber gebrauchen, denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht . Grüße : TOMMI |
#19
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Mit Sicherheit nicht, aber ich meinte auch keine Abweichungen in Größenordnungen.
Zitat:
Handelt es sich doch um nur ca 1 Promille der Rumpflänge. Würde mich mal interessieren wie das gemessen wurde Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#20
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Zitat:
so völlig unrecht hast Du ja nicht. Gemessen wurde garnicht, das Mass stammt aus der Original Zeichnung der Werft. Und das BSH hatte die feste Badeplattform (ist Bestandteil des Rumpfes) schon weggelassen. Noch weiter wollte da dann keiner gehen. Und die einfacheren Ausrüstungsvorschriften als Begründung für eine etwas kürzere Länge mochte ich nicht anführen, das wussten die ja selber. gruesse Hanse |
#21
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Hallo Hanse,
Werftzeichnung, dumm gelaufen . Hättest es mal mit Fertigungstoleranz versuchen sollen . Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#22
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So dramatisch sind die Ausrüstungsvorschriften für Segelfahrzeuge zwischen 12 und 20 Metern Rumpflänge nun wieder auch nicht. Die erforderliche Ausrüstung gegenüber einem Fahrzeug kleiner 12 Meter kostet geschätzte 2 % der jährlichen Liegeplatzkosten. Wer sich darüber aufregen kann sollte das Schiff verkaufen.
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#23
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Moin,
aufregen tue ich mich da auch nicht drüber. Nur etwas teurer ist ne BSH Glocke, ne zugelassene Pfeife, die Rot-über Rot-Lichter usw. schon. Einigen wir uns bei selbsteinbau mal auf 50 - 100% der Liegeplatzkosten. Ach so, LENA ist ein Mobo. gruesse Hanse |
#24
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Moin,
danke für die z. T. hilfreichen Einlassungen. Die Werft hat geantwortet: 14,98 m Rumpflänge. Bingo!
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Alex |
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