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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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#1
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Erfahrungsbericht Überbreite in Deutschland und Frankreich
Hallo zusammen,
das Thema "überbreiter Trailer" kommt hier ja immer wieder mal auf.Ich bin mittlerweile Miteigner eines Mini 6.50, den wir hauptsächlich am Bodensee segeln, aber Dank Trailer auch ab und an zum Meer bewegen. So ein Mini ist mit seinen 3m Breite natürlich "etwas" zu breit um ohne Genehmigung unterwegs zu sein. Wir haben das ganze mittlerweile für Deutschland und Frankreich hinter uns gebracht. Hier sind unsere Erfahrungen: Deutschland Wir haben uns eine Dauergenehmigung geholt, diese kostet hier 140€ für drei Jahre (Landratsamt Bodenseekreis). Das geht relativ einfach: beim zuständigen Landratsamt anrufen und sich das Formular schicken lassen. Das ist natürlich auf "Profis" aus dem Transportgewerbe zugeschnitten, also gleich wieder dort anrufen und zusammen mit dem zuständigen Menschen ausfüllen (ich war eh grad im Landratsamt um den Trailer zuzulassen, das war noch einfacher). Es wird das Zugfahrzeug mit Kennzeichen eingetragen, man kann mehrere Kennzeichen eintragen und wohl später auch "unbürokratisch" ändern lassen, falls ein neus Kennzeichen dazukommt. Ich hatte alles inkl. Bezahlen in 15 Minuten erledigt. Frankreich In Frankreich haben wir ebenfalls eine Dauergenehmigung erhalten, Kosten, knapp 30€ für fünf Jahre. Die französische Genehmigung ist absolut einfach zu erhalten WENN man Französisch spricht! Ganz wichtig: Es handelt sich um einen Transport de 1ere categorie! (Überbreit) Vorgehen hierzu: 1. Eine Strassenkarte plus weitere Informationen bei der SETRA kaufen, Bestellformular im Word Format: http://www.setra.developpement-durab...s_TE__0210.doc Ich habe das Formular ausgefüllt (Preise addieren), unterschrieben und gefaxt (Fax : 01.46.11.33.55), drei Tage später war die Karte da! Einfach nur die 5€ Versandkosten zur Karte (die erste) dazurechnen, dann ist das per Fax kein Problem, Franzosen müssen das per Post und mit Rückumschlag (frankiert) machen. Bezahlt wir nach Lieferung per Rechnung. Die Karte muss man während des Transportes mit sich führen. Hier sind Strassen aufgeführt, die man nicht benutzen darf, in den Informationen zur Karte sind einzelne Städte und Gemeinden gelistet, für die Zeitbeschränkungen gelten, meist sind das Markttage. Man darf nur sehr wenige Strassen nicht benutzen, Autobahnen gehen immer. 2. Beim Zuständigen Departement (das erste in das man von Deutschland aus, beim ersten Mal einfährt) die Genehmigung beantragen. Das ist schwieriger, da das Formular für alle mögliche Transporte gilt und man telefonischen Support nur auf Französisch erhält. Das Formular gibt es hier: http://www.google.de/url?sa=t&source...SkDEJVLONhfiqA Ich habe das nach Straßburg geschickt (geht nur per Post!), der Link dazu: http://www.bas-rhin.equipement.gouv....rans_exep2.htm Die Adresse ganz unten gilt. Ich habe hier so ein Formular fertig ausgefüllt als PDF, wer eines braucht, bitte melden, erspart einige Telefonate Die Genehmigung bekommt man per Email geschickt, ist nur eine Nummer, kostet dafür auch nichts! Fahren in Deutschland und Frankreich: Wir haben die in D vorgeschriebenen rot/weissen Tafeln angebaut und mit Umrissleuchten versehen. Am Boot habe ich an den Heckkörben ebenfalls nochmal Umrissleuchten angebracht, hat sich sehr bewährt, da entgegenkommende LKWs auf Landstrassen abbremsten und Abstand hielten. Fahren in Deutschland ist problemlos, Frankreich im Prinzip auch. Nachts zu fahren bewährte sich super, die Mautstationen in Frankreich sind aber manchmal echt haarig. Die normale PKW Spur geht nicht. Immer bei den LKW mit durch war aber problemlos, nur die eine oder andere Schranke schlug nach der Durchfahrt gegen den Mast... Die ganz rechte Spur (ist sehr breit und lässt sich meist noch verbreitern) ist oft zu und man macht sich nicht gerade beliebt, wenn man da rein fährt und es muss jemand kommen, die ist für "wirklich überbreite" Transporte von >3m vorgesehen. Wir haben es einmal probiert und wurden prompt gefragt, was wir mit diesem "Spielzeug" in diese Spur wollen. Überbreite war für die Dame nur über 4m... Wenn Fragen sind, dann her damit. Schöne Grüße, Jörg
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#2
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ja dann frage ich einfach mal:
Ich liebäugel gerade mit einem Segelboot. Soll aber trailerbar bleiben aber trotzdem ein Klo haben. Und damit komme ich bei einer Jeanneau 25.7 raus. Die ist allerdings 2,90 m breit. Würde sie ganz gerne in Holland liegen lassen, aber eben hin und wieder mal für den Urlaub an die Ostsee oder Frankreich ziehen. Habe ich irgendwelche Einschränkungen in Deutschland, von wegen Sonntagsfahrverbot? Weiß jemand wie das mit Holland aussieht? Sondergenehmigung? Was gibt es beim Transport von Übergrößen sonst so alles zu beachten? Vielen Dank für die Antworten! Gruß Marcel |
#3
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Moin Marcel,
Zitat:
Es gibt natürlich teilweise Einschränkungen auf Straßen bezüglich der Fahrzeugbreite, das wird aber durch Schilder gekennzeichnet und gtrifft auch eher die Kategorie über 3m. Zitat:
Zitat:
Beschränke dich auf "zu breit", alles andere wird die Hölle. Zu hoch (bleib unter 4m!) schränkt dich schon in ziemlich vielen Städten und Orten ein, und hier willst du ja einkranen. Zu lang ist verdammt unhandlich und bringt einen im Kreisverkehr noch mehr zum Schwitzen. Mein Mast ist 12m lang, das Boot 6,50m. Hinten steht das Ding ca. 1,5m über die Lichtleiste raus, vorne habe ich dann so ca. 3m davon über dem Zugfahrzeug stehen. Ein Glasschiebedach ist dann echt was feines . Kennzeichnen musst du das ganze mit den erwähnten Tafeln (rot/weiß diagonal gestreift). Habe mir Aluplatten machen lassen und mir vollreflektierenden Aufkleber für knapp 8€ das Stück bei Westfalia Versand gekauft (findet man da in der landwirtschaftlichen Abteilung ). Aufgeklebt und am Trailer befestigt. Zusätzlich habe ich Umrissleuchten (LED, bekommt man in der legalen Version für um die 8€) an den Schildern befestigt, das hatte ich bei LKWs so gesehen, aber keine Vorschrift dazu gefunden. Mehr braucht man nicht. Ich habe noch bei der Versicherung von Boot und Trailer (alles über Norman hier aus dem Forum -> genial!) auf Überbreite beim Trailern hingewiesen, damit es im Schadensfall keinen zusätzlichen Ärger gibt. Gruß, Jörg
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#4
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Hallo,
mit 140€ für 3 Jahre in DE bist du am Bodensee ziemlich günstig. Ich habe im Ruhrgebiet ca. 150€ für eine Hin-/Rückfahrt bezahlt. Dauergenehmigung für 1 Jahr ca. 350€. Da habe ich mich gar nicht getraut nach einer Dauergenehmigung zu fragen. Wenn ich das richtig verstanden habe, kann jeder Kreis (bei mir Unna in NRW) das selbst festlegen. Wäre interessant zu wissen was in DE so gezahltwerden muß. |
#5
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Moin,
Zitat:
Gruß, Jörg |
#6
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Kleine Ergänzung zu meiner Zusammenstellung:
Zitat:
Hier die Adresse für das Département Bas-Rhin: Direction Départementale des Territoires du Bas-Rhin Service Sécurité-Transports-Ingénierie de Crise Unité Transports Guidés - Transports Exceptionnels Bureau Transports Exceptionnels 14 rue du Maréchal Juin BP 61003 67070 STRASBOURG Cedex Schöne Grüße, Jörg
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#7
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Hallo Jörg
wir fahren im August 2012 nach Agde (Sete) mit 15m(komplett) x 2,65 vielleich könntest du mir deine bereits audgefüllte PDF Datei zukommen lassen. Wir wollen bei Mühlhausen über die Grenze ist das das gleich Department wie bei Dir??? Gruss vom Main Hubertus Zitat:
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#8
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Du hast Post!
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#9
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Hallo zusammen!
Ich habe jetzt bestimmt schon fünf mal die Formulare mit Anleitung verschickt. Rückmeldung gab es irgendwie nie . Das ganze liegt bei mir ja nun auch schon wieder zwei Jahre zurück und vieleicht hat sich ja doch das eine oder andere geändert? Stimmen die Adressen noch, sind die Formulare aktuell, gab es Probleme, etc.??? Ich würde mich freuen, wenn wir diesen Thread aktuell halten könnten und eure Erfahrungen den Weg hierher finden würden. Gruß, Jörg
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#10
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Überbreitenantrag Frankreich
Hallo Jörg,
habe eben deinen interessanten Beitrag gefunden. Kann ich dein Musterformular mit den richigen Einträgen haben? Ich stehe vor dem gleichen Problem: Das Leerformular habe ich schon aus Strasbourg bekommen, leider ohne Hilfe zu kompliziert. Bei mir geht es um eine X-99 vom Mittelmeer zum Bodensee, also nur um Überbreitentransport 3m, also Cat. 1. Ggfs. wäre ich noch für weitere Hinweise dankbar: Muss man neben einem Begründungsschreieben (formlos) auch alle Fahrzeugdaten/Papiere Zugfahrzeug/Trailer beilegen? Muss man für 2-maligen Transport (leer hin/voll zurück) den kompletten Routenverlauf (hier: Grenze Mulhouse - Port du Rhone) eintragen? Was passiert, wenn man unterwegs davon abweichen muss? Vielen Dank und Grüsse Peter Boese Daisendorf/Meersburg T. 07532 9995 (pitsailor) P.S. Vielleicht sieht man sich mal in Kressbronn oder Meersburg?? |
#11
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Rückmeldung
So Leute,
habe vor zwei Wochen,aus Frankreich meine Strassenführungskarte bekommen mit den darin befindlichen Nacht-oder weis gott was auch immer Fahrverboten. Habe diese umgehend bezahlt und warte noch auf eine Nummer die ich laut; Jörg zugeschickt bekomme. (das war das zweiseitige Formular das ich per post gesendet habe, an die ewig lange adresse), bin gespannt ob das funktioniert. melde mich dann wieder, Vielleicht kann das BF so eine art Formulardatenbank mal anlegen, mit den gesammelten Werken aller BFler. 2 Formulare gibts schon. Nochmals vielen riesen grossen Dank an Jörg der viel Zeit vorm Rechner verbringt. Gruss Hubertus Zitat:
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#12
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Hallo BFler
Habe gestern meine Bestätigung aus Frankreich erhalten. (eine Schreiben mit einer Nummer drauf und die Grössenangaben.) Hänge die mal als Muster mit an. Gruss Hubertus |
#13
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Danke an Hubertus für die "Erfolgsmeldung"!
Es wäre schön, wenn jedes Mitglied am Ende eine "Abschlußmeldung" schreiben könnte! PS: Mich interessiert Bootstransport, -fahren in F überhaupt nicht!
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Grüße Thomas |
#14
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Zitat:
Klar kann man auch mit 3metern durch die Gegend fahren. Habe selber mit der MacGregor26 kürzlich die Tour ans Mittelmeer gemacht. Ging alles super. Wenn man aber bei den chaotischen Italienern sich vorstellt, in den Hafendörfern mit Überbreite rumzufahren... Dann musst wohl mal einen Voraustrupp bestellen, der alle zwei- und Dreirad-Vespas von der Strasse schiebt |
#15
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Moin,
"Habe ich irgendwelche Einschränkungen in Deutschland, von wegen Sonntagsfahrverbot? Falls Dein Zugfahrzeug ein PKW ist, nein. Ist Dein Zfz jedoch als LKW zugelassen (Tonnage egal, typisch: Pickup), dann darst Du sonntags und an bundeseinheitlichen Feiertagen nicht mit Anhänger fahren.Egal, ob überbreit oder unterschmal, ob Bootsanhänger oder Omas Waschmaschinentransporter.Ist echt öde, auf einem BAB-Parkplatz bis 22 Uhr rumzulungern. Gruß Dirk
__________________
www.caputher-havel-classics.de |
#16
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Urlaubsfahrt nach Spanien durch Frankreich
Hallo Jörg,
bin soeben auf Deinen Beitrag gestossen. Wäre echt super wenn Du mir auch das ausgefüllte Formular zusenden könntest. Vielen Dank Gruss Holger |
#17
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Hallo Hubertus,
dann hat es ja doch noch geklappt! Das PDF ist neu, bei mir war es noch eine schnöde Email Die Genehmigung scheint auch nicht mehr so fest an die beantragende Person gebunden zu sein. Ich sollte noch eine Pass mitführen. Gruß, Jörg |
#18
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Zitat:
Italien ist noch mal ein ganz anderes Pflaster. Nicht wegen der dortigen Verhältnisse im Verkehr, sondern weil es für Privatpersonen nahezu unmöglich ist eine Genehmigung für Überbreite bis 3 m zu erhalten. Geht nur über eine Spezielle Spedition und nur mit Polizeibegleitung, die sich dann auch noch ständig abwechseln, in jedem Landkreis eine neue Eskorte. Kosten tut das ganze dann natürlich ordentlich, ich hatte mal "Angebote" von je knapp 3000.- € für EINEN Weg erhalten. Nein Danke. Ich fahre deshalb auch einen Umweg über Frankreich ans Mittelmeer. Meine französischen Kollegen aus der Mini Szene haben da weniger Schmerzen, die fahren mitten in der Nacht nach Italien rein und hoffen einfach mal das Beste . Die fahren aber auch "nur" von Ventimiglia bis maximal Genua, die Strecke möchte ich mit meinem Gespann aber auch nicht fahren... Der Kollege, der sich hier für die Jeanneau 25.7 interessierte (ist ja auch schon zwei Jahre her...) wollte ja so ein richtiges Segelboot. Ich warte ja schon gespannt auf die Seascape 27. Das scheint eine echte Rakete zu sein mit Platz und Klo unter Deck, dazu nur 2,54 m breit. Gruß, Jörg |
#19
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Zitat:
wohin soll ich das denn schicken? Emailadresse per PN hat sich bewährt... Gruß, Jörg |
#20
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Hi Jörg,
sorry kenne mich im Forum nicht so gut aus. Weiss leider auch nicht was PN ist. P.S.: Weisst Du zufällig an welche Faxnummer ich die Kartenbestellung schicken muss? Die Nummer die in den Beiträgen stand stimmt leider nicht mehr und die Nummer die ich im Internet gefunden habe, funktioniert leider auch nicht. Vielen Dank schon mal für Deine Bemühungen Geändert von 69boldor (27.06.2012 um 17:16 Uhr) |
#21
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Zitat:
Die SETRA it umgezogen und hat eine neue Faxnummer: +33 1 60 52 31 69 Anleitung ist per Mail unterwegs! Gruß, Jörg
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#22
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Hallo Jörg, da ich den diesjährigen Urlaub ändern muss und statt mit dem Wohnwagen doch unser Boot nach Frankreich ziehen möchte, würde mich interessieren ob ich die Genehmigung für Überbreite Kategorie 1 bis zum 6.August bekommen würde. Kurzum wie lange dauert die Bearbeitung? Danke Robert.
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#23
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Zitat:
auch wenn es fast vier Wochen sind, das ist wohl leider nicht möglich. In Frankreich haben schon die Ferien begonnen, da regt sich bei Ämtern in der Regel gar nichts mehr, Hubertus hat ja schon im Frühjahr beinahe zwei Monate auf seine Genehmigung gewartet. Bei mir wurde es vor zwei Jahren auch knapp, ich bin dann mit Karte (die kommt normalerweise sehr schnell) und einer Kopie meines Antrages losgefahren. Bin aber auch noch nie kontrolliert worden... Gruß, Jörg |
#24
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Ich mache es online und es dauert dann nicht mal 24 Stunden
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#25
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Edit: NICHT in Frankreich.
Geändert von captain (11.07.2012 um 11:15 Uhr) |
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