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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #1  
Alt 12.04.2010, 00:40
derTrainer derTrainer ist offline
Deckschrubber
 
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Standard Trailer ohne TÜV in Holland

Hallo liebe Boot-Experten,

ich habe bis zum gestrigen Tag mit dem Thema Booten gar nichts am Hut. Habe nun aber ein original Bahama Dinghi Segelboot geschenkt bekommen.

Es gibt einen Trailer auf dem das Boot gelagert ist und diesbezüglich habe ich eine Frage:
Dieser Trailer hat aber seit mehreren Jahren keinen TÜV mehr und befindet sich auch schon seit einigen Jahren in Holland.

Ich würde das Boot nun gern mit Trailer zu mir nach Kassel holen und befürchte Probleme!

Weiß jemand, ob ich mit dem Trailer mit einer roten Nummer fahren darf? Und wenn ja, dann nur bis zur nächsten TÜV-Station oder auch bis nach Kassel? Und, wenn ich mit roter Nummer und ohne TÜV-Plakette fahren darf - dann auch mit dem Boot als Ladung...oder müsste ich dann erst ohne Boot nach Deutschland, die TÜV-Plakette holen und dann das Boot?

Danke für eure Antworten!

Bastian
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  #2  
Alt 12.04.2010, 06:35
Wohnbusfahrer
Gast
 
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Standard

Ich kann dir nicht sagen wo es steht, aber meines Wissens darfst du mit KZK keine Ladung transportieren, das hieße, erst mit KZK holen und zum Tüv, dann zulassen, dann Boot holen. Praktisch glaube ich, dass da kein Polizist etwas sagen wird. Wichtig wäre noch, ob das KZK auch für die Strecke in NL verwendet werden darf.
Eine andere Variante wäre, einen Plattformanhänger (Autotransporter) zu mieten und damit den Bootstransporter mit Boot zu holen. So habe ich das voriges Jahr gemacht. Ich weiß allerdings nicht, wie groß ein "Bahama Dinghi Segelboot" ist, ob das damit auch geht.
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  #3  
Alt 12.04.2010, 08:09
Benutzerbild von mike-stgt
mike-stgt mike-stgt ist offline
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Hallo Bastian,

das ist der blöde Fall. Mit dem Kurzzeitkennzeichen darfst Du eigentlich nur den Trailer überführen. Im Normalfall ist es plausibel, wenn Du das Ganze als Einheit gekauft hast und es zusammen überführst.Aber nicht rechtens. Hol einen Autotransportanhänger und setz das Gespann drauf.
Dann bist Du auf der sicheren Seite. Ich machs auch immer so. Billiger als Kurzzeitkennzeichen holen ist es auch.

Gruss Micha
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  #4  
Alt 12.04.2010, 16:45
rafa rafa ist offline
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Hallo Bastian
ich habe selbst vor 3 Monaten ein Boot mit Trailer ohne TÜV aus den Niederlanden überführt.
Bei der Zulassungsstelle wurde mir gesagt dazu reicht ein Kurzzeitkennzeichen ! Dieses habe ich mir dann besorgt und am Trailer angebracht.Ich habe das Gespann von den Niederlanden nach Ungarn gefahren -wurde in Österreich von der Polizei kontroliert-alles ohne Probleme,
Um auf der sicheren Seite zu sein ,frag einfach bei deiner Zulassungsbehörde nach-schildere dein Vorhaben.

Wünsche dir eine gite Fahrt und viel Spass mit dem neuen Boot
__________________
VG Rafa
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  #5  
Alt 12.04.2010, 16:53
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Flybridge Flybridge ist offline
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Ist der Trailer noch in D angemeldet? Hat er noch eine grünes Kennzeichen, wo nur der TÜV seit 100 Jahren nicht erneuert wurde?
__________________
Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


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  #6  
Alt 12.04.2010, 17:11
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Ich würde auch einen Autohnhänger nehmen ,
da du ja nicht weist in welchen Zustand der Anhänger ist (Lichter ,Reifen und evtel Bremsen!!)
Da bist auf jeden Fall auf der sicheren Seite

Und nimm genügend Spanngurte mit!!
__________________
Gruß Harald
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Er ist fest verbunden mit Hass, Eifersucht, Prahlerei, dem ignorieren aller Regel und dem sadistischen Vergnügen, Zeuge von Gewalt zu sein. George Orwell
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  #7  
Alt 16.04.2010, 12:50
autorowdy autorowdy ist offline
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Ich glaube ihr werft da was durcheinander. Ein Kurzzeitkennzeichen ist keine rote Nummer von der Bastian schreibt.

Außerdem ist mit dem Kurzzeitkennzeichen (gelber Rand – fünf Tage gültig) kein gewerblicher Gütertransport erlaubt; also sollte es kein Problem sein ein privates Boot damit zu überführen.
Mit so einem Kennzeichen habe ich auch mein Trailer samt Boot abgeholt.

Wie es mit der Gültigkeit der roten (06er) Nummer im Ausland aussieht kann ich nicht sagen mit dem Kurzzeitkennzeichen ist das kein Problem.


TÜV ist bei beiden völlig egal.


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  #8  
Alt 16.04.2010, 12:59
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habelil habelil ist offline
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Mit der roten Nummer darf er einen Trailer überführen, aber kein Boot obendrauf, so die Aussage unserer Zulassungsstelle
__________________
Gruß Johannes od. Andrea
(wer grad mal so on ist)

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Hafen "De Veerstal" - Rhederlaag - NL
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  #9  
Alt 18.04.2010, 10:33
Leafde Leafde ist offline
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also wenn er noch zugelassen ist aber ohne tüv darfst du in den nl fahren so lange du willst. in dem moment wo du nach deutschland über die grenze fährst musst du die erste tüv-stelle anfahren und neuen tüv machen.
zur sicherheit um evtl diskussionen mit der deutschen polizei zu vermeiden würde ich vorab einen termin machen beim tüv.


edit: es gab meines wissens mal ein rundschreiben intern beim tüv, das wenn man nachweisen kann das der trailer oder auto jahre im ausland waren nicht zurückdatiert wird.
frag einfach mal nach.

Geändert von Leafde (18.04.2010 um 10:39 Uhr)
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