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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Kroatischerführerschein
Frage: ist der in Kroatien erworbene Bootsführerschein uneingeschränkt in Deutschland gültig ??
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Träume nicht dein Leben.....lebe deine Träume du kommst hier sowieso nicht lebend raus |
#2
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Servus Otto!
Wenn Du deutscher Staatsbürger bist, darfst Du mit dem KRO-Patent in Deutschland leider nicht fahren! L.G. Edwin
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#3
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Für Dich als Deutscher uneingeschränkt UNGÜLTIG.
Edit: EDwin war schneller Edit:Sorry Edwin, hab Dir jetzt sogar ein grosses D gekauft
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Markus es ist nie zu spät für eine glückliche Kindheit Geändert von Markus Nbg (14.04.2010 um 19:41 Uhr) |
#4
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#5
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die Franken auch achgodderla
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren.... |
#6
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Nicht schoooooon wieder der Kroatische Führerschein....neeeeee....
Im Forum sind ja wohl schon massig Threads darüber....
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#7
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Wie darüber wurde schon geschrieben und über die Suchfunktion hätte er es gefunden, Sachen gibts im unglaublich.
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Markus es ist nie zu spät für eine glückliche Kindheit
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#8
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Willst du fliegen, einfach zu Boden werfen und ihn verfehlen. "ich hab was, was Du nicht hast..."
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#9
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gute frage, darf man z.b als kroatischer stattsbürger der in deutschland gemeldet ist und wohnt auch mit kro. bootsführerschein in D fahren?
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by Micha |
#10
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Unterscheidet HR auch seine Scheine in Küste und Binnen
wenn nein, kanst Du überall in D mit dem HR-Schein fahren, aber nur wenn Dein Boot auch unter HR Flagge fährt. Sollte das Boot in D angemeldet sein, dann nicht. Wolfgang
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#11
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oh super danke dir für die info, habe ein serbischen führerschein aber das ist das gleiche wie HR. aber das boot in serbien anmelden ist sehr teuer, schade.
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by Micha |
#12
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Wenn wir schon bei der brisanten Frage sind, dann lege ich noch einen drauf.
Was ist, wenn Kroatien Mitglied der Eu wird? Wird der Fühereschein dann übertragen auf die gesamte EU? Beste Grüße Olli |
#13
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Zitat:
Ist z.b. der Italienische FS anerkannt in D als Deutscher? Nein! Also wird auch der Cro. FS nicht anerkannt sein.
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Gruß Harry ....... Dummheit kennt keine Grenzen.... ....aber verdammt viele Menschen!!
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#14
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Da auch der Bootsführerschein in Deutschland ein amtlicher Führerschein ist dürften ähnliche regeln gelten wie für den Autoführerschein.
Ausländische Führerscheine werden für einen Urlaub in Deutschland anerkannt. Wenn der Wohnsitz nach Deutschland verlegt wird ist der Führerschein innerhalb von 6 Monaten umzuschreiben. Für Deutsche gelten ausländische Führerscheine nur,wenn ein Wohnsitz im Ausland nachgewiesen wird http://www.verkehrsportal.de/fuehrer...hrerschein.php
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#15
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Ja - es gibt auch in HR eine Unterscheidung !
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#16
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Zitat:
Bootsführerscheine sind nicht vergleichbar mit Autoführerscheinen.
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Gruß herbert Gott gab den Deutschen die Uhr und den Österreichern die Zeit |
#17
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Zitat:
Beim Beitritt Kroatiens zur EU wird sich hinsichtlich einer Vereinheitlichung der Bootsführerscheine auch nichts tun! Warum auch? Wenn man sich die jetztigen Bedingungen ansieht, sind diese ja auch äußerst unterschiedlich - z.B. England gar keine FS-Pflicht, in D eine relativ leichte Übung und in Ö eine kleine Doktorarbeit (obwohl in Ö eine freiwillige Sache, da es für Österreicher keine FS-Pflicht gibt)! Warum also sollte sich daran ausgerechnet wegen dem kroatischen EU-Beitritt was ändern? L.G. Edwin |
#18
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moin,
es zählt der ort des gewöhnlichen aufenthaltes (lebensmittelpunkt). ich bin zwar deutscher, darf aber bis zu 12 monaten mit den entsprechenden nachwiesen, in meinem fall thailand (kein schein außer nachweis des wohnsitzes erforderlich), falls ich in d-land bin rumgurken. heißt also, ein deutscher wohnsitz eines deutschen hat zur folge, daß nur der deutsche schein gültig ist . bis denn
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theorie und praxis sind theoretisch gleich, aber praktisch nicht !!! rechts-schreibfehler sind gewollt und deswegen mit voller Absicht erstellt. wer welche findet, darf sie behalten, verschenken oder auch versteigern. |
#19
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Zitat:
doch eines Tages wird die EU auch die Bootsführerscheine über einen Kamm scheren, oder scheren lassen - so wie in Österreich mit den Hochschulzugängen. LGF |
#20
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Zitat:
Sonst dürfte man mit HR Führerschein einen Pkw mit HR-Kennzeichen fahren. Ist immer personen- und nicht fahrzeugbezogen. Als Deutscher in Deutschland mit Lebensmittelpunkt Deutschland braucht man immer einen deutschen (Boots-) Führerschein. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#21
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Ach Lutz,
leeeeesen gringofish ist nicht deutscher Staatsbürger ! Bei "Deutscher in Deutschland" hast Du natürlich recht Wolfgang |
#22
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Zitat:
bitte alles leeeeesen . Da der gringofish ist sein Wohnsitz Deutschland und somit gilt die SportbootFüV-Bin auch für ihn. Die Ausnahmen nach §3 gelten nur bei Wohnsitz außerhalb Deutschlands. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#23
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habe gelesen hier in D gibts überall geschw. begrenzungen vor allem in den binnengewässern in serbien (donau) oder montenegro wirdt das nicht so ernst genommen , noch nicht vor allem die jetskifahrer kennen keine regeln, leider.
Da warte ich noch mit dem SBF machen.
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by Micha |
#24
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Zitat:
Wenn ich richtig interpretiere, ist gringofish Serbe, da hilft Ihm der HR-Schein schon mal nix nur der serbische Schein (haben die überhaupt einen ?) - ist Serbien evtl. in der ECE-Resolution Nr. 40 mit aufgeführt - ob dann serbische oder deutsche Flagge, macht (oder machte) schon einen Unterschied, bin da aber nicht mehr auf dem aktuellen Stand - Das Fahrgebiet macht auch noch mal einen Unterschied (Rhein - Berliner Gewässer) §§§§§§§§§§§§§§§§ Frag mal bei 3 Dienststellen nach, ergibt wahrscheinlich 3 unterschiedliche Antworten. Haaa, gringofish sollte einfach den deutschen Binnenschein machen gilt der aber dann für z.B. serbische Staatsbürger in HR Oh mann, haben wir es da einfach Wolfgang |
#25
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Zitat:
an den richtigen Stellen leeeeesen . Für mit dem SBF-Binnen zu fahrenden Fahrzeugen macht das keinen Unterschied. Nach §1.02 der RheinSchPV ist ein Rheinpatent oder ein anderes nach der Rheinpatentverordnung zugelassenes Zeugnis für die Fahrzeugart und die zu befahrende Strecke vorgeschrieben. Nach § 1.03 Punkt 4 der RheinPatV ist dies auch der deutsche SBF Binnen. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
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