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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

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  #1  
Alt 14.04.2010, 19:17
Otto Otto ist offline
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Standard Kroatischerführerschein

Frage: ist der in Kroatien erworbene Bootsführerschein uneingeschränkt in Deutschland gültig ??
__________________
Träume nicht dein Leben.....lebe deine Träume du kommst hier sowieso nicht lebend raus
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  #2  
Alt 14.04.2010, 19:20
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Edwin Edwin ist offline
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Servus Otto!

Wenn Du deutscher Staatsbürger bist, darfst Du mit dem KRO-Patent in Deutschland leider nicht fahren!

L.G.

Edwin
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  #3  
Alt 14.04.2010, 19:22
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Markus Nbg Markus Nbg ist offline
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Für Dich als Deutscher uneingeschränkt UNGÜLTIG.



Edit: EDwin war schneller

Edit:Sorry Edwin, hab Dir jetzt sogar ein grosses D gekauft
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Markus

es ist nie zu spät für eine glückliche Kindheit

Geändert von Markus Nbg (14.04.2010 um 19:41 Uhr)
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  #4  
Alt 14.04.2010, 19:36
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Edwin Edwin ist offline
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Zitat:
Zitat von Markus Nbg Beitrag anzeigen
Edit: Erwin war schneller
Auf's d lege ich großen Wert!

L.G.

Edwin
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  #5  
Alt 14.04.2010, 19:43
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die Franken auch achgodderla
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servus
dieter


...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen,
sondern individuelle Situationen akzeptieren....
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  #6  
Alt 14.04.2010, 20:04
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Nicht schoooooon wieder der Kroatische Führerschein....neeeeee....

Im Forum sind ja wohl schon massig Threads darüber....
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  #7  
Alt 14.04.2010, 21:45
Benutzerbild von Markus Nbg
Markus Nbg Markus Nbg ist offline
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Zitat:
Zitat von dagmarg Beitrag anzeigen
Nicht schoooooon wieder der Kroatische Führerschein....neeeeee....

Im Forum sind ja wohl schon massig Threads darüber....
Wie darüber wurde schon geschrieben und über die Suchfunktion hätte er es gefunden, Sachen gibts im unglaublich.
__________________
Markus

es ist nie zu spät für eine glückliche Kindheit
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  #8  
Alt 14.04.2010, 23:15
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DNA DNA ist offline
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hier schauen http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=92320

Andreas
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Willst du fliegen, einfach zu Boden werfen und ihn verfehlen.
"ich hab was, was Du nicht hast..."

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  #9  
Alt 16.04.2010, 14:31
gringofish gringofish ist offline
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gute frage, darf man z.b als kroatischer stattsbürger der in deutschland gemeldet ist und wohnt auch mit kro. bootsführerschein in D fahren?
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by Micha
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  #10  
Alt 16.04.2010, 15:20
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Unterscheidet HR auch seine Scheine in Küste und Binnen

wenn nein, kanst Du überall in D mit dem HR-Schein fahren, aber nur wenn Dein Boot auch unter HR Flagge fährt. Sollte das Boot in D angemeldet sein, dann nicht.

Wolfgang
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  #11  
Alt 16.04.2010, 16:39
gringofish gringofish ist offline
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Zitat:
Zitat von idefix01 Beitrag anzeigen
Unterscheidet HR auch seine Scheine in Küste und Binnen

wenn nein, kanst Du überall in D mit dem HR-Schein fahren, aber nur wenn Dein Boot auch unter HR Flagge fährt. Sollte das Boot in D angemeldet sein, dann nicht.

Wolfgang
oh super danke dir für die info, habe ein serbischen führerschein aber das ist das gleiche wie HR. aber das boot in serbien anmelden ist sehr teuer, schade.
__________________
by Micha
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  #12  
Alt 17.04.2010, 01:18
mcdriver mcdriver ist offline
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Wenn wir schon bei der brisanten Frage sind, dann lege ich noch einen drauf.
Was ist, wenn Kroatien Mitglied der Eu wird? Wird der Fühereschein dann übertragen auf die gesamte EU?

Beste Grüße
Olli
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  #13  
Alt 17.04.2010, 07:47
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renn-harry renn-harry ist offline
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Zitat:
Zitat von mcdriver Beitrag anzeigen
Wenn wir schon bei der brisanten Frage sind, dann lege ich noch einen drauf.
Was ist, wenn Kroatien Mitglied der Eu wird? Wird der Fühereschein dann übertragen auf die gesamte EU?

Beste Grüße
Olli

Ist z.b. der Italienische FS anerkannt in D als Deutscher? Nein!
Also wird auch der Cro. FS nicht anerkannt sein.
__________________
Gruß Harry .......


Dummheit kennt keine Grenzen....
....aber verdammt viele Menschen!!
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  #14  
Alt 17.04.2010, 08:31
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Navigator - Troll Navigator - Troll ist offline
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Da auch der Bootsführerschein in Deutschland ein amtlicher Führerschein ist dürften ähnliche regeln gelten wie für den Autoführerschein.

Ausländische Führerscheine werden für einen Urlaub in Deutschland anerkannt. Wenn der Wohnsitz nach Deutschland verlegt wird ist der Führerschein innerhalb von 6 Monaten umzuschreiben.

Für Deutsche gelten ausländische Führerscheine nur,wenn ein Wohnsitz im Ausland nachgewiesen wird

http://www.verkehrsportal.de/fuehrer...hrerschein.php
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  #15  
Alt 17.04.2010, 10:10
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Fred Fred ist offline
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Zitat:
Zitat von idefix01 Beitrag anzeigen
Unterscheidet HR auch seine Scheine in Küste und Binnen
Ja - es gibt auch in HR eine Unterscheidung !
__________________
Gruß Fred
-------------------------------------
Bootfahren in Kroatien
-------------------------------------
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  #16  
Alt 17.04.2010, 17:43
herbert herbert ist offline
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Zitat:
Zitat von Navigator - Troll Beitrag anzeigen
Da auch der Bootsführerschein in Deutschland ein amtlicher Führerschein ist dürften ähnliche regeln gelten wie für den Autoführerschein.
Das ist nicht so,
Bootsführerscheine sind nicht vergleichbar mit Autoführerscheinen.
__________________
Gruß
herbert

Gott gab den Deutschen die Uhr und den Österreichern die Zeit
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  #17  
Alt 17.04.2010, 18:17
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Edwin Edwin ist offline
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Zitat:
Zitat von mcdriver Beitrag anzeigen
Was ist, wenn Kroatien Mitglied der Eu wird? Wird der Fühereschein dann übertragen auf die gesamte EU?
Die Anerkennung von Bootsführerscheinen ist immer nationales Recht und daher gibt es auch weder einen EU-, noch einen Internationalen Sportbootführerschein. (auch wenn gegenteiliges immer wieder gerne behauptet wird)

Beim Beitritt Kroatiens zur EU wird sich hinsichtlich einer Vereinheitlichung der Bootsführerscheine auch nichts tun! Warum auch? Wenn man sich die jetztigen Bedingungen ansieht, sind diese ja auch äußerst unterschiedlich - z.B. England gar keine FS-Pflicht, in D eine relativ leichte Übung und in Ö eine kleine Doktorarbeit (obwohl in Ö eine freiwillige Sache, da es für Österreicher keine FS-Pflicht gibt)! Warum also sollte sich daran ausgerechnet wegen dem kroatischen EU-Beitritt was ändern?

L.G.

Edwin
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  #18  
Alt 17.04.2010, 21:06
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hartmut2801 hartmut2801 ist offline
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moin,
es zählt der ort des gewöhnlichen aufenthaltes (lebensmittelpunkt). ich bin zwar deutscher, darf aber bis zu 12 monaten mit den entsprechenden nachwiesen, in meinem fall thailand (kein schein außer nachweis des wohnsitzes erforderlich), falls ich in d-land bin rumgurken.
heißt also, ein deutscher wohnsitz eines deutschen hat zur folge, daß nur der deutsche schein gültig ist .

bis denn
__________________
theorie und praxis sind theoretisch gleich, aber praktisch nicht !!!

rechts-schreibfehler sind gewollt und deswegen mit voller Absicht erstellt. wer welche findet, darf sie behalten, verschenken oder auch versteigern.
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  #19  
Alt 18.04.2010, 16:53
Fallschirm Fallschirm ist offline
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Zitat:
Zitat von Edwin Beitrag anzeigen
Die Anerkennung von Bootsführerscheinen ist immer nationales Recht und daher gibt es auch weder einen EU-, noch einen Internationalen Sportbootführerschein. (auch wenn gegenteiliges immer wieder gerne behauptet wird)

Beim Beitritt Kroatiens zur EU wird sich hinsichtlich einer Vereinheitlichung der Bootsführerscheine auch nichts tun! Warum auch? Wenn man sich die jetztigen Bedingungen ansieht, sind diese ja auch äußerst unterschiedlich - z.B. England gar keine FS-Pflicht, in D eine relativ leichte Übung und in Ö eine kleine Doktorarbeit (obwohl in Ö eine freiwillige Sache, da es für Österreicher keine FS-Pflicht gibt)! Warum also sollte sich daran ausgerechnet wegen dem kroatischen EU-Beitritt was ändern?

L.G.

Edwin
Nich verzagen -
doch eines Tages wird die EU auch die Bootsführerscheine über einen Kamm scheren, oder scheren lassen - so wie in Österreich mit den Hochschulzugängen.

LGF
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  #20  
Alt 18.04.2010, 18:19
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B4-Skipper B4-Skipper ist offline
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Zitat:
Zitat von idefix01 Beitrag anzeigen
...kanst Du überall in D mit dem HR-Schein fahren, aber nur wenn Dein Boot auch unter HR Flagge fährt. Sollte das Boot in D angemeldet sein, dann nicht. ...
Die Flagge des Bootes hat damit m. E. nichts zu tun.
Sonst dürfte man mit HR Führerschein einen Pkw mit HR-Kennzeichen fahren.
Ist immer personen- und nicht fahrzeugbezogen.
Als Deutscher in Deutschland mit Lebensmittelpunkt Deutschland braucht man immer einen deutschen (Boots-) Führerschein.

Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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  #21  
Alt 19.04.2010, 07:44
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idefix01 idefix01 ist offline
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Ach Lutz,

leeeeesen gringofish ist nicht deutscher Staatsbürger !

Bei "Deutscher in Deutschland" hast Du natürlich recht

Wolfgang
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  #22  
Alt 19.04.2010, 16:47
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Zitat:
Zitat von idefix01 Beitrag anzeigen
Ach Lutz,

leeeeesen gringofish ist nicht deutscher Staatsbürger !

Bei "Deutscher in Deutschland" hast Du natürlich recht

Wolfgang
Ach Wolfgang ,
bitte alles leeeeesen .
Da der gringofish
Zitat:
Zitat von gringofish Beitrag anzeigen
... in deutschland gemeldet ist und wohnt ...
ist sein Wohnsitz Deutschland und somit gilt die SportbootFüV-Bin auch für ihn.

Die Ausnahmen nach §3 gelten nur bei Wohnsitz außerhalb Deutschlands.

Gruß Lutz
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  #23  
Alt 19.04.2010, 21:26
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habe gelesen hier in D gibts überall geschw. begrenzungen vor allem in den binnengewässern in serbien (donau) oder montenegro wirdt das nicht so ernst genommen , noch nicht vor allem die jetskifahrer kennen keine regeln, leider.
Da warte ich noch mit dem SBF machen.
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by Micha
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  #24  
Alt 20.04.2010, 08:11
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Ach Wolfgang ,
bitte alles leeeeesen .
Da der gringofish

ist sein Wohnsitz Deutschland und somit gilt die SportbootFüV-Bin auch für ihn.

Die Ausnahmen nach §3 gelten nur bei Wohnsitz außerhalb Deutschlands.

Gruß Lutz
Jetzt wird es glaube ich kompliziert

Wenn ich richtig interpretiere, ist gringofish Serbe, da hilft Ihm der HR-Schein schon mal nix nur der serbische Schein (haben die überhaupt einen ?) - ist Serbien evtl. in der ECE-Resolution Nr. 40 mit aufgeführt - ob dann serbische oder deutsche Flagge, macht (oder machte) schon einen Unterschied, bin da aber nicht mehr auf dem aktuellen Stand - Das Fahrgebiet macht auch noch mal einen Unterschied (Rhein - Berliner Gewässer) §§§§§§§§§§§§§§§§

Frag mal bei 3 Dienststellen nach, ergibt wahrscheinlich 3 unterschiedliche Antworten.

Haaa, gringofish sollte einfach den deutschen Binnenschein machen gilt der aber dann für z.B. serbische Staatsbürger in HR

Oh mann, haben wir es da einfach

Wolfgang
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  #25  
Alt 20.04.2010, 20:55
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B4-Skipper B4-Skipper ist offline
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Zitat:
Zitat von idefix01 Beitrag anzeigen
... Das Fahrgebiet macht auch noch mal einen Unterschied (Rhein - Berliner Gewässer) §§§§§§§§§§§§§§§§ ...
Ach Wolfgang,
an den richtigen Stellen leeeeesen .

Für mit dem SBF-Binnen zu fahrenden Fahrzeugen macht das keinen Unterschied.

Nach §1.02 der RheinSchPV ist ein Rheinpatent oder ein anderes nach der Rheinpatentverordnung zugelassenes Zeugnis für die Fahrzeugart und die zu befahrende Strecke vorgeschrieben.

Nach § 1.03 Punkt 4 der RheinPatV ist dies auch der deutsche SBF Binnen.

Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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