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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #1  
Alt 16.04.2010, 20:44
Flowrider123 Flowrider123 ist offline
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Standard Anhängerfrage Gewicht!!!

Hallo Leute,

hoffe ich bin hier richtig mit meiner Frage aufgehoben. Habe die Suchfunktion benutzt, oft gegooglet, nix gescheites bei rum gekommen. Ich hatte mal vor einiger Zeit einen sehr guten Bericht zu dem Thema gefunden, kann diesen aber nicht mehr finden. Deswegen frage ich jetzt mal hier:

Kann ich mit meinem Führerschein Klasse B (bis 750kg) einen Hänger ziehen der maximal 2 Tonnen laden darf, leer aber nur bis 750kg wiegt, dann leer ziehen???

Ich meine das ich gelesen hatte das schon!!!

Vielen Dank für eure Hilfe!!!!
__________________
Gruß Daheim!

Flo
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  #2  
Alt 16.04.2010, 20:56
Benutzerbild von Ride The Lightning
Ride The Lightning Ride The Lightning ist offline
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Standard

Hi Flo,

nein, darfst du nicht.

Du darfst mit Klasse B:

- grundsätzlich einen Anhänger mit einem zGG von 750 kg ziehen.
- einen Anhänger mit einem zGG über 750 Kg nur dann ziehen, wenn die Leermasse des Zugwagens dieses übersteigt. Allerdings darf diese Kombination zusammen nicht mehr als 3500kg wiegen.

In deinem Beispiel sind also die zulässigen 3,5 Tonnen der ausschlaggebende Faktor. Um den Führerschein BE kommst du leider nicht drum rum.

Das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers spielt in folgendem Fall eine Rolle, welches aber nichts mit den Führerscheinvorschriften zu tun hat:
Du hast ein Auto, welches z.B. 1500kg ziehen darf. Nun hast du einen Anhänger mit einem größerem zGG. Den darfst du aber trotzdem mit dem Auto ziehen, sofern das tatsächliche Gewicht des Anhängers eben die Anhängelast des Autos nicht übersteigt.
__________________
Good Day To Be Alive, Sir

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  #3  
Alt 16.04.2010, 20:57
Sealine Hippe Sealine Hippe ist offline
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Moin Flo,

darfst du leider nicht.

Fahrzeuge
(siehe § 6 FeV):: Kraftfahrzeuge — ausgenommen Krafträder — mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)
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  #4  
Alt 16.04.2010, 22:18
Benutzerbild von Snackman
Snackman Snackman ist offline
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Und, was viele vergessen, wenn das max. zulässige Gesamtzuggewicht 3,5 Tonnen übersteigt gilt auch für Pkw´s mit Anhänger ein Überholverbot bei diesen Verkehrszeichen:



Und ebenso ein Verbot zum Befahren bei diesen Verkehrszeichen:



Nur so am Rande.
Grüße
__________________
Marco,



Ich bin so wie ich bin, die einen kennen mich und die anderen können mich...

Geändert von Snackman (17.04.2010 um 07:25 Uhr)
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  #5  
Alt 17.04.2010, 03:55
Mrba125 Mrba125 ist offline
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Zitat:
Zitat von Ride The Lightning Beitrag anzeigen
Hi Flo,

.....einen Anhänger mit einem zGG über 750 Kg nur dann ziehen, wenn die Leermasse des Zugwagens dieses übersteigt. Allerdings darf diese Kombination zusammen nicht mehr als 3500kg wiegen....

Ist so nicht ganz richtig meines Erachtens.
Ich denke zwar du meinst das gleich wie ich aber ich will es noch einmal ein bisschen deutlicher erklären.

Du Darfst einen Anhänger mit einem Zgg über 750 kg nur dann mit dem Führerschein kl.B ziehen wenn das Zgg des Anhängers unter dem Leergewicht des Zugfahrzeugs liegt.

Kapiert?
Hier nochmal als Beispiel dies Kombination.(hoffe das es daran deutlich wird)

Anhänger mit zGG von 1100 kg
Zugfahrzeug das ein Leergewicht von 1400 kg hat.
Diese Kombination dürfte man mit einem Kl.B Führerschein ziehen dürfen....
Aber aufpassen,das geht nur bis zu einem Gewicht des Zuges von max. 3500 kg.
also z.B. Transporter Leergewicht 1500 kg und Anhänger mit zGG 1499 kg.

Mfg Bastian

*derextradenBEgemachthat*
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  #6  
Alt 17.04.2010, 06:47
Benutzerbild von Skibsplast
Skibsplast Skibsplast ist offline
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Zitat:
Zitat von Flowrider123 Beitrag anzeigen
... Kann ich mit meinem Führerschein Klasse B (bis 750kg) einen Hänger von 2 to ... dann leer ziehen???
Sacht ma Leudde, könnt Ihr nich lesen oder bin ich zu blöd


Er fragt doch ob er den Trailer unbeladen ziehen darf ... das sollte er doch sorgenfrei dürfen
__________________
Gruß Ingo
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  #7  
Alt 17.04.2010, 06:47
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Nichtschwimmer78 Nichtschwimmer78 ist offline
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@ Bastian
Zitat:
Anhänger mit zGG von 1100 kg
Zugfahrzeug das ein Leergewicht von 1400 kg hat.
Diese Kombination dürfte man mit einem Kl.B Führerschein ziehen dürfen....
Aber aufpassen,das geht nur bis zu einem Gewicht des Zuges von max. 3500 kg.
also z.B. Transporter Leergewicht 1500 kg und Anhänger mit zGG 1499 kg.
Ein bisschen mehr dürften das Auto(und dann auch der Anhänger) schon wiegen du hast ja noch 501kg frei... (soviel wieg zumindest ich ned..)
__________________
---Da werden sie geholfen
Der Nichtschwimmer78 aka. Stefan
Servus, du Land der begrenzten Möglichkeiten, aber der unbegrenzten Unmöglichkeiten, ich schreibe leise: Servus.
Bald bin ich hier raus.
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  #8  
Alt 17.04.2010, 06:50
makana makana ist offline
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Zitat:
Zitat von Skibsplast Beitrag anzeigen
Sacht ma Leudde, könnt Ihr nich lesen oder bin ich zu blöd

Er fragt doch ob er den Trailer unbeladen ziehen darf ... das sollte er doch sorgenfrei dürfen
Es zählt das zGG.
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  #9  
Alt 17.04.2010, 08:59
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Zitat:
Zitat von Mrba125 Beitrag anzeigen
Du Darfst einen Anhänger mit einem Zgg über 750 kg nur dann mit dem Führerschein kl.B ziehen wenn das Zgg des Anhängers unter dem Leergewicht des Zugfahrzeugs liegt.
Genau so steht es bei mir drin. Danke fürs Wiederholen!
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  #10  
Alt 17.04.2010, 09:08
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Ride the Lightning hat mit seiner Aussage vollkommen recht. Kann ich bestätigen da ich selbst vor kurzem den BE-Führerschein gemacht habe (bzw. machen musste ...).

Gruß, Andreas
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  #11  
Alt 17.04.2010, 10:20
Flowrider123 Flowrider123 ist offline
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Moin Jungens,

danke für die vielen Antworten.

Am besten gefällt mir die von Skibsplast!
Ich meine das ich das auch schon so irgendwo gelesen habe....

Was entspricht nun der Wahrheit???
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Gruß Daheim!

Flo
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  #12  
Alt 17.04.2010, 12:07
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Zitat:
Zitat von Flowrider123 Beitrag anzeigen
Am besten gefällt mir die von Skibsplast!
Ich meine das ich das auch schon so irgendwo gelesen habe....
Es ist leider definitiv FALSCH!

Geh davon aus, dass das, was ich oben geschrieben habe, richtig ist. Und wenn du es nicht glaubst, dann google selber ein bisschen. Aber nicht nur im Traum.
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  #13  
Alt 17.04.2010, 13:08
Flowrider123 Flowrider123 ist offline
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Okay, danke!

Nächste Frage, darf ein Auto das 1820KG ziehen darf, einen Hänger ziehen der 2,5T zulässiges Gesamtgewicht hat, aber der insgesamt mit Zuladung nur 1800kg wiegt????

Danke!
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Flo
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  #14  
Alt 17.04.2010, 13:25
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Ja, das ist in Ordnung.
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  #15  
Alt 17.04.2010, 14:15
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Zitat:
Zitat von Flowrider123 Beitrag anzeigen
Okay, danke!

Nächste Frage, darf ein Auto das 1820KG ziehen darf, einen Hänger ziehen der 2,5T zulässiges Gesamtgewicht hat, aber der insgesamt mit Zuladung nur 1800kg wiegt????

Danke!

Rein technisch ja, führerscheinrechtlich darf der Inhaber der Klasse B dies nicht !!!
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  #16  
Alt 17.04.2010, 14:19
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Zitat:
Zitat von Skibsplast Beitrag anzeigen
Sacht ma Leudde, könnt Ihr nich lesen oder bin ich zu blöd


Er fragt doch ob er den Trailer unbeladen ziehen darf ... das sollte er doch sorgenfrei dürfen


NEIN, führerscheinrechtlich kommt es nicht darauf an, ob der Hänger beladen ist oder nur der Trailer ohne Boot bewegt wird.
WIe bereits ausgeführt wurde ist hier das ZGG ausschlaggebend.

Theoretisch dürfte der Inhaber der Klasse B noch nichtmal den Hänger aus dem Wasser ziehen (soweit nicht auf privatem Grund gefahren wird).
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  #17  
Alt 17.04.2010, 16:36
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Erst lesen, dann schreiben. gelöscht!
Grüße
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Marco,



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  #18  
Alt 17.04.2010, 18:14
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Zitat:
Zitat von Ride The Lightning Beitrag anzeigen
Genau so steht es bei mir drin. Danke fürs Wiederholen!

Das habe ich mir gedacht das du das so meintest,es war nur(für mich zumindest) schwer verständlich...

@Nichtschwimmer
Das weiß ich,war ja auch nur ein Rechenbeispiel...aber da kannste ja viele unterschiedliche möglichkeiten zusammen packen...kommt halt drauf an,was für ein Zugfahrzeug und was für einen hänger man hat...

Mfg Bastian
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  #19  
Alt 31.05.2010, 11:09
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Zitat:
Zitat von andreas.cc Beitrag anzeigen
Ride the Lightning hat mit seiner Aussage vollkommen recht. Kann ich bestätigen da ich selbst vor kurzem den BE-Führerschein gemacht habe (bzw. machen musste ...).

Gruß, Andreas
Wie Aufwändig (Zeit/Kosten) ist denn so ein BE-Führerschein?
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Viele Grüße
Basti

Geändert von CaptnBlaubär (31.05.2010 um 12:14 Uhr)
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  #20  
Alt 31.05.2010, 13:21
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Zitat:
Zitat von Flowrider123 Beitrag anzeigen
Moin Jungens,

danke für die vielen Antworten.

Am besten gefällt mir die von Skibsplast!
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Was entspricht nun der Wahrheit???
Das ist das schöne hier im Forum. Man darf sich die Antwort heraussuchen, die einem am besten gefällt, sollte dann bei einer Verkehrskontrolle aber einen Ausdruck davon dabei haben, wird die Rennleitung ungemein beeindrucken,
Siggi
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Der Restothread für meine Condor 55 "marsvin": https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=49473
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  #21  
Alt 31.05.2010, 14:25
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Zitat:
Zitat von CaptnBlaubär Beitrag anzeigen
Wie Aufwändig (Zeit/Kosten) ist denn so ein BE-Führerschein?
Ist jetzt schon ne Weile her, aber ich hatte das innerhalb weniger Fahrstunden in ca. 2 Wochen erledigt. Gekostet hat das irgendwas zwischen 300-400 Euro.
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  #22  
Alt 01.06.2010, 12:43
CaptnBlaubär CaptnBlaubär ist offline
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Zitat:
Zitat von andreas.cc Beitrag anzeigen
Ist jetzt schon ne Weile her, aber ich hatte das innerhalb weniger Fahrstunden in ca. 2 Wochen erledigt. Gekostet hat das irgendwas zwischen 300-400 Euro.
Also wie vermutet eine Fahrlehrer ABM. Ich ärgere mich jetzt riesig das nicht gleich mit dem Führerschein erledigt zu haben. Hab was von vorgeschriebener Überland-, Autobahn- und Nachtfahrt gelesen
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Viele Grüße
Basti
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  #23  
Alt 01.06.2010, 12:57
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Zitat:
Zitat von CaptnBlaubär Beitrag anzeigen
Also wie vermutet eine Fahrlehrer ABM. Ich ärgere mich jetzt riesig das nicht gleich mit dem Führerschein erledigt zu haben. Hab was von vorgeschriebener Überland-, Autobahn- und Nachtfahrt gelesen
Überland, Autobahn und Nachtfahrten musste ich machen. Aber das gleich mit dem Führerschein B zu erledigen halte ich für Unsinn, denn wenn man noch keine Fahrpraxis mit Anhängern hat kommen zu den Pflichtstunden sicherlich noch reichlich Übungsstunden hinzu (was die Kosten unnötig in die Höhe treiben würde). Rückwärts und seitlich Einparken mit Hänger gehörten bei mir zur Praxisprüfung dazu, und nein, es war kein Bauhausanhänger


Ob ABM ja oder nein sei mal so dahin gestellt. Prinzipiell finde ich es ok das nicht mehr jeder einen "Riesen"-Anhänger an sein Auto hängen darf ohne das er einmal seine Fahrkünste unter Beweis gestellt hat. Wenn ich mir heute ansehe wieviele Schwachmaten auf unseren Strassen so unterwegs sind wird`s mir ganz anders wenn ich mir überlege das die meisten davon noch alles an den Haken nehmen dürfen was ihnen so einfällt.

Gruß, Andreas
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  #24  
Alt 01.06.2010, 13:05
CaptnBlaubär CaptnBlaubär ist offline
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Die Manöver sind natürlich sinnvoll, aber eine Nachtfahrt?
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Basti
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  #25  
Alt 01.06.2010, 14:53
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Zitat von CaptnBlaubär Beitrag anzeigen
Die Manöver sind natürlich sinnvoll, aber eine Nachtfahrt?
Naja, vielleicht für die die noch nie einen Hänger bei Nacht im Rückspiegel gesehen haben
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