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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #1  
Alt 19.04.2010, 21:42
ragbar ragbar ist offline
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Standard auto darf 550kg ungebremst-dann darf auch ein 600kg trailer?

hallo leute!
nachdem ich mich hier mittels suchfunktion bis zum kopfschmerz durchgelesen hab,stelle ich die frage nochmal zur beseitigung letzter zweifel hier ein:

mein auto hat:
eine zulässige anhängelast von 550kg UNGEBREMST
von 1000kg GEBREMST

der trailer hat:
ein zulässiges gesamtgewicht von 600kg,eine höchstzulässige achslast von 650kg und ist UNGEBREMST

da ich jetzt auch diesen schönen link der blauen elise über stützlast und definition anhängelast gelesen habe,gehe ich davon aus,daß alles in ordnung ist.
habe meinen anhänger auf einer geeichten schrottwaage mit allem gerödel im boot (ich meinte nat.anhänger mit boot drauf) und vollem tank gewogen,da wog er unglaublicherweise genau 600kg.

mein auto hat eine max stützlast von 85 kg.

es wird immer wieder gesagt, man dürfe die stützlast im angehängten zustand dann vom zul.gG des anhängers abziehen.
ich habe aber die ausführungen des anhängerhandlers so verstanden:

wenn das zulässige gG des anhängers nicht (bei mir 600kg) überschritten wird,darf man die stützlast dem zul.anhängegwicht(bei mir 550kg ungebremst) zuschlagen.
bei mir heißt das konkret:
zwischen zul. ungebremsten anhängegewicht von 550kg undem zulässigen gesamtgewicht des trailers von 600kg besteht eine differenz von 50kg.

550kgzul.max.anhängegewicht+ stützlast von 85kg= 635kg - 35kg,damit das zul.ges.G des trailers von 600kg nicht überschritten wird.

stimmt die rechnung so?
ist alles im grünen bereich?

danke euch allen schon mal
grüße
erik
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  #2  
Alt 19.04.2010, 21:44
JohnB JohnB ist offline
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Hallo Erik,

Zitat:
Zitat von ragbar Beitrag anzeigen
[..] ist alles im grünen bereich? [..]
mattgrün, denn es kommt auf die tatsächliche Stützlast an, nicht die theoretische.

Außerdem darf die max. zulässige Stützlast auch des Trailer nicht überschritten werden.
__________________
Beste Grüße

John
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  #3  
Alt 19.04.2010, 21:45
Sealine Hippe Sealine Hippe ist offline
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Moin Erik,

Wieviel Stützlast veträgt denn die Kupplung vom Anhänger?
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  #4  
Alt 19.04.2010, 21:47
Benutzerbild von alexmosel
alexmosel alexmosel ist offline
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nach den ganzen zahlen versteh ich nurnoch bahnhof...?

Also ich persönlich denke, wenn in Schein steht zul. anhängelast ungebremst 550 kg dann darf man maximal 550 kg zul. gesamt g ungebremst anhängen, oder wie ?

Klingt für mich so logisch
__________________
Grüße von der Mosel
Alex
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  #5  
Alt 19.04.2010, 21:58
ragbar ragbar ist offline
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ergänzung:
stützlast der anhängerkupplung am auto= 85kg

anhängerdeichsel auch 85 kg. zul. max stützlast für mein auto auch 85 kg.

erik
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  #6  
Alt 19.04.2010, 22:32
JohnB JohnB ist offline
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Folgende Regeln gelten:

1. Trailer: Das zuläss. max. Gesamtgewicht des alleinstehenden, also nicht angehängten Trailers darf nicht überschritten werden.

2. Zugwagen: Das zuläss. max. Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs darf nicht überschritten werden.

3. Zug: Für manche Fahrzeuge ist unabhängig von der max. Anhängelast auch noch ein zuläss. max. Zuggewicht (Summe aus akt. Trailergewicht + akt. Zugfahrzeuggewicht) angegeben. Dieses ist dann ebenfalls einzuhalten.

4. Anhängelast: Im angehängten Zustand zählt die tatsächliche Stützlast nicht zur Anhängelast, aber zum Gewicht, das man ins Auto eingeladen hat. Nur bezüglich der Anhängelast wird also die aktuell vorhandene Stützlast virtuell vom Trailer ins Auto umgepackt. Für die obigen Regeln 1 und 3 spielt das keine Rolle; für die Regel 2 ist es relevant. Kleine Anmerkung: Eine Überschreitung der Anhängelast des Zugwagens kostet in DE bei 0-5% nix, bei 5-10% 10 EUR.

5. Stützlast: Weder die max. zulässige Stützlast des Zugwagens noch die max. zulässige Stützlast des Trailers dürfen überschritten werden. Der kleinere der beiden Werte ist also die Obergrenze für das Gespann.
__________________
Beste Grüße

John
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  #7  
Alt 19.04.2010, 22:50
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Ride The Lightning Ride The Lightning ist offline
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Du darfst die Stützlast nur dann abziehen, wenn das zGG deines Anhängers größer ist als die maximale Anhängelast deines Zugfahrzeuges.

Lies es hier einfach mal nach unter dem Punkt "Muss ich die Stützlast vom zulässigen Gesamtgewicht des Wohnwagens abziehen?":

http://www.cara-vans.de/wohnwagen_un...and_pfalz/faq/
__________________
Good Day To Be Alive, Sir

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  #8  
Alt 19.04.2010, 23:12
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von Ride The Lightning Beitrag anzeigen
Du darfst die Stützlast nur dann abziehen, wenn das zGG deines Anhängers größer ist als die maximale Anhängelast deines Zugfahrzeuges.[..]
Aus welcher Vorschrift ergibt sich das?

Die zitierte Stelle
Zitat:
1. Das zulässige Gesamtgewicht (zGG) des Wohnwagens (Bsp. 1.200kg) ist kleiner als die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs (Bsp. 1.300kg):
Das tatsächliche Gewicht des Wohnwagens (Achslast + Stützlast zusammen) darf nicht größer sein als das zGG des Wohnwagens (1.200kg). Die Stützlast (Bsp. 75kg) darf nicht zum zGG hinzu addiert werden.
2. Das zulässige Gesamtgewicht (zGG) des Wohnwagens (Bsp. 1.300kg) ist gleich der zulässigen Anhängelast des Zugfahrzeugs (Bsp. 1.300kg):
Das tatsächliche Gewicht des Wohnwagens (Achslast + Stützlast zusammen) darf nicht größer sein als das zGG des Wohnwagens (1.300kg). Die Stützlast (Bsp. 75kg) darf nicht zum zGG hinzu addiert werden.
3. Das zulässige Gesamtgewicht (zGG) des Wohnwagens (Bsp. 1.300kg) ist größer als die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs (Bsp. 1.200kg):
Das tatsächliche Gewicht des Wohnwagens (Achslast + Stützlast zusammen) darf nur hier größer sein als die maximale Anhängelast des Zugfahrzeugs (1.200kg). Bei einer maximal zulässigen Stützlast von beispielsweise 75kg darf das tatsächliche Gewicht des Wohnwagens hier also 1.275kg betragen, da das zGG des Wohnwagens (1.300kg) dadurch nicht überschritten wird.

wirft IMHO zwei Aspekte durcheinander:

Fälle 1 und 2 betreffen die Frage, ob aufgrund der Stützlast ein Anhänger schwerer sein kann, als das zGG des Anhängers vorgibt (Antwort: nein).

Fall 3 hingegen liegt die Frage zu Grunde, ob die maximale Anhängelast des Zugfahrzeugs quasi um die Stützlast erhöht werden kann (Antwort: ja).

Daraus läßt sich deshalb noch nicht schließen, daß die Stützlast bei Fällen zGG < Anhängelast nicht auch zum Gewicht des Zugwagens zählt. Oder wo ist mein Fehler?
__________________
Beste Grüße

John
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  #9  
Alt 20.04.2010, 00:06
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checki checki ist offline
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Zitat:
Zitat von Ride The Lightning Beitrag anzeigen
Du darfst die Stützlast nur dann abziehen, wenn das zGG deines Anhängers größer ist als die maximale Anhängelast deines Zugfahrzeuges.
Wenn das zgG des Trailers kleiner wäre, als die maximale Anhängelast des Zugfahrzeuges, würde dieser Strang hier garnicht existieren, Lars.
__________________
Gruß aus Berlin
Jörg

Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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  #10  
Alt 20.04.2010, 06:46
schnipsy schnipsy ist offline
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hier ein Link

Gruß Maik
__________________
Bin für jeden Ratschlag dankbar und helfe auch gerne wo ich kann
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  #11  
Alt 20.04.2010, 17:15
ragbar ragbar ist offline
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ja, diesen link von kuhnert kenn ich auch,und genau deshalb hat sich meine frage ergeben.

nach der ganzen leserei hier im forum bin ich mir immer noch nicht sicher,insbesondere nicht,ob die polizei diese regel so kennt oder aber annehmen will.

es wird ja meistens immer erstmal alles verneint,was zugunsten des bürgers sein könnte,zu dieser meinung bin ich durch schlechte erfahrungen in allen bereichen von behörden gekommen im laufe der jahre.

daher ist es wesentlich besser,selbst genauestens bescheid zu wissen und für den fall der fälle was schriftliches zur hand zu haben.
daher führe ich ab sofort einen ausdruck dieser kuhnert-seite bei meinen fahrzeugpapieren mit.

trotzdem,in meinem fall spielen ja 50kg anhängermehrgewicht eine rolle,und nicht die gesamte stützlast von 75oder 85 kg.

ich stelle mir folgende situation vor:
ordnungshüter halten mich an: hamse mal die fzg-papiere,auch für den anhänger?
oh,der anhänger geht ja bis 600kg,den dürfense mit ihrem fzg gar nich ziehen.
stützlast mitrechnen? ne,dürfense nich.
das macht dann,moment mal..........


ich hab auch schon polizisten gehabt,die nicht wußten,wie man tüv oder asu-marken richtig lesen muß,oder auf der scheininnenseite der angelpapiere die verlängerung und gültigkeit nicht sehen wollten,dann aber meinten von bußgeld reden zu müssen.
dabei waren meine papiere stets in ordnung.


außerdem würde ich gerne wissen,ab wieviel übergewicht einem die weiterfahrt untersagt wird. und wo das steht.

grüße an alle
erik
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  #12  
Alt 20.04.2010, 18:32
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haraldo haraldo ist offline
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du darfst soga einen 850kg anhänger ziehen.wenn dieser nicht schwerer als 550kg ist.stützlast hin, stützlast her.wenn du auf den richtigen ordnungshüter triffst,sei froh wenn du mit nem blauen auge davon kommst.inmoment sind die jungs ganz besessen,alles anzuhalten was nen anhänger drann hat.

gruss harry
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  #13  
Alt 20.04.2010, 22:12
ragbar ragbar ist offline
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manchmal sind die irgendwie vom hafer gestochen.

mich furzt das auch an,immer dieses getue um anhänger in d.

eigene tüv-vorführung,eigene nummer,überprüfungen ect.

unsere französischen freunde wenden sich kopfschüttelnd und mit grausen ab,wenn ich denen das erzähle.
deutschland ist eben ein land der aufpasser.....

dort kommt bei kleinanhängern die nummer vom auto drauf,und für den zustand des karren bist selbst verantwortlich.
wenn was passiert,weil die reifen alt waren oder die radlager defekt,biste dran.
da passiert deshalb auch nicht mehr als bei uns,eher weniger.

grüße an alle
erik
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  #14  
Alt 21.04.2010, 09:11
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lachshunter lachshunter ist offline
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Zitat:
Zitat von ragbar Beitrag anzeigen
deutschland ist eben ein land der aufpasser.....

Wenn ich mir so einige Gespanne und "Experten" in unserem Land anschaue, dann ist das auch ganz gut so...


Gruß, Frank.
__________________
Wer dauernd im Dreieck springt, hat offensichtlich Kreislaufprobleme.
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  #15  
Alt 21.04.2010, 09:28
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toxy toxy ist offline
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Vor ein paar Tagen selbst erlebt, Kombi mit nem kleinen Jeep auf dem Hänger, ich hab Vorfahrt, er ist noch so 20 m weg mit vielleicht 30 km/h, ich fahr also.
Hat gut gequietscht und er hat die 20 m voll ausgenutzt. Ob da das Verhältnis stimmte?
__________________
Felix

I hear the ferryman is half man, half boat
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  #16  
Alt 21.04.2010, 15:20
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Die meisten Experten in unserem Land sind aber weniger die Leute aus dem eigenen Land.
Auf der A12 erlebst du jeden Tag was ein Anhänger eigentlich nicht kann oder können sollte.
Das Problem mit dem eigentlich Übergewichtigen Anhänger ungebremst an meine Firmenkarre kenn ich zur genüge.
Beim Wiegen durch die Rennleitung wird das Kupplungsauflagegewicht vom Meßwert der Waage ( portable Waage der Blauen ) abgezogen.
Abkuppeln tuen die nicht.
Bei 10 % drüber - 1 point + 30 Öcken.
Die Nachfrage zum Auflasten ( also runter auf 8% Steigung ), ergab bei meinem Auto zwar eine höhere gebremste Zuglast, aber die ungebremst blieb bei läppischen 500 Kg.
__________________
Gruß Mike


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  #17  
Alt 21.04.2010, 19:15
ragbar ragbar ist offline
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hallo mike,
haben die dir denn jemals auch noch die weiterfahrt untersagt?

gruß
erik
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  #18  
Alt 21.04.2010, 22:06
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c.kennedy c.kennedy ist offline
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ja. Weiterfahrt wurde Untersagt.
Durch Umpacken der 3 Benzintanks und einiges Gerödel in das Fahrzeug konnten wir nach nochmaligem Wiegen weiterfahren.
Die Buße blieb aber. naja war ja auch klar.
wir habens gewußt und sind selber Schuld. Hatten 580 Kg statt 500.
__________________
Gruß Mike


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  #19  
Alt 22.04.2010, 16:56
ragbar ragbar ist offline
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die frage:
was macht man,wenn man nicht mehr umpacken kann,weil das auto auch am limit ist,und man nicht mehr weiterfahren darf?

dann steht man wohl zur belustigung(unterstelle ich mal) der uniformierten da und kann den adac zum abschleppen rufen?

oh mann, wir wohnen 150km von der belgischen grenze weg,dort darf ich dann sogar über 100kmh OHNE!!!! aufkleber fahren.

beste grüße
erik
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  #20  
Alt 22.04.2010, 17:30
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von ragbar Beitrag anzeigen
die frage:
was macht man,wenn man nicht mehr umpacken kann,weil das auto auch am limit ist,und man nicht mehr weiterfahren darf?

dann steht man wohl zur belustigung(unterstelle ich mal) der uniformierten da und kann den adac zum abschleppen rufen?
Oder Du läßt den Trailer stehen und kommst mit einem passenden Zugwagen wieder.


Zitat:
Zitat von ragbar Beitrag anzeigen
oh mann, wir wohnen 150km von der belgischen grenze weg,dort darf ich dann sogar über 100kmh OHNE!!!! aufkleber fahren.
Was sagt die Versicherung dazu, wenn der Trailer KEINE Freigabe für 100 km/h hat?
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Beste Grüße

John
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  #21  
Alt 23.04.2010, 21:15
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c.kennedy c.kennedy ist offline
Captain
 
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man könnte sich auch einen "gebremsten" Anschaffen.
Da ich aber mir schon sicher bin, das ich in einigen Jahren
mir eh ein Kajüter hole, laß ich´s erst mal. Mann wird ja älter.
oder bequemer ?

Hab nen Doblo. Der hat eigentlich mehr als genug Lastaufnahme und Stauraum.
nur die ungebremsten 500Kg sind ein Knackpunkt, mit dem sich die Italiener wohl nicht sehr auseinander setzen müssen.
__________________
Gruß Mike


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  #22  
Alt 23.04.2010, 21:33
ragbar ragbar ist offline
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was sagt denn die versicherung erst,wenn man in frankreich 130kmh fährt?

ich mach mir lieber keinen kopf mehr,je mehr ich drüber nachdenke desto mehr scheinbare probleme tauchen auf.......

ich überlade die achse nicht,sorge immer für max. belastbare,frische reifen und topfitte radlager und fahre vorsichtig wie eh und je....

und der rest ist mir jetzt egal,da wird man ja verrückt.

grüße
erik
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  #23  
Alt 23.04.2010, 21:37
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nightforce nightforce ist offline
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Zur Eingangsfrage, nein geht leider nicht, da hilft auch kein Trick.

Entweder größeres Auto, oder kleineren ungebremsten Hänger.
__________________
Gruß Frank
Nur Asse auf der Hand, und der Rest der Welt spielt Halma
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  #24  
Alt 23.04.2010, 22:03
ragbar ragbar ist offline
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das seh ich aber inzwischen anders.bist du verkehrspolizist?

wenn die 600kg max.gesamtgewicht nicht überschritten werden, sind meine 550 ungebremsten kilo vom auto in ordnung, weil ich mir die 85kg stützlast in diesem fall anrechnen kann.
d.h., von den theoretisch möglichen 85kg stützlast nehme ich nur 50kg,um das max zulässige gesamtgewicht des trailers nicht zu überschreiten.

und dann paßt das.

ich kauf doch nicht extra ein anderes auto wegen 50kg,das wär ja wahnsinn.

gruß
erik
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  #25  
Alt 23.04.2010, 22:45
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kuttjo kuttjo ist offline
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@Erik
genau so rechne ich auch.
Anhänger alleine hat 600kg, 550kg auf der Achse plus 50kg auf der Kupplung.

Dazu der TÜV Hessen: Die in den Fahrzeugpapieren eingetragene maximale Anhängelast (gebremst und ungebremst) darf um die tatsächlich auf dem Kugelkopf aufliegende Stützlast überschritten werden. -> Gutachten Seite 45

Mein Auto darf 450kg Anhängelast haben.
Ich belade meinen 750kg Anhänger bis auf 500kg brutto.
450kg auf der Achse und 50kg auf dem Kugelkopf.
__________________
Gruß Uwe - und hier meine Homepage
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