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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #1  
Alt 20.04.2010, 00:17
Hamburg 2009 Hamburg 2009 ist offline
Commander
 
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Standard Trailer hat kein Tüv

Moin Leute
Da die Saison vor der Tür steht und ich kein Tüv für mein Trailer mir gehollt habe da ich den Trailer nur 2 mal pro Jahr bewege wollte ich wissen wie ich das Boot ins Wasser bekomme.. Wollten es so machen das hinter uns her fährt und so zusagen die Straße sichert..Es wäre auch nur eine Strecke von gut 10-12 Km.. Wie würdet ihr es machen?

Mfg Eike
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  #2  
Alt 20.04.2010, 00:23
Benutzerbild von Wattikan
Wattikan Wattikan ist offline
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Wie lange hat er denn keinen Tüv mehr? Ich würde es wagen, bei mir war der Tüv auch 7 oder 8 Monate abgelaufen
Beim Tüv bekommt man dann aber keine vollen 2 Jahre sondern das was überzogen wurde wird abgerechnet.

Kurzzeitkennzeichen wäre aber auch ne Möglichkeit.
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Schöne Grüße von der Küste
Klaus
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  #3  
Alt 20.04.2010, 00:44
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Zitat:
Zitat von Hamburg 2009 Beitrag anzeigen
Wie würdet ihr es machen?

Mfg Eike
Da Du ja als Halter des Anhängers verpflichtet bist den TÜV regelmäßig durchführen zu lassen, würde ich das vorher einfach machen.
Das hier erwähnte Bewegen Deines Trailers mit Kurzzeitkennzeichen ist nicht zulässig, da er schon ein Kennzeichen hat.
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Gruß aus Berlin
Jörg

Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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  #4  
Alt 20.04.2010, 09:43
Hamburg 2009 Hamburg 2009 ist offline
Commander
 
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Er hatte jetzt schon seit längerer Zeit kein Tüv .. Ich hab ihn '08 gekauft und hatte seit dem kein Tüv mehr gehabt.. und ich weiß nicht wie lange er davor schon kein Tüv gehabt hat..
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  #5  
Alt 20.04.2010, 10:09
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Zitat:
Zitat von Hamburg 2009 Beitrag anzeigen
Er hatte jetzt schon seit längerer Zeit kein Tüv .. Ich hab ihn '08 gekauft und hatte seit dem kein Tüv mehr gehabt.. und ich weiß nicht wie lange er davor schon kein Tüv gehabt hat..
Wenn der solange keinen TÜV mehr hat, dann ist er ja sicherlich auch nicht auf deinen Namen zugelassen, das hätte ohne TÜV nämlich nicht funktioniert, also kannst du ruhig so herumfahren, die Anzeige bekommt ja dann der ehemalige Halter. Am besten lässt du so ein blau-silbernes Auto als Sicherungsfahzeug hinterherfahren,
Siggi
P.S.: Vorsicht Satire, meine Vorschläge sind keinesfalls als erstgemeint zu interpretieren
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Der Restothread für meine Condor 55 "marsvin": https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=49473
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  #6  
Alt 20.04.2010, 10:10
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Zitat:
Zitat von Hamburg 2009 Beitrag anzeigen
Er hatte jetzt schon seit längerer Zeit kein Tüv .. Ich hab ihn '08 gekauft und hatte seit dem kein Tüv mehr gehabt.. und ich weiß nicht wie lange er davor schon kein Tüv gehabt hat..
Dann schau doch mal auf das Nummernschild.
Wenn er länger als 8 Monate überzogen ist,
gibt es dafür bei einer eventluellen Kontrolle sogar Punkte in Fl.
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Gruß aus Berlin
Jörg

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  #7  
Alt 20.04.2010, 10:27
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Dann mußt er zur Vollabnahme (Baurat). Und wenn er noch nicht auf deinen Namen angemeldet war bekommst du ein Kurzkennzeichen.
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Schöne Grüße von der Küste
Klaus
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  #8  
Alt 20.04.2010, 10:34
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ansonsten bekommt seine Frau, sein kumpel oder sonstwer ein Kurzzeit kennzeichen für das Ding und gut ist!
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mit sportlichem Gruß
Hendrik
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  #9  
Alt 20.04.2010, 10:36
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Zitat:
Zitat von Wattikan Beitrag anzeigen
Dann mußt er zur Vollabnahme (Baurat). Und wenn er noch nicht auf deinen Namen angemeldet war bekommst du ein Kurzkennzeichen.
Was soll denn das hier.
Wenn der TÜV abgelaufen ist muß er zur Vollabnahme?
Da fährt man zur Abnahmestelle und hofft einen netten Kollegen anzutreffen,....
Und ein Bootstrailer ist doch in den seltensten Fällen abgemeldet,
also ist das mit dem KZK eine Doppelkennzeichnung.
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Gruß aus Berlin
Jörg

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  #10  
Alt 20.04.2010, 10:39
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Zitat:
Zitat von Wattikan Beitrag anzeigen
Dann mußt er zur Vollabnahme (Baurat). Und wenn er noch nicht auf deinen Namen angemeldet war bekommst du ein Kurzkennzeichen.
Solange der Trailer noch hier in Deutschland angemeldet ist, braucht er keine Vollabnahme, egal wie lange der Tüv her ist. Das ist Schnee von gestern.

Edit: Checki war schneller!
__________________
Mfg Felix
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  #11  
Alt 20.04.2010, 10:40
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...du fährst zur Prüfstelle erstmal ohne trailer und fragst den netten Prüfer höflich. Erzähl meinetwegen, du hast den Trailer so eben erst erworben und die HU ist halt schon lange abgelaufen.

Du solltest natürlich nicht während der Mittagspause bzw. der Rush hour in der Prüfstelle vorsprechen.

Oder du meldest den Trailer einfach ab. Dann funktioniert auch die Nummer mit den Kurzzeitkennzeichen.
__________________
Grüße Ingo

...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...

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  #12  
Alt 20.04.2010, 10:40
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Wenn der Hänger noch zugelassen ist, ab zum TÜV.
Ist er abgemeldet, Kurzkennzeichen.

Es ist nicht zulässig, ein angemeldetes Fahrzeug mit Kurzkennzeichen zu versehen bzw. zu führen.

Gruß Werner
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  #13  
Alt 20.04.2010, 10:49
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Zitat:
Zitat von Schnuffi Beitrag anzeigen
Ist er abgemeldet, Kurzkennzeichen.
Nur noch der Vollständigkeit halber
Mit KZK kann er den abgemeldeten Trailer (ohne Boot) überführen oder das gerade erworbene
Gespann nach Haus überführen (hatten wir hier schon durch Musterurteile geklärt).
Ein Zuwasserlassen des Bootes mit KZK ist auch abgemeldet nicht zulässig.
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Gruß aus Berlin
Jörg

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  #14  
Alt 20.04.2010, 10:55
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Zitat:
Zitat von checki Beitrag anzeigen
Nur noch der Vollständigkeit halber
Mit KZK kann er den Trailer (ohne boot) überführen oder das gerade erworbene
Gespann nach Haus überführen (hatten wir hier schon durch Musterurteile geklärt).
Ein Zuwasserlassen des Bootes mit KZK ist nicht zulässig.

Ja ja, aber es kräht kein hahn danach wo du mit dem Trailer hin fährst, kann ja auch sein, das du das Boot gerade gekauft hast und es direkt zum Hafen bringst (seid mal nicht päpstlicher als der Papst / auch der hat Dreck am Stecken!).

Kein Polizist, außer vielleicht in Berlin, würde einem wegen sowas ans Bein pissen!

Ich gehe natürlich davon aus, das der Trailer verkehrssicher ist und zum Boot passt (Gewicht/Länge)!
__________________
mit sportlichem Gruß
Hendrik
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  #15  
Alt 20.04.2010, 10:55
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mal die finanzielle seite betrachten
ein trailer kostet ca.25 € versicherung im jahr
für ein kzk ist es wesendlich teurer?
kamue
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  #16  
Alt 20.04.2010, 11:05
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Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
Ja ja, aber es kräht kein hahn danach wo du mit dem Trailer hin fährst, kann ja auch sein, das du das Boot gerade gekauft hast und es direkt zum Hafen bringst (seid mal nicht päpstlicher als der Papst / auch der hat Dreck am Stecken!).

Kein Polizist, außer vielleicht in Berlin, würde einem wegen sowas ans Bein pissen!

Ich gehe natürlich davon aus, das der Trailer verkehrssicher ist und zum Boot passt (Gewicht/Länge)!
Hendrik, wer ein persönliches Risiko eingeht/eingehen will,
sollte vorher genau bescheid wissen.
Wenn man hier gefragt wird, sollte man doch korrekte Auskunft geben.
Was ist beim Unfall (hatte ein Freund von mir in genau dieser Situation)
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Gruß aus Berlin
Jörg

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  #17  
Alt 20.04.2010, 11:20
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Wattikan Wattikan ist offline
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Zitat:
Zitat von captain dietius Beitrag anzeigen
Solange der Trailer noch hier in Deutschland angemeldet ist, braucht er keine Vollabnahme, egal wie lange der Tüv her ist. Das ist Schnee von gestern.

Edit: Checki war schneller!
Hab überlesen das er noch angemeldet ist... nehme also alles zurück
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Schöne Grüße von der Küste
Klaus
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  #18  
Alt 20.04.2010, 11:24
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Hausbootbewohner Hausbootbewohner ist offline
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Zitat:
Zitat von kamue Beitrag anzeigen
mal die finanzielle seite betrachten
ein trailer kostet ca.25 € versicherung im jahr
für ein kzk ist es wesendlich teurer?
kamue
Hi,
nix is... mit grünem Kennzeichen kostet ein (Sportgeräte-)Hänger keine Steuer und keine Versicherung.
Die einzigen laufenden Kosten sind alle 2 Jahre die TÜV-Gebühren (bei mir warens 39 Euro...).
Grüße,
Andreas
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  #19  
Alt 20.04.2010, 11:34
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Vielleicht meint er eine Kasko-Versicherung (Diebstahl), wenn der Hänger nicht am Zugfahrzeug hängt

Gruß Werner
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  #20  
Alt 20.04.2010, 11:37
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...bitte jetzt nicht die Trailerversicherung diskutieren...
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Grüße Ingo

...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...

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  #21  
Alt 20.04.2010, 11:37
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Emotion Emotion ist offline
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Zitat:
Zitat von checki Beitrag anzeigen
Hendrik, wer ein persönliches Risiko eingeht/eingehen will,
sollte vorher genau bescheid wissen.
Wenn man hier gefragt wird, sollte man doch korrekte Auskunft geben.
Was ist beim Unfall (hatte ein Freund von mir in genau dieser Situation)
Jörg, das musst du mir erklären!

1. Ich bin mit Trailer mit KZK unterwegs!
2. Mir fährt einer rein.
3. Polizei kommt und nimmt den Unfall auf, wenn die nachfragen, gebe ich an, das ich das Boot samt Hänger gekauft habe und mit dem KZK zum Hafen überführe und mich dann um Tüvabnahme/Anmeldung kümmere. - Ist legal!

Geht natürlich nur, wenn am Trailer alles passt (Gewicht, Länge Beleuchtung, etc..) und der Trailer abgemeldet ist.

Wenn der Tailer noch angemeldet ist wäre ich in ganz Deutschland, außer Berlin, wäre ich sogar noch dreister. Ich würde einen Bekannten mit Werkstatt informieren, das ich eventuell einen Termin für den Trailer bräuchte (bei Anruf). Dann würde ich mit abgelaufenen Tüv das Boot slippen und wenn mich die Polizei anhalten würde, hätte ich den Werkstatt Termin schon (mit Tüvabnahme), aber dafür müsste das Boot runter!
Hätten alle Verständnis für, man darf auch mit einem Auto mit abgelaufenen Tüv noch zur Werkstatt fahren!
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mit sportlichem Gruß
Hendrik
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  #22  
Alt 20.04.2010, 11:43
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Moin,

das KZK ist nicht so teuer. Mit Nummernschild muss das so um die 40,- Euro gewesen sein. (Ist fünf Jahre her)
Aber da der Trailer anschließend mit grünem Kennzeichen, also ohne eigene Versicherung lief, hat die Versicherung für die drei Tage 120,- Euro gekostet.
Wäre er anschließend mit schwarzen Kennzeichen gefahren, hätte die Versicherung den Betrag verrechnet.

Beste Grüße
Dirk
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  #23  
Alt 20.04.2010, 11:46
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Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
Jörg, das musst du mir erklären!

!
Machen wir mal beim Bierchen.
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Gruß aus Berlin
Jörg

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  #24  
Alt 20.04.2010, 11:48
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Zitat:
Zitat von checki Beitrag anzeigen
Machen wir mal beim Bierchen.
Machen wir so, aber ich kenne ja Berlin..da läuft vieles anders....siehe die Pläne in der ganzen Stadt Tempo 30 zu machen
__________________
mit sportlichem Gruß
Hendrik
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  #25  
Alt 20.04.2010, 11:57
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Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
ja Berlin..da läuft vieles anders....siehe die Pläne in der ganzen Stadt Tempo 30 zu machen
Mit 30 auf der Spree, kann ich leben.
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Gruß aus Berlin
Jörg

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