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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

Antwort
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  #1  
Alt 23.04.2010, 15:10
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bombero bombero ist offline
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Standard Positionslichter mit R.I.N.A. Zulassung

Hallo Forumsmitglieder,ich bin seit einigen Tagen stolzer Besitzer einer Conquest 2052 Ew.1996.Dieses Boot hat die kleinen amerikanischen Positionslichter
montiert.Ich möchte auch mal in Deutschland fahren und daher denke ich,
muß ich andere Lichter führen.Die BSH/DHI Lichter sind mir zu riesig,und im
I.-Net habe ich Lichter mit R.I.N.A.Zulassung gefunden.Sind diese Lichter in Deutschland erlaubt?
Vielen Dank für Eure antworten
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  #2  
Alt 23.04.2010, 17:16
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Woody Woody ist offline
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Nein.
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  #3  
Alt 23.04.2010, 17:23
JohnB JohnB ist offline
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Hallo Woody,

Zitat:
Zitat von Woody Beitrag anzeigen
Nein.
Du solltest einen Newbie schon darauf hinweisen, daß diese Frage nicht durchgehend so wie von Dir gesehen wird.

Weitere Infos findet man hier: http://www.boote-forum.de/showpost.p...9&postcount=74

BTW: Manche US-Posis haben die RINA-Zulassung.
__________________
Beste Grüße

John
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  #4  
Alt 23.04.2010, 20:06
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Woody Woody ist offline
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John,

es ist nicht wichtig wie ich das sehe. Entscheidend ist, wie die WaschPo das sieht. Und die - zumindest die vor meiner Haustür - sieht das so wie ich es schrieb. Macht aber nichts, kost' hier nur 40,-- Euro.

Die in dem von Dir genannten Leuchten mit Steuerrad-Zulassung sind übrigens noch wesentlich teurer, egal in welchem Land sie die Zulassung bekommen haben.
Gruß,

Jörg
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  #5  
Alt 08.02.2013, 18:49
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Nican Nican ist offline
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4 Danke in 3 Beiträgen
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Es ist absolut egal wie die "Waschpo" das aus ihrer sicht sieht, die haben sich an die gesetzeslage zu halten und die sagt (original Auszug )
.. In der „Verordnung über die Farbe und Lichtstärke
der Bordlichter sowie die Zulassung von Signalleuchten in der
Binnenschifffahrt“ (BGBl I, 2000, S. 1680) heißt es in § 3 (3):
„Signalleuchten von Fahrzeugen, die nach den in einem anderen Mitgliedstaat
der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens
über den Europäischen Wirtschaftsraum geltenden Regelungen rechtmäßig
hergestellt, zugelassen und in Verkehr gebracht werden, gelten auch im
Geltungsbereich dieser Verordnung als zugelassen...“


Fazit: Sind deine Lampen bei einer europäischen anerkannten Zertifitierungstelle abgenommen oder entsprechen Sie den BSH Regeln (Auch ohne Nummer) so sind Sie zugelassen aud SEE!!

Binnen gibt es auf Vater Rhein den Sonderfall das die Zulassung von einer Zertifizierungstelle der Anreinerstaaten erfolgen muss...

Ergo....in EU Staaten zugelassene Beleuchtung kann ohne "Belehrungsgebühr" angebracht werden.....und sich dann freuen...... EU und nicht US....

MfG Andreas
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  #6  
Alt 08.02.2013, 23:53
Benutzerbild von Rokoe
Rokoe Rokoe ist offline
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Hallo,

ich habe an das BSH folgende Fragen gestellt und diese Antworten bekommen:

Hallo Frau Thoma, ich interessiere mich für Navigationsleuchten der Firma Osculati. Speziell für diese: http://www.segelkontor.com/technik-e...culati/a-2351/ http://www.segelkontor.com/technik-e...lstahl/a-1898/ http://www.segelkontor.com/elektrik/...e-inox/a-1935/ Diese Navigationsleuchten haben eine Zulassung von Rina. Sind diese Leuchten bei uns in Deutschland für Binnen und See zugelassen? Es ist schwer nur mit Hilfe des Kataloges sowas herauszufinden. Deswegen mein Fragen. Bevor ich was verkehrt mache und mir so Unannehmlichkeiten einhandel. Wo kann man genau nachlesen welche Leuchten ( Rina, etc. ) bei uns für Binnen und See zugelassen sind?


Hallo, ich habe mehrere Anfragen an RINA gestellt, um zu klären, ob die RINA Zulassungen im Auftrag des Flaggenstaates Italien erteilt wurden. Bisher habe ich dazu jedoch noch keine Aussage. Dann könnten die RINA Zulassungen auch in Deutschland anerkannt werden. Durch andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union zugelassene Geräte werden als gleichwertig behandelt, wenn mit ihnen das geforderte Schutzniveau – Sicherheit, Gesundheit und Gebrauchstauglichkeit – gleichermaßen dauerhaft erreicht wird. (siehe Verordnung (EG) 764_2008 über die gegenseitige Anerkennung von Zulassungen). Es wird empfohlen Zulassungsdokumente zur Vorlage bei Kontrollen an Bord mitzuführen. Eine Beanstandung wird dennoch erfolgen, wenn die Geräte objektiv nicht die in den Kollisionsverhütungsregeln geforderten technischen Eigenschaften aufweisen. Zugelassenen und anerkannte Produkte werden in den Listen der vom BSH zugelassenen und anerkannten Schiffsausrüstung unter http://www.bsh.de/de/Schifffahrt/Ber...tung/index.jsp transparent geführt. Die seit April 2010 für Berufsfahrzeuge erforderlichen Navigationslichter mit EU-Zulassung („Steuerrad“, siehe Schiffsausrüstungsrichtlinie) dürfen auch für Sportboote verwendet werden. Nach Änderung der RheinSchPV und BinnenSchStrO ist die EU-Zulassung (Steuerrad) für Navigationsleuchten auf diesen Binnenschifffahrtsstraßen gefordert. Wenn Sie also auch auf Binnenschifffahrtsstraßen unterwegs sind, sollten Sie eine Navigationsleuchte mit Steuerradzulassung nutzen. mit freundlichen Grüßen Doreen Thoma --------------------------------------------------------- Bundesamt fuer Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) Doreen Thoma (S32) Bernhard-Nocht-Str. 78 Tel: +49 (0) 40 3190-7320 20359 Hamburg Fax: +49 (0) 40 3190-5000 http://www.bsh.de/ email: doreen.thoma@bsh.de
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Viele Grüße Roland
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  #7  
Alt 08.02.2013, 23:55
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Rokoe Rokoe ist offline
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Und weiter gehts:

Hallo Frau Thoma, vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.

Entgegen Ihrer Aussage schreibt die Zeitschrift Boote in der Ausgabe 01/2011:
ABK ABKÜRZUNGEN UND FACHBEGRIFFE
RINA: Registro Italiano Navale. Italienischer Zertifizierer (Zulassungsstelle).
BSH: Bundesamt für Seeschiffahrt und Hydrographie, amtliche deutsche Zulassungstelle.
IMO: International Maritime Organization. Sonderorganisation der UN mit Sitz in London.
COLREG 72: International Regulations for Preventing Collisions at Sea 1972. Kollisionsverhütungsregeln 1972.
USCG: United States Coast Guard. US-Küstenwache, amtliche Zulassungsbehörde in den USA.
Bureau Veritas: Internationaler Schiffszertifitierer.
MCA: Maritime and Coastguard Agency, amtliche englische Zulassungsstelle.
ABYC: American Boat and Yacht Council. Sportbootzertifizierer in den USA.
MarED: Marine Equipment Directive (Steuerradzulassung).
GL: Germanischer Lloyd. Deutscher Schiffszertifizierer mit Hauptsitz in Hamburg.
UL 1104: Underwriters Laboratories, Standard für Navigationslichter.

NATIONALE STELLEN, DEREN ZULASSUNGEN FÜR NAVIGATIONSLICHTER IN DEUTSCHLAND ANERKANNT WERDEN
Canada: Marine Safety Directorate
China: CCS China Classification Society
Dänemark: Danish Maritime Authority
Finnland: Finnish Maritime Administration
Frankreich: Bureau Veritas S.A.
England: MSA, Marine Safety Agency
Griechenland: Ministry of Merchant Marine
Island: Icelandic Maritime Administration
Italien: Registro Italiano Navale
Japan: Nippon Kaiji Kyokai Material & Equipment
Kroatien: Croatian register of Shipping
Niederlande: Directorate-General for Freight Transport, Shipping Inspectorate
Norwegen: Sjofartsdirektoratet, Norwegian Maritime Directorate
Polen: Polski Rejestr Statkow S.A.
Russland: Russian Maritime Register of Shipping

AMTLICHE STELLEN (NOTIFIED BODIES), DIE EINE STEUERRAD-ZULASSUNG GEMÄSS MARED ERTEILEN DÜRFEN
Lloyd’s Register (England) ID: 0038
Bureau Veritas (Frankreich) ID: 0062
Germanischer Lloyd (Deutschland) ID: 0098
Qinetiq (UK) ID: 0191 Force (Dänemark) ID: 0200
Nemko (Norwegen) ID: 0470 RINA (Italien) ID: 0474
Det Norske Veritas (Norwegen) ID: 0575
BSH (Deutschland) ID: 0735
GL Luxembourg (Luxemburg) ID: 0801
Polish Register of Shipping (Polen) ID: 1463
Die ID-Nummer ist immer in Zusammenhang mit der Steuerrad-Zulassung (Wheelmark) angegeben und auf dem Lampenkörper aufgedruckt oder eingraviert.

Was stimmt denn nun? Oder hat sich Ihre Aussage speziell auf die Firma Osculati bezogen, nach deren Leuchten ich gefragt habe?


Hallo, die Verordnung (EG) 764_2008 über die gegenseitige Anerkennung von Zulassungen besagt: "Durch andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union zugelassene Geräte werden als gleichwertig behandelt, wenn mit ihnen das geforderte Schutzniveau – Sicherheit, Gesundheit und Gebrauchstauglichkeit – gleichermaßen dauerhaft erreicht wird." Ein einheitliches Schutzniveau ist für Sportboote auf Seeschifffahrtsstraßen durch eine Zulassung nach den Kollisionsverhütungsregeln i.A. erfüllt. Auf Binnenschifffahrtsstraßen benötigen Sie eine Steuerradzulassung. Nicht alle unten aufgeführten Stellen sind Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Diese Zulassungen können daher nicht anerkannt werden. mit freundlichen Grüßen Doreen Thoma --------------------------------------------------------- Bundesamt fuer Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) Doreen Thoma (S32) Bernhard-Nocht-Str. 78 Tel: +49 (0) 40 3190-7320 20359 Hamburg Fax: +49 (0) 40 3190-5000 http://www.bsh.de/ email: doreen.thoma@bsh.de
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Viele Grüße Roland

Geändert von Rokoe (09.02.2013 um 00:04 Uhr)
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  #8  
Alt 07.04.2013, 00:31
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Cedrik270405 Cedrik270405 ist offline
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Mal jetzt Blöd gefragt :

Darf ich jetzt Rina zugelassene Positionslichter haben
oder nicht
ich kenn mich jetzt nimmer aus

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Gruß Harald
Ernsthafter Sport hat mit fair play nichts zu tun.
Er ist fest verbunden mit Hass, Eifersucht, Prahlerei, dem ignorieren aller Regel und dem sadistischen Vergnügen, Zeuge von Gewalt zu sein. George Orwell
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  #9  
Alt 07.04.2013, 01:19
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Rokoe Rokoe ist offline
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Hallo Harald,

ich habe da auch nicht mehr durchgeblickt.
Ich habe das Gefühl bei diesen Dingen scheiden sich die Geister!!

Um allen Unannehmlichkeiten aus dem Weg zu gehen, habe ich mir eine
Zweifarb,- und eine Rundum(Anker)leuchte von Aquasignal aus der Serie 32 als Led geholt.
Sehen echt gut aus und ich bin damit sehr zufrieden.
Außerdem sind die auch nicht so riesig und für die Zweifarbenleuchte gibt es als Zubehör eine Edelstahlabdeckung.

Die habe ich hier aus dem Werbeforum:

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Viele Grüße Roland
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  #10  
Alt 08.04.2013, 09:38
pebe pebe ist offline
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Reicht denn die Ankerleuchte, als gefordertes "weißes helles von allen Seiten sichtbares Licht" um die Anforderung:
Zitat:
— als Topplicht: ein weißes helles von allen Seiten sichtbares Licht,
— als Seitenlichter: ein grünes helles und ein rotes helles Licht, diese können unmittelbar nebeneinander oder in einer einzigen Laterne am oder nahe am Bug in der Schiffsachse gesetzt sein
zu erfüllen ?

Die Serie 32 hat ja BSH Zulassung,
aber hat denn diese Ankerleuchte auch eine BSH Zulassung ?

Ist das eigentlich von außen auf den Leuchten zu erkennen ?
Steuerrad Symbol oder... ?

Ankerleuchten sind doch meist nicht ganz so hell, oder ?
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  #11  
Alt 08.04.2013, 10:30
dietmarf dietmarf ist offline
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Zitat:
Mal jetzt Blöd gefragt :

Darf ich jetzt Rina zugelassene Positionslichter haben
oder nicht
ich kenn mich jetzt nimmer aus
meine komplette Beleuchtung hat eine RINA Zulassung. Ich rechne allerdings auch ständig mit meiner Verhaftung Es gibt hier bestimmt user, die das schon erlebt haben, oder wenigstens einen kennen, oder dessen Nachbarn

Gruß

Dietmar
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  #12  
Alt 08.04.2013, 11:06
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Rokoe Rokoe ist offline
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@ Pebe

Meine Rundumleuchte dient gleichzeitig auch als Ankerleuchte.
Läßt sich getrennt schalten.

Ja, sie hat BSH-Zulassung:

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Und hier die Zweifarbleuchte:

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Viele Grüße Roland
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  #13  
Alt 08.04.2013, 13:24
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Zitat:
Zitat von Rokoe Beitrag anzeigen
(..)
Hallo, die Verordnung (EG) 764_2008 über die gegenseitige Anerkennung von Zulassungen besagt: "Durch andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union zugelassene Geräte werden als gleichwertig behandelt, wenn mit ihnen das geforderte Schutzniveau – Sicherheit, Gesundheit und Gebrauchstauglichkeit – gleichermaßen dauerhaft erreicht wird." Ein einheitliches Schutzniveau ist für Sportboote auf Seeschifffahrtsstraßen durch eine Zulassung nach den Kollisionsverhütungsregeln i.A. erfüllt. Auf Binnenschifffahrtsstraßen benötigen Sie eine Steuerradzulassung. Nicht alle unten aufgeführten Stellen sind Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Diese Zulassungen können daher nicht anerkannt werden. mit freundlichen Grüßen Doreen Thoma --------------------------------------------------------- Bundesamt fuer Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) Doreen Thoma (S32) Bernhard-Nocht-Str. 78 Tel: +49 (0) 40 3190-7320 20359 Hamburg Fax: +49 (0) 40 3190-5000 http://www.bsh.de/ email: doreen.thoma@bsh.de

Das BSH versucht mit allen Tricks sein ehemaliges Zulassungsmonopol zu verteidigen, und sei es mit Nebelkerzen.

Der entscheidende Satz lautet: "Ein einheitliches Schutzniveau ist für Sportboote auf Seeschifffahrtsstraßen durch eine Zulassung nach den Kollisionsverhütungsregeln i.A. erfüllt."

RINA geht nach somit.
__________________
Beste Grüße

John
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  #14  
Alt 08.04.2013, 13:46
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Hi,

ich hab' schon vor, ich glaub' 4 Jahren, ein Buß- od. "Belehrungsgeld" wg. meiner RINA Beleuchtung den kontrollierenden Beamten verweigert und sie aufgefordert mir stattdessen eine Anzeige zuzustellen.......... bis heute ist nix gekommen.
__________________
Gruß vom Baldeney- oder Gardasee
Ingo

45° 33.9806' N
10° 33.0363' E

Geändert von Benaco (08.04.2013 um 13:52 Uhr) Grund: Ergänzung
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  #15  
Alt 08.04.2013, 15:35
pebe pebe ist offline
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Das BSH versucht mit allen Tricks sein ehemaliges Zulassungsmonopol zu verteidigen, und sei es mit Nebelkerzen.

Der entscheidende Satz lautet: "Ein einheitliches Schutzniveau ist für Sportboote auf Seeschifffahrtsstraßen durch eine Zulassung nach den Kollisionsverhütungsregeln i.A. erfüllt."

RINA geht nach somit.
Aber eben nicht auf dem Rhein.
National anerkennen auf Landesgewässern und Flüssen und auf See ist mit der zitierten Reglung abgedeckt.

Für den Rhein braucht es aber nach wie vor das Steuerrad oder gleichgestellte Zulassung aus einem Land das ebenfalls an den Rhein angrenzt und speziell dafür eine Zulassung erteilt hat.
Wie hier im Thema auch zitiert:
Zitat:
Nach Änderung der RheinSchPV und BinnenSchStrO ist die EU-Zulassung (Steuerrad) für Navigationsleuchten auf diesen Binnenschifffahrtsstraßen gefordert. Wenn Sie also auch auf Binnenschifffahrtsstraßen unterwegs sind, sollten Sie eine Navigationsleuchte mit Steuerradzulassung nutzen
Daher wird das Ankersymbol auf den LED Leuchten vielleicht nicht für den Rhein ausreichen ?
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  #16  
Alt 08.04.2013, 15:46
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Moin, ich bin kein BSH oder was- auch- sonst- Gläubiger, aber wer bei Nachtfahrten Booten mit diesen nicht (BSH) zugelassenen Funzeln begegnen durfte und es ist nix passiert, hat gute Augen oder einfach nur Glück gehabt. Die Diskussion darüber ist sinnlos, mit BSH- Leuchten ausgestattete Schiffe sind relativ sichtbar und die 'Teelichterfahrer' sollten mal über ihre Einstellung nachdenken

Gruß Ulli,
nicht vom BSH bezahlt, aber erfahren in etlichen Nachtfahrten, Binnen und auf See
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  #17  
Alt 08.04.2013, 16:49
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Zitat:
Zitat von pebe Beitrag anzeigen
(..)
Für den Rhein braucht es aber nach wie vor das Steuerrad oder gleichgestellte
Zulassung aus einem Land das ebenfalls an den Rhein angrenzt und speziell
dafür eine Zulassung erteilt hat.
(..)
Daher wird das Ankersymbol auf den LED Leuchten vielleicht nicht für den Rhein
ausreichen ?
Die RheinSchPV verweist bezüglich Fahrzeugausrüstung auch nur auf das
allgemeine Binnenschiffahrtsrecht. Es gibt keine Beschränkung auf Zulassung
durch einen Rheinanliegerstaat.

Die Aussage vom BSH "Nach Änderung der RheinSchPV und BinnenSchStrO
ist die EU-Zulassung (Steuerrad) für Navigationsleuchten auf diesen
Binnenschifffahrtsstraßen gefordert", halte ich für Vernebelungstaktik.

Die Binnenschiffsuntersuchungsordnung (BinnenSchUO) erlaubt eindeutig
auch Zulassungen aus anderen EU-Staaten, wobei das "Steuerrad" eine
mögliche Zulassung, aber nicht zwingend ist (Anhang II §7.05 BinnenSchUO).
RINA ist als Zulassungsstelle sogar explizit genannt (Anlage VII BinnenSchUO).

@sunnyxxl: Wir reden hier von der Zulassung durch das EU-Land mit der längsten
Küstenlinie. Das sind keine "Teelichter".
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Beste Grüße

John
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  #18  
Alt 08.04.2013, 16:55
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Meine Güte, irgend wann geht es doch nicht mehr nach Recht oder mehr Recht, es geht um das GESEHEN werden. Jede Norm hat ihre Berechtigung. Wir müssen uns IMHO danach richten, womit wir hier gut zurecht kommen. Wer hier im hat mal A/B- Tests gesehen und die Unterschiede SEHEN dürfen?

Gruß Ulli
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  #19  
Alt 08.04.2013, 16:57
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Ach ja: und wenn jemand mit irgend einer xxx-Norm entsprechender, super geil aussehender Leuchte überrannt wurde, ist das Geschrei groß

Gruß ulli
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  #20  
Alt 08.04.2013, 17:05
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Zitat:
Zitat von Sunnyxxl Beitrag anzeigen
Meine Güte, irgend wann geht es doch nicht mehr nach Recht oder mehr Recht, es geht um das GESEHEN werden. Jede Norm hat ihre Berechtigung. (..)
Das stimme ich Dir voll zu.

RINA und BSH prüfen nach derselben (EU-)Norm.

Es geht also nicht um minderwertig, sondern nur im die Prüfstelle.
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Beste Grüße

John
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  #21  
Alt 08.04.2013, 17:09
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Ja, dann mach den eigenen A/B- Vergleich!

Gruß Ulli
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  #22  
Alt 08.04.2013, 17:55
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Zitat:
Zitat von Sunnyxxl Beitrag anzeigen
Meine Güte, irgend wann geht es doch nicht mehr nach Recht oder mehr Recht, es geht um das GESEHEN werden. Jede Norm hat ihre Berechtigung. Wir müssen uns IMHO danach richten, womit wir hier gut zurecht kommen. Wer hier im hat mal A/B- Tests gesehen und die Unterschiede SEHEN dürfen?

Gruß Ulli

Ulli,

Du hast ja durchaus recht.

Ich kurve auch gelegentlich des nachts auf See herum, z.B. wenn ich von England heimfahre oder die Adria quere.

Nur: der Berufs-/ Großschifffahrt ist es doch völlig egal, ob sie mich sieht oder nicht. Die Jungs ziehen durch! Können ja auch garnicht anders bei dem "Bremsweg" und Ausweichen im Verkehrstrennungsgebiet werden sie wohl auch kaum.

Bezweifele auch, das man meine Gummiwurst auf'm Radar überhaupt wahr nimmt.

Also liegts primo an mir aufzupassen, daß mich mit meinen "Funzeln" niemand überläuft.

Im Übrigen fahre ich am liebsten ganz ohne Licht, da sehe ich am besten weil keine Eigenblendung vorhanden ist-
__________________
Gruß vom Baldeney- oder Gardasee
Ingo

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10° 33.0363' E
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  #23  
Alt 08.04.2013, 17:59
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@Ingo: Enntweder: Es war Sarkasmus oder Du hast es nicht wirklich verstanden. Im 2. Fall halt einfach die Finger still, oder wie Ernst muss ich den 'Baldeneyskipper' nehmen??

Gruß Ulli
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  #24  
Alt 08.04.2013, 19:04
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Zitat:
Zitat von Sunnyxxl Beitrag anzeigen
@Ingo: Enntweder: Es war Sarkasmus oder Du hast es nicht wirklich verstanden. Im 2. Fall halt einfach die Finger still, oder wie Ernst muss ich den 'Baldeneyskipper' nehmen??

Gruß Ulli
Uiiiiiiiiih, ist da einer frustriert und vergrätzt ?

Also, zu Befehl: Stillhalten, Verstehen und Haupt in Demut neigen.
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Gruß vom Baldeney- oder Gardasee
Ingo

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  #25  
Alt 09.04.2013, 08:46
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Zitat:
Moin, ich bin kein BSH oder was- auch- sonst- Gläubiger, aber wer bei Nachtfahrten Booten mit diesen nicht (BSH) zugelassenen Funzeln begegnen durfte und es ist nix passiert, hat gute Augen oder einfach nur Glück gehabt. Die Diskussion darüber ist sinnlos, mit BSH- Leuchten ausgestattete Schiffe sind relativ sichtbar und die 'Teelichterfahrer' sollten mal über ihre Einstellung nachdenken
Hallo Ulli,

das ist wohl sehr pauschal Wir können gern meine R.I.N.A. zugelassenen LED Leuchten mit Deinen BSH zugelassenen Leuchten vergleichen. Ich denke, so schlecht werde ich da nicht abschneiden
Einigen wir uns doch einfach darauf, dass die Beleuchtung gut sichtbar sein muss, egal welche Zulassung sie hat.

Gruß

Dietmar
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