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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Habe wir hier jemanden der sich mit Gewerbemiete / Nebenkosten auskennt ?
Hallo !
Steht eigentlich schon alles in der Überschrift ! Gibt es hier jemanden ? Hätte mal ein paar Fragen. MfG Michael
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#2
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Warum stellst Du Deine Fragen nicht hier rein
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#3
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Sicher wegen der vielen Fehlantworten, und sich und das Problem nicht zu outen, versteh ich vollkommen.
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Gruß Frank Nur Asse auf der Hand, und der Rest der Welt spielt Halma |
#4
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Hallo ! Wo hier ? MfG Michael
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#5
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Hallo Michael,
natürlich hier, wo sonst Was willst du nun wissen, ein bisschen kenne ich mich da aus. Liebe Grüße
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Liebe Grüße Andrea |
#6
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Hallo !
Mein Vermieter kommt selbst nach mehrfacher Aufvorderrung nicht mit der Nebenkostenabrechnung rüber, muss ich nu zum Anwalt rennen oder krieg ich ,,ihn'' auch anders unter Druck gesetzt ? Wir reden von einem Zeitraum von drei Jahren a. 1,50 auf den qm x 300 qm pro Monat. MfG Michael
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#7
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Zitat:
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Gruß Jürgen Ist heute eigentlich Mittwoch oder Donnerstag ?? |
#8
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Einen Vermieter zum Geld annehmen zwingen würd ich nie, wenn die durchschnittlichen Kosten (1,50 € x300m³) bekannt sind, dann lege sie auf ein Tagesgeldkonto und freu dich über den Gewinn.
Zur Steuereinreichung- ..Betriebsausgaben sollte das vorerst reichen und pauschal in der Summe auch angerechnet werden. Der Vermieter ist grundsätzlich nicht daran gebunden, dir jährlich eine Abrechnung zukommen zu lassen, wenn dies vorab im Mietvertrag pauschal mit 1,5x300 geregelt ist.
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Gruß Frank Nur Asse auf der Hand, und der Rest der Welt spielt Halma
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#9
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Zitat:
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Gruß Jürgen Ist heute eigentlich Mittwoch oder Donnerstag ?? |
#10
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Genau, aber bei der Steuer würd ich genau die 1,5x300 angeben als Nebenkosten.
Meldet er sich nicht, dann freu dich über den gewinn auf deinem Konto, meldet er sich, und verlangt mehr über den Gesamtzeitraum , dann verjährungsmäßig abschmettern, will er weniger, auch ein Grund zur Freude.
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Gruß Frank Nur Asse auf der Hand, und der Rest der Welt spielt Halma |
#11
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Hallo ! Da liegt das Problem, ich binn gerade in neue Räume gezogen ! MfG Michael
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#12
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Zitat:
Überschreitet der Vermieter jedoch diese 12-Monatsfrist, kann er in der Regel gemäß § 556 Abs.3 S.3 BGB vom Mieter keine Nachzahlung mehr verlangen.
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#13
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Zitat:
Was sagt der Mietvertrag dazu, gab es Änderungen, gibt es noch Keinen?
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Gruß Frank Nur Asse auf der Hand, und der Rest der Welt spielt Halma |
#14
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Hallo ! Zitat:
Lange Rede kurzer Sinn, habe es mal überschlagen mit den Werten die ich zum rechnen habe, Stromverbrauch,Wasser,Wärmemengenzähler. Es steht eine Erstattung von ca. 7.500,- im Raum, sonnstige Kosten wie Versicherrung,Steuer usw. noch nicht berücksichtigt. MfG Michael
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#15
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Zitat:
Hallo ! Nein' neuer Vermieter, neue Räume . MfG Michael
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#16
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Zitat:
Soweit ich weiss trifft das bei Gewerbemiete nicht zu ! MfG Michael
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#17
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Aha, und die Nebenkosten vom Vormieter..?
Kommt immer darauf an, was vereinbart war, hat er mit dir fixe Nebenkosten vereinbart, dann sind die abzuführen,sprich die 1,5x300, hat er flexible Kosten vereinbart, dann muß eine Abrechnung erfolgen, und der Vermieter sich auch darum kümmern, daß du die Abrechnung zeitgemäß p.A. erhältst.
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Gruß Frank Nur Asse auf der Hand, und der Rest der Welt spielt Halma |
#18
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Hallo !
Im Mietvertrag steht ,,Nebenkostenvorauszahlung 1,50 pro qm'' MfG Michael
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#19
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Gruß vom Oberrhein. |
#20
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Dann mußt du das als gegeben hinnehmen, hast du ja sicher auch bei Vertragsabschluß, und das auch abführen, unabhängig davon , ob es jemals einen Nebenkostenausgleich geben wird.
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Gruß Frank Nur Asse auf der Hand, und der Rest der Welt spielt Halma |
#21
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Zitat:
Er zahlt ja keine Nebenkostenpauschale, sondern eine Vorauszahlung. Nach meinem Ermessen ist der Vermieter dann auch zur Erstellung einer Abrechnung verpflichtet. http://aktuell.szary.de/abrechnungsf...rhaeltnis-688/ Kanzler
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#22
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Zitat:
@ michaV8 Bei Gewerbemietverträgen gilt üblicherweise, was vertraglich vereinbart wurde. Entscheidend ist also, was Dein Mietvertrag zu dem Thema beschreibt. Das Wohnraummietrecht ist bei Gewerbemietverträgen nicht anwendbar. Der Hinweis Nebenkostenvorauszahlung deutet natürlich darauf hin, daß Abrechnungen vom Vermieter zu erstellen sind. Steht sonst noch etwas zu den Neben-/Betriebskosten im Vertrag ?? |
#23
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Zitat:
Das waren keine Fehlantworten, und hier hat das schon garnichts zu suchen.
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Gruß Frank Nur Asse auf der Hand, und der Rest der Welt spielt Halma |
#24
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Hallo !
Eh' keine klopperreien in meinem Fred ! MfG Michael
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#25
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Zitat:
Hallo ! Genau das ist der Punkt, nach meinem logischen Ermessen würde ich das auch so sehen. Wenn im Mietvertrag eine ,,Nebenkostenpauschale'' stehen würde wäre für mich alles klar, dieses hätte ich dann auch nicht so unterschrieben. MfG Michael
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Geändert von michav8 (27.04.2010 um 21:17 Uhr) |
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