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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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neues boot
hallo,
freunde von mir haben sich auf der messe ein neues boot gekauft(ca.5 meter lang,daycruiser) nun verschiebt sich der abgabetermin immer wieder,so nun auch heute wieder mal, mit der begründung sie müßten noch einen osmoseschutz und das antifouling machen.das würde extra noch mal 1250,- euro kosten. ist es nicht eigentlich so das ein neues boot schon vom hersteller das 1. antifouling bekommt und das im preis von etlichen tausend euro mit drin ist. habe aber noch nie gehört das ein fabrikneues boot einen spez.osmoseschutz bekommt.in der werft ist es bekannt das die käufer keine ahnung von booten haben,wollen die die übers ohr hauen ? hat jemand von euch damit erfahrung? bin für jeden tipp dankbar. ich kann mir nicht vorstellen das bei soeinem preis kein antifouling mit drin ist.das sich der abgabetermin mal ändert kann passieren,aber womit macht man bei einem neuen boot einen osmoseschutz,vorher war davon noch keine rede. liebe grüße bootsfrau40 |
#2
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Also die Hersteller liefern ein Boot immer ohne Antifouling aus. Es gibt auch Kunden, die garkeins wollen.
Ich glaube kaum, dass man in der Werft die Kunden übers Ohr hauen will, Antifouling ist als extra anzusehen und kostet Aufpreis.
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Mfg Felix
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#3
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hallo felix,
danke für deine schnelle antwort. antifouling ok aber einen spez.osmoseschutz und dann für über 1200 euro find ich happich.wir reden hier über ein 5 meter boot! vorher war davon keine rede liebe grüße claudia |
#4
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Hallo Claudia!
ich finde den Vorschlag der Werft ganz richtig! Auch, und gerade bei Neubooten ist eine Grundierung mit z.B. Gelshield 200(International) zu empfehlen , bevor der Antifoulinganstrich erfolgt. Den aufgerufenen Preis finde ich , bei Kenntnis der Arbeitsgänge und der Materialpreise , nicht unangemessen. Näheres kannst du nachlesen in der Anstrichfiebel von International
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Gesundheit ist die langsamste Art zu sterben
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#5
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hallo,
ok das es besser ist steht ausser frage aber ich finde bei einem so kleinen boot müßte es beim kaufpreis ( 17.000,-) mit enthalten sein,oder man hätte die kunden früher informieren müssen. aber gut das ist meine ansicht,eventuell liege ich damit ja auch falsch. schönen abend euch noch und danke für eure beiträge!!! bootsfrau40
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#6
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Moin Bootsfrau!Ob die genannten Zuatzsachen bei nem Preis von 17t Eu mit reinkalkuliert werden können, halte ich für nicht möglich.Wären ja dann fast 10% vom Neupreis. Ich gebe Dir auf alle Fälle recht,daß seitens des Händlers eine umfangreiche Info in Sachen Antifaul/Osmoseschutz erfolgen sollte,weil es ja nicht bloß "2 Mark fuufzich" kostet.
Oder gibts das Boot momentan nicht.Stichwort Lieferengpaß? Nen schönen Abend noch. |
#7
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also einen osmoseschutz + hartantifouling für ein 5 sportboot kostet mich material etwa nen 100,wenn maximal 200 euro...ich frage mich auch wo die den preis hernehmen...zumal,wenn ein kunde ein komplettes neuboot kauft,dann sollte das drin sein,wenn man mal den automarkt als beispiel nimmt,da kann man auch oft um extras handeln...und für 17 T euro...
und ausserdem,habt ihr den osmoseschutz den bestellt??
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Semper Fidelis
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#8
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Osmoseschutz und Antifouling erhalte ich gerade für 990 € beim Neuboot mit 5,5 m.
Der Preis scheint also marktüblich zu sein. Natürlich kann man das auch selber machen, was ich beim Erstanstrich mit Versiegelung nicht tun wollte. Später mache ich die Auffrischanstriche dann selbst. Ich frage mich, was das soll. Der Bootshändler wird doch seine Kunden nicht zwingen, dies in Auftrag zu geben... Bernd.
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Auch ein Komma kann lebenswichtig sein! Richterspruch A: Hinrichten, kann man nicht laufen lassen! Richterspruch B: Hinrichten kann man nicht, laufen lassen! |
#9
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nein aber vielleicht dessen unkenntniss ausnutzen..was ich hiermit aber nicht sagen will...
was bitte ist an diesem anstrich so teuer? erst recht,wenn ich ein boot kaufe,was 17.000 euro gekostet hat...so etwas sehe ich gewissermaßen als kleinen service...bzw wenigstens zum verbiligten preis...
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Semper Fidelis
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#10
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Also ich habe noch kein Neuboot gesehen, dessen Rumpf nicht bereits wasserdicht versiegelt ist.
Der Osmoseschutz sollte somit eigentlich generell vorhanden sein. Ob Antifouling notwendig ist, hängt von der Verwendung des Bootes ab (Wasserlieger oder Trailerboot) und bedarf meiner Meinung der vorherigen Absprache. Liegt ein Kaufvertrag vor mit schlecht lesbarem Kleingedruckten ?
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MfG Thorsten Sent from my Rechenschieber using Schabernack
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#11
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hmm kann das nicht nachvollziehen, wenn ich mir ein neues Auto kaufe ist die Hohlraumversiegelung und der Unterbodenschutz halt im Preis mit drinnen...sollte es eine spezielle Versiegelung (Osmoseschutz) geben und diese kostet Aufpreis, so ist die vom Hersteller nur nach schriftlicher Auftragserteilung zu durchzuführen...also wenns nicht bestellt wurde hat´s keiner zu machen, wirds trotzdem gemacht ist das das Problem des Herstellers und darf einem nicht berechnet werden.
Gruß Florian |
#12
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Moin ,
Florian hat da völlig recht , wenns nicht bestellt wurde , wieso machts der Händler dann aufs Boot ? Und will noch kassieren ? - Ist schon merkwürdig. Vieleicht hat er einen Auftrag verwechselt , wo es bestellt war ist jetzt nix drauf und bei der Bootsfrau isses drauf. Ich habe mein neues ohne alles bestellt , da ich keinen Wasserlieger habe und das Boot nur 3 Wochen am Stück im Wasser ist. Ich bevorzuge eine Nano - Beschichtung , die ich selber auftragen kann. Mein Händler stellt mir dafür seine Werkhalle für ein Wochenende zur Verfügung. Reden muss man (n) natürlich im Vorfeld über alles , dann gibts auch noch was hinzu - vom Bootshändler Schöne Grüße Peter |
#13
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Ich verstehe die ganze Diskussion nicht so ganz:
neue Boote werden nackt ausgeliefert, d.h. das Gelcoat ist blank Wenn jetzt der Händler anbietet, fachmännisch (!) den Osmoseschutz und Antifouling zu machen, dann ist das eigentlich eine Supersache - und der Preis ist gerechtfertigt. Das Ganze ist eine Drecksarbeit und mit ziemlichen Zeitaufwand verbunden. Allerdings hätte er das den Kunden vorher erklären sollen, dann wären diese Probleme nicht aufgetaucht. Und nein, sowas ist im Preis nicht mit drin, weder bei der Werft noch beim Händler, dafür ist die Marge viel zu gering Im Grunde solltest du froh sein, wenn der Händler das gleich mitmacht, wenn ich mir deinen Beitrag so durchlese, gehe ich von Anfängern im Bootssport aus. Und wenn das Boot ein Wasserlieger ist und nichts gemacht wird, ist hinterher das Geschrei und der Schaden groß. Das Einzige, was ich dem Händler vorwerfen würde (ich weiß natürlich nicht, was da im Detail abgesprochen wurde), dass er vielleicht zu wenig aufgeklärt oder erklärt hat, aber das ist schon alles.
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Servus, Björn Bootssattlerei Hallier Verdecke, Persenninge, Bimini-Top und Gestänge in Einzelanfertigung Deutschlands größte Bildergalerie für Verdecke und Persenninge für Boote |
#14
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Dem Beitrag von Björn ist eigentlich nichts hinzuzufügen
Der Osmoseschutzanstrich wird erst dann erforderlich, wenn das neue Boot einen Antifoulinganstrich haben soll, da dann die Gelcoatoberfläche angeschliffen werden muss. Hier wird dan der entsprechende Primer aufgebracht! Bei Trailerbooten , die oft ohne Antifouling auskommen, ist diese Maßnahme nicht erforderlich.
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Gesundheit ist die langsamste Art zu sterben |
#15
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Also,
ein Osmose-Schutzanstrich ist überhaupt bei einem Neuboot nicht erforderlich, wozu auch, denn Osmose würde eine falsche Herstellung des Bootes bedeuten und nichts anderes, dies kann man, wenn sie eintreffen sollte jederzeit über Garantie abwickeln. Gelcoat anschleifen würde bei einer dünnen Gelcoatschicht nur die Osmose oder andere Schäden im GFK fördern. UW- Anstriche gehören normalerweise nie zum Lieferstandard und müssen per Vertrag geregelt werden. Dann wird auch nur entfettet und ein Primer plus AF aufgetragen, je nach Fahrtgebiet, Einen zusätzlichen Aufwand, den man nicht in Auftrag gegeben hat braucht man auch nicht zu bezahlen, hier fehlt die Geschäftsgrundlage. Also ganz entspannt und die nicht beauftragten Zusatzleistungen einfach nicht bezahlen. Ahoi Balticskipper |
#16
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Zitat:
International z.B. mit 180er Korn! Also kann man deine Aussage so nicht stehen lassen!
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Gesundheit ist die langsamste Art zu sterben |
#17
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Hallo,
von Booten und deren Behandlung habe ich leider nur theoretische Kenntnisse! Vielleicht kann ich aber zur Sache weiterhelfen! Wie Du geschrieben hast, verschob sich der Übergabetermin bereits mehrfach. Zudem soll!!! ( Futur!) erst noch die besondere Behandlung des Bootsrumpfes erfolgen. Grundsätzlich handelt es sich hier im juristischen Sinne um einen zivilrechtlichen Vertrag im Kaufrecht. Ergo folgt es dem BGB. Der Kaufvertrag ist ein Rechtsgeschäft, durch das ein zweiseitig verpflichtendes Schuldverhältnis begründet wird. Es handelt sich um einen gegenseitigen Vertrag. Der Käufer schuldet demnach dem Verkäufer den Kaufpreis, der Verkäufer dem Käufer die Ware.LOGO! Die oder der Käufer hat das Boot bezahlt und hat nun also das Anrecht auf Erfüllung des Vertrages was durch die vertragsgemäße Übergabe des Bootes an den Käufer seine Erfüllung findet. BGB § 433. Soweit die Theorie! In der Praxis sieht das so aus: Erfolgt zu dem vereinbarten Zeitpunkt keine Übergabe des Bootes ( das Boot ist selbstverständlich bezahlt, bzw. eine entsprechende Vereinbarung zur Bezahlung ist rechtswirksam geschlossen ) so erfolgt durch den Käufer eine schriftliche Aufforderung zur Übergabe des Bootes unter Fristsetzung. Wird diese Frist unbegründet oder ohne ausreichende Begründung nicht eingehalten, sollte eine weitere Fristsetzung ( die recht kurz gehalten sein kann) vereinbart werden. Danach hat der Käufer das Recht, vom Kauf-Vertrag zurückzutreten. Der Verkäufer hat dann den Kaufpreis in voller Höhe dem Käufer zu erstatten. In diesem Fall scheint der Verkäufer unter Hinweis auf eine zusätzliche zu erbringende Leistung die Auslieferungsfrist verstreichen zu lassen. Ist diese Leistung nicht ausdrücklich vereinbart worden, so ist dies keine Leistung die die Auslieferung hemmt. Wurde die nicht vertraglich vereinbarte Leistung ( an dem Boot) nun aber bereits erbracht, also die Mittelchen sind bereits aufgetragen, so muss der Käufer diese Leistung nicht annehmen, da diese im Prinzip einen Mangel an der Sache darstellen. (BGB § 453 Abs.3) Der Käufer hat nun die Wahl, entweder ein anderes nicht behandeltes Boot zu verlangen, oder den Mangel zu akzeptieren ( was strenggenommen eine Kaufpreisminderung nach sich ziehen könnte). Die 3. Möglichkeit auf Behebung des Mangels erscheint hier wohl unmöglich. Bezahlen muss der Käufer die zusätzliche Leistung nur dann, wenn der Verkäufer dem Käufer ein anderes ( gleichartiges) Boot ohne die zusätzliche Behandlung anbietet. Besteht der Verkäufer nun auf die Auslieferung des behandelten Bootes, kommt es nachträglich zu einer vertraglichen Leistungsvereinbarung zur Behandlung des Rumpfes- und die muss dann eben bezahlt werden. So einfach ist das! Also: Kaufvertrag intensiv prüfen!!! Mündliche Nebenabreden bedenken- auch mündl. Verträge sind rechtswirksam !!! Schriftlichen Übergabetermin ( Fristsetzung) vereinbaren. ( Zeugen und Einschreiben Rückschein); auf mangelfreie Ware bestehen! Nachfrist zur Erfüllung gewähren Von dem Vertrag zurücktreten und ggf. Anzeige gegen Verkäufer erstatten. Gruß von Michelangelo |
#18
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Also irgendwas stimmt doch da nicht...
Bootsfrau40, Du erwähntest, dass es sich nicht um Dein Boot handelt, sondern um das von Freunden von Dir. Ich weiss den Preis vom Boot (17.000) und die ungefähre Grösse des Boots (5 Meter lang, Daycruiser). Und dass das Boot neu von der Werft kommt. Mehr weiss ich nicht - kann also Deine Vermutung "und das im preis von etlichen tausend euro mit drin ist" nicht relativieren/kommentieren. Zum Thema: Ob und welcher Unterwasseranstrich müssen einige Fragen beantwortet werden: Zuerst mal die Frage, wie das Boot verwendet wird. Wird das Ding nur getrailert und ist es kein Dauerwasserlieger braucht man keinen Unterwasseranstrich. Ist es dagegen ein Dauerwasserlieger KÖNNTE man ihn machen - Doch ob und wie - auch diese Frage muss der Käufer entscheiden - darüber streiten sich die Gelehrten auch hier im intensiv. Die einen sagen Osmoseschutz mit Anschleifen und dann Antifouling drauf, die anderen sagen "Keinesfalls anschleifen". Ich will mich nicht dazu äussern, wer da recht hat - muss jeder selber für sich entscheiden - spielt hier auch keine Rolle. Fakt ist jedenfalls der: Sollte man sich für die Methode "Anschleifen, Osmoseschutz dann Antifouling" entscheiden, dann sollte diese Aktion vor dem ersten Einwassern des Bootes gemacht werden. Und da der Aufwand bei dieser Aktion recht gross ist, verwundert mich der "ausgerufene" Preis von 1200 Euro seitens der Werft nicht (einige Hunderter rauf oder runter - egal - aber in diesem Rahmen etwa bewegt sich sowas). Vor Allem: So ein Unterwasseranstrich DAUERT (das geht nicht innerhalb 48 Stunden). Aber wie Du aus Diesen Ausführungen vielleicht siehst: Das Alles sind Fragen, die der Käufer beantworten muss. Die Werft liefert normalerweise Neuboote im Urzustand ohne Unterwasseranstrich aus. Worauf ich hinaus will: Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass eine Werft OHNE ABSPRACHE mit dem Käufer und damit OHNE AUFTRAG einfach einen solchen Unterwasseranstrich vornimmt ! Diese Werft also diese FRAGEN nicht geklärt hat ! Wie kommt die Werft dazu, einfach das Schleifpapier UNGEFRAGT aufs Gelcoat loszulassen ? Die Verfechter von "Niemals anschleifen" würden wohl fast von "Sachbeschädigung" sprechen. Die Gegenfraktion spricht von "Das muss angeschliffen werden, wenn man es richtig macht" - Aber das ist doch ganz egal - Wichtig ist hier das Wort "UNGEFRAGT" !!!! Also: ENTWEDER haben Dir Deine Freunde nicht ganz erzählt, dass da beim Kauf doch drüber gesprochen/beauftragt wurde (und sie sind jetzt nur "verwundert", dass das - dann zurecht - respektabel in Rechnung gestellt wurde). ODER Die Auslieferung wird so verzögert wie Du das geschildert hast. Das wäre dann allerdings der Oberhammer und bei mir würden sofort alle roten Ampeln angehen - Das KANN dann nur eine (recht plumpe) Ausrede sein und ich hätte echt Angst um mein Geld und kaum Hoffnung, das Boot JEMALS ausgeliefert zu bekommen !!!! Ich würde in diesem Fall umgehend handeln und keine Zeit verstreichen lassen (= mich nicht weiter vertrösten lassen) ! Wie gesagt - Irgendwas stimmt hier doch nicht ? Viele Grüße, Holger |
#19
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Hi Bootsfrau,
Also diese Masche hab ich schon mal gehört, mich würde nicht wundern, wenn der Verkäufer Rudi St... heissen würde. Wenn ja, sofort Klage einreichen und Geld zurückverlangen !!
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Schöne Grüsse aus Österreich.......Franz Ich liebe Arbeit , ich könnte stundenlang zusehen !! |
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