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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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#1
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Wann ist die Tapete nichts mehr wert?
Wir ziehen demnächst aus unserer Mietwohnung aus
Die Wohnung war 1995 zum ersten mal vermietet und da wurde die Raufasertapete angebracht. Wir sind jetzt die dritten Mieter. Mittlerweile ist so viel Farbe auf der Tapete daß kaum noch Struktur zu erkennen ist Wir haben der Vermieterin angeboten die Tapete zu entfernen und ihr nackige Wände zu übergeben oder halt nochmal zu rollen und die Wohnung damit quasi unvermietbar zu übergeben. Bisher hat sie sich noch nicht geäußert und ich möchte irgendwo eine Sicherheit haben Nach 15 Jahren sollte doch über die Mieteinnahmen eine Komplettsanierung angespart sein und wir sollten doch von rechtswegen gar nichts machen brauchen? Wie soll ich mich verhalten |
#2
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Nach heutigem Recht muß bei Auszug nicht mehr gestrichen werden, d.h. du bist nur verpflichtet in den gesetzlichen Abständen zu streichen, z.B. Küche/ Bad alle 2 Jahre, Wohn/Schlafräume alle 5 Jahre.....allerdings sollte die Abnutzung nicht übermäßig sein, aber eine intakte Wohnung muß nach geltendem Mietrecht nicht komplett gestrichen werden
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Gruß Jörg
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#3
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Moin, moin
Kommt auf den Mietvertrag an. In der Regel werden Schönheitsreparaturen vom Vermieter auf den Mieter übertragen. Tapezieren fällt unter Schönheitsreparatur, und ist häufig Pflicht des Mieters. Da gibt es auch Vorschriften und Fristen. So oder soviele Schichten Farbe dürfen auf der Tapete sein, oder alle so oder soviele Jahre muss dies oder jenes renoviert werden. @. Jörg war schneller und hat es besser erklärt.
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Gruß Gunnar
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#4
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Zitat:
wir wohnen seit 2003 in der Wohnung und haben sie 2007 das letzte mal malermäßig instandgesetzt und auch farblich gestaltet da die Tapete das nächste mal eh neu gemusst hätte. Wenn wir jetzt nich günstig an ein Häuschen gekommen wären hätten wir dieses/nächstes Jahr wieder renoviert und die Tapete neu gemacht da sie aufgrund der Farbe eh fast beim rollen runterfällt. Mir geht es jetzt um rechtliche Grundlagen wann eine Grundsanierung einer Mietwohnung ansteht und wer es zahlen muß Die Entfernung der alten Tapete haben wir ja angeboten sehen es aber nicht ein die Wohnung in einen besseren Zustand zu versetzen als wir sie übernommen haben. Geändert von elbeschlauchbootfahrer (12.05.2010 um 18:25 Uhr) Grund: Einwurf vom Frauchen wegen Unklarheit was renovieren ist |
#5
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Zitat:
Aber Tapete abmachen ist je nach Untergrund noch schwieriger als streichen, ich würde das streichen
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Gruß Jörg |
#6
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Wenn ich die letzte Rechtssprchung verstanden habe, muss der Mieter gar nichts mehr machen bei Auszug, weil die Klauseln über Schönheitsreparaturen sowieso nichtig sind... lieg ich da falsch ???
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Gruß Jürgen Ist heute eigentlich Mittwoch oder Donnerstag ?? |
#7
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Moin,
du mußt die Wohnung im sauberen Zustand hinterlassen. Somit frisch gestrichen = sauber. Der Nachmieter kann dann gestalterisch tätig werden. Die Tapete mit fester Farbe streichen, verhindert dass sich die Tapete ablöst, evtl. Beulen verschwinden nach dem Trocknen. Habe das auch schon durch, nach der Wohnungsauflösung meiner Mutter. Es sei denn, du hast im Mietvertrag stehen, frisch tapeziert. Ansonsten gilt frisch gestrichen ebenfalls als renoviert.
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#8
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Wenn der Mieter meint, rote Tapete im Tupfenmuster ist gut ... bei Auszug ... als Vermieter angeschissen ... gehört zu seiner Wohnkultur
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Gruß Jürgen Ist heute eigentlich Mittwoch oder Donnerstag ?? |
#9
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#10
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Gruß Gunnar |
#11
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Selbst wenn das Streichen vorm Auszug noch im Vertrag festgehalten ist, SEI dieses nicht mehr gültig. Chris
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#12
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Ich such dir gerne das BGH Urteil raus, dauert aber, alles was im Schreibwaren-Mietvertrag drinsteht ist letzlich für die Katz, zumindest was Schönheitsreparaturen etc. bei Auszug betrifft. Fast alles nichtig
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Gruß Jürgen Ist heute eigentlich Mittwoch oder Donnerstag ??
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#13
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Zitat:
Im Mietvetrag stand, renoviert bei Übergabe. |
#14
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Zitat:
Aber wir haben gegoogelt und nichts halbwegs sicheres gefunden Ich will mich ungern in urban legends verrennen Nicht daß wir unserer Vermieterin was böses wollen Wir wollen nur nicht ihre Wertschöpfung aus der Vermietung noch steigern. |
#15
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Zitat:
http://www.internetratgeber-recht.de...aturen/sa3.htm Dort stehen auch die BGH Urteile. Ohne den genauen Wortlaut des Mietvertrages zu kennen, würde ich sagen, du musst weiß übermalen. Bernd
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Euer boote-forum.de Admin Bernd
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#16
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Zitat:
Ich borg mir einen Drucklufttacker und wo die Tapete sich auf den Weg macht kommt ne Klammer rein Besser wäre es aber eine praktikable Lösung zu finden. Leider fehlt unserer Vermieterin der technische Sachverstand und sie will mit wenig Aufwand und billigsten Materialien viel verdienen Deshalb möchte ich eine rechtlich abgesicherte Lösung die mir nicht auf die Füße fällt. |
#17
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Ist ja letzlich eine Sache des Anstandes ... was ich vorgefunden hab ...
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Gruß Jürgen Ist heute eigentlich Mittwoch oder Donnerstag ?? |
#18
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Nimm Holzleim. Damit bleibt die älteste Tapete an der wand kleben.
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Gruß Gunnar
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#19
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Gute Idee aber ich bin in meinem Leben noch nie jemandem etwas schuldig geblieben und so soll es bleiben. Ich möchte eine praktikable rechtlich abgesicherte Lösung mit der ich und meine Vermieterin leben kann ohne daß sich jemand übervorteilt fühlt
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#20
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Ich verstehe zu 100% dein Problem ! Aber da gibt es nur eine rechtliche Position, das gegenseitliche Einverständniss. Wo ist denn da noch ein Problem ????
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Gruß Jürgen Ist heute eigentlich Mittwoch oder Donnerstag ?? |
#21
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Hallo!
Ich würde das so machen: Die Vermieterin schlicht fragen was sie gerne hätte: Nackte Wände oder weiß gestrichen. Dazu erklären das weiß streichen Perlen vor die Säue ist und direkt dazu sagen das sie Euch bis zum............... (Datum einsetzen) Bescheid geben soll, ansonsten macht ihr das so, wie ihr es für richtig haltet. Und da würde ich dann die billigste oder für Euch bessere Alternative wählen. Setzt sie in Zugzwang!
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Gruß (und `ne Handbreit Wasser unter'm Kiel) Markus und Tini |
#22
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Zitat:
Thomas, nach allem was ich mitbekommen habe (das ist nicht viel ) gibts eh noch Stress, von der Tante
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diesen Beitrag löschen ist auch keine Lösung
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