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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 12.05.2010, 17:54
elbeschlauchbootfahrer elbeschlauchbootfahrer ist offline
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Standard Wann ist die Tapete nichts mehr wert?

Wir ziehen demnächst aus unserer Mietwohnung aus

Die Wohnung war 1995 zum ersten mal vermietet und da wurde die Raufasertapete angebracht. Wir sind jetzt die dritten Mieter. Mittlerweile ist so viel Farbe auf der Tapete daß kaum noch Struktur zu erkennen ist

Wir haben der Vermieterin angeboten die Tapete zu entfernen und ihr nackige Wände zu übergeben oder halt nochmal zu rollen und die Wohnung damit quasi unvermietbar zu übergeben. Bisher hat sie sich noch nicht geäußert und ich möchte irgendwo eine Sicherheit haben

Nach 15 Jahren sollte doch über die Mieteinnahmen eine Komplettsanierung angespart sein und wir sollten doch von rechtswegen gar nichts machen brauchen?

Wie soll ich mich verhalten
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  #2  
Alt 12.05.2010, 18:03
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Nach heutigem Recht muß bei Auszug nicht mehr gestrichen werden, d.h. du bist nur verpflichtet in den gesetzlichen Abständen zu streichen, z.B. Küche/ Bad alle 2 Jahre, Wohn/Schlafräume alle 5 Jahre.....allerdings sollte die Abnutzung nicht übermäßig sein, aber eine intakte Wohnung muß nach geltendem Mietrecht nicht komplett gestrichen werden
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Gruß Jörg
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  #3  
Alt 12.05.2010, 18:13
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Moin, moin

Kommt auf den Mietvertrag an. In der Regel werden Schönheitsreparaturen vom Vermieter auf den Mieter übertragen. Tapezieren fällt unter Schönheitsreparatur, und ist häufig Pflicht des Mieters.
Da gibt es auch Vorschriften und Fristen. So oder soviele Schichten Farbe dürfen auf der Tapete sein, oder alle so oder soviele Jahre muss dies oder jenes renoviert werden.

@. Jörg war schneller und hat es besser erklärt.
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  #4  
Alt 12.05.2010, 18:19
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Zitat:
Zitat von Jörg Beitrag anzeigen
Nach heutigem Recht muß bei Auszug nicht mehr gestrichen werden, d.h. du bist nur verpflichtet in den gesetzlichen Abständen zu streichen, z.B. Küche/ Bad alle 2 Jahre, Wohn/Schlafräume alle 5 Jahre.....allerdings sollte die Abnutzung nicht übermäßig sein, aber eine intakte Wohnung muß nach geltendem Mietrecht nicht komplett gestrichen werden
Danke Jörg,

wir wohnen seit 2003 in der Wohnung und haben sie 2007 das letzte mal malermäßig instandgesetzt und auch farblich gestaltet da die Tapete das nächste mal eh neu gemusst hätte. Wenn wir jetzt nich günstig an ein Häuschen gekommen wären hätten wir dieses/nächstes Jahr wieder renoviert und die Tapete neu gemacht da sie aufgrund der Farbe eh fast beim rollen runterfällt.

Mir geht es jetzt um rechtliche Grundlagen wann eine Grundsanierung einer Mietwohnung ansteht und wer es zahlen muß

Die Entfernung der alten Tapete haben wir ja angeboten sehen es aber nicht ein die Wohnung in einen besseren Zustand zu versetzen als wir sie übernommen haben.

Geändert von elbeschlauchbootfahrer (12.05.2010 um 18:25 Uhr) Grund: Einwurf vom Frauchen wegen Unklarheit was renovieren ist
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  #5  
Alt 12.05.2010, 18:29
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Zitat:
Zitat von elbeschlauchbootfahrer Beitrag anzeigen
Danke Jörg,

wir wohnen seit 2003 in der Wohnung und haben sie 2007 das letzte mal malermäßig instandgesetzt und auch farblich gestaltet da die Tapete das nächste mal eh neu gemusst hätte. Wenn wir jetzt nich günstig an ein Häuschen gekommen wären hätten wir dieses/nächstes Jahr wieder renoviert und die Tapete neu gemacht da sie aufgrund der Farbe eh fast beim rollen runterfällt.

Mir geht es jetzt um rechtliche Grundlagen wann eine Grundsanierung einer Mietwohnung ansteht und wer es zahlen muß

Die Entfernung der alten Tapete haben wir ja angeboten sehen es aber nicht ein die Wohnung in einen besseren Zustand zu versetzen als wir sie übernommen haben.
OK wenn ihr farbig gestaltet habt dann muß das die Vermieterin nicht akzeptieren und kann weiß verlangen.
Aber Tapete abmachen ist je nach Untergrund noch schwieriger als streichen, ich würde das streichen
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  #6  
Alt 12.05.2010, 18:32
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Wenn ich die letzte Rechtssprchung verstanden habe, muss der Mieter gar nichts mehr machen bei Auszug, weil die Klauseln über Schönheitsreparaturen sowieso nichtig sind... lieg ich da falsch ???
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Gruß Jürgen

Ist heute eigentlich Mittwoch oder Donnerstag ??
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  #7  
Alt 12.05.2010, 18:36
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Moin,

du mußt die Wohnung im sauberen Zustand hinterlassen. Somit frisch gestrichen = sauber. Der Nachmieter kann dann gestalterisch tätig werden.

Die Tapete mit fester Farbe streichen, verhindert dass sich die Tapete ablöst, evtl. Beulen verschwinden nach dem Trocknen.

Habe das auch schon durch, nach der Wohnungsauflösung meiner Mutter.

Es sei denn, du hast im Mietvertrag stehen, frisch tapeziert. Ansonsten gilt frisch gestrichen ebenfalls als renoviert.
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  #8  
Alt 12.05.2010, 18:51
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Wenn der Mieter meint, rote Tapete im Tupfenmuster ist gut ... bei Auszug ... als Vermieter angeschissen ... gehört zu seiner Wohnkultur
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  #9  
Alt 12.05.2010, 18:54
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Zitat:
Zitat von barrier-riff Beitrag anzeigen
Wenn ich die letzte Rechtssprchung verstanden habe, muss der Mieter gar nichts mehr machen bei Auszug, weil die Klauseln über Schönheitsreparaturen sowieso nichtig sind... lieg ich da falsch ???
Du behauptest oft viel Ein Aktenzeichen zur untermauerung wäre hilfreich

Zitat:
Zitat von Sealine Hippe Beitrag anzeigen
Moin,

du mußt die Wohnung im sauberen Zustand hinterlassen. Somit frisch gestrichen = sauber. Der Nachmieter kann dann gestalterisch tätig werden.

Die Tapete mit fester Farbe streichen, verhindert dass sich die Tapete ablöst, evtl. Beulen verschwinden nach dem Trocknen.

Habe das auch schon durch, nach der Wohnungsauflösung meiner Mutter.

Es sei denn, du hast im Mietvertrag stehen, frisch tapeziert. Ansonsten gilt frisch gestrichen ebenfalls als renoviert.
Es ist ein Mietvertrag aus dem Schreibwarenladen. Als Nebenabrede haben wir noch: Bei Kündigung des Mietverhältnisses und Auszug wird die Wohnung in einem renovierten malermäßigen Zustand übergeben
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  #10  
Alt 12.05.2010, 18:59
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Zitat:
Zitat von elbeschlauchbootfahrer Beitrag anzeigen
Du behauptest oft viel Ein Aktenzeichen zur untermauerung wäre hilfreich



Es ist ein Mietvertrag aus dem Schreibwarenladen. Als Nebenabrede haben wir noch: Bei Kündigung des Mietverhältnisses und Auszug wird die Wohnung in einem renovierten malermäßigen Zustand übergeben
Dann würde ich die Wohnung nur weiss anpönen.
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  #11  
Alt 12.05.2010, 19:00
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Zitat:
Zitat von barrier-riff Beitrag anzeigen
Wenn ich die letzte Rechtssprchung verstanden habe, muss der Mieter gar nichts mehr machen bei Auszug, weil die Klauseln über Schönheitsreparaturen sowieso nichtig sind... lieg ich da falsch ???
Das habe ich auch noch so im Kopf - der Spruch kam nämlich kurz nachdem wir aus unserer Wohnung ausgezogen sind...
Selbst wenn das Streichen vorm Auszug noch im Vertrag festgehalten ist, SEI dieses nicht mehr gültig.

Chris
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  #12  
Alt 12.05.2010, 19:00
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Ich such dir gerne das BGH Urteil raus, dauert aber, alles was im Schreibwaren-Mietvertrag drinsteht ist letzlich für die Katz, zumindest was Schönheitsreparaturen etc. bei Auszug betrifft. Fast alles nichtig
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Gruß Jürgen

Ist heute eigentlich Mittwoch oder Donnerstag ??
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  #13  
Alt 12.05.2010, 19:01
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Zitat:
Zitat von elbeschlauchbootfahrer Beitrag anzeigen


Es ist ein Mietvertrag aus dem Schreibwarenladen. Als Nebenabrede haben wir noch: Bei Kündigung des Mietverhältnisses und Auszug wird die Wohnung in einem renovierten malermäßigen Zustand übergeben
Sauber gestrichen, keine Schalter/Steckdosen übermalt, Türzargen nicht eingesaut mit Wandfarbe usw. entspricht dem malermäßígen Zustand. Bei uns hat der Hausverwalter genau darauf geachtet, und es war so in Ordnung.

Im Mietvetrag stand, renoviert bei Übergabe.
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  #14  
Alt 12.05.2010, 19:05
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Zitat:
Zitat von barrier-riff Beitrag anzeigen
Ich such dir gerne das BGH Urteil raus, dauert aber, alles was im Schreibwaren-Mietvertrag drinsteht ist letzlich für die Katz, zumindest was Schönheitsreparaturen etc. bei Auszug betrifft. Fast alles nichtig
Ich bedanke mich

Aber wir haben gegoogelt und nichts halbwegs sicheres gefunden Ich will mich ungern in urban legends verrennen

Nicht daß wir unserer Vermieterin was böses wollen Wir wollen nur nicht ihre Wertschöpfung aus der Vermietung noch steigern.
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  #15  
Alt 12.05.2010, 19:06
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Zitat:
Zitat von elbeschlauchbootfahrer Beitrag anzeigen
Du behauptest oft viel Ein Aktenzeichen zur untermauerung wäre hilfreich
Alle Klauseln, die ein Renovieren in starren Abständen vorschreiben (wie die oben genannten 2 Jahre), sind nichtig.
http://www.internetratgeber-recht.de...aturen/sa3.htm

Dort stehen auch die BGH Urteile.

Ohne den genauen Wortlaut des Mietvertrages zu kennen, würde ich sagen, du musst weiß übermalen.

Bernd
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  #16  
Alt 12.05.2010, 19:13
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Zitat:
Zitat von Sealine Hippe Beitrag anzeigen
Sauber gestrichen, keine Schalter/Steckdosen übermalt, Türzargen nicht eingesaut mit Wandfarbe usw. entspricht dem malermäßígen Zustand. Bei uns hat der Hausverwalter genau darauf geachtet, und es war so in Ordnung.

Im Mietvetrag stand, renoviert bei Übergabe.
Genau das ist meine Variante. Ob die Raufasertapete noch Struktur hat ist mir Latte

Ich borg mir einen Drucklufttacker und wo die Tapete sich auf den Weg macht kommt ne Klammer rein

Besser wäre es aber eine praktikable Lösung zu finden. Leider fehlt unserer Vermieterin der technische Sachverstand und sie will mit wenig Aufwand und billigsten Materialien viel verdienen

Deshalb möchte ich eine rechtlich abgesicherte Lösung die mir nicht auf die Füße fällt.
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  #17  
Alt 12.05.2010, 19:16
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Ist ja letzlich eine Sache des Anstandes ... was ich vorgefunden hab ...
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  #18  
Alt 12.05.2010, 19:26
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Zitat von elbeschlauchbootfahrer Beitrag anzeigen
Ich borg mir einen Drucklufttacker und wo die Tapete sich auf den Weg macht kommt ne Klammer rein
Nimm Holzleim. Damit bleibt die älteste Tapete an der wand kleben.
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  #19  
Alt 12.05.2010, 19:42
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Zitat von hydra Beitrag anzeigen
Nimm Holzleim. Damit bleibt die älteste Tapete an der wand kleben.
Gute Idee aber ich bin in meinem Leben noch nie jemandem etwas schuldig geblieben und so soll es bleiben. Ich möchte eine praktikable rechtlich abgesicherte Lösung mit der ich und meine Vermieterin leben kann ohne daß sich jemand übervorteilt fühlt
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  #20  
Alt 12.05.2010, 19:51
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Gute Idee aber ich bin in meinem Leben noch nie jemandem etwas schuldig geblieben und so soll es bleiben. Ich möchte eine praktikable rechtlich abgesicherte Lösung mit der ich und meine Vermieterin leben kann ohne daß sich jemand übervorteilt fühlt
Ich verstehe zu 100% dein Problem ! Aber da gibt es nur eine rechtliche Position, das gegenseitliche Einverständniss. Wo ist denn da noch ein Problem ????
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  #21  
Alt 12.05.2010, 21:12
Martini M. Martini M. ist offline
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Hallo!

Ich würde das so machen:

Die Vermieterin schlicht fragen was sie gerne hätte:

Nackte Wände oder weiß gestrichen.
Dazu erklären das weiß streichen Perlen vor die Säue ist und direkt dazu sagen das sie Euch bis zum............... (Datum einsetzen) Bescheid geben soll, ansonsten macht ihr das so, wie ihr es für richtig haltet.

Und da würde ich dann die billigste oder für Euch bessere Alternative wählen.

Setzt sie in Zugzwang!
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Gruß (und `ne Handbreit Wasser unter'm Kiel)

Markus und Tini
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  #22  
Alt 12.05.2010, 21:14
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Basstel-Bassti Basstel-Bassti ist offline
Preußenbengel
 
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Zitat:
Zitat von Martini M. Beitrag anzeigen
Hallo!

Ich würde das so machen:

Die Vermieterin schlicht fragen was sie gerne hätte:

Nackte Wände oder weiß gestrichen.
Dazu erklären das weiß streichen Perlen vor die Säue ist und direkt dazu sagen das sie Euch bis zum............... (Datum einsetzen) Bescheid geben soll, ansonsten macht ihr das so, wie ihr es für richtig haltet.

Und da würde ich dann die billigste oder für Euch bessere Alternative wählen.

Setzt sie in Zugzwang!
eben


Thomas, nach allem was ich mitbekommen habe (das ist nicht viel )

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