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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Neuer Trailer Rüchgaberecht ?
Hallo,
ich habe mir für mein Ring 16 einen neuen Brenderup 8116B geleistet. Nun hab ich das Boot drauf gezogen und es passt einfach vorne und hinten nicht, negative Stützlast usw... Natürlich könnte ich wenn ich den Windenstock ersetze mit dem Boot noch 30cm vor kommen und die Achse nach hinten versetzen aber selbst dann wäre es sehr eng. Der "Laderaum" ist meiner Meinung nicht für ein 16 Fuß Boot geeignet. Den Trailer habe ich am 13.05. abgeholt und abends dem Händler gesagt das es nicht passt. Er macht nicht den Anschein den Trailer zurück nehmen zu wollen. Brenderup hat leider in Deutschland keinen Anprechpartner, die machen alles über Händler. Was meint ihr, hab ich ein Recht auf eine Rückgabe/Umtausch da die Angaben einfach nicht korrekt sind oder muß ich die Flex auspacken ? Anbei 2 Bilder die das Problem zeigen. Gruß Iceberg |
#2
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nach meiner Ansicht ist der Hänger mehr als eine Nummer zu klein, das Boots sollte immer auf der letzten Strebe aufliegen / abschließen...
hat dir der HÄndler diesen Trailer empfohlen, dazu geraten oder hast du ihn dir ausgesucht ?
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren....
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#3
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Moin,
flexen wird nicht helfen. Achse nach hinten verschieben mag das Stützlastproblem lindern, aber der Trailer ist für das Boot viel zu kurz. Das Heck hängt geschätzte 60 cm über, und dann wirkt der Motor als Hebel. Versuche ihn gegen einen passenden umzutauschen. Und lass das Boot direkt vom Händler auf den Trailer setzen. Falls er das beim 1. mal auch gemacht hat, hätte er sehen müssen, dass es nicht passt. Geändert von Sealine Hippe (15.05.2010 um 13:05 Uhr)
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#4
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Wenn es ein seriöser Händler ist, dann wird er den Trailer schon tauschen. Natürlich kostet eine Nummer größer, auch dem entsprechend mehr.
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Gruß Karsten "Wenn die Klugen ewig nachgeben, gewinnen irgendwann die Dummen." |
#5
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Zitat:
...wenn du mit dem händler einen kaufvertrag hast, in dem klar steht dass eine ring 16 auf den trailer passen muß, (evtl. mit angabe der entsprechenden maßen) dann hast du ganz gute karten, andernfalls nicht
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Gr€€ts Stefan
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#6
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Zitat:
Was meinst du mit "Angaben nicht korrekt". Fehlt eine im Kaufvertrag zugesicherte Eigenschaft, dann ist dies ein Mangel = Nachbesserung nicht möglich = Wandlung. (Wandlung heißt Rücknahme der mangelhaften Ware gegen Bares.) Umtauschrecht ist sonst eine freiwillige Leistung wie z.B. bei MediaMarkt. Denn bei einem gewöhnlichen Kaufvertrag gibt es kein Recht auf Umtausch / Rückgabe, das ist gesetzlich nur nach dem Fernhandelabsatzgesetz (Internetkauf / Versandhandel) 14 Tage bei Gewerblich an Privat vorgesehen.
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gregor |
#7
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wenn der Händler Dir diesen Trailer empfohlen hat ist das ein Armutszeugnis für ihn.Oder Dein 16 Fuß Boot ist in Wahrheit ein 20 Fuß Boot..Irgendwer hat sich da gewaltig vermessen !
Außerdem liegt das Boot im mittleren Kielbereich überhaupt nicht auf irgendeiner Rolle.Was meist Du wie das während der Fahrt schwingt und Dir Deinen Rumpf auf Dauer zerstört.. |
#8
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http://www.azo-anhaenger.de/index_anhdetail____120.html
wenn das die Angaben des Herstellers sind sollte er ihn wohl zurücknehmen.... Aber bis zu 16 fuß sagt eigenlich schon aus das man damit am oberen Limit ist.In Deinem Fall wäre wohl bis zu 20 Fuß besser gewesen.
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#9
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Hättest du vorher mal mit mir geschrieben. Ich hab selber vor 3 Wochen einen neuen Brenderup für meine Ring 16 gekauft. Es muss der 18ft Trailer sein, der 16er ist viel zu klein. Selbst beim 18ft musste ich den Windenstand bis ganz nach vorne schieben. Versuch ihn am besten gegen einen Basic 1000 zu tauschen. Das passt dann perfekt!
Mein Basic 1000 soll bis 18ft Boote geeignet sein. Wie man auf den Fotos sieht ist das Ding mit 16ft absolut voll. Die zusätzlichen 60cm würden einfach hinten überstehen und das Boot nichtmehr am Spiegel gestützt werden. Fahr bitte so nicht los mit dem Trailer, du machst dir dein Boot kaputt weil die Doppelrolle nicht unter dem Spiegel liegt. Umbauen kannst du da nichts. Du wirst nie weit genug nach vorne kommen. Klare Falschangabe von Brenderup meine ich. 16ft ist für 14ft und 18ft für 16ft.
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Gruß Frank Geändert von fbifrunk (15.05.2010 um 12:29 Uhr)
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#10
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so ist das stimmig
Geändert von Sealine Hippe (15.05.2010 um 13:15 Uhr)
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#11
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Zitat:
Wenn man aufgrund dieser Angaben gekauft hat, (und der Händler das ebenso bestätigt hat), dann ist es ganz klar eine "Nichteinhaltung der zugesicherten Eigenschaft" und damit ein absoluter Mangel, damit ein Grund zur Wandlung. Das geht ja gar nicht.
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gregor
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#12
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Zitat:
wenn die rahmlänge (ohne kupplung) tatsächlich 5,38 cm ist dann müßte das boot auch drauf gehen, dürfte sehr knapp werden, trotzdem müßt es gehen, evtl. muss die bugstütze geändert werden!! wenn die rahmenlänge stimmt, gibt es nichts zu deuteln..dann war das eben ein fehlkauf, dafür kann der händler nichts... was anderes wäre es, wenn der händler das boot draufgesetzt und es so zurück gekommen wäre mal ein beispiel: rahmenlänge 5,20 boot 5,15 stützlast 55 kg
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Gr€€ts Stefan Geändert von sst (15.05.2010 um 17:00 Uhr) |
#13
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Aber wie will man bei der Windenkonstruktion (und ich nehme an die ist Standard), die Bugspitze zum Beginn des Rahmens bringen?
Entscheidend ist doch, was letztlich im Kaufvertrag steht. Steht dort lediglich Bestellung Typ xyz, ist es natürlich ... Hier wäre natürlich ein gewisses Entgegenkommen des Händlers nicht schlecht, denn wie man sieht, spricht sich eine solche kompetente Beratungsleistung schnell herum. Ich persönlich würde aber immer versuchen den Trailer größer wie das Boot zu kaufen, eine Rahmenlänge = Bootslänge wäre mir schon im voraus suspekt, egal wie weit man da die Lichtleiste ausziehen könnte. Ist wie die Personenangabe / Tragfähigkeit bei Schlauchbooten.
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gregor |
#14
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Ich denke mal der Trailer ist eben für Boote "bis 16 Fuß", aber nicht "16 Fuß plus Megamonstermotor". ;)
Ein 16 Fuß Schlauchi, bei dem der Motor nicht hinter dem Rumpf sondern zwischen den Schläuchen hängt, paßt sicher drauf, zumal ja leichtes Überstehen möglich und erlaubt ist. Insofern denke ich. man muss auf good will beim Umtausch setzen, einen Anspruch würde ich da nicht sehen.
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Gruß Robert |
#15
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Danke für die vielen Hilfreichen Antworten!
Wenn ich den Windenstand samt Winde abbaue und das Boot bis zum Stützrad vorziehe könnte es natürlich gerade so hinkommen. Aber das wäre nur eine Notlösung. Der Händler setzt sich nun mit Brenderup in Verbindung, mal sehen was da raus kommt. Zumindest weiß ich jetzt das Dänen wohl kleinere Füße haben als Engländer ;) Gruß Iceberg
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#16
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Hallo Iceberg bin neu im Forum und hatte das gleiche Problem mit dem Brenderuptrailer für mein Boot das die Bugstütze nicht gepast hat dieses ist einfach ein Standartteil das bei vielen Booten past aber nicht bei Allen, habe dieses bei meinem Schlosser im Ort so umgebaut das es jetzt optimal sitzt. P.S. kann dier Bilder senden von meinem Umbau.
Gruß Zdravko |
#17
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Moin Iceberg,
Hast du mal deine Ring 16 bzw. den Trailer ausgemessen? 16 Fuß = 4,88 mtr. Gesamtlänge deines Trailers 5,38 mtr. lt. Brenderup Homepage Demnach solltest du vorne noch 50 cm Platz haben. Entweder ist dein Boot länger oder Der Trailer ist kürzer oder Brenderum gibt die Länge mit ausgezogener Lichtleiste an und genau das wäre ein Frechheit
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Und die √ allen Übels sind die 62 Gruß Henning |
#18
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Nur mit dem original Windenstand und dessen vorderster Platzieren bleiben von Bugaufnahme bis Rahmenende nur ca. 3,80 Meter! Beispielbild aus den Net. |
#19
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Hallo ,
Ich hab den gleichen Tailer und mein Boot ist 5,20m . Ist seit 2 Jahren drauf und steht hinten etwas über. Hat bis jetzt nicht geschadet , sondern beim Slippen wars eher von Vorteil. Muß ich mir jetzt Gedanken deswegen machen ? Wenn die Stützlast stimmt , gibt es eine Vorschrift gegen die ich so verstoße ? |
#20
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... oh, was warn da los, biste nicht wie gewohnt vorher hingefahren um hunderte bilder zu machen und zu messen, so kenn ich dich garnicht
... ich hab mir mal einen nagelneuen brenderup 1300 für boote bis 20ft/6,10m gekauft und ein boot mit 6,03m draufgelegt, das sah echt witzig aus ... 3 monate später war der kacktrailer wieder inseriert und ich hab ihn mit €250 verlust verkauft, sowas passiert mir ganz genau ein einziges mal |
#21
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Gruß Robert |
#22
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Die Bilder sind Klasse.
Mit einem dicken Motor dran, zieht man nicht mehr den Bug zur Bugstütze vor, sondern zur Bugstütze runter... Wo / wie soll man da eine Stützlast haben? Da müssen ein Teil der Füsse wohl übereinander liegen. Die Marke habe ich jetzt auch gespeichert.
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gregor |
#23
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Hallo, dieser Paragraph sagt ja nur aus, wie weit ein Gegenstand über das Ende eines Fahrzeuges überstehen darf. Das Ende eines Trailer ist aber die Lichtleiste. Somit ist alles innerhalb der Lichtleiste legal. Im Schein steht darum auch die Länge des Trailers as Wert von .... bis .... drin. Gruß Axel |
#24
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Die Lichtleiste darf hinter dem Motor gefahren werden, die möglichen Überhänge ergeben sich aus den ges. Vorschriften.
Wenn das KZ durch den Motor verdeckt ist, muss natürlich an sichbarer Stelle ein 2. ran. Gruß Martin
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Kraft kommt von Kraftstoff.... Der Hauptfaktor für Stress ist der tägliche Umgang mit Idioten (Albert Einstein) |
#25
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Zitat:
Du meinst wohl anders rum: Motor hinter der Lichtleiste. Das ist auch richtig, dann nach den obigen Vorschriften. Gruß Axel |
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