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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Strafzoll für Trailer ohne TÜV in HR
Hallo
Ich habe unseres Boot im April nach HR/Rab gebracht und werde es dort auch lassen. Meine zwei Onkels haben Ihre Boote dort schon seit 2004/2006 in einer Trocken-Marine, der Besitzer der Trocken-Marine sagt, Trailer muss TÜV haben, sonst ist ein Strafzoll fällieg. Der Strafzoll richtet sich nach dem Baujahr des Trailers (habe mir das mal für meinen Trailer Bj.1995 ausrechnen lassen, somit komme ich auf ca. 180€) die summe ist einmalig und gilt für immer. Meine frage ist das Abzocke oder wahr und was passiert wenn ich keine 180€ zahle ! Wer weist mehr. Andreas
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Willst du fliegen, einfach zu Boden werfen und ihn verfehlen. "ich hab was, was Du nicht hast..."
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#2
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Es ist davon auzugehen das der Zoll den Trailer als nicht deklarierte Einfuhr ansieht, da er ja länger in HR verblieben ist (sonst hättest du ja TÜV).
Mach dich schlau beim Zoll dann siehst du klarer. Würde ich jedenfalls so machen! P.S. Schönen Gruß nach Opladen, meiner Geburtsstadt!
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mit sportlichem Gruß Michael BreakOutAnotherThousand |
#3
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mir wollten sie für einen geliehenen Wintertrailer mit drei Räder
auch Einfuhrumsatzsteuer und Zoll verrechnen der verrottete Trailer wurde auf einen Wert von 900 Euro geschätzt da hab ich abgewunken uns hab zu meinen Vermieter gesagt für den Schätzwert kann sich der Zoll den Trailer abholen
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LG. Hans |
#4
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Hallo Andreas,
wenn du ein Fahrzeug eine Ware etc. in ein anderes Land einführst zur dauerhaften Nutzung, ist doch außerhalb der EU ein Zoll fällig ....... oder ??? Genauso mußt du doch bei der Einfuhr von Cro in die EU das ja auch deklarieren.......oder ??? Alles andere wäre doch Schmuggel.......oder ??? Du redest hier also von Abzocke und verdrehst mal eben das Täter/Opferprinzip. Ich finde es schon echt dreist, hier das Wort "Abzocke" zu verwenden. Nimm das Teil regelmäßig mit zurück - frisch TÜVen - und alles ist in Butter. Gruß Frank
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Große Geister sagen in wenigen Worten viel, kleine in vielen nichts.
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#5
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Für das dazugehörende Boot haben sie keinen Zoll verlangt?
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#6
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Zitat:
wenn du ein Deutsches oder Österreichisches Kenzeichen hast und in D oder Ö dafür schon Steuer bezahlt hast ?
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LG. Hans
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#7
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Zitat:
Das ist überall so. Wenn du dann das Boot/den Trailer länger als 3 Jahre außerhalb der EU hattest, verlangt bei Wiedereinfuhr die EU nochmal die Steuer/den Zoll. |
#9
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Mit Begründung, z.B. bei einer Weltumsegelung, läßt sich der Zoll bei Wiedereinfuhr auch umgehen.
Ansonsten einfach das Boot/den Trailer regelmäßig alle 2 Jahre über die Grenze bringen und eine offizielle Bestätigung dafür bringen (TÜV, Strafzettel) und alles ist gut. |
#10
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Zitat:
Hallo Frank, gibt es den innerhalb der EU kein Zoll ???? möchte nur mehr Info, verdrehe hier auch nix. Sollte Dir das Wort Abzocke zu unanständig sein, ersetze es doch bitte durch GeldausderTaschziehen oder KroatienTrailerStandgebühr. Es gibt Tausende Bootesbesitzer die Ihr Eigentum über Jahre in HR Lagern, was ist den mit denen, müssen diese jetzt plötzlich nach 10, 20Jahren Zahlen ? und das ist dann keine Abzo……… Andreas
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Willst du fliegen, einfach zu Boden werfen und ihn verfehlen. "ich hab was, was Du nicht hast..."
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#11
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Wenn du den Zoll/die MWSt. in einem EU Land bezahlt hast gilt das für alle.
Es fällt also kein Zoll innerhalb er EU an, nur im Außenhandel. Es mag Ausnahmen geben aber bei Booten und Trailern ist es definitiv so. |
#12
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für uns heißt das jährlich super Pickerl AUSTRIA ( hab ja unheimliche Abgasmengen am Trailer und so sch..... )
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LG. Hans
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#13
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Was kostet es denn, wenn du ohne TÜV oder "Pickerl" fährst????
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mit lieben Grüssen aus Wien - Peter |
#14
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Zitat:
Die Frage ist nur wie nachweisen. Da fällt mir wieder der Strafzettel ein. |
#15
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Genau für derlei Zwecke stellen sowohl die HR- als auch die SI-Grenzbehörden Ein-bzw. Ausfuhrbestätigungen oder Zollbestätigung aus. Einfach reinfragen an der Grenze. Bin mir im Moment nicht sicher, wie dieses Formular genau heißt, aber es ist doch ein Routine-Vorgang, dass Leute ihr Boot / ihren Caravan aus der EU nach HR verbringen und dann wieder zurück.
Wie schon mehrfach hier beschrieben, fallen auf bereits gekauftes/verzolltes/versteuertes Gut, das länger als 3 Jahre außerhalb der EU war, wiederum Einfuhrabgaben an. Selbst nach 14 Tagen Urlaub kann es an der SI-Grenze passieren, dass man nachweisen muss, dass das Boot nicht länger als drei Jahre außerhalb der EU war. Wie soll das gehen ohne entsprechendes Papier? "Können Sie sich nicht erinnern, ich bin doch vor zwei Wochen hier in die andere Richtung mit diesem Boot durchgefahren." Kein Mensch kümmert sich in der Regel darum. Wenn dann doch mal danach gefragt wird, ist wieder von der "großen Abzocke" die Rede. Nämliches gilt nicht nur für das Boot, sondern ebenso für den Trailer. Durch TÜV/Pickerl ist der Nachweis in der Regel leicht. Aber für das Boot auf dem Trailer fehlt sowas. Nebenbei bemerkt: der hier so genannte Strafzoll ist keiner, es sind einfach die normalen Einfuhrabgaben, der bei Importen von EU nach HR (oder umgekehrt) anfallen. Die EU kassiert auch gerne, wenn Kroaten Waren nach EU mitbringen und hier lassen wollen.
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#16
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Hallo Wolf genügt leider nicht Pickerl-Überprüfung geht nur in Österreich
und wenn Pickerl abgelaufen wird Zoll fällig
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LG. Hans |
#17
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Zitat:
Andreas, ich verstehe ja deine Situation und ich wäre an deiner Stelle auch nicht glücklich wenn man evt. Geld von mir verlangen würde. Ich hatte dir zumindestens einen Lösungsvorschlag geschrieben: Zitat:
Frank
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Große Geister sagen in wenigen Worten viel, kleine in vielen nichts. |
#18
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Zitat:
Das würde ja bedeuten daß du ohne Pickerl (Landstr. gefahren) automatisch Zoll zahlen müßtest. Sorry, aber das kann ich mir nun überhaupt nicht vorstellen. Ich denke mal die schauen auf das Pickerl oder TÜV da einfach zu kontrollieren und wenn es abgelaufen ist mußt du anders nachweisen daß du in der EU warst. Der Zoll wird definitiv erst ab einer gewisen Zeit im Land fällig und nicht nach irgendwelchen abgelaufenen ausländischen Plaketten. |
#19
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Hallo,
soweit ich weiss, wird in Österreich mit Pickerl die TÜV-Plakette gemeint und nicht die Autobahnvignette. Daher eventuell die Verwirrung... Grüße, Andreas
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#20
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Zitat:
"Pickerl" von "picken" = kleben -> Aufkleber gemeint ist unsere Entsprechung zu eurer TÜV-Plakette Weil es bei Einführung der Autobahnmaut das "Pickerl" schon Jahrzehnte gab, musste zur Unterscheidung ein neuer, zusätzlicher Name her -> "Vignette". Der bodenständige Österreicher ist des Französischen genau so mächtig wie des Englischen (), daher wird die "Vignette" in vielen Landesteilen folgerichtig auch [ficknetn] ausgesprochen, man schreibt es ja auch so, und dabei werden die sich auch was gedacht haben. Die Franzosen sprechen das Wort ja fälschlicher Weise [vinjet], aber was soll man von den Leuten auch erwarten, welche die Tochter von Kaiserin Maria Theresia enthauptet haben ...
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#22
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Dann müßte aber doch trotzdem ein Bußgeldbescheid wegen abgelaufenem Pickerl genügen.
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#23
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Kroatien sollte der EU 2012 beitreten, erklärt Swoboda
dann hört sich der Unfug sowiso auf.
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LG. Hans |
#24
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Ich denke hier werden zwei Sachen miteinander vermischt, die nichts miteinander zu tun haben. Wenn du einen Trailer nach HR einführst und ihn dort dauerhaft belässt, musst du Einfuhrzoll bezahlen und das ist auch ok. Eine Plakette über die Hauptuntersuchung sagt mal gar nix aus! Diese gilt nur in Deutschland und hat im Rest der Welt niemanden zu interessieren, soweit das Fahrzeug technisch ok ist.
Also kann eine Plakette über eine HU (wir erinnern uns die nur in Deutschland Gültigkeit hat) mit Sicherheit keine zuverlässige Auskunft darüber geben wie lange etwas in HR ist, genauso gut könnte der Trailer seit Jahren in SLO gewesen sein und von dort schon mit abgelaufener Plakette nach HR gekommen sein. Weder in SLO noch HR braucht ein in D zugelassenes Fahrzeug eine HU Plakette! Gruß Ricky
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Leben - es gibt nichts selteneres auf dieser Welt. Die meisten Menschen existieren, weiter nichts. (Oscar Wild, das Bildnis des Dorian Gray) |
#25
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Zitat:
dann solltest du wissen daß das genau so ist und nicht wie du vermutest
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LG. Hans |
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