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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 22.05.2010, 16:57
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Lucky Boatman Lucky Boatman ist offline
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Standard Familienrecht Einschränkung der Geschäftsfähigkeit

Hallo Booties,

in Düsseldorf Süd oder Umgebung suche ich einen fähigen schnellen Rechtsanwalt der wirklich Ahnung zum Thema hat und die Interessen einer älteren Dame vertreten kann.

Einer Ihrer Söhne hat dafür gesorgt, das das Amtgericht einen Prüfungsbeschluss erlassen hat um die Betreuungswürdikiet zu prüfen.
Die Hintergründe, die ihn dazu veranlassen erörtere ich mal nicht.

Wenn Ihr zum Thema etwas hilfreichen habt, das muss nächste oder übernächste Woche über die Bühne, dann bitte los!

Danke,

Guido
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  #2  
Alt 22.05.2010, 22:50
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Wenn ein Amtsrichter die Beträuungswürdigkeit feststellt und ein ärztliches Gutachten vorliegt, das sie beträuungswürdig ist, wird entweder einer der Söhne die Betreung übernehmen, oder es kann ein Berufsbetreuer bestellt werden
Aussage von der Frau von mir und die hat Ahnung
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Gruß 45meilen

In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative
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  #3  
Alt 22.05.2010, 22:52
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Hab noch was vergessen
Lars Ostsee, hat die rechtlichen Hintergründe drauf
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Gruß 45meilen

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  #4  
Alt 23.05.2010, 12:13
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Tequila Tequila ist offline
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ich habe die rechtlichen Hintergründe nicht drauf, aber ich kann dir sagen wie wir es gemacht haben und wie es dann ablief:

- Schwiegervater Gespräch geführt mit allen Kindern
- zum Amtsgericht gegangen und Antrag auf Einsetzung eines Betreuersgestellt
- (Gründe, Vorgeschichte, Betreuer vorgeschlagen - zwei von 6 Kindern)
- Amtsgericht hat einen Gutachter zu meinem Schwiegervater geschickt
- parallel ein ärztliches Gutachten vom Neurologen mit Vorgeschichte erbeten
- Gutachter vom Gericht hat meinen Schwiegervater gefragt, ob er sich der Tragweite bewußt ist, ob er Enwände hätte und speziell ob er Einwände gegen die Betreuer hätte
- Nach Abschluss des Verfahrens wurde meine Frau und ihre Schwester zum Gespräch gebeten und über Rechte und Pflichten des Betreuer aufgeklärt
- dann wurde die Betreuungsurkunde ausgestellt

Also ganz so einfach und gegen den Willen der alten Dame, kann Deren Sohn sicher nicht die Geschäftsunfähigkeit feststellen lassen. Bei berechtigten Zweifeln an der Person des Betreuers oder falls sich kein Betreuer findet, kann das Gericht einen Solchen einsetzen. Der wird dann aber für den zu Betreuenden kostenpflichtig.

Hoffe das hilft (?)
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* hoffentlich werd` ich nie erwachsen *
* Heinz *
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  #5  
Alt 27.05.2010, 07:42
laura laura ist offline
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Beiträge: 1
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Ich habe mich selbst kürzlich mit dem Thema beschäftigt:

Die alte Dame sollte beim Notar im Rahmen einer Vollmachtregelung schon mal den gewünschten Betreuer für später bestimmen - andernfalls kann das Gericht auch jemand Fremden einsetzen, wie oben schon erwähnt -
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