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  #1  
Alt 11.11.2010, 11:39
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Hallo,
falls jemand mal günstig ein Auto zu mieten sucht oder ein Auto ungenutzt stehen hat sollte sich mal forgende Seite anschauen.

http://www.tamyca.de
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Gruß Florens
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  #2  
Alt 11.11.2010, 11:45
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Scheint neu zu sein, in Magdeburg ist kein Auto zu mieten!
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Gruß D!RK


.....hier könnte was Vernünftiges stehen, z.b. ein BIER
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  #3  
Alt 11.11.2010, 11:48
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Ist heute Morgen online gegangen.
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Gruß Florens
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  #4  
Alt 11.11.2010, 12:03
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Zitat:
Zitat von teamwork Beitrag anzeigen
... oder ein Auto ungenutzt stehen hat sollte ...
derjenige sollte vor allem vorab abklären, ob das Fahrzeug dann nicht doch als Selbstfahrervermietungs-Fahrzeug zu versichern ist oder zumindest der Personenkreis der Fahrer zu erweitern ist.

Beides ist durchaus mit Kosten verbunden.


kommend umfassend in den Versicherungsschutz von ...

Nunja, heist das SF abgeben?
Wechsel vor Ablauf der Laufzeit?
3.Versicherung? und somit Doppelversichert was ansich ja nicht möglich ist?

Im Schadenfall prüft Tamyca ob sie fr den Schaden eintreten - klasse

Leute, sauber alles lesen und prüfen!!!
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  #5  
Alt 11.11.2010, 12:07
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Das Auto ist in der Zeit der Vermietung auf den Mieter vollkaskoversichert durch tamyca. Das ist ein absolut neues Versicherungsmodell. Steht aber alles auf der Webseite.
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  #6  
Alt 11.11.2010, 12:09
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VK mag sein, HP kannst du ein Auto nur einmal versichern und nicht doppelt

Wie heist es so schön? Autos Frauen und Boote verleiht man nicht - gibt nur Ärger
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  #7  
Alt 11.11.2010, 12:18
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Zitat:
Zitat von Stralsunder Beitrag anzeigen
VK mag sein, HP kannst du ein Auto nur einmal versichern und nicht doppelt
Erst informieren, dann dagegen wettern:

http://www.tamyca.com/faq#faq-versicherung

Da haben sich einige Versicherungen Gedanken zu gemacht.
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  #8  
Alt 11.11.2010, 12:23
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alles klar

-Versicherung muss übertragbar sein
-Fahrerkreis muss offen für alle sein

Also doch extrakosten!!!

Und ein Handy muss man auch noch besitzen? ich dachte man vermietet sein Auto und nicht sein Handy

Die Würtembergische übernimmt Kosten um eine Rückstufung zu verhindern. Das heist aber nicht, dass dadurch nicht eine Sondereinstufung beim eigenen Versicherer entsteht, welche nicht beim Versicherungswechsel mit gegeben wird.


Wenn du nicht willst dass man hier nachfragt und hinterfragt solltest du einfach nur auf die AGB verweisen.

Geändert von Stralsunder (11.11.2010 um 12:35 Uhr)
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  #9  
Alt 11.11.2010, 12:35
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Zitat:
Zitat von Stralsunder Beitrag anzeigen
alles klar

-Versicherung muss übertragbar sein
-Fahrerkreis muss offen für alle sein

Also doch extrakosten!!!
Wo steht das denn?
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  #10  
Alt 11.11.2010, 12:39
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Da wo du drauf hin verweist.
  1. Wer darf Vermieter sein?

    Vermieter müssen über einen verkehrssicheren PKW verfügen. Außerdem müssen sie volljährig, Inhaber eines deutschenPasses und im Besitz eines Mobiltelefons sein. Es ist darauf zu achten, dass der Versicherungsschutz der Haftpflichtpolice im konkreten Fall übertragbar ist. Manche Haftpflichtpolicen sind aus Kostengründen auf bestimmte Fahrer, etwa nach Verwandtschaftsgrad und/oder Alter, beschränkt. Am besten mal in die Haftpflichtpolice schauen, beim Versicherer anrufen und ggf. auf einen offenen Fahrerkreis umstellen
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  #11  
Alt 11.11.2010, 12:44
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Zitat:
Zitat von Stralsunder Beitrag anzeigen
Da wo du drauf hin verweist.
  1. Wer darf Vermieter sein?

    Vermieter müssen über einen verkehrssicheren PKW verfügen. Außerdem müssen sie volljährig, Inhaber eines deutschenPasses und im Besitz eines Mobiltelefons sein. Es ist darauf zu achten, dass der Versicherungsschutz der Haftpflichtpolice im konkreten Fall übertragbar ist. Manche Haftpflichtpolicen sind aus Kostengründen auf bestimmte Fahrer, etwa nach Verwandtschaftsgrad und/oder Alter, beschränkt. Am besten mal in die Haftpflichtpolice schauen, beim Versicherer anrufen und ggf. auf einen offenen Fahrerkreis umstellen
Ich sehe da auch keine EXTRAKOSTN.
Sind doch klare Regeln, wie soll es auch anders funktionieren.

Carsten
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  #12  
Alt 11.11.2010, 12:47
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die Extra-Kosten sind darin enthalten dass man um daran teilzunehmen eben seine Versichung verändern muss und nicht alles wie zuerst behauptet durch die Würtembergische abgedeckt wird.
Aber egal, macht was ihr wollt, jedoch prüft bitte genau wo ihr da eventuell teilnehmen wollt.

Spätestens beim Versicherungswechsel fallt ihr nach einem Schaden auf die Nase
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  #13  
Alt 11.11.2010, 12:54
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Zitat:
Zitat von Stralsunder Beitrag anzeigen
....
Aber egal, macht was ihr wollt, jedoch prüft bitte genau wo ihr da eventuell teilnehmen wollt.

Spätestens beim Versicherungswechsel fallt ihr nach einem Schaden auf die Nase
Ziehe dir den rein:
http://www.youtube.com/watch?v=Qhsx6ujmq1c



Carsten
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  #14  
Alt 11.11.2010, 12:59
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ist doch so, für 2000,-€ kauft man die wenigsten Schäden zurück und Rabattretter sind nichts als Sondereinstufungen.
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