|
Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
|
Themen-Optionen |
#1
|
||||
|
||||
Mehrwertsteuer in HR zurück erstattet
Habe da was gefunden, hat das jemand schon gemacht ? wenn ich so an das Ersatzteil von 280€ denke oder den Schmuk den meine Frau gekauft hat em wie hoch ist eigentlich die märchensteuer in HR
Andreas Mehrwertsteuer in Kroatien wird Touristen zurück erstattet Wer in Kroatien Waren über 500 Kuna käuft kann sich unter bestimmten Umständen die Mehrwertsteuer zurück erstatten lassen. Für die Zurückerstattung muss man beim Kauf sich das PDV P Formular vom Verkäufer ausfüllen lassen und bei der Ausreise muss man sich die Ausfuhr von einem Zollbeamten bestätigen lassen. Mit dieser Bestätigung kann man dann im Geschäft, wo man die Ware gekauft hat sich die Mehrwertsteuer zurück erstatten lassen. Alles in allem sehr Umständlich und für normale Touristen kaum durchführbar. Das Ganze muss innerhalb eines halben Jahres nach dem Kauf erfolgen.
__________________
Willst du fliegen, einfach zu Boden werfen und ihn verfehlen. "ich hab was, was Du nicht hast..."
|
#2
|
|||
|
|||
Diese Bestätigung sollte/muss vom Zoll direkt an den Verkäufer zurück geschickt werden.
Kroatien ist noch am lernen.
__________________
„Gerade, weil wir alle in einem Boot sitzen, sollten wir heilfroh darüber sein, dass nicht alle auf unserer Seite stehen.“ Ernst Ferstl |
#3
|
|||
|
|||
Nicht vergessen, dass bei der Einreise in die EU die Ware angemeldet und versteuert werden muß.
Franz |
#4
|
||||
|
||||
Zitat:
Und wer das einmal gemacht hat will das kein zweitesmal .....
__________________
Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#5
|
||||
|
||||
Der aktuelle Umsatzsteuertarif in Kroatien beträgt 23%.
Der Rechnungsbetrag, ab dem refundiert wird, muss inzwischen mindestens HRK 740 betragen. Bei der Refundierung werden Kosten in Rechnung gestellt, sodass nicht die gesamten 23% zurückbezahlt werden. Für eingebaute Ersatzteile (KFZ) ist (ich würde sagen: naturgemäß) keine Mehrwertsteuer-Rückvergütung vorgesehen (wie übrigens auch hierzulande). Tatsächlich ist das Rückvergütungsprozedere etwas mühsam, um das mindeste zu sagen. --------- Die Deklarierung von Waren bei der Einfuhr in die EU ist - nebenbei bemerkt - völlig unabhängig von der HR-MwSt (und deren Vergütung) zu sehen: Auch Waren, für die in HR MwSt. bezahlt wurde, müssen ja bei der Einreise deklariert und ggf. verzollt und versteuert werden.
__________________
Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu Geändert von ghaffy (22.11.2010 um 07:36 Uhr) |
#6
|
||||
|
||||
Ja.
Wir haben einen neuen Motor gekauft und einbauen lassen. Mit der Rechnung für den neuen Motor bin ich zum nächsten Zollsteg in HR, habe dort meinen Vertrag für einen Jahresliegeplatz in einer Zollverschluss-Marina vorgezeigt und argumentiert, dass mit dem Einbau ins Boot der Motor sozusagen wieder ausgeführt worden ist. Dann hat mir der kroatische Zöllner einen Stempel auf die Rechnung gemacht und der Verkäufer des Motors die kroatische MwSt. rückerstattet. Und bei einem ganzen Motor rentiert sich das, in der Tat. Viele Grüße Gabriel
|
#7
|
|||
|
|||
Hallo, mir ist es mit dem Kauf von Antifouling so ergangen, Rechnung mit Mwst.Formular im Geschäft verlangt, (Reisepass vom Bootseigner nicht vergessen!!) dann mit sämtichen Papieren zum Zoll, Stempel auf das Formular, zurück zum Geschäft und Mehrwertsteuer wieder abgeholt.
Auch bei meinem Plotter habe ich mir so die Mwst. erspart. In manchen Geschtäften wollen sie natürlich noch níe etwas von so einem Formular gehört haben, wollen sich die Arbeit mit der Ausfüllerei nicht antun! Da kann man noch so hartnäckig sein, da klappt es nicht.
__________________
Liebe Grüße Helga |
|
|