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Themen-Optionen |
#26
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....also auch für 15 D-Mark damals in der Kneipe hinter der Hafenmeisterei erworben. Na dann Prost...
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Mit sonnigen Grüßen Achim |
#27
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Zitat:
aber der Schein ist heute wesentlich mehr Wert und hat volle Gültigkeit, im Gegensatz zu dem angebotenen Spielzeugpatent
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren.... |
#28
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Zitat:
Wenn du unter deutscher Flagge fährst ist dein Boot faktisch Deutsches Staatsgebiet und unterliegt somit der Deutschen Rechtsordnung.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#29
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Als internationaler Schein hat er natürlich volle Gültigkeit in allen internationalen Gewässern.
Internationale Gewässer sind solche, die keiner nationalen staatlichen Hoheit unterliegen. Deshalb heißen sie ja auch so. Deshalb darf man da natürlich auch ohne Schein fahren..............
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Beste Grüße - Hans Ohne Moos nix los... Urheberrecht aller von mir eingestellten Fotos liegt bei mir. Kopieren und Verwendung nur mit meiner Erlaubnis.
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#30
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Zitat:
das erzähl mal der kroatischen Polizei spaß beiseite, lies mal hier im Forum nach, es obliegt dem jeweiligen Staat, was er anerkennt und was nicht.. wenn du dich in dessen Hoheitsgebiet aufhältst...
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren....
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#31
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Zitat:
Kannst ja mal mit den Schweizern diskutieren, wenn die Dich 2 km/h auf ihrer Autobahn zu schnell geblitzt haben, ob das für dich nicht gilt, weil Du ein "D" Schild hinten dran hast. Und mehr als das hat eine Flagge auch nicht zu bedeuten.
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Beste Grüße - Hans Ohne Moos nix los... Urheberrecht aller von mir eingestellten Fotos liegt bei mir. Kopieren und Verwendung nur mit meiner Erlaubnis. |
#32
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Zitat:
Wenn in einem Land keine Führerscheinpflicht besteht und du dort unter deutshcer Flagge fahren willst benötigst du trotzdem den deutschen Führerschein. (z.B in England/binnen)
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#33
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Ich hab ja schon weiter oben geschrieben. Ob der Staat das Kontrolliert oder nicht ist Staatssache. Wenn du aber einen Unfall hast wird dich die Versicherung schon danach Fragen ob du im Besitz aller Gültigen Papiere warst. und dann sind Länderspezifische Ausnahmen irrelevant.
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#34
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Zitat:
Ist wie beim Autoführerschein. Dafür gibt es eine EU Richtlinie!! Wie beim Autoführerschein. Was meint ihr wieviele Deutsche nen Niederländischen, oder nen Lappen aus Tschechien haben |
#35
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http://iytworld.com/gov-approvals.php
Wenn ich das richtig verstanden habe, ist die Zahl der Verwaltungen die den Lappen akzeptieren doch eher gering. Wobei, so scheint es, Großbritannien alleine mit zahlreichen Inseln herhalten muss. Insgesamt m.E. merkwürdig. Finde es immer noch einfacher den Lappen des Landes zu machen dessen Staatsangehörigkeit man hat.
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Gruß Kai |
#36
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Zitat:
Wenn man in Kroatien beim LK ein Boot anmelden möchte (Vignette), dann muss man einen im Land gültigen Bootsführerschein vorweisen können. Deine Einlassung wegen des Versicherungsschutzes geht ebenfalls völlig an der Realität vorbei. Meine Versicherung (abgeschlossen über BAVARIA-Grünwald) hat ausdrücklich und schriftlich bestätigt, dass mein kroatisches Patent anerkannt wird ! (sowohl Haftpflicht- als auch Kasko) Dementsprechend wurde auch bereits ein Schaden problemlos abgewickelt. Also : bitte informiere Dich bevor Du grundfalsche Behauptungen aufstellst !
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien -------------------------------------
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#37
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Wie kann ich selber was reinsetzten?
Gruß Calvin S. |
#38
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Zitat:
Es ist beim Auto nun eindeutig geklärt, dass ein tschechischer Führerschein für Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland nicht ohne weiteres zulässig ist. http://www.eu-info.de/auto-fuehrersc...in-tschechien/ http://www1.adac.de/Recht_und_Rat/Fu...cePageID=10227 Das Problem der EU Richtlinie ist nämlich, dass du in dem entsprechenden Ausland deinen Wohnsitz oder einen Aufenthalt von über 185 Tagen haben musst.
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#39
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jetzt kommen wir der Sache langsam näher!!!
Eins der wichtigsten kriterien wurde nun endlich angesprochen. WOHNSITZ spielt eine ganz erhebliche Bedeutung im internationalen Geschäft.
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Statt Sorgen sollte man sich manchmal lieber Nudeln machen. |
#40
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Ich glaube eher bei dir bestehen da gewisse Defizite!!
du musst den Wohnsitz da sechs Monate haben, um den Führerschein zu machen. Hasse den einmal ist kannst du dich danach auch abmelden! Die sechs Monate müssen nur nachgewiesen werden um zur Führerscheinprüfung zugelassen zu werden!!!!!!!! |
#41
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Erstwohnsitz ist maßgebend. Und wie machst du das jetzt bei einem internationalen Bootsführerschein? Hälst du dich da für 6 Monate in internationalen Gewässern auf?
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#42
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wir waren jetzt beim Autoführerschein!
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#43
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Nein wir nicht, sondern ausschließlich du. Wir sind beim Thema internationaler Bootsschein.
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#44
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ist ok...
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#45
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... gibt es etwas neues zum Thema - Änderung der Rechtslage ?!
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Rico (Berlin) |
#46
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Hi,
also ich sprech mal für die Yatis auf Malle, den dort sind selten große Yachten unter deutscher Flagge zu finden. Mir wird immer gesagt, das es eine steuerrechtliche Frage sei. Captains dort haben meistens den Yachtmaster etc. Ein Freund der führt ne Megayacht unter britischer Flagge und er ist gerade dabei seine Lizenz zu erweitern damit er auch Charter fahren kann. Ich kann mir gut vorstellen das das mit nem guten alten Sportbootführerschein nicht geht. Er hat seine Patente alle in Englisch gemacht, wer macht das schon mit seinem Sportbootführerschein? Ja, man kann seinen Sportbootführershein auch im Ausland nutzen, aber wer kein Englisch kann, ist doch dort verlohren, oder nicht? Es muss definitiv einen Unterschied geben... Ich selbst würde auch gerne ein international gültiges Patent haben, da ich noch nicht weiß, wo ich mich später einmal niederlassen werde.
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viele Grüße Torsten |
#47
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Ich würde einfach mal mit meinem Vollkasko Versicherer klären, ob der im Schadensfall zahlen, wenn anstatt eines deutschen Bootsführerscheins ein "internationaler" vorliegt
Der wichtigste Punkt ist jedoch Sowohl der deutsche Bootsführerschein als auch die "Internationalen " Scheine kosten Geld Welchen Grund gibt es da, nicht den deutschen Schein zu erwerben Wer zu blöd oder faul für die deutschen Prüfungsfragen ist, sollte halt Beifahrer bleiben
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#48
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Zitat:
Gruß Volker |
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