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  #1  
Alt 27.04.2011, 10:08
Bully Bully ist offline
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Standard Beleuchtung nach ColReg

Hallo,
mit der Suche findet man nur einen Beitrag, der mir aber nicht weiterhilft.
Ich habe eine MY <10 mtr und muß ein Topp/Ankerlicht ersetzen. Mein jetziges, undicht gewordenes Licht, hat BSH Zulassung. Und kostet schlappe 70€.

Nun habe ich von den Maßen her ein baugleiches gefunden: http://cgi.ebay.de/Rundumlicht-Posit...item1e61366faa (PaidLink)
Es kostet mit Versand nur die Hälfte und hat eine ColReg Zulassung.
Der Händler meint, daß das BSH oder DHI oder RINA gleichkommt, und anerkannt sei als zugelassen.
Da mir Google aber über ColReg viel erzählt, z.B. in typischem Beamtendeutsch http://www.gesetze-im-internet.de/schausrv/__2.html frage ich mal hier bei den Experten nach. Kann ich problemlos alle Lichter nach ColReg kaufen so wie in meinem Fall das Topp/Ankerlicht?

Danke für euren Ratschlag
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Gruß Bully
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  #2  
Alt 27.04.2011, 10:31
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Hallo Bully,
inzwischen werden neben BSH auch einige ausländische Prüfsiegel anerkannt. Ob ColReg dazu gehört, weiß ich leider nicht. Ich würde Dir einfach eine direkte telefonische oder schriftliche Anfrage beim BSH empfehlen. Die wissen darüber Bescheid und werben nicht nur für ihre eigene Zulassung.
Gruß
Wepi
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  #3  
Alt 27.04.2011, 16:18
Bully Bully ist offline
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Tja, das sind Beamte. Die die Auskunft geben könnten sind aber nirgends zu finden. Ob die noch Ostereier suchen?
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Gruß Bully
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  #4  
Alt 27.04.2011, 16:57
Täuberich Täuberich ist offline
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Wenn ich mich richtig erinnere:
Ankerlicht braucht keine Zulassung, weiße Laterne/Petroleumfunzel/sonstwas reicht.
Nur bei Sektorenlicht ist die Zulassung nicht nur gefordert sondern auch wichtig.

Andreas
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  #5  
Alt 27.04.2011, 17:33
Wepi Wepi ist offline
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Er will aber nicht nur das Ankerlicht, sondern auch das Topplicht erneuern (bei ihm möglicherweise eine Laterne). Da ist das Prüfzeichen notwendig.
Gruß
Wepi

Zitat:
Tja, das sind Beamte. Die die Auskunft geben könnten sind aber nirgends zu finden. Ob die noch Ostereier suchen?
__________________
Gruß Bully
Hast Du denn gestern da angerufen? Da war es auch bei einigen Privatfirmen etwas schwierig, die richtigen Leute zu erreichen. Die Kinder haben noch Osterferien, und auch Beamte haben manchmal schulpflichtige Kinder.

Geändert von Wepi (27.04.2011 um 17:38 Uhr)
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  #6  
Alt 28.04.2011, 09:19
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Na klar hatte ich dort angerufen. Heute wieder. Nur mit dem Platz mit dem ich heute verbunden wurde sagte ein Computer: "Ihre gewünschter Ansprechpartner Nr: XXX ist nicht erreichbar, bitte sprechen Sie eine Nachricht auf Band. Ob die mich anrufen?
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Gruß Bully
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  #7  
Alt 28.04.2011, 09:35
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Standard colreg

Moin Moin

ColReg ist ein internationales Gesetzeswerk und kein Prüfzeichen. so wurde es mir zumindeste vermittelt.
Prüfzeichen werden durch Organisationen wie das BSH oder eben die Rina erteilt.
So wie ich es mir angelesen habe, ist in D nicht mehr zwingend eine Bescheinigung des BSH notwendig, sondern es darf auch eines der angeschlossenen Europäischen Zertifizierungsstellen wie z.B. RINA sein.

Gruss Ulrich
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Gruss Ulrich
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  #8  
Alt 28.04.2011, 10:00
Bully Bully ist offline
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Danke Ulrich,

wenn ich so die Blätter dazu lese, kommt mir auch der Verdacht. Denn es gibt kein Prüfzeichen nach ColReg, zumindest habe ich das nirgendwo gelesen, also kann es ja gar nicht kontrolliert werden. Evtl Bescheinigung für die Leuchte mitführen?

RR ist noch nicht erfolgt vom Beamten Super Haufen
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Gruß Bully
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  #9  
Alt 28.04.2011, 10:22
Täuberich Täuberich ist offline
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Zitat:
Er will aber nicht nur das Ankerlicht, sondern auch das Topplicht erneuern (bei ihm möglicherweise eine Laterne). Da ist das Prüfzeichen notwendig.
Gruß
Wepi
Wenn nur eine Laterne verwendet werden soll, dann:

An Stelle des Topp- und des Hecklichts darf
ein weißes Signallicht (Rundumlicht) geführt
werden. Regel 23 (c) (i) KVR


Quelle:
http://www.bsh.de/de/Produkte/Infoma...erfuehrung.pdf


Spezielle Zulassungsvorschriften für ein "weißes Signallicht" konnte ich keine entdecken.

Die Bodensee Schiffahrts Ordung spricht explizit von:

d) „Weißes Rundumlicht“:
ein weißes, von allen Seiten sichtbares (360°) gewöhnliches Licht;

Quelle:
http://www.bodenseekreis.de/uploads/...erfuehrung.pdf

Demnach wäre fürs Rundumlicht keine Zulassung vonnöten, sehr wohl aber fürs Topplicht (225° Abstrahlwinkel).

Überseh ich da irgendwas?


Andreas
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  #10  
Alt 28.04.2011, 10:26
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Standard ColReg

Naja,
Saison-Anfang und Oster-Urlaub da kann es halt dauern.
Für die alte Bezeichnung DHI gabs auch mehr oder weniger schmeichelhafte Bezeichnungen.
Wenn Du Dir das aktuelle Papier "Sicherheit an Bord" des BSH herunterlädst, wirst Du nur den Hinweis finden, das Positionslampen BSH geprüft sein müssen.
Die Erweiterung auf Europäische Baumuster hat man wohl schlicht vergessen zu erwähnen Menschlich nachvollziehbar aber fachlich
Ich würde den Händler schlicht nach der Zulassung fragen.
Evt. gibts dann ein entsprechendes Papier, woraus man mehr ersehen kann.

Gruss Ulrich
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  #11  
Alt 28.04.2011, 10:39
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Zitat:
Zitat von Täuberich Beitrag anzeigen
Wenn nur eine Laterne verwendet werden soll, dann:

An Stelle des Topp- und des Hecklichts darf
ein weißes Signallicht (Rundumlicht) geführt
werden. Regel 23 (c) (i) KVR

Quelle:
http://www.bsh.de/de/Produkte/Infoma...erfuehrung.pdf


Spezielle Zulassungsvorschriften für ein "weißes Signallicht" konnte ich keine entdecken.

Die Bodensee Schiffahrts Ordung spricht explizit von:

d) „Weißes Rundumlicht“:
ein weißes, von allen Seiten sichtbares (360°) gewöhnliches Licht;

Quelle:
http://www.bodenseekreis.de/uploads/...erfuehrung.pdf

Demnach wäre fürs Rundumlicht keine Zulassung vonnöten, sehr wohl aber fürs Topplicht (225° Abstrahlwinkel).

Überseh ich da irgendwas?


Andreas
Ja hast du...
Auf der Zweiten (Link vom BSH) Seite wird direkt beschrieben wie die Zulassung und die Kennzeichnung der Lampen zu sein hat.
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  #12  
Alt 28.04.2011, 10:40
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hi Leute,

mein Licht ist ein 360 Rundumlicht an höchster Stelle des Schiffes am Geräteträger angebracht, es dient auch als Ankerlicht. Wird durch einen Schalter entweder für die Navigation oder nur alleine als Ankerlicht geschaltet.

Mein Importeur hatte die Heckleuchte ersatzlos abgebaut (nicht BSH) und dafür das Licht s.o. angebracht. Kann sein daß mein Begriff Topplicht dafür falsch war im EP.
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  #13  
Alt 28.04.2011, 10:42
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@andreas

soweit ich mich durch den See-Bereich durchgelesen habe, sind auch die "Signallichter" baumustergeprüft, weil sie, vor allem als Topplicht auch ein Navigationslicht sind

und wenn Du bei den Bodensee-Vorschriften nachschaust, das Hecklicht darf auch ein gewöhnliches weißes Licht sein, aber nur in einem gewissen Sektor sichtbar. Ich hab in dem Aufsatz eh nix von Prüfzeichen entdeckt.

Gruss Ulrich
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  #14  
Alt 28.04.2011, 10:51
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Zitat:
Zitat von Bully Beitrag anzeigen
hi Leute,

mein Licht ist ein 360 Rundumlicht an höchster Stelle des Schiffes am Geräteträger angebracht, es dient auch als Ankerlicht. Wird durch einen Schalter entweder für die Navigation oder nur alleine als Ankerlicht geschaltet.

Mein Importeur hatte die Heckleuchte ersatzlos abgebaut (nicht BSH) und dafür das Licht s.o. angebracht. Kann sein daß mein Begriff Topplicht dafür falsch war im EP.
so ist es bei mir auch. Ich habe vorne eine Zweifarben-Laterne am Bug und auf dem Gerätetrger ein Rundumlicht welches auch als Ankerlicht verwendung findet.
Da es sich aber um Positionslampen handelt müssen alle eine Zulassung haben.
Ich werde mein Toplicht gegen dieses austauschen.
Vorteil: Beim Ankern so gut wie kein Stromverbrauch.
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  #15  
Alt 28.04.2011, 13:15
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Laut Aussage Wapo: Auf Seeschiffahrtsstraßen langt ein internationales Prüfzeichen. Auf Binnenwasserstraßen MUSS das deutsche Zeichen drauf sein.
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  #16  
Alt 28.04.2011, 18:47
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Auch wenn es vielleicht auf Anhieb nicht gelingt, einen Gesetzestext zu finden, der für das Rundumlicht explizit ein Prüfzeichen vorschreibt, so sagt einem doch die Logik, dass, wenn z.B. die Binnenschifffahrtstraßenordnung für bestimmte Kleinfahrzeuge ein Rundumlicht an Stelle des Topp- und Hecklichts zuläßt, dieses wie die ersetzten Lichter typgeprüft sein muss.

@Bully: Da dieses mir unbekannte ColReg offenbar gar keine Prüforganisation ist, trägt die von Dir gekaufte Leuchte ganz offensichtlich überhaupt kein Prüfzeichen und ist damit auf jeden Fall nicht zugelassen. Da helfen wohl auch keine ominösen Zusatzbescheinigungen eines Händlers o.ä. Du wirst wohl eine zugelassene Leuchte kaufen müssen. So übermäßig teuer sind die ja nun auch nicht, wenn es keine mit LEDs sind.
Gruß
Wepi
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  #17  
Alt 28.04.2011, 22:22
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International Regulations for Preventing Collisions at Sea 1972 (COLREGS)

ist das was man beim SBF See als Kollisionsverhütungsregel -KVR - kennenlernt
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  #18  
Alt 29.04.2011, 07:33
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nun bin ich zurückgerufen worden vom BSH. ColReg, eine Kollisionsvorschrift ist auch für die Navigationslichter zulässig/zuständig. Aber für die See und Binnenschiffahrtsverordnung muß man ein deutsches oder europäisches Prüfzeichen haben. Das ist der Anker oder das Steuerrad. Und/oder eine Konformitätserklärung des Herstellers. Da sich wohl der Beamte egeal ob BSH oder Waschpo da also auch nicht 100 prozentig auskennt, gehe ich den Weg des geringsten Widerstandes und achte auf das eingedruckte Kennzeichen. Auch wenn es leider teurer ist. So ist halt die BRD.
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  #19  
Alt 29.04.2011, 18:20
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Der Händler hat auf meine explizite Anfrage nach der schriftlichen Konformitästerklärung nur wischiwaschi geantwortet.

Deswegen habe ich mir heute das Aqua Signal SW40 als "Angebot" inkl. Birne etc. für 53,00€ gekauft. Nun hat die liebe Seele Ruh. Puh.

Danke für eure regen Tips und Hilfen
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Gruß Bully
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