#26
|
||||
|
||||
Moin ich bin neu hier,hab aber ein wenig Flosserfahrung in den letzten Jahren gesammelt.
2009 baute ich mein erstes Floss aus Holz und Kunststofffässern und bekam mit nem 4 PSer hinten drann vom WSA Kiel-Holtenau die Zulassung als Kleinfahrzeug und durfte somit überall fahren. 2012 wollteich es mit meinem 2.Floss genauso machen,bekam aber eine Abfuhr,da sich die Bestimmungen geändert hatten. Ein Floss ist ein Schwimmkörper und nicht zulassungsfähig als Kleinfahrzeug,was bedeutet; kein Kennzeichen,keine Versicherung und kein fahren auf Gewässern der Binnenschifffahrtsverordnung!!! Im Geltungsbereich der Seeschifffahrtsverordnung ist das egal,da kannst du dir auch nen AB an ne Badewanne klemmen und auf Tour gehen! Nun wollte ich aber 2012 mit meinem Floss vom Rhein an die Kieler Förde schippern,dazu hab ich einen Kniff verwendet und bin unter Niederländischer Flagge gefahren,dort sind alle Wasserfahrzeuge-bis ich meine 15km/h-zulassungsfrei. Es gab auf den 770 km bei den häufigen Kontrollen der Waschpo nie Probleme!!! Gruss Flossskipper Geändert von flossskipper (27.03.2014 um 09:57 Uhr)
|
#27
|
||||
|
||||
Hallo Flossskipper,
darf ich das so verstehen, dass du nur eine holländische Flagge an deinem Boot befestigt hast und gut wars? Hab nämlich auch Probleme beim Zulassen meines " Katamarans ", denn Floss hören die gar nicht gern beim WSA und werde nun nach Italien ausweichen, wenns nicht anders geht. Dort war ich versuchsweise vor zwei Jahren, aber nur mit einem teil davon. Bin in den Kanälen und Lagunen bei Bibione unterwegs gewesen und hab bei einer Kontrolle durch die Polizei keinerlei Probleme bekommen.Hier noch einige Bilder davon. Der Kahn hinten dran diente als Schub.- und Einkaufsschiff. Wäre aber doch auch schön in unseren Breiten fahren zu können. Geändert von sunlost (28.03.2014 um 07:26 Uhr)
|
#28
|
|||
|
|||
Jetzt hats mir leider die letzten Bilder nicht mehr genommen. Ich versuchs noch Mal.
Gruß Adrian Funtioniert leider nicht. Kann keine Dateien mehr anhängen. Na vielleicht ein ander Mal. |
#29
|
|||
|
|||
Neuer Versuch die Bilder hoch zu laden.
Hoffe, nun klappts. Mit dem Alukahn bin ich unter den Kat gefahren und hab ihn als Schubschiff missbraucht. Durch die Verlängerung der Pinne konnte ich bequem vom Kat aus den " Schubverband " manöverieren. |
#30
|
|||
|
|||
Moin Adrian
es ist fast so einfach,über die richtige Beflaggung hinaus braucht dein Wasserfahrzeug einen Namen und einen Heimathafen, beides ist gut lesbar (10cm) anzubringen! Als Letztes und vieleicht Schwierigstes benötigst du noch einen Holländer,der dann der "offizielle Eigner" ist. Dessen Name und Anschrift mußt du am " Boot " anbringen! Nachlesen kannst du das alles in den Allgemeinen Vorschriften der Kleinfahrzeugkennzeichnungsverordnung-Binnenschifffahrt § 3 Ausnahmen!!! Ich hatte mir den Verordnungstext ausgedruckt und laminiert immer dabei,das hat echt geholfen,weil die WaschPo da auch nicht immer sattelfest ist. Nur einmal haben die nach dem Eigner gefragt,ich hab dann mit nem Zwinkern gesagt der ist Seekrank geworden und mit der Bahn vorausgefahren!! Ich hab dann auch meißt erzählt warum das Ding einem holländischen Freund gehören muß und bin bei den Ordnungshütern auf viel Verständnis gestoßen. Ich muß aber auch sagen,ohne dem Bauer des Blechfassflosses zu nahe treten zu wollen,dass meine Konstruktion sehr solide rüberkommt. Dein Gefährt macht aber auch einen prima Eindruck und echt riesig mein Floss ist nur 2,60 X 5,20 . Mit wassersportlichem Gruß Dirk Geändert von flossskipper (28.03.2014 um 21:43 Uhr) |
#31
|
|||
|
|||
Servus Dirk,
danke für deine schnelle Antwort. Hatte mir schon gedacht, dass es ohne eine Adresse in Holland nicht funktioniert. Werd mal sehen wie ichs mache. Grüße an dich und alle anderen und nutzt das tolle Wetter. Adrian |
#32
|
|||
|
|||
Moin Adrian,
hab auch mal versucht meine Fotos hochzuladen hier sind zwei von dem aktuellen Floss-auf dem NOK- und eins von 2009 mit dem ersten Floss auf der Kieler Förde. Gruss Dirk |
|
|