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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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Themen-Optionen |
#1
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non-DHI-Beleuchtung, wofür??
Hallo Forum, öfter lese ich in Katalogen Angebote wie dieses hier:
>>> Positionslaterne Signal + Anker Positionlaterne "Hellamarine", Modell 2492 Nur für Wasserfahrzeuge auf Binnengewässern, die nicht der BinSchStrO unterliegen. Ideal als Fahrlaterne auf kleinen Booten Seewasserfest und amagnetisch. Mit eingebauter Kugelglühlampe 12V/10W ... >>> Jetzt frage ich mal, wofür? Eigentlich unterliegt doch fast jeder Fluss hier in D den BinSchStrO, so Rhein, Lahn, Mosel, Saar, etc... die Nebenflüsse Sauer, Nahe, Aar sind doch eh' nicht schiffbar... also wofür sich dann solche Lampen kaufen? Gruß Olli
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swim nude, sharks hate to unpeel their food! |
#2
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Kann ja sein, dass jemand sein Boot nicht in Deutschland nutzt. Im Ausland ist das den Behörden mit Sicherheit völlig egal, ob die Lamperln von irgendeiner deutschen Behörde genehmigt sind - hauptsache sie leuchten!
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#3
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Zitat:
so sicher bin ich da nicht, jedenfalls nicht, wenn es um die See geht. Die Bauvorschriften für die Lämple stammen eigentlich nicht vom BSH, sondern sind Bestandteil der internationalen ColReg (KVR) und damit weltweites Gesetz. Ich vermute mal, dass da auch drinsteht, dass die Dinger von einer (! = egal welcher) autorisierten Behörde abgenommen sind (ich guck das mal zu Hause nach, hier im Büro hab ich keine KVR ...) . Wenn dem so ist, dann käme der Einsatz der nicht baumustergeprüften Funzeln eigentlich nur außerhalb des Geltunsbereichs der KVR in Frage (also im Binnenland), sofern nicht dafür wieder gesonderte Vorschriften....
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Immer eine Handbreit Sonne zwischen den Wolken wünscht Friedhold http://www.rubin-xiv.de - die Homepage der "Rubin XIV" |
#4
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Zitat:
wenn Dein Boot unter deutscher Flagge fährt, nuß es auch nach deutschen Normen ausgerüstet sein...
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Mit sportlichen Grüßen ᴒɦᴚᴝϩ Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal Propeller - Abgasanlagen - Generatoren Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens. Siehe auch www.kegel.de Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen. Kontaktdaten und Impressum |
#5
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Alles schön und gut, nur im Ausland soll´s auch Behörden geben, denen die deutsche Vorschrift völlig egal ist, auch wenn das nun auch wieder nicht der Vorschrift entspricht. Bleibt am Boden der Realität, Leute!
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#6
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Hallo,
der Felix hat sicher recht.... Trotzdem, wie versprochen - die amtliche Version: "Genehmigung Die Konstruktion der Lichter und Signalkörper sowie die Anbringung der Lichter an Bord müssen den Anforderungen der zuständigen Behörde des Staates entsprechen, dessen Flagge das Fahrzeug zu führen berechtigt ist." So stehts in Anlage I, Satz 13 der KVR. :idea:
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Immer eine Handbreit Sonne zwischen den Wolken wünscht Friedhold http://www.rubin-xiv.de - die Homepage der "Rubin XIV" |
#7
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Zitat:
In den NL darf ich auch fast alle Sportboote ohne Führerschein fahren, aber wenn was passiert bin ich der Dumme, weil ich keinen habe... |
#8
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#9
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Etwas weniger Regeln und Vorschriften würden es auch tun, aber was machen wir dann mit den ganze Beamten, die das überwachen ? |
#10
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#11
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#12
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