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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 14.04.2016, 07:53
Benutzerbild von Ecotim
Ecotim Ecotim ist offline
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Standard "Strafe" bei falscher Beleuchtung/Ausstattung

Moin zusammen!

So, da das Wetter inzwischen auch für Schönwetterfahrer wie mich wieder attraktiv wird, habe ich mal ´ne Frage:

Bis Ende letzten Jahres bin ich mit meinem 15PS-Bötchen auf dem Mittellandkanal rumgetuckert. Das Ding hatte keine elektrische Anlage und auch sonst nix an Ausstattung. Da mir ein netter Yachtclubmensch beim slippen mal sagte "wenigstens Positionsleuchten musste an Bord haben wenn die dich mal kontrollieren" habe ich mir die in batteriebetriebener Ausführung besorgt. Kontrolliert hat mich bisher nie jemand...

Jetzt hat sich das ein wenig geändert, ich habe ein anderes Boot gekauft mit ein bisschen mehr Leistung und nun auch mit elektrischer Anlage. Da das Boot nun nicht gerade im Liebhaberzustand war, habe ich in den letzten Monaten ein bisschen gewerkelt. Was mich nun, bevor wir damit dann nächste Woche mal auf die Weser wollen, interessiert ist: Wie viel Ärger bekomme ich, wenn bei einer eventuellen Kontrolle irgendwas nicht passt? Das Boot verfügt nun über Positionsleuchten und ein (abnehmbares) Topplicht, die Anordnung haut einigermaßen im Sinne von ELWIS hin. Die Leuchten haben aber keine BSH-Zulassung (aber RINA). Nun habe ich hier schon einige Beiträge zu diesen Themen gelesen, was ich aber wissen möchte ist: Wenn derjenige, der mich kontrolliert, ´nen schlechten Tag hat, was kann mir schlimmstenfalls passieren? Verwarnung? Bußgeld? Führerscheinentzug? Scheiterhaufen?

Und die Zusatzfrage (in der Hoffnung auf eine eindeutige Antwort): Was MUSS sonst noch an Ausstattung an Bord sein? Schwimmwesten? Wie viele? Flagge?

Einen sonnigen Gruß und danke im Voraus...!
__________________
Gruß vom Tim...
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  #2  
Alt 14.04.2016, 08:43
Benutzerbild von lalao0
lalao0 lalao0 ist offline
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Boot: Cantieri Navali di Golfo "Ipanema 45 S", Stahlyacht Karcherwerft, Allround GTX
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Standard

Du musst NUR dann eine vorschriftsmäßige Beleuchtung (sprich BSH zugelassen) haben, wenn du BEI NACHT oder UNSICHTIGEN WETTER fährst.

Ausrüstung: MUSS nix
__________________
Liebe Grüße Lalao0 - Hartwig
Hier geht´s zum Blog
http://wavuvi.over-blog.com/
Hier kann sinnvoll Geld gespendet werden
https://arche-stendal.de/unterstuetz...fuer-container
WAVUVI steht wegen Neuanschaffung zum Verkauf. VB 70k Euro
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  #3  
Alt 14.04.2016, 08:50
Benutzerbild von Alex306
Alex306 Alex306 ist offline
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Boot: Pfeil 44S
229 Danke in 99 Beiträgen
Standard

Hallo..........

schau mal hier auf der zweiten Seite, da bekommst Du einen Überblick was sein sollte und kannst vielleicht abschätzen was davon auch Sinn macht.
https://www.elwis.de/Freizeitschifff...otszeugnis.pdf

Wenn Du schreibst, das jetzt was mehr Leistung hast als vorher 15 ps, gehe ich mal davon aus , das Du einen Bootsführerschein mind. Binnen hast. Also nochmal in die Unterlagen schauen

Gruß
Alex
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  #4  
Alt 14.04.2016, 08:51
alexhb alexhb ist offline
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Boot: SY Ohlsen "29
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Moin,

die Frage nach einer BSH Zulassung und RINA wird dir vermutlich bald eine Menge Paragrahpen-Zitierei einbringen und lange Diskussionen mit Pech .

Also, dein vorheriges 15PS Böötchen bräuchte keine Beleuchtung, ebenso wie dein jetziges vermutlich keine Beleuchtung verpflichtend benötigt. Jedoch kannst du dann ab Dämmerung nicht mehr fahren. Binnen ist das kein Problem, man kann ja immer irgendwo anlegen.

Ist eine Beleuchtung jedoch vorhanden muss sie auch funktionieren und zugelassen sein. RINA ist eine Zulassung die durchaus gültig ist, aber der kritische Punkt ist die Frage ob sie Binnen für deutsche Boote zugelassen ist .

Zugelassene Rettungswesten (keine Schwimmwesten) sind in der Anzahl der aktuellen Personenzahl mitzuführen. Es können Feststoffwesten oder Automatikwesten sein.

Eine Flagge musst du Binnen nicht unbedingt führen, wenn du eine deutsche Registrierung hast.
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  #5  
Alt 14.04.2016, 09:02
mbeike mbeike ist offline
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Moin,
ich wurde in der Vergangenheit auf der Elbe (sowohl Binnen- als auch Seezugehörigkeit) von der WaschPo kontrolliert- sie hatten an der nur RINA geprüften Beleuchtung meiner Windy nichts auszusetzen. Während eines Schnacks mit den beiden sagten sie auch :hauptsache zugelassen, ob RINI/BSH/DHI etc. sei völlig egal, solange es sich um eine europäische Zulassung handelt.

Viele Grüße
Jan
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  #6  
Alt 14.04.2016, 09:04
Benutzerbild von jerrrry
jerrrry jerrrry ist offline
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kommt wahrscheinlich auch drauf an wie Du dich gegenüber der WaschPo verhältst.
Von meinen Booten hatte keines eine zugelassene BSH Beleuchtung, immer diese Ami Style Dinger. Wenn wir mit der WaschPo zusammengetroffen sind gabs immer andere (nicht negative) Gesprächsthemen, Beleuchtung hat nie jemanden interressiert...
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  #7  
Alt 14.04.2016, 09:10
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Ron_Berlin Ron_Berlin ist offline
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Boot: Doriff 660
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Sorry der Nachfrage,
seit wann sind denn binnen Rettungswesten Pflicht?

Gruß Ronald
__________________
Viele Grüße
Ronald
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  #8  
Alt 14.04.2016, 09:11
Benutzerbild von Ecotim
Ecotim Ecotim ist offline
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Zitat:
Zitat von Alex306 Beitrag anzeigen
Wenn Du schreibst, das jetzt was mehr Leistung hast als vorher 15 ps, gehe ich mal davon aus , das Du einen Bootsführerschein mind. Binnen hast. Also nochmal in die Unterlagen schauen
Korrekt, aber wenn ich danach gehe, brauche ich ja z.B. mit RINA nicht anfangen...

Danke an euch alle für die Antworten!!
__________________
Gruß vom Tim...
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  #9  
Alt 14.04.2016, 10:16
Quax Quax ist offline
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273 Danke in 107 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von alexhb Beitrag anzeigen
Zugelassene Rettungswesten (keine Schwimmwesten) sind in der Anzahl der aktuellen Personenzahl mitzuführen. Es können Feststoffwesten oder Automatikwesten sein.
Das Mitführen macht zwar äußerst Sinn, vorgeschrieben ist es zumindest in Deutschland für Sportboote jedoch definitiv nicht.
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  #10  
Alt 14.04.2016, 10:16
alexhb alexhb ist offline
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Zitat:
Zitat von Ron_Berlin Beitrag anzeigen
Sorry der Nachfrage,
seit wann sind denn binnen Rettungswesten Pflicht?
Schon immer, es sind ausreichend geeignete Rettungsmittel für alle Personen mitzuführen. Witzigerweise gibt es das nicht nicht in der SeeSchStrO.
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  #11  
Alt 14.04.2016, 10:26
Winglet Winglet ist offline
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Rufzeichen oder MMSI: Michael, wie sonst... ;-)
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Zitat:
Zitat von Ron_Berlin Beitrag anzeigen
Sorry der Nachfrage,
seit wann sind denn binnen Rettungswesten Pflicht?

Gruß Ronald
In Frankreich für jede Person an Board, in Deutschland für Kinder unter 12 und es wäre nicht schlecht wenn Du auch für alle andere welche hättest.

Zumindest wenn Du Binnen kontrolliert wirst und die Rennleitung Schwimmwesten sehen will. Du kannst dann aber auch mal versuchen mit denen das Diskutieren anzufangen...

Hier was aktuelles: http://www.svz.de/regionales/mecklen...id6512711.html
__________________
Viele Grüße
Michael
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  #12  
Alt 14.04.2016, 11:48
Benutzerbild von Ron_Berlin
Ron_Berlin Ron_Berlin ist offline
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.... ich würde mir von den Jungs doch gerne mal die rechtliche Grundlage dafür zeigen lassen.
Ich möchte das jetzt nicht off topic gehen lassen, da es in anderen Beiträgen schon oft diskutiert wurde.
Fakt, bei Fahrten ab Dämmerung und bei unsichtigem Wetter ist Beleuchtung Pflicht und wenn eine Beleuchtung angebracht ist muss sie der BinSchStrO entsprechen.

Hier der Bußgeldkatalog für BRB allerdings schon etwas älter

http://www.lbv.brandenburg.de/dateie...eldkatalog.pdf

Interessanter Beitrag
http://www.sportbootschule-hotwater....erfuehrung.pdf

Gruß Ronald
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Viele Grüße
Ronald
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  #13  
Alt 14.04.2016, 12:00
bayliner1802 bayliner1802 ist offline
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...stimmt....jedoch bestimmen Ausnahmen die Regel...
ich fahre auf dem Rhein-auch mal nachts- aber ohne BSH Beleuchtung, sondern mit der Original amerikanischen. Gab deshalb nie Probleme, weil auf dem Rhein die Rheinschiffahrtspolizeiverordnung gilt. Und da benötigt man keine BSH oder DHI Beleuchtung...
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  #14  
Alt 14.04.2016, 13:41
Dominic Dominic ist offline
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Hallo,
auf dem Rhein gelten dieselben Regeln für die Lichter. Sowohl §3.02 der RheinSchPV, wie auch §7.05 im Anhang II der BinSchUO nach Verweis durch §3.02 BinSchStrO beziehen sich auf die selbe EG-Richtlinie.

Also entweder sind die Lichter Binnen einschl. Rhein für die Fahrt zugelassen oder nicht.

Bis dann

Dominic
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www.binnenschifferforum.com
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  #15  
Alt 14.04.2016, 14:09
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Zitat:
Zitat von alexhb Beitrag anzeigen
... Wenn derjenige, der mich kontrolliert, ´nen schlechten Tag hat, was kann mir schlimmstenfalls passieren? Verwarnung? Bußgeld? Führerscheinentzug? Scheiterhaufen? ...!
Vorzugsweise Kielholen, seltener über die Planke gehen

Für 20,- € hat mir die WSP erklärt, dass binnen nur ein weißes Rundumlicht auch am 4m-Motorbötchen nicht reicht und zwangsweise auch rot/ grün erforderlich ist.

Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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  #16  
Alt 14.04.2016, 14:21
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Gerd-RS Gerd-RS ist offline
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10.349 Danke in 2.719 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von bayliner1802 Beitrag anzeigen
...stimmt....jedoch bestimmen Ausnahmen die Regel...
ich fahre auf dem Rhein-auch mal nachts- aber ohne BSH Beleuchtung, sondern mit der Original amerikanischen. Gab deshalb nie Probleme, weil auf dem Rhein die Rheinschiffahrtspolizeiverordnung gilt. Und da benötigt man keine BSH oder DHI Beleuchtung...
Das kann ich so nicht bestätigen. Schon vor geraumer Zeit wurde bei einer Routinekontrolle an meiner Bayliner auf dem Rhein die US-Beleuchtung von der Rennleitung bemängelt.

Auch mein Hinweis, dass ich nachts und bei unsichtigem Wetter nicht fahren würde, half nichts.

Nicht gebührenpflichtige Belehrung der "freundlichen Helfer": Entweder gar keine Lichter oder zugelassene Lichter. Dazwischen ist nichts erlaubt!

Ich wollte das damals nicht glauben und habe beim WSA Duisburg nachgefragt. Von dort bekam ich leider exakt die gleiche Antwort. Ich habe dann zähneknirschend die formschöne US Beleuchtung gegen eine plumpe BSH-Laterne ausgetauscht.

Gruss


Gerd
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  #17  
Alt 14.04.2016, 15:53
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adama adama ist offline
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Registriert seit: 01.01.2013
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217 Danke in 168 Beiträgen
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zählt für den Rhein nicht die Beleuchtung mit dem Steuerradsymbol bzw Ankersymbol??

Lg
Roland
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  #18  
Alt 14.04.2016, 19:09
Benutzerbild von B4-Skipper
B4-Skipper B4-Skipper ist offline
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Hier die BSH-Seite zu Navigationslichtern.
Da findet am auch die Listen der zugelassenen Schiffsausrüstung.
Irgendwo ist da jede zugelassenen "Lampe" aufgeführt - viel Spaß beim Suchen

Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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  #19  
Alt 14.04.2016, 19:20
Tamino Tamino ist offline
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Zitat:
Zitat von Alex306 Beitrag anzeigen
Hallo..........

schau mal hier auf der zweiten Seite, da bekommst Du einen Überblick was sein sollte und kannst vielleicht abschätzen was davon auch Sinn macht.
https://www.elwis.de/Freizeitschifff...otszeugnis.pdf

Wenn Du schreibst, das jetzt was mehr Leistung hast als vorher 15 ps, gehe ich mal davon aus , das Du einen Bootsführerschein mind. Binnen hast. Also nochmal in die Unterlagen schauen

Gruß
Alex
Der Link gilt nur für Boote , die vermietet werden sollen...
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Handbreit Jens
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  #20  
Alt 14.04.2016, 21:30
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Superpapa Superpapa ist offline
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Hier hat sich ein interessierter, offenbar recht fachkundiger Jurist mit der Lichterführung intensiv auseinandergesetzt.
Zitat:
Das bestehende Normengeflecht halte für derart undurchsichtig, dass ich der Auffassung zuneige, dass es einem gewöhnlichen Sportbooteigentümer nicht zuzumuten ist, es nachzuvollziehen. Daher würde ich jemandem, der einen Bußgeldbescheid wegen baumustertechnisch unzulässigen Lichtern erhält,... anheimstellen, sich auf einen unverschuldeten Verbotsirrtum zu berufen.
Gruß
Michael
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  #21  
Alt 14.04.2016, 22:28
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Emma Emma ist offline
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Zitat:
Zitat von alexhb Beitrag anzeigen
Schon immer, es sind ausreichend geeignete Rettungsmittel für alle Personen mitzuführen.
Da hat dir aber einer einen schönen Bären aufgebunden . Bei Charterbooten könnte das so sein, aber das interessiert hier niemanden.
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Mahlzeit
Jan


Alle Möwen sehen so aus, als ob sie Emma hießen.
Christian Morgenstern
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  #22  
Alt 15.04.2016, 10:18
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Zitat:
Zitat von Superpapa Beitrag anzeigen
Hier hat sich ein interessierter, offenbar recht fachkundiger Jurist mit der Lichterführung intensiv auseinandergesetzt.
Zitat:
Das bestehende Normengeflecht halte für derart undurchsichtig, dass ich der Auffassung zuneige, dass es einem gewöhnlichen Sportbooteigentümer nicht zuzumuten ist, es nachzuvollziehen. Daher würde ich jemandem, der einen Bußgeldbescheid wegen baumustertechnisch unzulässigen Lichtern erhält,... anheimstellen, sich auf einen unverschuldeten Verbotsirrtum zu berufen.
Das mag einmal funktionieren. Spätestens nach der ersten Verwarnung (dokumentiert oder mündlich vom gleichen Polizisten) ist es aber mit dem unverschuldeten Irrtum vorbei.

Mir persönlich ist die Zulassung vorerst egal, ich lasse die originalen Sea Ray Lampen dran. Wenn ich das erste Mal Mecker bekomme, werde ich weitersehen.
An unserer vorherigen Bayliner waren BSH-Lampen dran und dafür hat sich die Polizei bei Kontrollen nie ersichtlich interessiert. Entweder weil man die klobigen BSH Lampen schon von weitem erkennt oder weil sie es nicht geprüft haben.
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  #23  
Alt 26.09.2016, 18:33
Bluescorpion Bluescorpion ist offline
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Wie verhält sich das mit der Beleuchtung an Oltimerbooten wie z.B. die Plaue 601, da sind ja 4 Stück der Tropfenlampen original verbaut? Gibts da Sonderegeln?
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  #24  
Alt 27.09.2016, 02:16
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ralfschmidt ralfschmidt ist offline
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nein da gibt es keine Sonderregelung, wenn Lampen dran sind sollten die auch Vorschriftsmäßig sein, sonst könnte das mal Geld kosten
zum Glück interessiert sich der Trachtenverein heutzutage nicht mehr für die Beleuchtung
__________________
Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
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  #25  
Alt 27.09.2016, 07:18
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Zitat:
Zitat von alexhb Beitrag anzeigen
Schon immer, es sind ausreichend geeignete Rettungsmittel für alle Personen mitzuführen. Witzigerweise gibt es das nicht nicht in der SeeSchStrO.
und auch nicht in der Binnenschifffahrtstraßenordnung.

es gibt eine Empfehlung für Deutschland keine Pflicht.
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Gruß Volker
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