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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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"Strafe" bei falscher Beleuchtung/Ausstattung
Moin zusammen!
So, da das Wetter inzwischen auch für Schönwetterfahrer wie mich wieder attraktiv wird, habe ich mal ´ne Frage: Bis Ende letzten Jahres bin ich mit meinem 15PS-Bötchen auf dem Mittellandkanal rumgetuckert. Das Ding hatte keine elektrische Anlage und auch sonst nix an Ausstattung. Da mir ein netter Yachtclubmensch beim slippen mal sagte "wenigstens Positionsleuchten musste an Bord haben wenn die dich mal kontrollieren" habe ich mir die in batteriebetriebener Ausführung besorgt. Kontrolliert hat mich bisher nie jemand... Jetzt hat sich das ein wenig geändert, ich habe ein anderes Boot gekauft mit ein bisschen mehr Leistung und nun auch mit elektrischer Anlage. Da das Boot nun nicht gerade im Liebhaberzustand war, habe ich in den letzten Monaten ein bisschen gewerkelt. Was mich nun, bevor wir damit dann nächste Woche mal auf die Weser wollen, interessiert ist: Wie viel Ärger bekomme ich, wenn bei einer eventuellen Kontrolle irgendwas nicht passt? Das Boot verfügt nun über Positionsleuchten und ein (abnehmbares) Topplicht, die Anordnung haut einigermaßen im Sinne von ELWIS hin. Die Leuchten haben aber keine BSH-Zulassung (aber RINA). Nun habe ich hier schon einige Beiträge zu diesen Themen gelesen, was ich aber wissen möchte ist: Wenn derjenige, der mich kontrolliert, ´nen schlechten Tag hat, was kann mir schlimmstenfalls passieren? Verwarnung? Bußgeld? Führerscheinentzug? Scheiterhaufen? Und die Zusatzfrage (in der Hoffnung auf eine eindeutige Antwort): Was MUSS sonst noch an Ausstattung an Bord sein? Schwimmwesten? Wie viele? Flagge? Einen sonnigen Gruß und danke im Voraus...!
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Gruß vom Tim... |
#2
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Du musst NUR dann eine vorschriftsmäßige Beleuchtung (sprich BSH zugelassen) haben, wenn du BEI NACHT oder UNSICHTIGEN WETTER fährst.
Ausrüstung: MUSS nix
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Liebe Grüße Lalao0 - Hartwig Hier geht´s zum Blog http://wavuvi.over-blog.com/ Hier kann sinnvoll Geld gespendet werden https://arche-stendal.de/unterstuetz...fuer-container WAVUVI steht wegen Neuanschaffung zum Verkauf. VB 70k Euro
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#3
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Hallo..........
schau mal hier auf der zweiten Seite, da bekommst Du einen Überblick was sein sollte und kannst vielleicht abschätzen was davon auch Sinn macht. https://www.elwis.de/Freizeitschifff...otszeugnis.pdf Wenn Du schreibst, das jetzt was mehr Leistung hast als vorher 15 ps, gehe ich mal davon aus , das Du einen Bootsführerschein mind. Binnen hast. Also nochmal in die Unterlagen schauen Gruß Alex |
#4
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Moin,
die Frage nach einer BSH Zulassung und RINA wird dir vermutlich bald eine Menge Paragrahpen-Zitierei einbringen und lange Diskussionen mit Pech . Also, dein vorheriges 15PS Böötchen bräuchte keine Beleuchtung, ebenso wie dein jetziges vermutlich keine Beleuchtung verpflichtend benötigt. Jedoch kannst du dann ab Dämmerung nicht mehr fahren. Binnen ist das kein Problem, man kann ja immer irgendwo anlegen. Ist eine Beleuchtung jedoch vorhanden muss sie auch funktionieren und zugelassen sein. RINA ist eine Zulassung die durchaus gültig ist, aber der kritische Punkt ist die Frage ob sie Binnen für deutsche Boote zugelassen ist . Zugelassene Rettungswesten (keine Schwimmwesten) sind in der Anzahl der aktuellen Personenzahl mitzuführen. Es können Feststoffwesten oder Automatikwesten sein. Eine Flagge musst du Binnen nicht unbedingt führen, wenn du eine deutsche Registrierung hast. |
#5
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Moin,
ich wurde in der Vergangenheit auf der Elbe (sowohl Binnen- als auch Seezugehörigkeit) von der WaschPo kontrolliert- sie hatten an der nur RINA geprüften Beleuchtung meiner Windy nichts auszusetzen. Während eines Schnacks mit den beiden sagten sie auch :hauptsache zugelassen, ob RINI/BSH/DHI etc. sei völlig egal, solange es sich um eine europäische Zulassung handelt. Viele Grüße Jan |
#6
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kommt wahrscheinlich auch drauf an wie Du dich gegenüber der WaschPo verhältst.
Von meinen Booten hatte keines eine zugelassene BSH Beleuchtung, immer diese Ami Style Dinger. Wenn wir mit der WaschPo zusammengetroffen sind gabs immer andere (nicht negative) Gesprächsthemen, Beleuchtung hat nie jemanden interressiert... |
#7
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Sorry der Nachfrage,
seit wann sind denn binnen Rettungswesten Pflicht? Gruß Ronald
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Viele Grüße Ronald __________________________________________________ |
#8
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Zitat:
Danke an euch alle für die Antworten!!
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Gruß vom Tim... |
#9
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Das Mitführen macht zwar äußerst Sinn, vorgeschrieben ist es zumindest in Deutschland für Sportboote jedoch definitiv nicht.
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#10
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Schon immer, es sind ausreichend geeignete Rettungsmittel für alle Personen mitzuführen. Witzigerweise gibt es das nicht nicht in der SeeSchStrO.
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#11
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Zitat:
Zumindest wenn Du Binnen kontrolliert wirst und die Rennleitung Schwimmwesten sehen will. Du kannst dann aber auch mal versuchen mit denen das Diskutieren anzufangen... Hier was aktuelles: http://www.svz.de/regionales/mecklen...id6512711.html
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Viele Grüße Michael |
#12
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.... ich würde mir von den Jungs doch gerne mal die rechtliche Grundlage dafür zeigen lassen.
Ich möchte das jetzt nicht off topic gehen lassen, da es in anderen Beiträgen schon oft diskutiert wurde. Fakt, bei Fahrten ab Dämmerung und bei unsichtigem Wetter ist Beleuchtung Pflicht und wenn eine Beleuchtung angebracht ist muss sie der BinSchStrO entsprechen. Hier der Bußgeldkatalog für BRB allerdings schon etwas älter http://www.lbv.brandenburg.de/dateie...eldkatalog.pdf Interessanter Beitrag http://www.sportbootschule-hotwater....erfuehrung.pdf Gruß Ronald
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Viele Grüße Ronald __________________________________________________ |
#13
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...stimmt....jedoch bestimmen Ausnahmen die Regel...
ich fahre auf dem Rhein-auch mal nachts- aber ohne BSH Beleuchtung, sondern mit der Original amerikanischen. Gab deshalb nie Probleme, weil auf dem Rhein die Rheinschiffahrtspolizeiverordnung gilt. Und da benötigt man keine BSH oder DHI Beleuchtung... |
#14
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Hallo,
auf dem Rhein gelten dieselben Regeln für die Lichter. Sowohl §3.02 der RheinSchPV, wie auch §7.05 im Anhang II der BinSchUO nach Verweis durch §3.02 BinSchStrO beziehen sich auf die selbe EG-Richtlinie. Also entweder sind die Lichter Binnen einschl. Rhein für die Fahrt zugelassen oder nicht. Bis dann Dominic |
#15
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Zitat:
Für 20,- € hat mir die WSP erklärt, dass binnen nur ein weißes Rundumlicht auch am 4m-Motorbötchen nicht reicht und zwangsweise auch rot/ grün erforderlich ist. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#16
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Zitat:
Auch mein Hinweis, dass ich nachts und bei unsichtigem Wetter nicht fahren würde, half nichts. Nicht gebührenpflichtige Belehrung der "freundlichen Helfer": Entweder gar keine Lichter oder zugelassene Lichter. Dazwischen ist nichts erlaubt! Ich wollte das damals nicht glauben und habe beim WSA Duisburg nachgefragt. Von dort bekam ich leider exakt die gleiche Antwort. Ich habe dann zähneknirschend die formschöne US Beleuchtung gegen eine plumpe BSH-Laterne ausgetauscht. Gruss Gerd |
#17
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zählt für den Rhein nicht die Beleuchtung mit dem Steuerradsymbol bzw Ankersymbol??
Lg Roland |
#18
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Hier die BSH-Seite zu Navigationslichtern.
Da findet am auch die Listen der zugelassenen Schiffsausrüstung. Irgendwo ist da jede zugelassenen "Lampe" aufgeführt - viel Spaß beim Suchen Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#19
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Zitat:
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Handbreit Jens |
#20
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Hier hat sich ein interessierter, offenbar recht fachkundiger Jurist mit der Lichterführung intensiv auseinandergesetzt.
Zitat:
Michael |
#21
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Da hat dir aber einer einen schönen Bären aufgebunden . Bei Charterbooten könnte das so sein, aber das interessiert hier niemanden.
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Mahlzeit Jan Alle Möwen sehen so aus, als ob sie Emma hießen. Christian Morgenstern |
#22
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Zitat:
Mir persönlich ist die Zulassung vorerst egal, ich lasse die originalen Sea Ray Lampen dran. Wenn ich das erste Mal Mecker bekomme, werde ich weitersehen. An unserer vorherigen Bayliner waren BSH-Lampen dran und dafür hat sich die Polizei bei Kontrollen nie ersichtlich interessiert. Entweder weil man die klobigen BSH Lampen schon von weitem erkennt oder weil sie es nicht geprüft haben.
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#23
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Wie verhält sich das mit der Beleuchtung an Oltimerbooten wie z.B. die Plaue 601, da sind ja 4 Stück der Tropfenlampen original verbaut? Gibts da Sonderegeln?
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#24
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nein da gibt es keine Sonderregelung, wenn Lampen dran sind sollten die auch Vorschriftsmäßig sein, sonst könnte das mal Geld kosten
zum Glück interessiert sich der Trachtenverein heutzutage nicht mehr für die Beleuchtung
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell |
#25
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Zitat:
es gibt eine Empfehlung für Deutschland keine Pflicht.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
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