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Zitat:
ist doch unklug. Hast Du genaueres bzgl. der wenigen Zentimeter? Würde bestimmt viele beruhigen.
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Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher. |
#27
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Und die √ allen Übels sind die 62 Gruß Henning |
#28
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Zitat:
Dort ist aufgelistet, wann die Versicherung leistungsfrei oder regressberechtigt ist. grob gesagt: - falscher Verwendungszweck - falscher Fahrer - falscher Führerschein - "Privat"-Rennen - Alkohol und Drogen Zu schnell fahren, überladen fahren, mit kaputten Bremsen fahren etc. ist nicht dabei. Heißt noch lange nicht, dass man nicht bestraft wird oder sogar die Fahrerlaubnis befristet oder auf Dauer verlieren kann. ABER DIE HAFTPFLICHTVERSICHERUNG MUSS ZAHLEN. Bitte die Entscheidungen selber googlen (Suchfunktion "Google" ), gab mal eine, wo ein 750kg-Anhänger mit 1400 kg oder so beladen war und das Zuggewicht dann über 3,5 t war. Könnte man sagen: falscher Führerschein. War aber nicht, weil der Richter (verkürzt) meinte: für den Hänger war der Schein richtig, nur war er überladen. Gab ne saftige Strafe, war aber keine "Verletzung von Obliegenheiten" im Sinne der AKB und somit keinen Regress von der Versicherung. Aber die Mär von "Versicherung zahlt nicht" wird wohl nicht verschwinden, nicht bei der Bootshaftpflicht und nicht bei der KFZ-Haftpflicht ...
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#29
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Haftpflicht muss immer zahlen, auch wenn besoffen, bekifft ohne Schein udn 100 % Überladung udn Überbreite. Die Versicherung darf max 5000 € Regress fordern.
Vom Womo trailerbarer Trawler halte ich für nicht realisierbar. Ein Trailerboot das vernünftige Verdrängereigenschaften hat ( Diesel mit Welle) udn für 2 PErsonen ausreichenden Komfort auch bei einem längeren Aufenthalt ermöglicht ist die Skibsplast 710 . http://www.booteweb.de/cramer-boote/...bildergallerie
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Gruß Olli
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#30
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Zitat:
Es so zu formulieren, ist, nunja, ein wenig kühn. Die Regressbeträge reichen im übrigen von 11000 bis 22000, soweit ich weiß.
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#31
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Guude,
gehts um trailerbare Boote oder um Vers.bedingungen wenn Ihrs genau wissen möchtet fragt eure Versicherung und lasst euch Tarifbeschreibung und Kompetium zuschicken,geht auch als mail. Zu den Holländ.Booten ,kennt ihr eins was einigermasen läuft,zu langsam zu schwer für z.B.Elbe ,Rhein und Donau Nicht unbedingt Trawler aber leicht ,schnell,mit dem entspr.Motor die Selbstbau Skiffs von RennTolman .Die Boote werden in Sperrholz wie auch Alu gebaut.Eine 24 er wiegt leer ohne Motor ca 1000 Kg mfg schambesboot |
#32
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Ich möchte bis hier mal kurz zusammenfassen:
Trailerbare Trawler die genügend Platz für 2 Personen bieten gibt es. Aber sie sind in deutschland nicht mehr ohne großen Aufwand oder mit "normalen" Zugfahrzeugen zu trailern. Maximale Breite auf dem Trailer ist 2.55m obwohl viele Boote angeblich 2.59m breit sind. Trailerbare Gleiter gibt es wie Sand am Meer wobei deren Geradeauslauf in Verdrängerfahrt wohl eher mangelhaft ist. Ich möchte mich an dieser Stelle nochmal für die vielen Links bedanken. Ich bin scheinbar nicht der einzige hier im Forum dem diese kleinen Trawler gefallen.
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Gruß Holger Meine Baustelle DE23. "Wie sprechen Menschen mit Menschen? Aneinander vorbei!" (Kurt Tucholsky) |
#33
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Guude,
mein 1.Boot ein Spitzgattverdränger mit echten 32 Ps fuhr gradeaus aber Manöver oh je. mein 2.Boot eine Polaris ohne zu gieren und ohne lenkausschlag kerzengrade. beim Selbstbau dürften 10cm zu breit kein Problem sein.Ebenso ein kleiner Kiel. Der beshriebene Trawler wiegt lt.Prospektbeschreibung in Kompositbauweise mit 140 Ps Diesel ca.3,5 to und soll 14 Knoten schnell sein. ich pers. mag flott laufende Boote die der Berufsschifffahrt nachemfunden sind. Ein schnelles Boot kann immer langsam ein langsames niemals schnell . mfg Schambesboot
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#34
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Zitat:
Bei Obliegenheitsverletzungen in Haftpflichtfällen steht der Opferschutz im Vordergrund. Daher muss eine Haftplicht immer zahlen . Der Regress ist nach höchstrichterlicher Rechtssprechung auf max 5000€ je Schadensfall begrenzt.
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Gruß Olli |
#35
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Zitat:
Rückzug. Du hast vollkommen Recht (die 11' gelten bei uns in Ö. In D gelten die 5'). Auch in der Sache hast du Recht: Die KFZ-Haftpflicht muss immer zahlen, auch bei Vorsatz. ["... Für den Fall einer Obliegenheitsverletzung im bzw. nach dem Versicherungsfall kommt eine abgestufte Regressbegrenzung zur Anwendung: Liegt eine besonders schwerwiegende vorsätzlich begangene Obliegenheitsverletzung vor, so ist der Versicherungsregress ebenfalls auf 5.000 € begrenzt. ..."]
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#36
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Das ist mal toll!
Eine Pauschalfreikarte zum rasen und Unfälle bauen? Wenn ich 5000,- Ocken über habe kann ich selbst mit Vorsatz im Straßenverkehr tun und lassen was ich will und muß nicht mehr bezahlen? Abgesehen vom Strafrecht natürlich... Find ich Klasse, ich kauf mir mal nen Panzer und versicher den.... Hab da ein paar "Freunde" die ich da mal besuchen könnte.... So Straßenverkehrstechnisch... Gruß René
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Alles hat ein Ende, nur die..... Der Weg ist das Ziel - NEIN - Die gute Stimmung beim Genuss des Weges ist das Ziel! (geklaut hier im BF) |
#37
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Ich denke wir kommen so langsam vom Thema ab....
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Gruß Holger Meine Baustelle DE23. "Wie sprechen Menschen mit Menschen? Aneinander vorbei!" (Kurt Tucholsky)
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#38
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#39
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Moin,
den kannte ich noch nicht. Ist aber ein interessanter Dampfer. Und ausserdem hat er ein ordentliches Flppperstopper-Rig: das muss ich ja gut finden. gruesse Hanse |
#40
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Kannst du in Großbritannien gefahrlos tun.
Problematisch finde ich in der Aufzählungvon ghaffy "falscher Verwendungszweck", das läßt sich vor Gericht bei Überbreite gegen eine ganze Versicherungsanwalthorde bestimmt trefflich dikutieren.
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gregor |
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Holger hat sich schon vor 10 Jahren entschieden.....
https://www.boote-forum.de/showthrea...ight=down+east
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Peter Auf meinem Grabstein soll stehen: "Guck nicht so doof, ich läge jetzt auch lieber am Strand“ |
#43
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Zitat:
Ohh ich bin durch einen anderen Thread hier gelandet. Sorry dachte das wäre noch aktuell. |
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