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#51
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So interpretiere ich die Tabelle, Alex. In der Broschüre des BMVI "Sicherheit auf dem Wasser" ist es als Text so formuliert:
Zum Glück wird das ja praktisch nie kontrolliert, wie diskutieren hier also nur die graue Theorie |
#52
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Manchmal macht graue Theorie ja auch Spaß.
Wie wird das denn bei ausländischen EU-Booten in der Kontrolle gehandhabt?Wenn die ihren eigenen nationalen Vorschriften genügen, aber nicht den Deutschen? Hast Du dazu Kenntnisse? Ich lerne gerade dazu.
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Alex |
#53
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Zitat:
Binnen in deutschland ist Steuerrad vorgeschrieben... da gibt es keine Diskussion... hat das boot leuchten dran die nicht zugelassen sind ist es eine OWI..
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#54
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Zitat:
Ich fasse mal kurz zusammen: Wer mit einem "Kleinfahrzeug" auf Binnenwasserstraßen unterwegs ist, benötigt tagsüber bei guter Sicht keine Beleuchtung. Wer jedoch bei unsichtigem Wetter oder Nachts ankert, benötigt ein Ankerlicht, das jedoch irgendein weißes Rundumlicht sein darf, keine BSH-Zulassung benötigt. Wer mit dem gleichen "Kleinfahrzeug" eine Seeschifffahrtsstraße befahren will, MUSS jedoch zwingend eine vorschriftsgemäße Beleuchtung funktionsfähig angebracht haben, es sei denn, das Kleinfahrzeug ist nicht mehr als 7 Meter lang und schafft nicht mehr als langsame Verdrängerfahrt. Diese Beleuchtung muss aber keineswegs den BSH-Vorschriften entsprechen, es reicht aus, wenn sie auch nur EINE Vorschrift eines EU-Mitgliedslandes erfüllt. Wer des Nachts oder bei unsichtigem Wetter auf Binnenschifffahrtsstraßen unterwegs sein will, der muss eine BSH-zugelassene Beleuchtung haben. Das bedeutet aber auch im Umkehrschluss, dass ich tagsüber bei Binnenfahrt auch eine nicht-BSH-konforme Beleuchtung, die jedoch den Vorschriften eines EU-Mitgliedslandes entspricht, angebracht haben darf, die WSP-Beamten können die nicht beanstanden. Bootfan Dieter |
#55
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Zitat:
Bootfan Dieter |
#56
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Zitat:
Allerdings gilt das nicht für Gastboote aus dem EU-Ausland, die dürfen selbstverständlich mit ihren nicht-BSH-Leuchten hier herumfahren und diese auch benutzen, alles andere wäre eine nicht-zulässige Diskriminierung der Menschen aus anderen EU-Ländern und würde vom EUgH sofort einkassiert werden, wie schon die unselige PKW-Maut. Außerdem wird die WaPu wohl kaum ein Boot mit ausländischer Flagge kontrollieren, das wird mühsam, wenn die Ausländer darauf bestehen, weder Englisch noch Deutsch zu können und die Polizei erst mal einen Dolmetscher auftreiben muss, viel zu viel Arbeit und Aufwand für die, also lassen die es gleich bleiben. Ein Holländer muss ja nur "Kan nit verstahn" antworten und schon ist die WaPu wieder weg. Jedenfalls wenn der Anlass solche komischen Kontrollen, ob denn die Beleuchtung den Vorschriften entspricht oder nicht, sind. Bootfan Dieter |
#57
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Zitat:
Zitat:
https://www.boote-forum.de/showthrea...1&#post4888741 |
#58
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Zitat:
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map Geändert von billi (08.09.2020 um 11:13 Uhr) |
#59
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Zitat:
ergibt sich aus §6.30 Bei unsichtigem Wetter muss ein Fahrzeug, vorbehaltlich der Nummer 5, Radar benutzen. 2.Bei unsichtigem Wetter muss ein Fahrzeug seine Geschwindigkeit der verminderten Sicht, dem übrigen Verkehr und den örtlichen Umständen entsprechend anpassen. Es muss einem anderen Fahrzeug die für die Sicherheit notwendigen Nachrichten geben. 3.Beim Anhalten bei unsichtigem Wetter ist die Fahrrinne so weit wie möglich frei zu machen. 4.Bei unsichtigem Wetter darf ein Kleinfahrzeug nur dann fahren, wenn es über Nummer 1 hinaus mit einer Sprechfunkanlage für den Binnenschifffahrtsfunk ausgerüstet ist und diese auf Kanal 10 oder dem von der zuständigen Behörde zugewiesenen anderen Kanal auf Empfang geschaltet hat. 5.Ein Fahrzeug oder ein Verband, das oder der kein Radar benutzen kann, muss bei unsichtigem Wetter unverzüglich einen Liegeplatz aufsuchen. und 4.06 beschreibt die Radaranlage... solch eine gibt es nicht für Sportboote...
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#60
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Und dann kommt noch dazu:
Selbst wenn ich bei Tage fahre und keine Beleuchtung bräuchte, muss die installierte dennoch den am Ort geltenden Bestimmungen entsprechen. Sprich: Wenn angebaut, dann erlaubt und funktionsfähig. Da ist dann wurscht, dass du sie nie einschaltest, weil du nur bei guter Sicht und Sonnenschein fährst. Chrischan
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