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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Handfunkgerätlizenz bei Bundesnetzagentur beantragen auch wenn nicht vorhanden?
Hallo,
da man binnen ja als Hobbyfahrer kein Handfunkgerät haben darf und sich die See-Fahrten sehr wahrscheinlich auf 2 - 3 mal in meinem Leben im Konvoi gefahren beschränken werden denke ich, dass ich eigentlich kein Handfunkgerät benötigen werde. Macht es Sinn, trotzdem zusammen mit dem Festeinbaugerät auch die Zuteilungen für ein Handfunkgerät zu beantragen? Ob das Handfunkgerät gerade (noch) nicht vorhanden, kaputt oder ausgeschaltet auf dem Boot ist macht doch letzlich keinen Unterschied, also sollte eine Beantragung nicht schädlich sein? Vielen Dank ZodiBo |
#2
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Zitat:
Wenn man z.B. eine zweite Sprechstelle braucht, kauft man sich ein Funkgerät mit schnurlosem Bedienteil und fertig ist die Laube. So hast du ein "Handy" in der Hand und trotzdem 25W Leistung.
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Mahlzeit Jan Alle Möwen sehen so aus, als ob sie Emma hießen. Christian Morgenstern |
#3
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Soory, ich sehe gerade das du von einem Schlauchboot redest. Ist die Frage wirklich dein Ernst
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Mahlzeit Jan Alle Möwen sehen so aus, als ob sie Emma hießen. Christian Morgenstern
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#4
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Ich habe zwei Festeinbauten und ein Handfunkgerät an Bord. Tlw. nutze ich alle drei. Zwei aber immer. Beantrage es und gut ist.
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Never wait for a perfect moment; just take a moment and make it perfect |
#5
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Ja, macht Sinn. Habe ich auch, mein Fahrtgebiet ist NL und B. Da darf ich das Handgerät nutzen. Festeinbau ist fast immer auf 1 geschaltet und das Handgerät auf 77 oder Schleuse.
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Danyel, ja richtig gelesen mit y |
#6
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Ups, Schlauchboot? Dann vergiss meinen Threat.
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#7
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Zitat:
ja, die Frage ist ernst. a) Falls das Hauptgerät ausfällt b) Falls man über Bord geht / das Schiff unter geht Viele Grüße ZodiBo |
#8
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Zitat:
Wichtig ist alle Geräte zu melden oder auch nachzumelden, wenn man sich noch eines mit DSC anschafft, damit im Notfall die Information gleich beim MRCC vorliegt. Wenn Du Dir keines kaufen willst, macht es natürlich keinen Sinn eines anzumelden.
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Bootslog und Refitblog Jeanneau Microsail https://microsail.wordpress.com/ |
#9
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Ich mache mir da keine Gedanken drüber
Ich habe auch ein Handfunksprechgerät im Boot und ich habe keine Probleme dies im Notfall zu benutzen, auch unangemeldet |
#10
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Du zahlst sowieso die Frequenzbeiträge.
Ich habe alles, inkl. Epirb, auch wenn noch nicht beschafft weil momentan Charter. Macht Neukäufe entspannter.
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Grüße Karl-Heinz ---------------- "Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände: Ein-Aus-Kaputt". (Wau Holland) |
#11
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Meinst du, dass man einmal für alle Geräte zahlt, oder jedes Gerät getrennt abgerechnet wird?
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#12
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Alle zusammen. Du hast ja nur ein Nummer. So war es bei mir.
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--------------- Gruß Christof Stammtisch Mitte https://www.boote-forum.de/showthrea...68#post5477968 |
#13
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eigentlich lernt man doch im Funkschein, wo man die ganzen Informationen bekommt bzw. wie man sich informiert.
Aus erster Hand bspw. hier: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/...funk-node.html
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#14
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Zitat:
Es gibt aber auch Booteigentümer, die (noch) keinen Funkschein haben. |
#15
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Kein Funkgerät ohne Schein. Ist doch D-Land hier.
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#16
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seit wann braucht man zum Beantragen der Gerätelizenz einen Funkschein ?
Grüße Detlef |
#17
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Nun. Nicht. Man kann sich da schon vergnügen, wenn man möchte.
Natürlich kann man sich eine Gerätelizenz ausstellen lassen. Auch ohne Funkschein. Wenn dann die Netzagentur einen Termin schickt, um den Betriebszustand zu prüfen, darf man sein Gerät aber nicht einschalten und muss einen Freund bitten, die Abnahme zu machen. Natürlich kann man auch sein Schiff mit Funkgeräten ausrüsten und es sich in dann in den Garten stellen. Denn Nutzen kann man es dann ja nicht. Auch kann man die ship licence auf Oma ausstellen lassen, weil sie das gerne bezahlen möchte. Nur weiß sie im Notfall dann vielleicht nichts über Schiff und aktuelle Besatzung zu sagen. Insofern wird jeder seine Nische finden.
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