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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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#1
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Batterie-Montagefehler beim Hersteller
Vor genau einem Jahr habe ich die Verbraucherbatterie PzS 24V 375Ah (Staplerbatterie) ersetzt.
Nun, nach 7 tägiger Abwesenheit, (Spital) war es auf dem Schiff dunkel. Weder 24VDC noch 230V vorhanden, obwohl Landanschluss und Solaranlage angeschlossen waren. Der Wechselrichter mit Vorrangschaltung 230V hat leider den Nachteil, dass bei Unterspannung der Batterie (weniger 20V) die 230V nicht mehr durchgeschalten werden. Ebenso ladet der Solarregler nicht mehr. Also erst die Batterie gemessen, da zeigte sich weder im V oder Ohm Bereich ein Wert. Ein externes Ladegerät hat natürlich den Ladevorgang auch nicht gestartet. Danach 10 der 12 Zellen einzeln gemessen…..alle mit dem 0815 Messgerät 2,1V. Wegen Schmerzen durch die erfolgte Knie TEP, konnte ich die verbleiben 2 etwas schwerer erreichbaren Zellen nicht messen, und die Starterbatterie temporär auf den WR geschaltet. Damit war für den Moment alles fein. Solar hat geladen, und 230V waren vorhanden. Danach den Hersteller angefragt, ob er eine Möglichkeit sieht, ob und wie die Batterie «gerettet» werden kann. Hallo Herr XXXXXX, ……….Wenn sich die Batterie nicht mehr laden lässt, ist meist eine Tiefenentladung die Ursache. Konventionelle Ladegeräte benötigen eine gewisse Schwellspannung seitens der Batterie um den Ladevorgang zu starten. Fehlt diese oder ist zu tief wird ein Defekt unterstellt und das Ladeprogramm startet nicht. Ob wir die Batterie „retten" können, kann ich pauschal nicht sagen aber prüfen und versuchen können wir das nur bei uns da die Ladegeräte, welche wir hierfür verwenden nicht transportabel sind. «Meist» heisst nicht immer. Deshalb nach einigen Tagen, ohne Tabletten, Nachwirkung der Narkose und klarem Kopf alle 12 Zellen gemessen, die 2,1V/ Zelle wurden durchgehend bestätigt, sowie Zellen 1-6 12,6V, und 7-12 12,6V. Jedoch immer noch keine 25,2V Somit war nur noch ein Unterbruch am Verbinder zwischen Zelle 6 und 7 möglich. Beim Versuch die Schrauben Nachzuziehen, waren bereits beim Aufstecken der Nuss umgehend die 25V vorhanden. Ein Nachziehen war jedoch nicht möglich. Nach Demontage war die Ursache schnell ersichtlich. (siehe Bilder) Die Isolationation wurde als Unterlegscheibe verwendet und bereits geschmolzen Damit wurde auch meine bestehende Vermutung seit Anlieferung der Batterie bestärkt, dass diese, nicht wie beschrieben in Deutschland gefertigt wurde, dies mit der Beschreibung der erfolgreichen Störungsbehebung und ………Damit sind nun auch die ärgerlichen aufgetreten Stromunterbrüche behoben, welche mich schon einige Stunden beschäftigt haben, und vermutlich die Batterie nicht richtig geladen, und hoffe dadurch kein Schaden entstanden ist. In einigen Tagen werde ich eine Kapazitätsmessung durchführen, und Ihnen das Ergebnis mittteilen. Sehr geehrter Herr xxxxx, ich hatte ja bereits erwähnt, das die von ihnen angegebenen Spannungen nicht zum möglichen Schadensbild einer Tiefenentladung passen. Insofern ist der defekte Verbinder vor allem in Kombination mit den bisher unerwähnten Stromunterbrechnungen eine klarere Ursache. Selbstverständlich werde ich ihre Fachkompetenz im Hinblick auf das Aussehen einer deutschen Batterie nicht in Frage stellen, es ist aber bei kundenorientierten Lösung des Problems nicht wirklich hilfreich und ich werde meinen Mitarbeitern kaum anempfehlen nach Hause zu gehen, weil sie ihrer Meinung folgend nicht in der Lage sind ein Produkt herzustellen das einem bisher nicht definiertem Standard entspricht. Entgegen dazu gibt es einen anwendbaren Standard, wie wir uns als Lieferant rechtskonform verhalten können und so bleibt mir anzumerken, das sie eine Staplerbatterie erworben haben, die eben zu diesem Einsatzzweck hergestellt worden ist und nicht explizit für die Nutzung als Solarstromspeicher. Damit ist die Gewährleistungsfrage meinerseits abgeschlossen. Zugleich tragen sie Nutzer des Produktes mit Ablauf des 6. Monats nach Lieferung die Beweislast, das die Verbindung bereits bei Lieferung fehlerhaft war und nicht etwa im Rahmen des zweckentfremdeten Einbaus oder nachträglicher Arbeiten am Produkt gelöst wurde. Da sie die Verbindung nun bereits gelöst haben ist für mich nicht mehr zu erkennen ob bereits davor ein Eingriff stattgefunden hat. Ich lehne daher aus den vorgetragenen Gründen eine Gewährleistung ab.
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#2
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Ross und Reiter nennen!
Gekauft wann? Die Beweislastumkehr ist nämlich inzwischen erst nach 12 Monaten wirksam, bei einem Montagefehler (den der Lieferant ja kategorisch ausschließt), sogar 24 Monate. Ob die Bezeichnung Staplerbatterie ausreicht, anderweitige Verwendungen auszuschließen, solltest Du mit Deinem Anwalt klären. Ich finde die Aussage des Lieferanten ziemlich windig um nicht zu sagen schofel. |
#3
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Wo der Hersteller recht hat hat er recht.
Ich wüßte nicht aus welchem Grund er Ross und Reiter nennen sollte. Der Hersteller lacht sich kaputt weil er alle Info's zur Zweckentfremdung der Batterie zu haben scheint. Der Ra. wird nur Geld kosten.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#4
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Moin
Eine Zweckentfremdung per se kann ich da nicht sehen. Eher ein Montagefehler beim Zusammenbau der Zellen. Die geschmolzene Unterlegscheibe indiziert den Verdacht, dass es da irgendwann sehr warm geworden ist. Das zieht dann jede Menge Möglichkeiten nach sich, dass das Material einfach zerstört wurde. Dafür spricht auch der Umstand, dass beim Berühren des Anschlusses kurzzeitig wieder Spannung anlag. Die Verantwortung für einen ggf. losen Kontakt der Zellenverbinder wird sich wohl kaum klären lassen. Ggf. bekommt man die Zelle mit dem beschädigten Kontakt nach. Ist zwar nicht optimal, eine einzelne Zelle zu wechseln aber spart Kosten und hilft weiter.
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Gruß und gute Fahrt Kapitaenwalli |
#5
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Das ist schon klar. Der Vk wird aber argumentieren das die Batterie über einen Solarregler und nicht über ein passendes Ladegerät geladen worden ist und das an den Batterien rumgeschraubt worden ist und er deswegen keine Garantie geben wird. Hätte der TE dem Vk nichts von der Zweckentfremdung geschrieben sehe es wahrscheinlich anders aus.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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#6
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DAS würde mich interessieren, dazu müßte man dann schon genauere Beschreibungen haben (geeigneter Solarregler), und die Zweckentfremdung müßte dann auch in der Beschreibung klar definiert sein. Mir wären Beschränkungen beim Einsatz von Batterien neu. Zumal die mechanische Beanspruchung beim Stapler wohl kaum geringer sein dürfte.
Ich glaube, so billig kommt der aus der Nummer nicht raus. Ich würde da zumindest mal jemand drüber schauen lassen, der Ahnung davon hat (Montagefehler). |
#7
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Basel liegt glaube ich in der Schweiz.
Beweislastumkehr ab wann und sonstige Feinheiten kenn ich nicht.
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Allen eine Gute Fahrt Gruß Mani |
#8
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Der Eddi ist aber schon hier bei uns unterwegs……
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Gruß Bergi : Heimathafen beim EWV-Hennigsdorf Nach dem Sommertreffen , ist vor dem Sommertreffen…
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#9
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Alles Gerede hier setzt voraus, dass es einen Sachmangel gibt.
Den kann ich nicht erkennen; dafür sind die Fotos zu mies und die Beschreibung des behaupteten Mangels zu schlecht.
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Gruss aus Frankfurt, Hans Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!
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#10
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Die Zweckentfremdung als Gewährleistungsauschluss anzugeben, wäre allenfalls ein Grund, wenn der Fehler in irgendeinem Zusammenhang mit einer Zweckentfremdung stände. Die Reaktion auf deine Reklamation lässt zudem vermuten, dass im Falle einer Einsendung zu Hersteller, nicht die Wahrheit gesagt worden wäre und dir jede Möglichkeit zur Prüfung genommen wäre. Das du zudem die nötige Fachkenntnis besitzt, hast du ja schon bei der Fehlerermittlung bewiesen.
Das gewinnst du. Aber wo ist der Schaden? Wenn es nach EU Recht geht, hast du Anspruch auf die Erstattung deiner Kosten. Auch für die Fehlersuche, zusätzliche Fahrtkosten usw. Die Batterie hat nach erstem Augenschein ja keinen Schaden genommen. Wenn der Polanschluss der Zelle nicht beschädigt ist, ist die Sache ja jetzt erledigt.
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Gottes sind Wogen und Wind, Segel aber und Steuer, daß ihr den Hafen gewinnt, sind euer. Gorch Fock
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#11
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Zitat:
Das wird jeder Sachverständige sofort nachvollziehen können. Deine Einschätzung ist falsch.
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Gottes sind Wogen und Wind, Segel aber und Steuer, daß ihr den Hafen gewinnt, sind euer. Gorch Fock
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#12
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Moin, was ist denn jetzt genau der Schaden der zur Gewährleistung gemeldet wurde? Der defekte Zellverbinder?
Sind die 12 Einzelzellen in einem Gehäuse verbaut und so am Stück ins Boot gewandert oder sind die im Boot montiert worden?
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Mit freundlichen Bootsgrüßen Nils |
#13
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Technisch gesehen ist egal ob die Batterie nen Stapler antreibt oder ein Boot.
Auch eine Ladung mit PV ist egal wenn die Kennlinie paßt. An soetwas geht man nur mit Zeugen ran und filmt beim Zerlegen. Ich würde da etwas unentspannt reagieren wenn man mir mit ähnlichen Ausflüchten kommt. Klar kommt sowas mal vor. In diesem Fall würde ich die Zellen prüfen. Es gibt Bleibalancer, ich würde überlegen, soetwas zu verbauen.
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Grüße Karl-Heinz ---------------- "Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände: Ein-Aus-Kaputt". (Wau Holland) |
#14
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Servus,
die Begründung der Ablehnung seitens des Herstellers ist alles Andere als kundenorientierter Service! Irgend welche Defekte an neuen, meist auch teuren Anschaffungen sind immer ärgerlich und frustrierend...hatte da auch schon diverse Erlebnisse. Eine Staplerbatterie ist ja nun mal keine AAA-Batterie. Normal werden solche Brummer von einem Service-Monteur getauscht. Dieser quittiert auch den fachgerechten Einbau (z.B. wegen Garantie/ Gewährleistung Wiederverkauf etc.) und der beinhaltet bestimmt das Nachziehen/ kontrollieren aller Schraubverbindungen: ist das erfolgt? Dann würde ich mich nebenbei selbst bei der Nase packen: sorry! Ciao Lutz (nur meine persönliche Meinung!)
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das muß das Boot abkönnen...sacht daKaleu |
#15
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Abgesehen davon: wo ist da jetzt das Drama?
Da kann man doch jetzt problemlos die Verbindung herstellen und alles funktioniert. Oder ist da jetzt abgesehen von der Stelle irgendwo ein irreparabler Schaden?
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Gruss aus Frankfurt, Hans Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages! |
#16
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Hallo Jungs, ......beruhigt Euch
wie lautet der Titel?........Montagefehler beim Hersteller. Das bedeutet nicht, dass die Batterie «Tod» ist, und die Frage einer Garantie wurde auch nicht gestellt, und wenn mit welcher Grundlage Trotzdem Danke für Ratschlage Die Batterie funktioniert noch, ob Sie durch den Kontaktfehler ein Schaden genommen hat, oder Lebenszeit verkürzt ist, wie soll ich das belegen? Natürlich kann die Kapazität überprüft werden, und eventuell etwas festgestellt werden, wie geht es dann weiter ………. Batterie 400kg ausbauen, dem Hersteller senden, Ersatzbatterie einbauen, auf Bericht warten, ……….. Da noch 2, «unberührte» Verbinder vorhanden sind, werde ich nun weder den Lieferanten beten diese zu Vorort überprüfen, kein Anwalt sowie 2 bis 3 unabhängige Experten zuziehen, auch kein Filmteam. Da sicherlich bereits Fingerabdrücke auf den Schrauben zu finden sind, und damit bewiesen, dass diese von mir unsachlich montiert wurden. Deshalb werde ich unter Ausschluss jeglicher rechtlichen Absicherung, eine Überprüfung durchführen. Ich wollte dem Hersteller einfach, wenn auch etwas genervt mitteilen, welche Deutsche Qualität er verkauft, und habe ein Danke für den Hinweis erwartet. Meine Offenheit hat er nun leider einfach für den Rundumschlag genutzt, und möchte den Fehler mir unterstellen. Auch ist es mir nach dem Kauf freigestellt für welchen Zweck ich die Batterie nutze, solange ich keine Garantiansprüche stelle. Durch mein Berufsleben ist mir der Verwendungszweck einer Batterie bekannt, und auch möglich ein Batterieverbinder zu entfernen, die fehlerhafte Montage festzustellen, reparieren und fachgerecht zu montieren. Ich bin in der Zeit geboren, da existierten die Wörter Garantie und Anwalt nicht…dafür Ehrlichkeit. Manchmal bezahlt man leider für ein friedvolles Leben. Geändert von nini (12.11.2023 um 09:27 Uhr)
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#17
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Moin Edi,
genau so ist es! Viel wichtiger: ich hoffe deinem Knie geht es jeden Tag besser und du kommst wieder richtig auf die Beine! Seid ihr wieder in Deutschland / Berlin ? Würde mich über ein Treffen auf dem Wasser freuen ... Klaus, der derzeit auch ein Batterieproblem an Bord lösen muss |
#18
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Bei einer nicht vorhandenen Verbindung in der Reihenschaltung passiert rein garnichts.
Also alles gut.
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Allen eine Gute Fahrt Gruß Mani |
#19
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Da es sich um einen sachlichen Thread handelt, sollte man den Hersteller namentlich nennen, oder das Ganze in den schwarzen Kanal geben
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Handbreit Jens |
#20
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Zitat:
Das könnte sogar Katastrophenpotenzial entfalten.
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Gottes sind Wogen und Wind, Segel aber und Steuer, daß ihr den Hafen gewinnt, sind euer. Gorch Fock |
#21
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Sieht mir alles komisch aus. Erste Vermutung war, der Zellenverbinder ist falsch herum montiert worden. Es scheint nicht der offene zu sein, sondern der, der einen abnehmbaren Deckel hat. Diese Verbinder sehen alle so aus, dass die Kontaktöse in Gummi eingelagert ist. Auf dem Bild, wo er montiert ist, meine ich sehen zu können, dass fälschlicherweise mit einer Unterlegscheibe gearbeitet wurde, die da nicht hin gehört und den Gummirand zerquetscht. Dadurch bekommt die Schraube mitunter auch keinen richtigen Kontakt.
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. . Akki dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
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#22
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Hallo Akki,
die Unterlegscheibe gehört dahin. Es wurden einfach die Kontakflächen des vollgummierten Verbinder weder auf der oberen Seite (mittleres Bild) noch auf der Unterseite zum Pol (drittes Bild)und viel zu klein ausgearbeitet, und damit schlechter oder kein Kontakt. Wurde nun eine grössere Leistung abgerufen, hat sich Übergang jedsmal verändert. Vermutlich war während meiner Abwesenheit ein Netzausfall und meine Frau den hat Geschirrspühler genutzt.. Dadurch ist der Gummi am Verbinder geschmolzen, und die Kontaktfläche wurde isoliert. Oder.....Oder.....
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