|
Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
|
Themen-Optionen |
#251
|
||||
|
||||
Zitat:
der Eigner einer 50er Fairline Targa der vor mir in Sali ausklarierte, hatte einen kroatischen Pass .......
__________________
Gruß Olli |
#252
|
||||
|
||||
Zitat:
__________________
Gruss Vestus |
#253
|
|||
|
|||
Zitat:
... wird die Versteuerung grundsätzlich unterstellt. |
#254
|
||||
|
||||
Hier stehts doch unter 6.11
http://www.fjordferien.de/Bilder/Mer...stimmungen.pdf Demnach ist für alle deren Boote unter D-Flagge ,1985 ausschlaggebend für den Nachweis, oder? Falls nicht...kann das einer bitte so erklären dass man es auch versteht. Geändert von glumpo (17.12.2012 um 22:51 Uhr)
|
#255
|
||||
|
||||
Natürlich ist nach dem Gesetz der 1.1.85 für Deutsche Boot maßgeblich.
Die 8 Jahre sind Spekulation, auch wenn es in D damals auch 8 Jahre waren. |
#256
|
||||
|
||||
Zitat:
Zitat:
Fahrzeugs und dem Beitritt zur Europäischen Union mehr als 8 Jahre beträgt; ...
__________________
Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#257
|
||||
|
||||
Zitat:
Betrifft das auch Boote von Deutschen, unter D-Flagge? |
#258
|
|||
|
|||
Ich denke schon. Ein Zollbeamter hat mir erklärt, daß ich ab dem Alter von mehr als 8 Jahren mein Boot ruhig wieder nach Deutschland zurückbringen kann, ohne daß Steuern fällig werden.
|
#259
|
||||
|
||||
Ich denke, wenn es einfacher zu fomulieren wäre und dabei dennoch vollständig korrekt, dann wäre die MwSt-Richtlinie einfacher formuliert. Die formulieren ja nicht böswillig kompliziert (obwohl, wer weiß? )
Die 8-Jahresregel sagt ja nicht, dass ältere Boote grundsätzlich steuerfrei wären. Die 8-Jahresregel sagt: Wenn das Boot länger als 8 Jahre vor Beitritt in dem Land "im freien Verkehr" war, dann geht man davon aus, dass es irgendwann mal versteuert wurde, und man braucht "die Rechnung" nicht mitführen. Das Boot unter D-Flagge und neuer als 1985 müsste dann halt nachweisen, dass es in HR schon 8 Jahre vor Beitritt im freien Verkehr war (indem man eine alte HR-Registrierung vorweist) ODER dass es versteuert wurde. Aber dann hat man ja den Nachweis und die Steuer bezahlt. An Fallbeispielen ist es leicht zu erklären, die allgemeine Regel geht eben nur kompliziert. Für Boote mit dt. Flagge neuer als 1985 muss irgendein Nachweis an Bord sein: Entweder dass das Boot versteuert wurde ODER dass es in einem EU-Land 8 Jahre vor dessen Beitritt im "freien Verkehr" war. Fall 1: Boot aus 1980, dt. Flagge: in der EU muss kein Nachweis an Bord sein. Fall 2: Boot aus 1986 oder neuer: in der EU muss ein MwSt-Nachweis an Bord sein (Rechnung) ODER der Nachweis, dass es zB kürzlich zB in Lettland oder so gekauft wurde. Dann war es damals lettische Binnenware und gilt als EU-Binnenware und wurde nach dem Beitritt Lettlands erst unter D-Flagge gestellt. Aber das muss man eben nachweisen. Fall 3: Boot aus 2002, D-Flagge dzt. in HR (Zolldepot), war immer in HR (aber eben nicht im freien Verkehr, also nicht versteuert): Nachweis muss in der EU an Bord sein (entweder versteuert in der EU oder in HR vor Beitritt versteuert oder in einem EU-Land 8 Jahre vor dessen Beitritt "im freien Verkehr"). Falls mir mal eine einfachere Formulierung einfällt, werde ich hochbezahlter Gesetzestexter. Wie gesagt: Am konkreten Einzelfall ist es sehr leicht. Generell und alle Möglichkeiten abdeckend eben nicht. Dann kommt immer noch ein Nebensatz dazu "außer es ist soundso" und "abgesehen von dem Fall, dass.." usw.
__________________
Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#260
|
||||
|
||||
Zitat:
Für ein Boot unter D-Flagge und Bj zB 2003 (also im Moment 9 Jahre alt) muss ein MwSt-Nachweis vorhanden sein. Für Boote unter D-Flagge: Die Regel lautet nicht : "älter als 8 Jahre = kein Nachweis notwendig." Die Regel lautet: "älter als 1985 = kein Nachweis notwendig."
__________________
Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#261
|
||||
|
||||
Danke Andreas,
das sind klare Ansagen hab gemerkt dass sich viele auf diese 8 Jahresregel stützend stürzen, und diese bei fast garkeinem anzuwenden ist.
|
#262
|
|||
|
|||
Leute, es ist bezüglich der 8-Jahres-Regel völlig egal, unter welcher EU-Flagge das Boot fährt!
Es kommt darauf an, WO es sich gerade befindet! Für mein Boot, mit deutscher Flagge, Baujahr 1993, wird in folgenden Staaten die Versteuerung automatisch angenommen: Polen, Ungarn, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Malta, Zypern, Lettland, Litauen, Estland, Bulgarien und Rumänien. Fahre ich damit nach Italien, oder verkaufe ich es nach Schweden, habe ich ein Problem. |
#263
|
||||
|
||||
in Slovenien wurde das Thema anders behandelt. Dort hat man nicht in die älteste Version geschaut sondern in die für den beitritt erstellete und hat Boot älter 8 Jahre nicht versteuert.
Das Problem in der EU Richtlinie ist, dass man eine 8 Jahresfrist festegelegt hat udn mit jedem beitritt ein Datum zu geschrieben hat, dass sich nun nicht mehr " bewegt". Das würde in 100 Jahren dazu führen das be einem Betritt der EU immer noch Belege aus dem Jahr 1984 oder älter vorgelegt werden müssten. Das ist natürlich totaler Unfug udn auch im Steuerrecht git es Verjährungsfristen. Selbst wenn ich die Deutsche Bank kaufe müsste ich den Nachweis der gezahlten Mehrwertsteuer nicht länger als 10 Jahre aufbewahren !!
__________________
Gruß Olli |
#264
|
|||
|
|||
Olli, das ist ein Irrtum.
In Slowenien gilt der Stichtag 01.05.1996. Und dabei bleibt es. Boote aus 1997 müssen in Slowenien den Mehrwertsteuernachweis führen, auch wenn sie jetzt schon 15 Jahre alt sind. Neulich kam im Fernsehen eine Reportage über einen griechischen Geigenprofessor, der mit einer 300 Jahre alten italienischen Geige aus USA nach Europa eingereist ist. Und was wollte der Zöllner von ihm haben? Genau, den Nachweis darüber, dass die Geige in der EU schon mal versteuert wurde. Was bei einem Zeitwert von angeblich 2.000.000,- EUR durchaus zu einer nicht unerheblichen Nachzahlung führen würde Ob das jetzt sinnvoll ist oder nicht - egal. Es ist aber so. |
#265
|
||||
|
||||
Zitat:
Heißt dann, dass alle Boote des Baujahres 2005 und älter, in Kroatien nichts zu befürchten haben |
#266
|
|||
|
|||
Wenn der Stichtag wirklich der 01.07.2005 sein wird: Ja.
|
#267
|
||||
|
||||
Soso, die Slowenen haben da eine eigene Regelung mit den 8 Jahren umgesetzt ??? Gabs da nicht auch einen Sondermehrwertsteuersatz Und die EU und Italien haben da nicht interveniert ???
Diese 8 Jahresregel ist echt ziemlich komplex... Wenn man den Artikel 410 der Mwst.Richtlinie genau durchliest, kommt man auf einen ganz großen dicken Hacken... steht doch hier geschrieben, die 8 Jahresregel gilt nur für Fahrzeuge , für die bei der Ausfuhr aus der EU keine Mehrwertsteuerrückerstattung oder Befreiung erteilt wurde... das trifft für die meisten Boote in HR ja nicht zu, da diese ja nach Artikel 146 Abs. 1 a Mehrwertsteuerbefreit nach HR geliefert wurden... Wenn mans also genau nimmt, wäre hier die Mehrwertsteuer auch zu zahlen , wenn das Boot älter als 8 Jahre ist... Aber wozu dann die 8 Jahres regel... wenn ein Boot eh EU versteuert ist its doch egal, mit Beitritt wirds Gemeinschaftsware und gut ists... Rätsel über Rätsel.... gut das ich mir mit meinem 3 Jahre alten Boot da keine Gedanken drüber machen muss... Vielleicht greift der eine oder andere ja zu folgender Maßnahme aufgrund der Unsicherheiten: ...das Boot das sinkt in blaue Tiefen... ... an Land der Eigner kichert... ... der Kahn war super gut versichert... Grüße Christian |
#268
|
||||
|
||||
Tja Christian, hatte da gerade auch schon einen Text dazu hab ihn wieder gelöscht, hab ja eh keine Ahnung
aber zum Thema: ....... vor dem .........innerhalb der EU in Betrieb genommen worden sind, wird die Versteuerung grundsätzlich unterstellt. das Bj. sagt gar nichts aus !! Gewonnen haben nur die, die Ihre MwSt. eigentlich durch die Rückwarenregelung verloren hätten. Hier wird das Boot durch den EU Beitritt wieder Gemeinschaftsware im freien Verkehr - Fein raus Der Rest Zahlt Es könnte natürlich sein, dass Kleinboote älter als 8 Jahre nach dem Bj keinen mehr interessieren, da der Ertrag zu gering ist - könnte aber und vieleicht oder doch nicht Wolfgang Warten wir jetzt mal auf die Ausführungsbestimmngen der Kroaten - evtl. ist ja das dann auch mit geregelt ........ |
#269
|
||||
|
||||
ich gebe mal ne Runde Tee aus
__________________
Gruß Olli |
#270
|
||||
|
||||
|
#271
|
||||
|
||||
Die Promillegrenze liegt doch in HR bei 0,0 , oder ??
__________________
Gruß Olli |
#272
|
||||
|
||||
Nö - die liegt (wieder) bei o,5 Promille.
Tut Euch also bitte keinen Zwang an ....
__________________
Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#273
|
|||
|
|||
__________________
„Gerade, weil wir alle in einem Boot sitzen, sollten wir heilfroh darüber sein, dass nicht alle auf unserer Seite stehen.“ Ernst Ferstl |
#274
|
||||
|
||||
__________________
Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#275
|
||||
|
||||
ich kann auch Glühwein mit und ohne mitbringen
Der Tröt verlässt gerade die Seriosität - glaube ich - Schöne Weihnachten mit und ohne Wolfgang |
|
|