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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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Themen-Optionen |
#276
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Ich meinte natürlich bei deutschen Booten unter deutscher Flagge. Da kam kürzlich irgendwo hier im Forum die Behauptung auf, das würde eine 8 Jahre Regelung gelten.
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#277
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Mir hat ein Freund mitgeteilt, dass wenn das Boot ein..ausklariert hat ( in den letzten 18 Monaten ) das der Zoll dann bei 1,5% liegt und wer nicht ein..ausklariert hat wird mit 7% belangt? Habt ihr solche Informationen schon wo gelesen. Abgesehen von der 5% MwSt.
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"Hier darf jeder tun was ich will" -----Liebe Grüße Christoph----- |
#278
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Hallo!
ich denke wenn ein Boot unter Heimatflagge (D oder A) in Kroatien steuerfrei seinen Liegeplatz hat und älter als 8 Jahre ist, muß zwar nicht nachversteuert werden aber nach Beitritt von Kroatien in die EU, wird es nicht möglich sein nach Slo oder It zu fahren da die Beitrittsjahre der Heimatländer - 8 Jahre zum tragen kommen. Also wer sich frei in den EU-Gewässern ausserhalb HR bewegen will sollte die begünstigte Nachversteuerung von 5% bis Mai 2013 in Erwägung ziehen. Liebe Grüße an alle Forum-Mitglieder und frohe Weihnachten von Erich |
#279
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"Hier darf jeder tun was ich will" -----Liebe Grüße Christoph----- |
#280
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Hi,
ich habe eine Mail von der Österr. Wirtschaftsdelegation in Zagreb erhalten, dass es noch diese Woche ein Gespräch mit dem Hauptzollamt und den Steuerbehörden geben soll. Nach dem Termin werden alle relevanten Details geklärt sein, vor allem wie die Abwicklung erfolgen sollte. Also ich werde euch am Laufenden halten.
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#282
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dann bleiben ja nur noch die spannenden Fragen der Zeitwertermittlung, des Geltungsbereichs (Alter der Schiffe) und der Durchführungsbestimmungen
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Gruß Olli
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#284
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Hi, der Inhalt ist sehr umfangreich
die Highlights sind: Einfuhrsteuer 5%: Das Boot muss in einer Marina Typ E unter Zollverschluß stehen Das Boot muss aus dem aktuellen Register ausgetragen sein (Löschungsnachweis) Der Bootsbesitzer braucht die kroatische OIB Nummer Eigentumsnachweis Angabe des Zeitwertes des Bootes (kein Gutachten notwendig) der Behörde bleibt es vorbehalten den Zeitwert, sollte er zu nieder angegeben werden selbst zu bestimmen Alle Boote die älter als 8 Jahre sind, sind Steuerfrei (siehe Slowenien) Zoll: mit Ursprungszeugnis EU reduzierter Zollsatz 1,5 alle anderen 2,2%, Ursprungszeugnis darf nicht älter als 4 Monate sein. Boot kommt ins kroatische Schiffsregister. Ob dann wieder umgeflaggt werden darf, steht noch nicht fest. Nach Rücksprache mit SeaHelp, der da auch sehr gut vernetzt ist, sollte dies alles der Hafenkapitän abhandeln können, denn es würde Jahre dauern, die ca. 10000 Boote steuer-und zolltechnisch abzuhandeln. Nächster Termin um die Prozesse abzuleiten, sollte der 16. Jänner sein, da wirds bis zum 31. Mai zu spät. Das ist mal das wichtigste aus der Mail, wenn ich die Zusage zur Veröffentlichung habe folgt alles. |
#285
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HI
Ursprungszeugnis ist nicht die CE-Zertifizierung, sondern das Formular EU-1 die bei der Einfuhr nach Kroatien vom Verkäufer als Begleitpapier für die Einfuhr nach Kroatien ausgestellt wurde. Das dieses nur 4 Monate gültig sein sollte ( lt. Vorgabenn er Kroaten) hat und bekommt auch keiner dieses Ursprungszeugnis. Dieses Problem muss noch überwunden werden. Ich habe vorgeschlagen, zumindest für die Österreicher den Messbrief, den ein ger. beeideter Sachverständiger erstellen muss, als Zertifikat anzuerkennen ist.
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#286
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ein CE Dokument, das sich auf eine konkrete Rumpfnummer bezieht ( wie z.B von italienischen Werften ausgestellt ) sollte die Herkunft doch auch eindeutig belegen. Dies ist praktisch die Geburtsurkunde des Bootes und die verliert ja i.d.R. bis zum Tod auch nicht Ihre Gültigkeit
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Gruß Olli |
#287
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Zitat:
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#288
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Diese 0,7% sollten den Kohl aber auch nicht fett machen.
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Gruss Vestus |
#289
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Hi!
Alle Boote die älter als 8 Jahre sind, sind Steuerfrei (siehe Slowenien)--? Ist das konkret dann so das ich meine Jeanneau 45.1 BJ 1997 mit österreichischen Seebrief nicht versteuern muß? -und bleibt Permit und Personenliste dann aufrecht? PS Danke für die super Info bis jetzt!!! Geändert von chris.hr (21.12.2012 um 19:52 Uhr) |
#290
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#291
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Anscheinend ist noch garnichts klar
zumindest wenn man dem Ministerium für Tourismus glauben kann. Die waren heute zusammen und haben die Zollhöhe und Ausführung auf Anfang Januar vertagt, vielleicht wird einfach nichts bekanntgegeben bis es nicht ganz sicher passt, was aber nicht heißen soll, dass Georg net Recht hat. http://www.mint.hr/default.aspx?id=9178 |
#292
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Georg, kannst alles veröffentlichen.
Roman Rauch hat es bei Seahelp auch schon getan. http://www.seahelp.eu/SeaMagazine/de/54613 Was die zukünftige Versteuerung ausländischer Boote in Kroatien angeht................... ...........Mag. Roman Rauch Der österreichische Wirtschaftsdelegierte in Zagreb Geändert von glumpo (21.12.2012 um 23:29 Uhr) |
#293
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Zitat:
www.ta-group.at unter Kroatien News Ich stelle es auch hier ein, bin derzeit nur per IPad unterwegs Geändert von XXXXXXX (22.12.2012 um 07:39 Uhr) |
#294
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Zitat:
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Gruss Vestus
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#295
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Wer die kroatischen Behörden kennt, wird alle bisherigen Nachrichten mit Vorsicht angehen, denn selbst bestehende Gesetze werden nicht immer umgesetzt.
Was dann ? Klagen? Habe selbst in den letzten Jahren viele Erfahrungen mit der dortigen Bürokratie sammeln dürfen und viele Auslegungen und Handhabungen sind von Amt zu Amt sehr unterschiedlich. Ahoi Dietrich
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#296
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Also ich kann davon nichts negatives berichten. Ich habe vor zwei Jahren eine Bayliner unter kroatischer Flagge gekauft.
Abwicklung: Um 9 Uhr Termin beim Notar zur Beglaubigung des Kaufvertrages, dann zum Gutachter wegen Zeitwertermittlung, danach zum Finanzamt um die OIB-Nummer zu bekommen, dann im Finanzamt weiter in nächste Büro mit OIB, Kaufvertrag und Zeitwertermittlung den Steuerbescheid für die 5% Steuer ausstellen lassen, damit dann zur Bank die Steuer einzahlen und zurück zum Finanzamt die Papiere abholen und danach dann zum Hafenkapitän und fertig. Um 11.30 Uhr war dann alles erledigt. Ich habe das ganze in Krk gemacht, dort sind Notar, Gutachter, Finanzamt und Hafenkapitän alle am Hafenbecken und die Wege kurz. Im Finanzamt hat alles besser geklappt als ich gedacht habe, die OIB hatte ich in 10 min. (Als ich bei der Dame im Büro drin war, Wartezeit vor den Büros im Finanzamt waren so. 20 min.) und den Steuerbescheid in 15 min. Also wer des in Krk machen möchte braucht sich nicht zu scheuen, hilfreich ist vielleicht wenn man jemanden dabei hat der etwas Dolmetschen, kann wobei die Dame bei der OIB perfekt englisch gesprochen hat. Lg Tom |
#297
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In Krk gibt es einen amtlich vereidigten Dolmetscher deutsch/kroatisch namens Dr. Mohr!
Auf Wunsch kann ich dessen Tel.-Nr. erfragen! Gruß Volker SY JASNA
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Rotwein hat keinen Alkohol! |
#298
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Hallo Leute,
ich bin im Begriff ein bereits älteres Segelschff in Kroatien zu kaufen - BJ 1979. Das Schiff ist schon seit Mitte der 90er Jahren in Kroatien unterwegs (vorher D und A - aber nicht nachweislich denke ich). Heuer wurde aus- und einklariert. Es läuft unter A-Flagge und soll nach meinem Kauf auch weiter unter A-Flagge laufen. Nach all diesen Angeben, die ich jetzt durchgackert habe, käme ich zu dem Ansicht, dass ich gar nichts tun muss, da ich nicht versteuern bzw. verzollen muss und auch keinen Nachweis mitführen muss. Stimmt meine Vermutung?
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Liebe Grüße Tom |
#299
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HI, deine Vermutung dass nicht zu versteuern ist, ist noch nicht 100%ig geklärt. Ich denke am 16. Jänner 2013 sollten die endgültigen Durchführungsbestimmungen bekannt gegeben werden.
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#300
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für ein Boot BJ 1979 steht das schon heute sicher fest. Die "älteste" Frist für den Nachweis einer gezahlten Mwst innerhalb der EU ist das Jahr 1985 ! Alle älteren Boote benötigen innerhalb der europäischen Gemeinschaft definitiv keine Steuernachweis mehr.
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Gruß Olli
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