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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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Themen-Optionen |
#301
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Lies doch mal die "Informationen für Nautiker 2013" vom Juli 2013. Gibt es hier im Netz zum Runterladen.
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#302
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http://narodne-novine.nn.hr/clanci/s...7_80_1875.html
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#303
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#304
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#305
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![]() ![]() was auch viele vergessen.......in Kroatien brauchst auch für Schlaucherl unter 5 PS einen Führerschein.....also no Kids....wenn dann mit Führerschein und Standgas innerhalb von den 300 Meter... ![]() ![]() ![]() ![]() |
#306
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Geringste mögliche Geschwindigkeit wäre bei mir mit Standgas beide Motoren eingekuppelt ca. 6 - 7 Knoten. Das sollte doch innerhalb der 300 Meter genug sein. Wenn ich schneller fahren will also auf 300 Meter Abstand.
Ist doch kein Problem, bin doch nicht auf der Flucht. ![]() |
#307
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![]() ![]() PS....welches Schifferl hast du den.....7 Knoten mit mit 600 Umdrehungen (Standgas).....ist doch eher die Ausnahme |
#308
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Bei 1600 Umdrehungen sind's 1 -2 Knoten mehr aber Riesenwelle. Ich glaube darauf kommt's den Bürokraten auch an. Wenn die ne große Heckwelle sehen stoppen Sie dich wegen zu schnell. Ich hatte die ganzen Jahre auch nö nie Probleme deswegen.
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#309
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laut Gesetz heißt es geringstmögliche Geschwindigkeit....und das ist leider Schwachsinn...denn das heißt für die meisten Boote... 1-3 Knoten.....natürlich wird's in der Praxis nicht so gehändelt werden können...aber es ist ein unzumutbarer Zustand...und es liegt eigentlich alles in der Laune des Polizisten......das kann's ja nicht sein....
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#310
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Also im Original (siehe auch Glumpos Link) lese ich das eigentlich anders.
![]() (Ich halte daher die Übersetzung der HR Zentrale für Tourismus für ein wenig missglückt). 1. Die Regelung an sich (Grundsätzlicher Abstand zur Küste beim Fahren 300m, Jachten (12m+) 150m, Motorboote 50m. Gleiten näher 300m verboten) ist ja nicht neu, wie ja aus der "Informationen für Nautiker" schon 2009 ersichtlich. Dort steht auch schon der Satz mit der "geringstmöglichen Geschwindigkeit". 2. Im Original steht das IMHO ein wenig anders: sie fahren dort mit der geringsmöglichen Geschwindigkeit, wo "eigentlich" das Fahren verboten ist, zB um von der Anlegestelle in jenen Bereich zu kommen, wo sie fahren dürfen (Schiffe 300m, Jachten 150m, Boote 50m). 3. Im Verordnungstext (und auch in der "Info-Schrift") steht (leider etwas verklausuliert. Könnte man einfacher formulieren, denke ich): (Ich nehme mal nur Fahrzeuge unter 12m): - Das Fahren näher als 50m zur Küste ist verboten. Ausnahme: Anlegen. - Um von der Küste bis in jenen Bereich zu kommen, wo Fahren erlaubt ist (also 50 m vom Ufer weg), muss man mit der geringstmöglichen Geschwindigkeit (die sicheres Manövrieren gewährleistet) fahren. - Das Gleiten näher als 300m zur Küste ist verboten. In den "Informationen für Nautiker, Seite 10, steht das so: Gleitboote ... erreichen die Gebiete, in denen ihnen das Fahren nicht verboten ist, mit der geringstmöglichen Geschwindigkeit. Und das macht mE auch Sinn: durch die Uferzone mit "Schritt-Tempo". ![]()
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu
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#311
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Hallo!
Samstag wurde auch bei Baska auf der Insel Krk und Meeresenge Prvic kontrolliert und Sohn von meinen Freund wurden 666 Kuna abgenommen. LG Erich |
#312
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den Sachverhalt hast Du ja super genau geschildert ... !!! Hierfür vielen, vielen Dank Jaki |
#313
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Hallo!
Er war zu schnell und zu nahe unterwegs also die 300 Meter zur Küste nicht eingehalten, denn bei Gleitfahrt da durch mußt genau in der Mitte fahren ! Zuerst wwar von 1000 Kuna die Rede und Betrag überweisen aber nach Belehrung der Polizei sind es dann 666 Kuna gewesen. Ich und sein Vater waren nicht dabei, wir waren in Sv. Marina tauchen und habe das Telefonat mit seinen Sohn mitgehört. LG Erich |
#314
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und wo liegt hier das Problem ??? " Er war zu schnell + hat die 300 Meter zur Küste nicht eingehalten " !!! Viele Grüße Jaki |
#315
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Bei Barzahlung sind alle Strafen in Kroatien billiger, egal ob Auto oder Boot Beim Auto gibts auf das Falschparken, Sicherheitsgurt, und zu schnelles Fahren 50% Rabatt bei Sofortzahlung. Wer innerhalb der gesetzlichen Frist zahlt kann auch nur 2/3el der Strafe bezahlen. Das gilt allerdings nur für leichte Strafen bis 2000 Kuna für private Personen, Selbstständige bis 5000 Kuna, und öffentliche Rechtspersonen 15000 Kuna. Wer diese Grenze nicht überschreitet kann mit dem Rabatt arbeiten. Geändert von glumpo (09.09.2013 um 16:07 Uhr) |
#316
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Gruß - Georg |
#317
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In Deutschland ist es sogar genauso einfach
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Man muss sich nur von ein paar cm² Blech sagen lassen was man darf ![]() |
#318
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Selber schuld , diese Regel hatten wir hier schon 1000 mal besprochen ![]() Das Meer ist soooooooooooo groß , warum muß man so nah am Land gleiten ??? Ihr seit im Urlaub und nicht auf der Flucht ![]() |
#319
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ich will damit sagen das mann sich jetzt überall an die Gesetze halten soll
LG Erich |
#320
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![]() In den Gewässern vor Stränden haben Yachten und Boote einen Mindestabstand von 50 m bis zur Begrenzung eines abgegrenzten Badestrandes bzw. 150 m bis zur Küste eines Naturstrandes einzuhalten. Gleitboote und Boote mit Düsenantrieb (Scooter, Jet-Ski, Luftkissenboote usw.) dürfen nur in einer Entfernung von mehr als 300 m zur Küste fahren und zwar in Gebieten, wo dies nicht verboten ist. Gleitboote und Boote mit Düsenantrieb erreichen die Gebiete, in denen ihnen das Fahren nicht verboten ist, mit der geringstmöglichen Geschwindigkeit. Sinngemäß ....Gleitboote dürfen nur im Abstand von 300m in Gleitfahrt legal fahren und müssen mit Standgas bis zum erlaubten Bereich fahren.... ![]() ![]() ![]() Liebe Grüsse Bernhard http://www.nautik-verlag.de/magazin2...ionen-kroatien |
#321
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien -------------------------------------
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#322
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![]() Zitate von Seite 10: 1. Motorboote und Segelschiffe haben mindestens 50 m Abstand zur Küste zu halten. (= allgemeines Fahrverbot <50m) 2. In Ausnahmefällen dürfen Schiffe, Boote und Yachten auch in geringerer Entfernung zur Küste fahren, um in einen Hafen einzulaufen oder vor Anker zu gehen oder an der Küste anzulegen. (= außer zum Anlegen usw.) 3. Gleitboote und Boote mit Düsenantrieb (Scooter, Jet-Ski, Luftkissenboote usw.) erreichen die Gebiete, in denen ihnen das Fahren nicht verboten ist, mit der geringstmöglichen Geschwindigkeit. (= wie komme ich vom und zum Anlegeplatz?) Das heißt doch: Grundsätzlich ist näher als 50m verboten, außer zum Anlegen. Wie komme ich nun aber vom Anlege-/Ankerplatz (also in Ufernähe), wo ich ja nicht fahren darf, dennoch in jenen Bereich, wo ich dann doch fahren darf (also mindestens 50m weg vom Ufer)? Ich fahre diese Strecke mit geringstmöglicher Geschwindigkeit. ![]() Vielleicht ein wenig umständlich ausgedrückt, aber wenn man sich die Mühe macht den Absatz ganz zu lesen, dann wird es doch eindeutig, oder? ![]()
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#323
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Anscheinend gibt's zwei Versionen.....ich hab's nochmals von den Informationen für Nautiker rauskopiert...ohne Veränderung...
In den Gewässern vor Stränden haben Yachten und Boote einen Mindestabstand von 50 m bis zur Begrenzung eines abgegrenzten Badestrandes bzw. 150 m bis zur Küste eines Naturstrandes einzuhalten. Gleitboote und Boote mit Düsenantrieb (Scooter, Jet-Ski, Luftkissenboote usw.) dürfen nur in einer Entfernung von mehr als 300 m zur Küste fahren und zwar in Gebieten, wo dies nicht verboten ist. Gleitboote und Boote mit Düsenantrieb erreichen die Gebiete, in denen ihnen das Fahren nicht verboten ist, mit der geringstmöglichen Geschwindigkeit. jetzt hab ich's dreimal gelesen....für mich heißt dieser Text eindeutig.....Standgas bis zu den 300 m...ob's einen Sinn ergibt oder nicht....wir müssten einen Polizisten fragen wie die das sehen....es könnte sich auch um einen Übersetzungsfehler handeln.....liebe Grüsse Bernhard ![]() |
#324
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Bernhard,
ich denke, das ist eindeutig: Zitat:
Zwischen 50 und 300m ist das Fahren ganz normal erlaubt, bloß das Gleiten nicht. Ich habe einen Verdränger, für mich stellt sich die Frage des Gleitens also nicht. Aber auch für mich gilt: Näher als 50m Fahrverbot. Wenn ich diese 50-Meter-Zone befahre (zum An- und Ablegen), dann hat das mit der geringstmöglichen Geschwindigkeit zu erfolgen. (Für Jachten >12m reicht diese Zone bis 150m, für Schiffe reicht diese Zone tatsächlich bis 300m, für Boote unter 12m und JetSkis eben nur 50m). Lies noch dreimal, dann hast du's auch ... ![]() ![]() ![]() ![]()
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#325
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Ich hab noch nie ein Dinghi welches mit der geringstmöglichen Geschwindigkeit fährt gesehen!
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Euer boote-forum.de Admin Bernd |
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