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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

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  #301  
Alt 08.09.2013, 16:03
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Lies doch mal die "Informationen für Nautiker 2013" vom Juli 2013. Gibt es hier im Netz zum Runterladen.

__________________
Grüße Michael
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  #302  
Alt 08.09.2013, 16:12
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Zitat:
Zitat von Justforfun Beitrag anzeigen
Hat jemand die Regel mit den 300 Meter Abstand zu Bojenfelder auch in schriftlicher Form....würde mich interessieren...
Hier als Gesetztestext unter 67a
http://narodne-novine.nn.hr/clanci/s...7_80_1875.html
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  #303  
Alt 08.09.2013, 17:13
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Zitat:
Zitat von glumpo Beitrag anzeigen
Danke....aber schon wieder mein kroatisch ...
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  #304  
Alt 08.09.2013, 17:24
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Zitat:
Zitat von Justforfun Beitrag anzeigen
Danke....aber schon wieder mein kroatisch ...
DAs hatten wir im Januar schon mal durch

http://www.boote-forum.de/showpost.p...4&postcount=59
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  #305  
Alt 08.09.2013, 17:52
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Zitat:
Zitat von rudergänger Beitrag anzeigen
Lies doch mal die "Informationen für Nautiker 2013" vom Juli 2013. Gibt es hier im Netz zum Runterladen.

Danke für den Tipp, hab's gerade nachgelesen......war auch sonst sehr informativ......z.B.....fahren mit Gleitbooten und Düsenantrieb....d.h.....auch Schlauchboote und Jets.....Mindestabstand 300 Meter....das ist ja schon bekannt.....aber innerhalb der 300 Meter.....geringstmögliche Geschwindigkeit.....das heißt Standgas für Alle!!!..........die spinnen die Römer (Kroaten).....ein praxisfremdes Gesetz.....das haben ein paar Schreibtischattentäter ausgeheckt ......nach dem Gesetz sind wir da immer auf Kulanz der Polizei angewiesen...eigentlich ein unhaltbarer Zustand.....

was auch viele vergessen.......in Kroatien brauchst auch für Schlaucherl unter 5 PS einen Führerschein.....also no Kids....wenn dann mit Führerschein und Standgas innerhalb von den 300 Meter...
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  #306  
Alt 08.09.2013, 18:28
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Kuseng Kuseng ist offline
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Geringste mögliche Geschwindigkeit wäre bei mir mit Standgas beide Motoren eingekuppelt ca. 6 - 7 Knoten. Das sollte doch innerhalb der 300 Meter genug sein. Wenn ich schneller fahren will also auf 300 Meter Abstand.

Ist doch kein Problem, bin doch nicht auf der Flucht.
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  #307  
Alt 08.09.2013, 18:40
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Zitat:
Zitat von Kuseng Beitrag anzeigen
Geringste mögliche Geschwindigkeit wäre bei mir mit Standgas beide Motoren eingekuppelt ca. 6 - 7 Knoten. Das sollte doch innerhalb der 300 Meter genug sein. Wenn ich schneller fahren will also auf 300 Meter Abstand.

Ist doch kein Problem, bin doch nicht auf der Flucht.
Bei meiner 36er.....wären es ca. 2-3 Knoten...beim Schlaucherl...wäre es geschätzt 1-2 Knoten....und das überall wo man keine 300 m Abstand hat, das wird mühsam........6-7 Knoten gehen ja eh....da endet ja sowieso meine Verdrängerfahrt........das Gesetz ist trotzdem praxisfremd von Bürokraten erlassen....

PS....welches Schifferl hast du den.....7 Knoten mit mit 600 Umdrehungen (Standgas).....ist doch eher die Ausnahme
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  #308  
Alt 08.09.2013, 19:00
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Zitat:
Zitat von Justforfun Beitrag anzeigen
Bei meiner 36er.....wären es ca. 2-3 Knoten...beim Schlaucherl...wäre es geschätzt 1-2 Knoten....und das überall wo man keine 300 m Abstand hat, das wird mühsam........6-7 Knoten gehen ja eh....da endet ja sowieso meine Verdrängerfahrt........das Gesetz ist trotzdem praxisfremd von Bürokraten erlassen....

PS....welches Schifferl hast du den.....7 Knoten mit mit 600 Umdrehungen (Standgas).....ist doch eher die Ausnahme
Sorry hatte Denkfehler. Ich meinte bei 1000 Touren. Da mach ich absolut keine Welle. Im Standgas sind's nur ca. 3-4 Knoten.

Bei 1600 Umdrehungen sind's 1 -2 Knoten mehr aber Riesenwelle.

Ich glaube darauf kommt's den Bürokraten auch an. Wenn die ne große Heckwelle sehen stoppen Sie dich wegen zu schnell.

Ich hatte die ganzen Jahre auch nö nie Probleme deswegen.
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  #309  
Alt 08.09.2013, 19:09
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laut Gesetz heißt es geringstmögliche Geschwindigkeit....und das ist leider Schwachsinn...denn das heißt für die meisten Boote... 1-3 Knoten.....natürlich wird's in der Praxis nicht so gehändelt werden können...aber es ist ein unzumutbarer Zustand...und es liegt eigentlich alles in der Laune des Polizisten......das kann's ja nicht sein........abgesehen vom Quatsch, das man vor jedem weniger als 300 Meter entfernten Steinhaufen auf Standgas gehen müsste....
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  #310  
Alt 09.09.2013, 09:25
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Zitat:
Zitat von Justforfun Beitrag anzeigen
laut Gesetz heißt es geringstmögliche Geschwindigkeit...
Also im Original (siehe auch Glumpos Link) lese ich das eigentlich anders.
(Ich halte daher die Übersetzung der HR Zentrale für Tourismus für ein wenig missglückt).

1. Die Regelung an sich (Grundsätzlicher Abstand zur Küste beim Fahren 300m, Jachten (12m+) 150m, Motorboote 50m. Gleiten näher 300m verboten) ist ja nicht neu, wie ja aus der "Informationen für Nautiker" schon 2009 ersichtlich. Dort steht auch schon der Satz mit der "geringstmöglichen Geschwindigkeit".

2. Im Original steht das IMHO ein wenig anders: sie fahren dort mit der geringsmöglichen Geschwindigkeit, wo "eigentlich" das Fahren verboten ist, zB um von der Anlegestelle in jenen Bereich zu kommen, wo sie fahren dürfen (Schiffe 300m, Jachten 150m, Boote 50m).

3. Im Verordnungstext (und auch in der "Info-Schrift") steht (leider etwas verklausuliert. Könnte man einfacher formulieren, denke ich):
(Ich nehme mal nur Fahrzeuge unter 12m):

- Das Fahren näher als 50m zur Küste ist verboten. Ausnahme: Anlegen.
- Um von der Küste bis in jenen Bereich zu kommen, wo Fahren erlaubt ist (also 50 m vom Ufer weg), muss man mit der geringstmöglichen Geschwindigkeit (die sicheres Manövrieren gewährleistet) fahren.
- Das Gleiten näher als 300m zur Küste ist verboten.

In den "Informationen für Nautiker, Seite 10, steht das so:

Gleitboote ... erreichen die Gebiete, in denen ihnen das Fahren nicht verboten ist, mit der geringstmöglichen Geschwindigkeit.

Und das macht mE auch Sinn: durch die Uferzone mit "Schritt-Tempo".
__________________
Gruss Andreas

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Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem.
(Karl Valentin)
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Alt 09.09.2013, 14:02
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Hallo!

Samstag wurde auch bei Baska auf der Insel Krk und Meeresenge Prvic kontrolliert und Sohn von meinen Freund wurden 666 Kuna abgenommen.

LG
Erich
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  #312  
Alt 09.09.2013, 14:08
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Zitat:
Zitat von Brami Beitrag anzeigen
Hallo!

Samstag wurde auch bei Baska auf der Insel Krk und Meeresenge Prvic kontrolliert und Sohn von meinen Freund wurden 666 Kuna abgenommen.

LG
Erich
Hallo Erich,

den Sachverhalt hast Du ja super genau geschildert ... !!!


Hierfür vielen, vielen Dank
Jaki
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  #313  
Alt 09.09.2013, 14:15
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Hallo!

Er war zu schnell und zu nahe unterwegs also die 300 Meter zur Küste nicht eingehalten, denn bei Gleitfahrt da durch mußt genau in der Mitte fahren !
Zuerst wwar von 1000 Kuna die Rede und Betrag überweisen aber nach Belehrung der Polizei sind es dann 666 Kuna gewesen.
Ich und sein Vater waren nicht dabei, wir waren in Sv. Marina tauchen und habe das Telefonat mit seinen Sohn mitgehört.
LG
Erich
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  #314  
Alt 09.09.2013, 14:22
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Zitat:
Zitat von Brami Beitrag anzeigen
Hallo!

Er war zu schnell und zu nahe unterwegs also die 300 Meter zur Küste nicht eingehalten, denn bei Gleitfahrt da durch mußt genau in der Mitte fahren !
Zuerst wwar von 1000 Kuna die Rede und Betrag überweisen aber nach Belehrung der Polizei sind es dann 666 Kuna gewesen.
Ich und sein Vater waren nicht dabei, wir waren in Sv. Marina tauchen und habe das Telefonat mit seinen Sohn mitgehört.
LG
Erich
Hallo Erich,

und wo liegt hier das Problem ???
" Er war zu schnell + hat die 300 Meter zur Küste nicht eingehalten " !!!

Viele Grüße Jaki
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  #315  
Alt 09.09.2013, 14:51
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Zitat:
Zitat von Brami Beitrag anzeigen
Hallo!

Er war zu schnell und zu nahe unterwegs also die 300 Meter zur Küste nicht eingehalten, denn bei Gleitfahrt da durch mußt genau in der Mitte fahren !
Zuerst wwar von 1000 Kuna die Rede und Betrag überweisen aber nach Belehrung der Polizei sind es dann 666 Kuna gewesen.
Ich und sein Vater waren nicht dabei, wir waren in Sv. Marina tauchen und habe das Telefonat mit seinen Sohn mitgehört.
LG
Erich

Bei Barzahlung sind alle Strafen in Kroatien billiger, egal ob Auto oder Boot
Beim Auto gibts auf das Falschparken, Sicherheitsgurt, und zu schnelles Fahren 50% Rabatt bei Sofortzahlung.
Wer innerhalb der gesetzlichen Frist zahlt kann auch nur 2/3el der Strafe bezahlen.

Das gilt allerdings nur für leichte Strafen bis 2000 Kuna für private Personen, Selbstständige bis 5000 Kuna, und öffentliche Rechtspersonen 15000 Kuna.
Wer diese Grenze nicht überschreitet kann mit dem Rabatt arbeiten.

Geändert von glumpo (09.09.2013 um 15:07 Uhr)
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  #316  
Alt 09.09.2013, 16:30
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Zitat:
Zitat von glumpo Beitrag anzeigen
Bei Barzahlung sind alle Strafen in Kroatien billiger, egal ob Auto oder Boot
Beim Auto gibts auf das Falschparken, Sicherheitsgurt, und zu schnelles Fahren 50% Rabatt bei Sofortzahlung.
Wer innerhalb der gesetzlichen Frist zahlt kann auch nur 2/3el der Strafe bezahlen.

Das gilt allerdings nur für leichte Strafen bis 2000 Kuna für private Personen, Selbstständige bis 5000 Kuna, und öffentliche Rechtspersonen 15000 Kuna.
Wer diese Grenze nicht überschreitet kann mit dem Rabatt arbeiten.
das würd ich mir für Deutschland auch wünschen.....
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Gruß - Georg
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  #317  
Alt 09.09.2013, 16:42
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Zitat:
Zitat von gbeck Beitrag anzeigen
das würd ich mir für Deutschland auch wünschen.....
In Deutschland ist es sogar genauso einfach






















Man muss sich nur von ein paar cm² Blech sagen lassen was man darf
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  #318  
Alt 09.09.2013, 17:08
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Zitat:
Zitat von Jaki Beitrag anzeigen
Hallo Erich,

und wo liegt hier das Problem ???
" Er war zu schnell + hat die 300 Meter zur Küste nicht eingehalten " !!!

Viele Grüße Jaki


Selber schuld , diese Regel hatten wir hier schon 1000 mal besprochen

Das Meer ist soooooooooooo groß , warum muß man so nah am Land gleiten ???
Ihr seit im Urlaub und nicht auf der Flucht
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  #319  
Alt 09.09.2013, 17:39
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ich will damit sagen das mann sich jetzt überall an die Gesetze halten soll
LG
Erich
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  #320  
Alt 09.09.2013, 20:05
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Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
Also im Original (siehe auch Glumpos Link) lese ich das eigentlich anders.
(Ich halte daher die Übersetzung der HR Zentrale für Tourismus für ein wenig missglückt).

1. Die Regelung an sich (Grundsätzlicher Abstand zur Küste beim Fahren 300m, Jachten (12m+) 150m, Motorboote 50m. Gleiten näher 300m verboten) ist ja nicht neu, wie ja aus der "Informationen für Nautiker" schon 2009 ersichtlich. Dort steht auch schon der Satz mit der "geringstmöglichen Geschwindigkeit".

2. Im Original steht das IMHO ein wenig anders: sie fahren dort mit der geringsmöglichen Geschwindigkeit, wo "eigentlich" das Fahren verboten ist, zB um von der Anlegestelle in jenen Bereich zu kommen, wo sie fahren dürfen (Schiffe 300m, Jachten 150m, Boote 50m).

3. Im Verordnungstext (und auch in der "Info-Schrift") steht (leider etwas verklausuliert. Könnte man einfacher formulieren, denke ich):
(Ich nehme mal nur Fahrzeuge unter 12m):

- Das Fahren näher als 50m zur Küste ist verboten. Ausnahme: Anlegen.
- Um von der Küste bis in jenen Bereich zu kommen, wo Fahren erlaubt ist (also 50 m vom Ufer weg), muss man mit der geringstmöglichen Geschwindigkeit (die sicheres Manövrieren gewährleistet) fahren.
- Das Gleiten näher als 300m zur Küste ist verboten.

In den "Informationen für Nautiker, Seite 10, steht das so:

Gleitboote ... erreichen die Gebiete, in denen ihnen das Fahren nicht verboten ist, mit der geringstmöglichen Geschwindigkeit.

Und das macht mE auch Sinn: durch die Uferzone mit "Schritt-Tempo".
Naja bei den Informationen für Nautiker steht's eindeutig anders drinnen...was stimmt jetzt???

In den Gewässern vor Stränden haben Yachten und Boote einen Mindestabstand von 50 m bis zur Begrenzung eines abgegrenzten Badestrandes bzw. 150 m bis zur Küste eines Naturstrandes einzuhalten. Gleitboote und Boote mit Düsenantrieb (Scooter, Jet-Ski, Luftkissenboote usw.) dürfen nur in einer Entfernung von mehr als 300 m zur Küste fahren und zwar in Gebieten, wo dies nicht verboten ist. Gleitboote und Boote mit Düsenantrieb erreichen die Gebiete, in denen ihnen das Fahren nicht verboten ist, mit der geringstmöglichen Geschwindigkeit.

Sinngemäß ....Gleitboote dürfen nur im Abstand von 300m in Gleitfahrt legal fahren und müssen mit Standgas bis zum erlaubten Bereich fahren....

Liebe Grüsse Bernhard

http://www.nautik-verlag.de/magazin2...ionen-kroatien
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  #321  
Alt 10.09.2013, 05:55
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Zitat:
Zitat von Brami Beitrag anzeigen
ich will damit sagen das mann sich jetzt überall an die Gesetze halten soll
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  #322  
Alt 10.09.2013, 07:00
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Zitat:
Zitat von Justforfun Beitrag anzeigen
Naja bei den Informationen für Nautiker steht's eindeutig anders drinnen...was stimmt jetzt???
Bernhard, bei den Informationen für Nautiker stehts eindeutig genau so drinnen.

Zitate von Seite 10:
1. Motorboote und Segelschiffe haben mindestens 50 m Abstand zur Küste zu halten. (= allgemeines Fahrverbot <50m)
2. In Ausnahmefällen dürfen Schiffe, Boote und Yachten auch in geringerer Entfernung zur Küste fahren, um in einen Hafen einzulaufen oder vor Anker zu gehen oder an der Küste anzulegen. (= außer zum Anlegen usw.)
3. Gleitboote und Boote mit Düsenantrieb (Scooter, Jet-Ski, Luftkissenboote usw.) erreichen die Gebiete, in denen ihnen das Fahren nicht verboten ist, mit der geringstmöglichen Geschwindigkeit. (= wie komme ich vom und zum Anlegeplatz?)


Das heißt doch:
Grundsätzlich ist näher als 50m verboten, außer zum Anlegen.
Wie komme ich nun aber vom Anlege-/Ankerplatz (also in Ufernähe), wo ich ja nicht fahren darf, dennoch in jenen Bereich, wo ich dann doch fahren darf (also mindestens 50m weg vom Ufer)?

Ich fahre diese Strecke mit geringstmöglicher Geschwindigkeit.

Vielleicht ein wenig umständlich ausgedrückt, aber wenn man sich die Mühe macht den Absatz ganz zu lesen, dann wird es doch eindeutig, oder?
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Alt 10.09.2013, 18:17
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Anscheinend gibt's zwei Versionen.....ich hab's nochmals von den Informationen für Nautiker rauskopiert...ohne Veränderung...



In den Gewässern vor Stränden haben Yachten und Boote einen Mindestabstand von 50 m bis zur Begrenzung eines abgegrenzten Badestrandes bzw. 150 m bis zur Küste eines Naturstrandes einzuhalten. Gleitboote und Boote mit Düsenantrieb (Scooter, Jet-Ski, Luftkissenboote usw.) dürfen nur in einer Entfernung von mehr als 300 m zur Küste fahren und zwar in Gebieten, wo dies nicht verboten ist. Gleitboote und Boote mit Düsenantrieb erreichen die Gebiete, in denen ihnen das Fahren nicht verboten ist, mit der geringstmöglichen Geschwindigkeit.


jetzt hab ich's dreimal gelesen....für mich heißt dieser Text eindeutig.....Standgas bis zu den 300 m...ob's einen Sinn ergibt oder nicht....wir müssten einen Polizisten fragen wie die das sehen....es könnte sich auch um einen Übersetzungsfehler handeln.....liebe Grüsse Bernhard
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  #324  
Alt 10.09.2013, 20:33
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Bernhard,
ich denke, das ist eindeutig:
Zitat:
Gleitboote und Boote mit Düsenantrieb erreichen die Gebiete, in denen ihnen das Fahren nicht verboten ist, mit der geringstmöglichen Geschwindigkeit.
"Nicht verboten" ist das Fahren bereits in 50m Entfernung vom Ufer.
Zwischen 50 und 300m ist das Fahren ganz normal erlaubt, bloß das Gleiten nicht.

Ich habe einen Verdränger, für mich stellt sich die Frage des Gleitens also nicht. Aber auch für mich gilt: Näher als 50m Fahrverbot. Wenn ich diese 50-Meter-Zone befahre (zum An- und Ablegen), dann hat das mit der geringstmöglichen Geschwindigkeit zu erfolgen.

(Für Jachten >12m reicht diese Zone bis 150m, für Schiffe reicht diese Zone tatsächlich bis 300m, für Boote unter 12m und JetSkis eben nur 50m).

Lies noch dreimal, dann hast du's auch ...
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Alt 11.09.2013, 11:35
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