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Radfahrer kürzt an Kreuzung über Gehweg ab und zieht einfach vor dem vorfahrtberechtigten Verkehr wieder raus was fast zum Auffahrunfall führte (1 Pkw mußte notbremsen). Einige hundert Meter weiter drängte sich der Vogel dann am abbiegenden (Blinker lief) Wagen vorbei und blieb prompt hängen. Da war dann mein Maß voll und ich kaufte mir den Typen.
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Grüße Karl-Heinz ---------------- "Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände: Ein-Aus-Kaputt". (Wau Holland)
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#352
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wenn es eine Normale rechrts vor links Kreuzung ist gilt dies auch für den Radweg. wenn ein Abgesenkter bordstein an der Strasse ist ist diese ja eh nicht vorfahrtsberechtigt.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#353
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Alle machen Fehler. Meine Überzeugung. Wenn nichts passiert ist, das Ärgern sofort wieder aufgeben! Man muss immer mit der Dummheit der Anderen rechnen, deshalb fahre ich jetzt auch schon 56 Jahre ohne selbstverschuldeten Unfall, habe aber auch schon Erfahrungen bei zwei vom jeweils Anderem verursachten Unfall machen können, zum Glück nur Blechschäden.
Wenn der Radweg parallel zur Hauptstraße verläuft, hat der Radfahrer die Vorfahrt. Bei uns in Eisenach gibt es eine solche Stelle. Da ist aber der Radweg wegen des Eckhauses nicht einsehbar, also: anhalten! Es geht gar nicht anders, Fahrräder können sehr schnell sein. Und wenn hinter mir der Autofahrer deswegen hupt, verzeihe ich ihm auf der Stelle seine Dummheit. Eine Bemerkung noch, ich trage keine Mütze und auch keinen Hut, fahre sehr zügig, dort wo es möglich ist auch mal 240 km/h. Grüße aus der Wartburgstadt, Erhard |
#354
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Unser Clubgelände liegt an einer "Radautobahn", einem Radfernweg, der auch sehr stark von Wanderern sowie Kinderwagengespannen aus dem Ort benutzt wird - also bei gutem Wetter ist da manchmal rush-hour. Die Zufahrt zum Clubgelände kreuzt diesen Radweg, der zudem auf rund 200m auch für Kfz der Clubmitglieder freigegeben ist. Platz ist reichlich. Allerdings fahren hier auch unberechtigterweise einige Angler rum. Probleme machen nur die Radfahrer im Papageiengewand sowie rechthaberische Damen und Herren im vorgerückten Alter mit sündteurer Freizeitausrüstung. Ohne diese beiden Spezies wäre dasd leben so angenehm.....
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Gruß Ewald |
#355
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Dann gilt meines wissen Rechts vor links wie wenn sich zwei Feldwege kreuzen würden. ich war auch mal an so einem Club gelegen. Der zufahrtsweg (im Prinzip nicht breiter als der Radweg selbst) musste einen Damm hoch auf dem der Radweg war. bei uns war ein Schild "Vorsicht Radweg Kreuzt angebracht" aber keine Vorfahrtszeichen. Ein Polizist erklärte mir damals, das Rechts vor links gelten würde.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#356
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"Probleme machen nur die Radfahrer im Papageiengewand sowie rechthaberische Damen und Herren im vorgerückten Alter mit sündteurer Freizeitausrüstung. Ohne diese beiden Spezies wäre dasd leben so angenehm....."
Sicher treiben sich da auch die wahren Feinstaubverursacher herum? Die mit den beiden Stöcken, die sie am Boden schleifen lassen, lach.
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#357
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Hajo |
#358
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Fällt der vom Himmel? Den hast Du doch vor 2 Minuten überholt und so schnell vergessen?
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Gruß, Jörg! |
#359
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Könntest du mir den entsprechenden § der StVO nennen? Ich finde ihn grad nicht.
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Gruß Ewald
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#360
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http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_09.php Im Volksmund auch "Radfahrer- oder Schulterblick" genannt. Ohne den besteht man keine Fahrprüfung.
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Gruss Vestus |
#361
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Um dem vorzubeugen, fährt man so weit rechts auf der Fahrbahn, dass dort keiner mehr vorbei kann - so wie es von der StVO (siehe Link im letzten Beitrag) verlangt wird. Das entbindet aber nicht davon, auf eventuelle Radler auf dem Fußweg zu achten!
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#362
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Für Radfahrer: ► Nichtbenutzen des Radwegs: 20–35 statt 15–30 Euro Für Autofahrer: ► auf einer Fahrradstraße/einem Radweg fahren: 15 statt 10 Euro.
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gregor |
#363
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Aha? Oder doch so: http://www.news.de/auto/855210055/re...er-verboten/1/
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... |
#364
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Darf er nicht. Er hat, wie andere auch, genügend Seitenabstand einzuhalten. Und das kann er nicht, wenn sich der PKW rechts eingeordnet hat und knappe 50cm Abstand zum Bordstein hat. Bei Gegenverkehr und einer 5,5m breiten Straße gehts auch nicht anders. Hier läuft der Radfahrer Gefahr, den PKW zu beschädigen - und das darf er nicht. Außerdem ist es nicht nur nicht besonders intelligent, sondern ausgesprochen idiotisch. Denn er legt sich auf die Fresse, nicht der PKW-Fahrer. Man sollte schon alle Regeln kennen, nicht nur die, die einen Vorteil bringen. So ganz nebenbei, Bremsleuchten sagen etwas aus - auch Radfahren dürfen das beachten
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Gruß Ewald |
#365
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Bei Wetter fahre ich mit dem Fixie gerne mal auf Zeit nach Berlin-Mitte und Retour. Vielen Autofahrern gefällt dieser sagen wir mal außergewöhnliche und recht zügige Stil sogar. Angekackt fühlen sich meistens diejenigen, die Null Beeinträchtigung haben. Aber auch für diese Mitmenschen habe ich ein außerordentlich charmantes Lächeln übrig
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Gruß Steffan
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#366
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...und vor dem Verkehrsrichter liegt der PKW-Fahrer auf der Fresse weil er den nachfolgenden Verkehr nicht beachtet hat.
Ich bremse selten für Tiere, dafür öfter für Radfahrer.
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Gruss Vestus |
#367
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«Fahrradfahrer dürfen rechts nur an wartenden Autos vorbeifahren, und dann auch nur zwischen den Fahrzeugen und dem Bordstein», sagte Roland Huhn. Das gilt zum Beispiel vor einer Ampel oder wenn der Verkehr sich in der Stadt staut. Verboten sei laut Straßenverkehrsordnung (StVO) dann aber, in der Mitte zwischen zwei Fahrzeugkolonnen an den Autos vorbeizufahren. Wer etwa vor der Ampel rechts an wartenden Autos vorbeiradelt, darf das, sollte es aber «mit mäßiger Geschwindigkeit von acht bis zwölf km/h und Vorsicht tun», erklärt Huhn. Dabei seien Autofahrer nicht verpflichtet, eine Gasse zum Bordstein frei zu lassen. Vor Ampeln markierte Wartespuren für Radfahrer dürften sie dagegen in der Regel nicht blockieren. Wer als Fahrradfahrer überhaupt in die Verlegenheit komme, ein Auto zu überholen, müsse es links umkurven. «Das dürfen sie allerdings nur bei einer gewissen Geschwindigkeitsdifferenz», so der ADFC-Rechtsexperte. Diese betrage laut Rechtsprechung mindestens zehn Stundenkilometer - für Fahrrad- und Autofahrer. Die gleichen Regeln gelten laut ADFC auch für Pedelecs ohne Anfahrhilfe mit 250-Watt-Motor, der das Rad auf maximal 25 km/h beschleunigt. news.de/dpa
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... |
#368
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Herrlich! War heute nach der Schnee- und Eispause mal wieder auf den Bremer Radwegen unterwegs und Autosklapsen. Die puterroten hilflosen Gesichter haben mir wirklich gefehlt.
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#369
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Wenn es hart auf hart kommt bist du als KFZ-Führer Zweiter bei der Siegerehrung. Neben Recht haben und Recht bekommen liegt noch die vorausschauende Fahrweise und die Vermeidung von Verkehrsunfällen, die durch Beachtung des nachfolgenden Verkehrs des "stärkeren" Verkehrsteilnehmer zu vermeiden gewesen wäre.
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Gruss Vestus
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#370
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Bei Radfahrern ist es wie bei Frauen. Selbst wenn Du im Recht bist oder nix
gemacht hast, musst Du damit rechnen, hinterher der Arsch zu sein. Ich betrachte Radfahrer wie kleine Kinder, rechne mit allem und würde da nicht auf mein Recht pochen. Lieber weiträumig umfahren.
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Viele Grüße, TOM
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#371
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Wenn aber jemand wider jede Vernunft sich in eine Gefahr begibt, dort rechts überholen will, wo es überhaupt nicht geht und die Verkehrssituation nicht beachtet hat auch vor dem Richter seine Probleme. Ich habe den Vogel ja noch rechtzeitig gesehen, aber daß er sich auf die Fresse gelegt hat, ist seiner eigenen Unvernunft geschuldet. Rechts vorbei ging nicht, also mußte er bremsen. Tat er aber nicht und fuhr gegen den Bordstein. In dem Moment stand ich bereits - verkehrsbedingt. Hätte er meine Bremsleuchten beachtet, wäre nichts passiert. Er steigerte sich dann in die Meinung, ich dürfe da überhaupt nicht abbiegen und deshalb müsse er auch meine Lichtzeichen nicht beachten. Ich durfte - mußte aber diverse Menschen erst noch über die Straße lassen - alles Zeugen. Hätte er den vorgeschriebenen Radweg benutzt, der wesentlich besser ausgebaut war wie die Straße, dann hätte er sich einiges erspart. Meinem Wunsch, die Polizei zu holen hat er sich dann durch Flucht mit geschultertem Rad entzogen. Wie auch die Frau, die mich auf dem Bürgersteig mit ihrem Rad angefahren und am Arm verletzt hat. Trotzdem bremse ich für noch so blöde Radfahrer, ich glaube immer noch an einen guten Kern in jedem Menschen. Nur, obs immer langt? So blöd denken wie manche fahren geht halt nicht.
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Gruß Ewald |
#372
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.... Keiner darf rechts innerhalb einer Fahrbahn überholen, solange ein Verkehrsfluß stattfindet. Der Schulterblick des Autofahres gilt dem Fuß-und Radweg. Deine obige Aussage ist falsch. Wer, wieviel Schuld bekommt steht auf einem ganz anderen Blatt. Das Thema lautet ja: Sind viele Radfahrer lebensmüde? Und es wurde dazu ein typisches Sportradfahrerverhalten genannt, welches jeden zum Schluss kommen lassen muss: JA!
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... Geändert von Freibeuter (31.01.2013 um 23:21 Uhr) |
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Ich sage ja, unsere Polizei pennt, schaut absichtlich vorbei: Radfahrer mit Fixie müssen sofort angehalten und das Rad sichergestellt werden. Fixies sind nicht verkehrstauglich und nicht für öffentliche Straßen zugelassen, wer ein Fahrrad ohne Bremsen fährt, der ist genauso zu bestrafen wie jemand, der ein Auto ohne Bremsen fährt. Plus einem Bonus für den Vorsatz. Und es muss ein Fahrverbot auch für Fahrräder ausgesprochen werden, irgendwo wird das (bei Alkoholsündern) schon gemacht, ich glaube, in Münster? Ja, diese menschenverachtende Einstellung zeigen viele Autofahrer. |
#374
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Ich hab zuerst mal bei Wiki nachgeschaut was Fixie ist.
So etwas gibt es? Ist ja krass. Ohne Worte und dann durch Berlin.
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Viele Grüße aus Berlin Dirk
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Grüße Matthias. |
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