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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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Themen-Optionen |
#351
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Ich stelle mir gerade eine Frage, die mir vielleicht jemand beantworten kann:
Darf man eigentlich nach den Buchstaben des Gesetzes als Deutscher ohne Wohnsitz in Kroatien ein Boot unter kroatischer Flagge führen?
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Servus felix |
#352
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Hallo!
Bei Seahelp-News gibt es wieder Neuigkeiten wegen Verzollung unserer Boote. Viele Grüße Erich |
#353
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Grüße Christian |
#354
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Von deutscher Seite her m. E. "nein" - Du darfst nicht ein Schiff unter fremder Flagge fahren (auch kein Auto mit ausländischem Kennzeichen), wenn Du nicht Deinen Lebensmittelpunkt in diesem Land hast. Dann darfst Du aber auch nur max. 182 Tage in D (nachweislich) sein. Ob sich das nach dem EU-Beitritt Kroatiens ändert, weiss ich nicht. Drittländer haben aber bis jetzt keine Probleme gemacht. Denen muss ich auch nicht beweisen, wo ich wohne. Gruß Volker
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Rotwein hat keinen Alkohol! |
#355
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Servus felix |
#356
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Zitat:
was sollte dies den deutschen Staat interessieren, ob man ein Boot ausgeflaggt hat. Es steht ja nicht in Deutschland, wo es ja steuerpflichtig wäre. Wenn es in D unter HR Flagge oder Gibraltar usw. laufen würde, siehts anders aus, da wollen die Jungs und Mädels genau die Zollpapiere usw. sehen und überprüfen, ob der Status zulässig ist.... Kleines beispiel, ein freund von mir ist US-Bürger, er hat ein kleines Sportflugzeug, dieses ist nicht deutsch, sondern US zugelassen. Den deutschen Zoll hat das brennend interessiert, der mußte aber wieder von dannen ziehen, da alle Mwst. und Zollnachweise vorlagen und das Teil versteuert war... Und was soll der deutsche Staat den nun machen ? Ist ja alles in Kroatien... nach kroatischem Recht... wenns dort rechtens ist.... da fehlt die Handhabe. Ich denke auch, die kroatischen zulassungen werden nur für 2-3 Monate sein, mit EU Beitritt wird wieder umgeflaggt... Grüße Christian
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#357
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mfg Martin |
#358
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Du darfst auch als Deutscher ein (Sport-) Boot unter fremder Flagge in D führen. Nur muss dann der Eigner seinen ständigen Wohnsitz ausserhalb D haben.
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Gruss Vestus |
#359
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Zitat:
Warum es den deutschen Staat interessieren sollte, kann ich Dir natürlich auch nicht beantworten, aber Staaten interessieren sich oft für die wunderlichsten Dinge Ich hab die Frage deshalb aufggeworfen, da ich mir gedacht habe, dass ein mitteleuropäischer Staat in seiner Regulierungswut doch sicher auch geregelt hat, wer wann wieoft welche Flagge zu führen hat. Und dieses Thema von dieser Seite noch nicht hinterfragt wurde.
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Servus felix |
#360
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Hallo Christian,wird nichts werden mit nach 3 Monaten wieder umflaggen,Du hast dann eine Kroat.B Iootsnummer und bist in Kroat.gemeldet und in Deutschland od. Öster.mit dem Boot abgemeldet,ausserdem die ganze Administration nocheinmal retour?Ich kann mir nicht vorstellen,daß es von kroat.Gesetzgebung geht. Gruß Gitti
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#361
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Die Kroaten werden in die Verträge zum Einflaggen ( Einfuhr des Bootes ) ein Kleingedrucktes einfügen und zwar deshalb.
Im letztes Jahr haben alle Bootsbesitzer mit kroatischer Flagge einen Bescheid bekommen. siehe: http://www.poslovni-savjetnik.com/propis...lasnici-brodica Absatz III pro Meter Boot = 15 kn ab dem 5. KW = 5 kn/KW |
#362
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Zitat:
Solange das Boot nicht in deutsche Gewässer kommt, kann schon prinzipiell mit deutschen Behörden nix passieren.
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Beste Grüße John
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#363
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Zitat:
Bin allerdings auch schon 15 Jahre unter HR-Flagge und habe das Boot dort ordentlich gekauft, versteuert und notariell eintragen lassen. Volker
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Rotwein hat keinen Alkohol! |
#364
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Zitat:
Müsste es da nicht ein Abkommen der Kontrolle geben bzw. Auch eine Regelung? P.S.: Ich frage deshalb so naiv, da ich es wirklich nicht weiss, sondern mittlerweile nur herausgefunden habe, dass es offenbar ein deutsches Flaggengesetz gibt....
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Servus felix |
#365
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Zitat:
1.) Das FlaggRG sagt gleich im ersten Satz ziemlich unmissverständlich: Die Bundesflagge haben ... Seefahrt bestimmten Schiffe ... zu führen, deren Eigentümer Deutsche sind und ihren Wohnsitz im Geltungsbereich des Grundgesetzes haben. An dieser Stelle wird nicht unterschieden zwischen großen oder kleinen Fahrzeugen, Sportbooten, Schlauchbooten, Trailerbooten oder sonstwas. 2.) Auch im FlaggRG steht allerdings (§ 3), dass das Fahrzeug nur dann unter dt. Flagge im Sinne des Gesetzes fährt, wenn es über ein Schiffszertifikat, einen Flaggenschein oder ein Flaggenzertifikat verfügt. Bis 15m LüA geht nur letzteres. 3.) IBS oder WSA-Ausweis sind kein Flaggenzertifikat, sondern amtlich anerkannte oder amtliche Kennzeichen. Man fährt dann also mit dt. Kennzeichen, führt aber nicht die dt. Flagge im Sinne des FlaggRG, denn dies müsste mittels der genannte Zertifikate nachgewiesen werden. Da weder IBS noch WSA-Kennzeichen für Kleinfahrzeuge im FlaggRG vorkommen und dennoch gültige Kennzeichen darstellen, außerdem auf See in D für Sportboote keine Registerpflicht besteht, kann schwer behauptet werden, dass deutsches Gesetz verbieten würde, dass man sein Boot woanders registriert. Allerdings - und nun wird ein Schuh daraus - verlangen mittlerweile EU-Richtlinien, dass Fahrzeuge dort angemeldet werden, wo der Besitzer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (gilt sowohl für Autos wie für Boote). Genau genommen, dürften daher zB spanische Behörden ohne spanischen Wohnsitz keine Registrierung / kein Kennzeichen vergeben. Deutschland dürfte das auch nicht, hat es aber bis vor kurzem getan (wurde erst 2012 geändert). Ich habe selbst 2 Boote mit "ordentlichen" WSA-Ausweisen, welche ich mit österreichischem Meldenachweis bekommen habe (das geht inzwischen allerdings nicht mehr). Ich würde meinen, wer daher als Wohnsitzdeutscher mit spanischem Bootskennzeichen nach D kommt, hat garnichts zu erwarten. Zoll/Steuer ist ja kein Thema, und verwaltungsrechtlich ist das ein spanisches Problem, und kein deutsches, es sei denn, jemand findet im dt. Recht eine explizite Bestimmung, die das verbietet. Ich habe keine gefunden. (Das Flaggenrecht jedenfalls kann dazu nicht herhalten, sonst wäre bereits der IBS ein Verstoß gegen das FlaggRG, was er offensichtlich aber nicht ist.) In Ö hingegen gibt es seit 2010 genau eine solche Bestimmung in der WVO, die verbietet, dass ich als Wohnsitzösterreicher mit meinen Booten, die in D registriert sind, österreichische Gewässer befahren darf. Zum eigentlichen Thema: Kroatien darf bis Juli diesbezüglich noch machen, was es für gut befindet. Ab 1. Juli wird dann allerdings wieder "rückflaggen" angesagt sein, würde ich ganz stark annehmen.
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu
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#366
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HI, hier die neueste Nachricht von unsrem Handelsdelegierten aus Zagreb:
Im kroatischen Amtsblatt Nr. 3/2013 vom 07.01.2013 (www.nn.hr) wurde die angekündigte Änderung des kroatischen Zolltarifs verlautbart. Die Änderung bezieht sich auf den reduzierten Einfuhrzoll für Yachten und andere Wasserfahrzeuge für Freizeit und Sport, sowie Ruderboote und Kanus, die bereits in Kroatien vorübergehend eingeführt sind bzw. bis zum 30.05.2013 eingeführt werden. Anmerkung: Beachten Sie bitte, dass für die Ausarbeitung der Zolltarifpapiere einige Tage benötigt werden. Die Änderung/Reduzierung des Einfuhrzolls ist zeitlich begrenzt und wird nur vom 07.01. bis 31.05.2013 angewandt werden. Mit der Änderung ist die komplette Zolltarifgruppe 8903 erfasst. Für die Zolltarifposition 890310 (aufblasbare Boote) bzw. deren zwei Untergruppen: 89031010 (mit einer Masse bis 100 kg) und 89031090 (sonstiges) ist ein Einfuhrzoll von 2,7% zu zahlen. Für die Zolltarifpositionen: 890391, 890392, 890399 (Segelschiffe mit oder ohne Hilfsmotor, Motorwasserfahrzeuge (außer solche mit Außenbootmotor), sonstiges) und alle ihre Untergruppen beträgt der vorübergehende Einfuhrzoll 1,7%. Laut Aussage der kroatischen Zollbehörden sind mit diesen Zolltarifpositionen alle üblichen Boote und Yachten für die Eigennutzung erfasst. Ursprungszeugnis: Wir versuchen beim kroatische Hauptzollamt eine Ausnahme zu erlangen, mit dieser eventuell auch ein Seebrief (aus dem das EU-Herstellungsland ersichtlich ist) als EU-Ursprungsnachweis anerkannt werden würde. Sobald wir eine Antwort erhalten, werden wir Sie darüber informieren. Besteuerung nach dem kroatischen EU-Beitritt: Wie bereits mitgeteilt, haben wir bislang nur eine mündliche Zusage der kroatischen Steuerbehörden erhalten, dass in Bezug auf die Besteuerung von „älteren“ Booten und Yachten das slowenische Modell angewandt werden wird. Diesem Modell nach muss für Boote und Yachten – nach dem kroatischen EU-Beitritt - die älter als 8 Jahr sind keine MWSt mehr gezahlt werden. Der Gesetzesvorschlag ist jedoch noch nicht eingebracht worden. Es ist davon auszugehen, dass die Regierung das Gesetz im ersten Quartal 2013 verabschieden könnte. Sobald wir etwas Neues erfahren, werden wir Sie umgehend benachrichtigen. |
#367
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Zitat:
Flaggenzertifikat auch bekommt, wenn man im Ausland wohnt. Man muss lediglich eine beauftragte Person als deutsche Korrepondenzadresse (kein Wohnsitz) angeben: Zitat BSH "Deutsche Antragssteller und Antragsteller aus der EU, die keinen Wohnsitz in Deutschland haben, benötigen eine beauftragte Person mit Sitz im Geltungsbereich des Grundgesetzes."
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Beste Grüße John
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#368
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Zitat:
Kann man, muss man aber nicht. Man kann auch zB einen IBS nehmen. Und der ist definitv kein Flaggenzertifikat (was mit die BNetzAgentur schriftlich bestätigt hat, und mir keine Frequenzzuteilungsurkunde ausgestellt hat. Argument "Ihr Boot hat ein gültiges deutsches Kennzeichen, fährt aber nicht unter deutscher Flagge" ) Außerdem: Wenn man im Ausland wohnt (= "seinen "gewöhnlichen Aufenthalt hat"), dann darf man sein Fahrzeug auch im Ausland anmelden (bei Autos muss man sogar).
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#369
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Nach den übliche Gesetzen der Logik widersprechen sich die Aussagen:
"Man *muss* das Boot in dem Land anmelden, wo man wohnt." und "Ein im Ausland wohnender Deutscher kann sein Boot in Deutschland per Flaggenzertifikat anmelden."
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Beste Grüße John Geändert von JohnB (10.01.2013 um 08:49 Uhr) Grund: "*..*" als Tippfehlerkorrektur ergänzt. |
#370
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Ich gebe auch die Infos von BCM Münster weiter, diese sind auch interessant, da der Piculjan aus Rab in der Kommission sitzt.
Liebe Freunde des Wassersports, wie angekündigt und versprochen, können wir Ihnen heute ganz aktuell nach einer Sitzung des kroatischen Abgeordnetenhauses am 03. Jan. 2013 und nach einem Treffen mit Romano Piculjan in Rijeka mitteilen, dass mit Wirkung 01. Januar 2013 folgende Beschlüsse Bestandskraft erlangt haben. 1. Einfuhrumsatzsteuer 5% Alle Boote und Yachten, die bis zum 31. Mai 2013 in Kroatien vorübergehend eingeführt sind oder noch werden, können in der Zeit vom 01. Januar bis 31. Mai 2013 mit einem Prozentsatz von 5% Einfuhrumsatzsteuer nachversteuert werden. Ob Boote, die älter als 8 Jahre sind, mit Eintritt Kroatiens in die EU unversteuert nach Kroatien eingeführt werden können und nur verzollt werden müssen, ist noch nicht endgültig geklärt. Aufgrund dieses großzügigen Angebots Kroatiens gibt es aber Anzeichen, dass es keine Altersbegrenzungen geben wird. Letztendlich wäre man dann auch mit einer Versteuerung von 5% auf der sicheren Seite. 2. Zoll 1.7 (2.2)% Gleichzeitig müssen in diesem Zusammenhang alle Boote und Yachten mit 1.7% (Schlauchboote 2.2%) verzollt werden, unabhängig von der Größe und aus heutiger Sicht auch unabhängig vom Baujahr. Hiervon ausgenommen sind lediglich solche Boote, für die ein europäisches Ursprungszeugnis (EUR 1 oder Ursprungsdeklaration eines ermächtigten Exporteurs) vorgelegt werden kann, welches aber nicht älter als vier Monate sein darf! Mithin trifft die Verzollungspflicht fast auf alle Boote zu. 3. Bemessungsgrundlage Als Bemessungsgrundlage wird der Zeitwert des Bootes, Yacht zugrunde gelegt. Wenn Sie uns mit der Abwicklung beauftragen, werden wir den Zeitwert für Sie ermitteln und nach Absprache mit Ihnen diesen Wert als Berechnungsgrundlage heranziehen. Nach uns vorliegenden Informationen wird hier seitens der kroatischen Zollbehörden nicht um jeden Cent gefeilscht, vorausgesetzt, dass die Zeitwertermittlung seriös erstellt und den derzeitigen Marktgegebenheiten entspricht. 4. Problematik bei vorübergehend eingeführten Yachten, die nicht im vorgesehenen Zeitraum ausgeführt worden sind. Nach uns vorliegenden Informationen wird es, sofern diese Yachten nachversteuert und verzollt werden, keine Schwierigkeiten geben. Damit sind jetzt alle noch vor Weihnachten offen gebliebenen Fragen beantwortet und der Weg frei, um aktiv werden zu können. Unter Mitwirkung von Romano Piculjan sind wir vorbereitet, um Ihnen das ganze Verzollungsprocdere abnehmen zu können, ohne das ein persönliches Erscheinen von Ihnen erforderlich ist. Da die ganze Abwicklung nicht ohne einen gewissen Bürokratismus ablaufen kann (ist bei uns nicht anders), empfehlen wir, keine Zeit zu verlieren und uns Ihr Vertrauen zu schenken. Das praktische Vorgehen wird dann wie folgt aussehen: 1. Nach Erhalt der erforderlichen Informationen für eine Zeitwertermittlung, unterbreiten wir Ihnen einen Vorschlag, wie wir den Zeitwert Ihres Bootes/Yacht bemessen. 2. Danach erteilen Sie uns den Auftrag für das komplette "Rundum-Sorglospaket". 3. Wir berechnen Ihnen für alle mit der Versteuerung und Verzollung anfallenden Dienstleistungen und Gebühren eine Bearbeitungsgbühr bzw. Kostenpauschale von 1% vom Zeitwert zzgl. MWST. Benötigte Dokumente 1. Für die Beantragung der kroatischen Persönlichen Identifikationsnummer (OIB) beim Finanzamt benötigen wir von Ihnen eine notariell beglaubigte Vollmacht, dass wir bzw. Romano Piculjan diese OIB-Nummer in Ihrem Namen beantragen können. 2. Eine Vollmacht, dass Sie uns bzw. Romano Piculjan mit der kompletten Versteuerung bzw. Verzollung Ihrer Motoryacht beauftragen. 3. Eine Kopie Ihres Reisepasses bzw. vom aktuellen Eigentümer der Yacht. Bei geleasten Booten eine Bestätigung des Leasinggebers, dass das Boot nach Kroatien ausgeführt worden ist. 4. Eigentumsdokumente oder ein Orginalausdruck aus dem Bootsregister. 5. ein Löschungsnachweis aus dem bisherigen Register. 6. Ursprungsnachweis (Konformitätserklärung, Baumusterbeschreibung) Eine noch ausführlichere Aufstellung über die benötigten Dokumente erhalten wir in den nächsten Tagen, aber das wesentlichste ist genannt. Lassen Sie uns keine Zeit verlieren, packen wir´s an
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#371
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Nur mal eine Überlegung: Mwst. und Zoll zahlen - alles schön und gut. Aber wenn ich die bisherigen Beiträge richtig verstanden habe, kostet das Umflaggen ja auch richtig Kohle (in meinem Fall ca. 1400,-- Euro - kanadisches Boot über 7 Meter) und ist mit vielen Mühen verbunden, die noch dazu weitere Spesen verursachen.
Besteht Eurer Meinung nach die Möglichkeit, das Boot in Österreich abzumelden, Mwst. und Zoll in Kroatien zu bezahlen, NICHT UMFLAGGEN und nach dem 1. Juli 2013 wieder in Österreich anzumelden? |
#372
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zu Punkt 2 - Darf jetzt das Boot, die Einfuhr nicht älter als 4 Monate sein oder das Ursprungszeugnis um zollfrei zu bleiben ?
Oder brauche ich nicht das Ursprungszeugnis sondern EUR1 Geht es um die Einfuhr, müßte ein jetzt ausgestelltes UZ ja gehen, da das Boot ja im Zollager liegt bei EUR1 dürfte es schwierig werden - obwohl Boot nicht älter als 4 Monate - alles klar Wolfgang |
#373
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Zitat:
Vom Eintrag ins HR Schiffsregister ist komischerweise in keinem der bei mir ankommenden Angebote mehr die Rede. Es wird nur der Nachweis der Löschung aus dem alten Register gefordert - wobei ja in der Folge dann ein HR-Eintrag logisch wäre - aber was ist schon logisch Evtl. werden diese zusätzlichen Kosten einfach unter den Tisch gekehrt und tauchen hinterher zusätzlich auf Wolfgang |
#374
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Zitat:
da du das EUR1 nur bei der Einfuhr erhältst, und es nachträglich kein EUR1 gibt, zahlst du die 1,7% Zoll.
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#375
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Danke Georg,
hab ich mir schon gedacht, der Ausdruck "Ursprungszeugnis" also "Certificate of Origin" ist etwas unglücklich gewählt -kommt wahrscheinlich aus der Übersetzung falsch rüber. Wolfgang Hast Du auch noch Infos zum Umflaggen |
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