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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #376  
Alt 21.09.2012, 20:53
Verdrängerwilli Verdrängerwilli ist offline
Alm-Öhi
 
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Zitat:
Zitat von Cyrus Beitrag anzeigen
Ich liege gerade in der Trave und habe zwei Anker draußen.

Beide Anker sind "eingedampft" und halten perfekt.
Die Kette hat einen Fanghaken bekommen.
Die Leine vom Heckanker ist stramm.
Wind = 0 Bft. Morgen früh 2 Bft. ablandig
Aber ich liege zum Glück dicht unter Land.


Darf ich jetzt ein Bier trinken?
Ja auf alle Fälle das Anlege oder Ankerbier
Mach ich auch immer nur mit Picon verdünnt ne Elsässische Unsitte
Danach glaub ich unserem Volker das Wissen über Vin Rouge
Nach den schwersten Gewittern lag ich am nächsten Tag, immer noch an der Stelle wo der Anker fiel,musste aber auch noch nie am Ankergeschirr sparen,die Hauptursache der vertriebenen Spezialisten
Unterhaltsamer Thread bitte weitermachen
__________________
Servus Willi
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  #377  
Alt 21.09.2012, 20:53
Benutzerbild von alaska
alaska alaska ist offline
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Zitat:
Zitat von spoege Beitrag anzeigen
0,5 Promille ist eine willkürlich gesetzte strafrechtliche Grenze, genauso könnte man auch 0,8 oder 0,3 nehmen. Denn niemand weiß beim Trinken, wann er wie viel Alkohol im Blut hat.
Diese 0,5‰-Grenze ist nicht willkürlich, sondern hat durchaus einen
medizinischen Hintergrund, wann mit alkoholbedingten Ausfallerscheinungen zu rechnen ist.
Dass dies von der Tagesform und einigen anderen Bedingungen abhängig
ist, sollte jedem der verantwortungsvoll mit Alkohol umgeht bewusst sein.
Bier und Wein in Maßen ist kein Teufelszeug.
Um es klar zu stellen- ich bin weder Alkoholiker o.ä. und wenn ich ans Steuer muss bleibt es beim Glas Wein oder Bier.
Aber vor Anker in sicherer und ruhiger Lage darf es dann auch ein zweites
Glas Merlot sein.

Bei einer 0,0‰-Grenze werden wir immer noch die 2 ‰-Fahrer haben wie
bisher, weil die sich an keine Grenzen halten.
Nur würde bei der 0,0‰ Grenze auch derjenige zum Kriminellen, der sich
eben nur das besagte Glas Rotwein zum Abendessen gönnt.
__________________
Gruß vom Oberrhein.
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  #378  
Alt 21.09.2012, 21:05
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Zitat:
Zitat von spoege Beitrag anzeigen
Denn niemand weiß beim Trinken, wann er wie viel Alkohol im Blut hat.
ich weiss genu wieviel ich trinken muss um auf 0,8‰ zu kommen
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3 Tag einfach gar nichts
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Gruß Volker
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und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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  #379  
Alt 21.09.2012, 21:19
Verdrängerwilli Verdrängerwilli ist offline
Alm-Öhi
 
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Habe gerade gesehen Hamburger und Bier, doch nicht so einfach

http://www.youtube.com/watch?v=sIJ1VMRt_ZA
__________________
Servus Willi
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  #380  
Alt 21.09.2012, 21:31
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Wie war das noch in den 60igern?

1,3 Promille?
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Gruß
Ewald
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  #381  
Alt 21.09.2012, 21:32
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Zitat:
Zitat von rubrei Beitrag anzeigen
Ich finde es bemerkenswert, wie viele Leute es gibt, die meinen, dass sie jede Form und jede Menge an Alkohol vertragen; und fahrtüchtig sind sie dann natürlich auch noch.
Du solltest weniger trinken.
Ich hab so eine Aussage jedenfalls im ganzen Thread nicht gelesen.
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  #382  
Alt 21.09.2012, 21:34
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Das eine Bier:

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Trave, kein Wind, der Heckanker hält:

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Mit sportlichen Grüßen

ᴒɦᴚᴝϩ


Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal
Propeller - Abgasanlagen - Generatoren
Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens.
Siehe auch www.kegel.de
Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen.

Kontaktdaten und Impressum

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  #383  
Alt 21.09.2012, 22:51
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spoege spoege ist offline
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Zitat:
Zitat von alaska Beitrag anzeigen
Aber vor Anker in sicherer und ruhiger Lage darf es dann auch ein zweites
Glas Merlot sein.
Kein Merlot, aber ansonsten denke ich auch so.

Zitat:
Bei einer 0,0‰-Grenze werden wir immer noch die 2 ‰-Fahrer haben wiebisher, weil die sich an keine Grenzen halten.
Nur würde bei der 0,0‰ Grenze auch derjenige zum Kriminellen, der sich
eben nur das besagte Glas Rotwein zum Abendessen gönnt.
Das ist dramatisch formuliert, aber nicht ganz folgerichtig. Denn die 0,5-Promillegrenze verschiebt das Dilemma nur nach oben, auf zwei Glas Merlot später. Die meisten Menschen werden nicht bemerken, wann sie die 0,5 überschreiten und damit, so wie du es ausdrückst, ins kriminelle Lager abrutschen.

Es gibt die einen, die verantwortungsbewusst handeln und wirklich nur ein Glas Wein trinken, um sicher zu gehen. Und es gibt die anderen, die glauben, das erste Glas ist ja schon verdunstet, jetzt darf es auch ein zweites sein, und eine Stunde später, weil so behaglich ist, sich auch ein drittes gönnen. Und eine dritte Fraktion denkt nicht mal drüber nach, weil es schließlich immer gut gegangen ist.

Meine These war ja, dass eine Null-Promillegrenze die wankelmütigen Kandidaten, die Gefahr laufen, zu viel zu trinken, davon abhält, überhaupt zu trinken. Ihr sagt, das funktioniert nicht, die halten sich nicht dran und trinken trotzdem.

Ja, kann sein. Das könnte man nur durch einen großen Praxisversuch überprüfen – den aber hier nur wenige für angebracht halten, weil er auch die Freiheiten der Verantwortungsbewussten einschränkt.

Kann ich nachvollziehen. Insofern gibt es für mich keine neien Aspekte mehr. Die gäbe es erst, wenn tatsächlich eine nennenswerte Zahl von alkoholbedingten Unfällen auf dem Wasser belegt ist. Aber danach sieht es ja zur Zeit auch nicht aus.
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Gruß, Wolf
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  #384  
Alt 21.09.2012, 23:04
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wolf b. wolf b. ist offline
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Zitat:
Zitat von spoege Beitrag anzeigen
Ja, kann sein. Das könnte man nur durch einen großen Praxisversuch überprüfen – den aber hier nur wenige für angebracht halten, weil er auch die Freiheiten der Verantwortungsbewussten einschränkt.
Praxis"versuche" in verschiedensten Ausprägungen gibt es auf der Welt genug.
Dieses Jahr war ich z.B. in Ungarn unterwegs wo auch auf dem Wasser 0,0 gilt.

Im Straßenverkehr wird in Europa zwischen 0 und 0,8 alles "getestet".
http://www.meine-auto.info/verkehr-i...in-europa.html
Weltweit gilt zwischen 0 und No Limit. http://www.presseanzeiger.de/media/bilder/290715-1.php
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  #385  
Alt 22.09.2012, 01:33
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Zitat:
Zitat von spoege Beitrag anzeigen
0,5 Promille ist eine willkürlich gesetzte strafrechtliche Grenze, genauso könnte man auch 0,8 oder 0,3 nehmen.
Die 0,5 sind nicht willkürlich, sondern den KVR angepasst.

http://www.buzer.de/gesetz/5250/a72561.htm
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Gruss Vestus
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  #386  
Alt 22.09.2012, 08:22
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Zitat:
Zitat von Cyrus Beitrag anzeigen
Das eine Bier:

Anhang 392096
Wir nehmen auch nur eine Party-Dose mit.
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Gruß FriLu

Wir leben nur einmal, aber diesmal machen wir alles richtig.


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  #387  
Alt 22.09.2012, 09:33
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vestus vestus ist offline
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[QUOTE=Cyrus;2826304]

Trave, kein Wind, der Heckanker hält:


Moin,

falls das kein ausgewiesener Liegeplatz ist, wäre so Ankerwache vorgeschrieben.

Mit einer Leinenverbindung zu Land wäre die Ankerwache entfallen.
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Gruss Vestus
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  #388  
Alt 22.09.2012, 09:36
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spoege spoege ist offline
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Die 0,5 sind nicht willkürlich, sondern den KVR angepasst.
http://www.buzer.de/gesetz/5250/a72561.htm
Und wie kommen die auf ausgerechnet 0,5 Promille, und nicht 1,0, 0,8, 0,3 oder 0,0 Promille?
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Gruß, Wolf
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  #389  
Alt 22.09.2012, 10:00
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vestus vestus ist offline
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Zitat:
Zitat von spoege Beitrag anzeigen
Und wie kommen die auf ausgerechnet 0,5 Promille, und nicht 1,0, 0,8, 0,3 oder 0,0 Promille?
Keine Ahnung, das sind ja internationale Vereinbarungen. Die Russen wollten bestimmt 2 Promille als Grenze. Nach dreimal würfeln hat man sich dann auf 0,5 geeinigt.
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Gruss Vestus
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  #390  
Alt 22.09.2012, 15:22
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ghaffy ghaffy ist offline
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
.. das sind ja internationale Vereinbarungen. ...
Also ich halte das für unzutreffend und die 0,5 Promille für einen - wie er genannt wurde - "willkürlichen" Wert, der eben - aus politischen oder sonstigen Gründen national festgelegt wurde:
  • In meiner Ausgabe der ColRegs 1972 plus Amendments, Ausgabe 2011, kommt das Wort "Alkohol" nicht vor, geschweige denn Promille-Grenzen.
  • Die Promille-Grenzen sind buten wie binnen national genauso unterschiedlich wie im Straßenverkehr.
  • Nicht mal in der EU gibt es dafür einheitliche Vereinbarungen.

Ich halte diese Grenzen tatsächlich für die jeweils machbaren politischen Kompromisse:
  • Die eine Seite will niedrigere Grenzen.
  • Die andere Seite will zuerst mal mehr Kontrollen, um die die bestehenden Grenzen zu überwachen.
  • Die dritte Seite setzt auf mehr Aufklärung, mehr Eigenverantwortung, weniger Staat undwasweißich.
  • Alle Seiten präsentieren wasserdichte Gutachten von zahllosen renommierten Experten und Institutionen, die den eigenen Standpunkt als den wirksamsten darstellen.

Und raus kommt dabei, was bei solchen Sachen immer rauskommt: Irgendwas halt.

Dass also grade den 0,5 internationale Übereinkommen, unwiderlegbare wissenschaftliche Grundlagen oder gar der gesunde Menschenverstand zugrunde liegen sollte, erschließt sich mir aus der Faktenlage nicht.

Ich denke, solche Regeln sind zwangsläufig Kompromisse, wie Geschwindigkeitsbegrenzungen oder dergleichen auch. Sie deswegen als "willkürlich" zu bezeichnen widerstrebt mir aber, denn das Wort klingt so sehr nach Schikane und ist meist abwertend gemeint.
__________________
Gruss Andreas

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Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem.
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  #391  
Alt 22.09.2012, 16:24
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vestus vestus ist offline
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Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
Also ich halte das für unzutreffend und die 0,5 Promille für einen - wie er genannt wurde - "willkürlichen" Wert, der eben - aus politischen oder sonstigen Gründen national festgelegt wurde:
  • In meiner Ausgabe der ColRegs 1972 plus Amendments, Ausgabe 2011, kommt das Wort "Alkohol" nicht vor, geschweige denn Promille-Grenzen.
  • Die Promille-Grenzen sind buten wie binnen national genauso unterschiedlich wie im Straßenverkehr.
  • Nicht mal in der EU gibt es dafür einheitliche Vereinbarungen.

Ich halte diese Grenzen tatsächlich für die jeweils machbaren politischen Kompromisse:
  • Die eine Seite will niedrigere Grenzen.
  • Die andere Seite will zuerst mal mehr Kontrollen, um die die bestehenden Grenzen zu überwachen.
  • Die dritte Seite setzt auf mehr Aufklärung, mehr Eigenverantwortung, weniger Staat undwasweißich.
  • Alle Seiten präsentieren wasserdichte Gutachten von zahllosen renommierten Experten und Institutionen, die den eigenen Standpunkt als den wirksamsten darstellen.

Und raus kommt dabei, was bei solchen Sachen immer rauskommt: Irgendwas halt.

Dass also grade den 0,5 internationale Übereinkommen, unwiderlegbare wissenschaftliche Grundlagen oder gar der gesunde Menschenverstand zugrunde liegen sollte, erschließt sich mir aus der Faktenlage nicht.

Ich denke, solche Regeln sind zwangsläufig Kompromisse, wie Geschwindigkeitsbegrenzungen oder dergleichen auch. Sie deswegen als "willkürlich" zu bezeichnen widerstrebt mir aber, denn das Wort klingt so sehr nach Schikane und ist meist abwertend gemeint.
Verstehe ich jetzt nicht? Wer hat von "willkürlich" gesprochen /geschrieben?

Fakt ist dass in den KVR irgendwann mal 0,5 festgesetzt wurden und diese Grenze von D übernommen wurde.

Wie die Grenze in den KVR seinerzeit zustande gekommen ist wissen wir nicht.

Normalerweise treffen sich die Damen und Herren aller Länder, debattieren drei Tage lang, schlagen sich die Bäuche voll, und beschliessen beim gemeinsamen Pinkeln (mein Flieger geht gleich) das Ergebnis.
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Gruss Vestus
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  #392  
Alt 22.09.2012, 16:50
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Fakt ist dass in den KVR irgendwann mal 0,5 festgesetzt wurden und diese Grenze von D übernommen wurde.
Die KVR gilt aber Binnen nicht.
Fakt ist auch, dass die 0,5 vom Straßenverkehr übernommen wurden.
Vorher war auf Straße und Wasser 0,8 und dann bei beidem 0,5.
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  #393  
Alt 22.09.2012, 17:01
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Wäre auch blöde wenn man mit überschreiten der Gewässergrenze von fahrtüchtig auf einmal fahruntüchtig wäre. In meinen Augen ergibt die Regelung einen Sinn.
__________________
Gruss Vestus
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  #394  
Alt 22.09.2012, 17:25
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Verstehe ich jetzt nicht?...
Man muss nicht alles verstehen.

Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
...Wer hat von "willkürlich" gesprochen /geschrieben?
...
spoege


Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
...
Fakt ist dass in den KVR irgendwann mal 0,5 festgesetzt wurden und diese Grenze von D übernommen wurde.
...
Nein, das ist nicht korrekt.

In den KVR / ColReg 1972, die von den Mitgliedsstaaten der IMO beschlossen wurden, kommen keine Promille-Grenzen oder dergleichen vor. Daher kann diese Grenze nicht von D übernommen worden sein.

Die KVR / ColReg 1972 sind als Anhang I in der SeeStrOV verfügbar und nachzulesen.

Dass D 0,5 zusätzlich zu den ColReg eingeführt hat, ist sein gutes Recht. Andere Staaten haben das zT anders gehandhabt.

Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Wäre auch blöde wenn man mit überschreiten der Gewässergrenze von fahrtüchtig auf einmal fahruntüchtig wäre. In meinen Augen ergibt die Regelung einen Sinn.
Naja, in der Praxis ist es aber gelegentlich genau so:
Wer von Österreich in die Slowakei fährt, wird mit zB 0,3 Promille plötzlich fahruntüchtig.
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Gruss Andreas

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  #395  
Alt 22.09.2012, 18:06
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Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen

In den KVR / ColReg 1972, die von den Mitgliedsstaaten der IMO beschlossen wurden, kommen keine Promille-Grenzen oder dergleichen vor. Daher kann diese Grenze nicht von D übernommen worden sein.
Also stimmt das nicht: KVR, §3, Abs.4?:

(4) Wer 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt, darf ein Fahrzeug nicht führen oder als Mitglied der Schiffsbesatzung eine andere Tätigkeit des Brücken-, Decks- oder Maschinendienstes nicht ausüben.

http://www.buzer.de/gesetz/5250/a72561.htm

Lass es eine Fata Morgana sein
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  #396  
Alt 22.09.2012, 18:22
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Wie lange ist eigentlich des Kaisers Bart
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Servus Willi
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Alt 22.09.2012, 19:09
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Zitat:
Zitat von Verdrängerwilli Beitrag anzeigen

Wie lange ist eigentlich des Kaisers Bart

Naja, deiner (Bart) ist jedenfalls länger als meiner.
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  #398  
Alt 22.09.2012, 19:13
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Zitat:
Zitat von rubrei Beitrag anzeigen
Eine wirklich interessante Diskussion. Ich finde es bemerkenswert, wie viele Leute es gibt, die meinen, dass sie jede Form und jede Menge an Alkohol vertragen; und fahrtüchtig sind sie dann natürlich auch noch. Und schließlich säuft der Stegnachbar noch mehr und dem ist auch nie was passiert.

Und dann passieren halt doch immer wieder schwere Unfälle. Egal, wie da die Statistik auf dem Wasser oder auf der Straße ist.....wenn es passiert, kommen immer wieder Menschen zu Schaden.

Ich möchte die Meinung jedes einzelnen in diesem Thread hören, wenn ein alkoholisierter Skipper ihm Schaden zufügt; und wenn es nur Sachschaden ist.
Ob dann weiterhin soviel Verständnis besteht......?

Egal, welche Gesetzte es gibt oder geben wird.....es gibt immer welche, die sie einhalten und diejenigen, die sie brechen. Somit wird es eh keine wirkliche Lösung geben.

Viele Grüße,

Dirk

deine these mit den schweren unfællen,welche naqchweislich ihren ausgangspunkt am alkohol trinken haben møchtest du wie belegen?? stell doch nur mal 10 links rein von solchen schweren unfællen die nachweislich aufgrund von alkohol konsum geschehen sind,achso wir reden hier von schiffen und wasser. also attake.....
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  #399  
Alt 22.09.2012, 19:23
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Also stimmt das nicht: KVR, §3, Abs.4?:

...
Klar stimmt das.
Aber die Fata Margana gehört dir. Dein Zitat stammt nicht aus den KVR, sondern aus der SeeStrOV.
Vielleicht wollte der Gesetzgeber sparen und hat bei der Inkraftsetzung der KVR gleich noch ein paar Sachen mitgeregelt, die aber nicht in den KVR vorkommen.
Dein Zitat stammt nicht aus den KVR sondern aus der Verordnung zu den KVR. Diese VO ist ein deutsches Machwerk, kein internationales.
Die KVR sind ein wenig umfangreicher als die SeeStrOV.

Die KVR sind Anhang I der "Verordnung zu den KVR."

International gibt es keine Abkommen über Promille und dergl.
In den KVR kommt nota bene die Fahrtüchtigkeit des Skippers etc. überhaupt nicht vor: Kein Alkohol, keine Drogen, keine Ordnungswidrigkeiten etc.
Ja, es kommen noch nicht mal irgendwelche Personen vor, sondern es ist - totum pro parte - durchgängig von Fahrzeugen (vessel) die Rede.

Aber lass nur.
Ich wollte lediglich darauf hinweisen, dass Promille-Grenzen etwas nationales sind, über welche gerade keine internationalen, nicht mal europäische Gremien verhandeln oder entscheiden.
Ich trinke jetzt ein Kaiser Pils auf des Kaisers Bart.
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Alt 23.09.2012, 00:21
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Dann bleibt die Frage ungeklärt, wieso ausgerechnet 0,5 Promille bei uns die Grenze zur Fahruntüchtigkeit bilden, und nicht 1,0, 0,8, 0,3 oder 0,0 Promille.
Scheint ein Kompromisswert zu sein zwischen der Erkenntnis, dass Alkohol grundsätzlich die Fahrtüchtigkeit einschränkt, und der Erkenntnis, dass man niedrigere Grenzen als 0,5 bei uns nicht durchsetzen kann. (In anderen Staaten dagegen schon.)

So ähnlich ist das auch bei anderen Grenzwerten, etwa zur radioaktiven Strahlenbelastung oder Ackerchemie: Eigentlich ist jede Dosis schädlich, aber den bestmöglichen Schutz für die Bürger/innen will man den Verursachern finanziell nicht zumuten.

Diese Grenzwerte haben keine fachliche Begründung, sie sind politisch ausgehandelt.
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Gruß, Wolf
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