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Moin Erik,
für ne Bekannte bestelle ich das Set black & white sowie 1 x magic stardust und 1 x Pina Colada, beide Liquids in ZERO, bitte. Danke! Grüßle Lothar PS: ich war über 40 Jahre Raucher... bayliner hat's auf einen guten Punkt gebracht: ein Weltwunder
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Hallo Erik,
Bestellung!!! meine Schwiegermama will auch 1 x Set Ego-T , beide rot Liquids: 1 x Vanilla regular, 1x Magic Stardust regular Was ist mit meiner letzten Liqidbestellung ? ist immer noch nicht da sitze bald auf dem Trockenen! Kannst Du das evtl. heute noch rausschicken, so das es bis Weihnachten da ist? Grüße, Garfield (Willi) |
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Hi Erik,
auf deiner Rechnung machst Du Werbung für die eLeo-T. Kannst die uns mal zeigen? Dein Geld geht morgen raus!
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Gruß D!RK .....hier könnte was Vernünftiges stehen, z.b. ein BIER |
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Mahlzeit!
Im Anhang eine etwas weitere Liquid-Liste. Ab sofort bitte nur noch die hierauf genannten bestellen, wir sind tatsächlich völlig überfahren worden und leidlich leer. Gleiches gilt für die eGo-T in weiss, leider vergriffen, Nachschub Ende dieses Jahr. Bedeutet: Kein Nikolaus und kein Black'n white, anstelle dessen gerne Red'n Steel und Black'n Steel. Wir warten hier nur noch auf die aktuelle Lieferung aus China (eCigs) und den neuen Schwung Liquids, dann geht der Webshop online und ab da ist dann das Vorab-Angebot nicht mehr gültig. Alle, deren eMailadresse ich habe, würde ich als Kunde einpflegen und mit Forenrabatt hinterlegen - ausser es spräche etwas datenschützerisches oder dergleichen dagegen. Weiss da jemand etwas? Und noch ein dringender Hinweis: Das Liquid enthält Propylenglykol. Das ist bereits mehrfach erwähnt worden, trotzdem nochmal. Und sicherheitshalber nochmal: Es enthält Propylenglykol! (Daneben noch Glycerol, Aromen und ggfs. Nikotin) Ich schreibe das deswegen nochmal so deutlich, weil es bei heftiger Allergieneigung möglich sein kann, dass auf das Propylenglykol reagiert wird. Vereinzelt, sehr selten, sind entsprechende Fälle, zwar nicht im Zusammenhang mit eLiquids, aber trotzdem, beobachtet worden. Zudem habe ich persönlich Kontakt zu einem leider sehr allergiegeplagten Menschen, der möglicherweise eine Reaktion auf das im Liquid enthaltene Propylenglykol (das ist da wirklich drin!) gezeigt hat. Nach Absicherung dieser Vermutung werden wir das entsprechend veröffentlichen, mit allergischen Reaktionen ist nicht (!) zu spaßen! Wenn ihr euch also unsicher seid, ob ihr gegen einen Bestandteil allergisch seid, dann prüft das bitte unbedingt VOR Benutzung unserer Liquids. Hier nun die Übersicht: Danke, Erik
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...::: Gruß, Erik :::... - commeo ergo sum! - Es muss nicht immer alles Sinn machen.
Oft reicht es schon wenn es Spaß macht.
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Erik danke für deine Warnung vor dem Propylenglykol
Mein Kind hat eine Fruchtzuckerunverträglichkeit. Ich plane alle Obstbäume abzuschaffen. Der Bekannte eines Schwagers meiner Cousine hat eine Lactoseallergie. Ich plane alle Kühe zu töten weil sie gefährlich sind. |
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Zitat:
Auf einer internet-Seite habe ich diese nun gefunden... dort steht: Zitat:
zur gesetzlichen Gewährleistung verpflichtet, d.h. wenigstens die ersten 6 Monate bis zur Beweislastumkehr müsste man doch auch die defekten Verdampfer / undichten Tanks ersetzt bekommen, sofern diese nicht durch Fehlbedienung geschrottet wurden, oder? Bei e-Zigaretten scheint dies irgendwie von den meisten Händlern "vergessen" zu werden... Das gilt ja selbst für Schuhe, wie ich auch schon mal bei Deichmann erfolgreich vorgebracht habe.
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gregor |
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Wie kommst du da drauf
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Empty your mind, be formless. Shapeless, like water. If you put water into a cup, it becomes the cup. You put water into a bottle and it becomes the bottle. You put it in a teapot, it becomes the teapot. Now, water can flow or it can crash. Be water, my friend. |
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Gregor,
der Erik schickt mir eine ganz neue ,,Weiße´´ eGo zu, sie ist aber auch erst 2 Wochen alt! Meine erste eGo-T kaufte ich im Zigarettenladen in Magdeburg. Bei der Beratung erzählte der Typ was von Reklamation mit Wartezeit und Überprüfung der Ware Die funzt aber immernoch
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Gruß D!RK .....hier könnte was Vernünftiges stehen, z.b. ein BIER |
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Wenn man so durchs i-net streift, fällt einem auf, dass dieser Punkt irgendwie nie erwähnt wird...
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gregor |
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Wahrscheinlich wird es einfach schweigend praktiziert.
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Zitat:
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Dann ist das ganze Gebilde ein Verscheißteil:
Ackus sowieso Der Verdampfer auch Und der Tank ist auch ein Wegwerfdingens. Geile Sache das Grüße
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Marco, Ich bin so wie ich bin, die einen kennen mich und die anderen können mich...
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Zitat:
Ich bin sehr gespannt wie sich die Geräte die ich verwende verhalten werden. Denke schon über ein qualitativ hochwertigeres homedampfgeraet nach... Und für die Strasse und im alltag macht das erstmal das Ego-T. |
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Naja, ganz so arg ist es nicht...
Rein rechtlich betrachtet ist tatsächlich alles Verschleissteil, daher greift auch die gesetzliche Gewährleistungsfrist nicht. Auf eine Glühbirne wird ja auch keine gegeben, der Heizwendel ist technisch betrachtet nichts anderes. Der Verdampfer unterliegt einer Funktionsgarantie - daher ist es natürlich toll, wenn man das Gerät persönlich übergibt, dann kann auch eine vernünftige Einweisung gegeben werden, ein paar Tipps und Tricks direkt an den Mann gebracht werden usw. So einen Verdampfer lasse ich nur einmal blöd fallen, dann ist er im Eimer oder funktioniert nur noch eingeschränkt. Was nun die "Fernabgabe" betrifft, nun, da muss man sich als Händler einfach kulant zeigen, will man Kundenzufriedenheit erreichen. Klar wird hier und da von einem "Fallenlasser" ein eigener Fehler umgetauscht. Na ja - schön ist das nicht, aber das ist ein sehr kleiner Anteil, die meisten Menschen sind nämlich nicht niederträchtig, verstockt und nur auf den eigenen Vorteil aus, wie es uns das Verblödungsfernsehen und die Panikmedien gerne weismachen wollen, die meisten Menschen besitzen ein durchaus als integer zu bezeichnendes Recht/Unrechtempfinden. An denen orientiere ich mich und lasse mich von den paar Regelbestätigungen nicht groß in Wallung bringen. Was die Akkus betrifft geht der Hersteller sogar noch weiter: Obwohl es ein Verschleissteil ist garantiert er (je nach Akku) 150 - 300 Aufladungen. Nachdem kein Counter installiert ist wird das einfach in Tage umgerechnet und so eine Gewährleistung von 6 Monaten gegeben. Weil wir gerade beim Thema Akku sind: Bitte lasst euch nicht vom Ladegerät narren. Das zeigt oft mal nach einer Stunde das grüne Licht, auch wenn der Akku vorher leer war. Lasst ihn wenigstens drei Stunden hängen, dann ist er auch wirklich voll. Thomas, meinst Du nicht auch, dass Deine lactoseintolerante Bekannte recht froh ist über den Hinweis, dass in etwas ihr unbekanntem eben Lactose enthalten ist, auch ganz ohne einen Kuhgenozid zu planen? Ich bin gottseidank ein völlig unallergischer Mensch, kenne aber natürlich den ein- oder anderen Allergiker. Nicht für alles Geld der Welt würde ich da tauschen wollen, und ich sehe nun nicht wirklich warum man nicht im Rahmen seiner Möglichkeiten eben den Betroffenen alle notwendigen Informationen zur Vermeidung einer allergischen Reaktion zukommen lassen sollte?
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Oft reicht es schon wenn es Spaß macht. Geändert von Mork (20.12.2011 um 01:25 Uhr)
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Zitat:
Wer behauptet das denn? Denn: rein rechtlich gibt es aber "Verschleißteile" als Gewährleistungsausschluss im Gesetzestext gar nicht. Verschleiß wird als "gottgegeben" vorausgesetzt. Die Rechtsprechung interessiert sich für die Mängelfreiheit beim Gefahrenübergang und diese Beweislast trägt die ersten 6 Monate halt eben der Händler. Ein Radiergummi für 0,80€ wird kaum Gegenstand einer Gewährleistungsklage, ein Gegenstand für >30€ schon eher. Nur macht der Gesetzgeber das letztlich nicht am Kaufpreis einer Ware fest, es geht lediglich darum, dass die Wenigsten den Aufwand erbringen, eine Mängelrüge für einen "Billigartikel" auf sich zu nehmen, aber Artikel die deutlich über 10€ kosten beinhalten leider die Gefahr für den Händler eben schon eher, dass der Verbraucher von seinen "verbrieften" Rechten Gebrauch macht. Einen defekten Rasierapparat für 32,50€ würde ich auch noch nach 5 Monaten reklamieren... Auch Akkus sollten eine höhere Lebensdauer aufweisen, sonst waren sie entweder nicht mängelfrei oder ungeeignet (unterdimensioniert und damit "mangelhaft in der Konstruktion" beim Gefahrenübergang, wenn der Akku fester Bestandteil einer Konstruktion ist, z.B. Rasierapparat, Mobiltelefon etc.) . Die ersten 6 Monate sollte daher auch ein solches, vom Händler als "Verschleißteil" deklariertes Gerät halten, auch eine Glühbirne, sonst ist es eben nicht ausgereift und man hat eine Menge Gewährleistungsfälle. Sonst fielen alle Geräte die einen Motor mit Bürsten haben (CD-Player bis Rasierapparat), ja auch raus, da es dort ebenfalls einen mechanischen Verschleiß gibt. Abhilfe gegen viele Gewährleistungsfälle ist nur konstruktiv zu leisten, nämlich so, dass er zumindest den Zeitpunkt der Beweislastumkehr "erlebt". Runterfallen lassen ist eine andere Sache, da kann man in der Tat von unsachgemäßem Gebrauch reden. Keine Angst, ich werde (bei dir) nicht reklamieren, aber du solltest dir die rechtliche Lage durchaus einmal vor Augen führen. Dass Käufer auf ihre Rechte oftmals verzichten legt in keiner Weise den Schluss nahe, diese Rechte bestünden nicht. Auch das ein zur Reparatur eines Gerätes benötigtes Ersatzteil ggf. nur einen Cent-Wert darstellt verhindert nicht eine Mängelrüge des kompletten Gerätes. Das Recht auf Nach- besserung / Reparatur hat der Händler ja auch als verbrieftes Recht. Und es handelt sich bei der e-Zigarette in der Tat um ein technisches Gerät und nicht um einen "Verbrauchsartikel", wie z.B. die Liquids, oder ähnliche sich verbrauchende Materialien wie Silikon, Klebstoffe u.ä. die dann oftmals ein Mindesthaltbarkeitsdatum tragen in der diese verbraucht / benutzt werden sollen.
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gregor Geändert von Dicke Lippe (20.12.2011 um 06:54 Uhr) Grund: Ergänzungen
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low?
hi erik,
gibt es zwischen medium (18 ) und zero ( 0) nikotin nicht noch eine stärke. weil 18 ist mir eigentlich viel zu stark. auf meiner lieblingssorte steht low,wieviel tabak ist den da drin? gruß claudia |
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Zitat:
Ich erzähle jedem was drin ist und gebe die Tips zur Handhabung in Schriftform mit. |
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kommt auf den Hersteller an, habe hier welche mit 9 mg/ml und heißen auch Medium
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Gruß Wolle |
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Zitat:
ich mische mir die nikoitinhaltigen Liquids mit Zero Liqus. auf meinen Wert runter. Grüße Marko
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Das neue Liquid-Label:
Liquids kommen (angeblich!) noch diese Woche, es wird ein Geschmacksfestival!
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...::: Gruß, Erik :::... - commeo ergo sum! - Es muss nicht immer alles Sinn machen.
Oft reicht es schon wenn es Spaß macht.
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Tabak = 0
Da ist pharmakologisch sauber produziertes Nikotin zugemischt, wie in den Nikotinpflastern und -kaugummis. Deswegen haben die "Mächtigen" ja jetzt solche Probleme, es gibt ja keine Nikotinsteuer, sondern nur eine Tabaksteuer.
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gregor Geändert von Dicke Lippe (20.12.2011 um 15:17 Uhr)
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#447
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Zitat:
Vor allem die Sorte.....
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gregor
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Rein rechtlich betrachtet ist tatsächlich alles Verschleissteil, daher greift auch die gesetzliche Gewährleistungsfrist nicht.
Auf eine Glühbirne wird ja auch keine gegeben, der Heizwendel ist technisch betrachtet nichts anderes. Der Verdampfer unterliegt einer Funktionsgarantie - daher ist es natürlich toll, wenn man das Gerät persönlich übergibt, dann kann auch eine vernünftige Einweisung gegeben werden, ein paar Tipps und Tricks direkt an den Mann gebracht werden usw. @Mork Deine Ausführungen zur Gewährleistung sind nicht nur falsch sondern auch ganz schon abgebrüht. Die ganze Verkaufsveranstaltung, die unter Missachtung jeglicher Regeln für gewerblichen online Verkauf erfolgt, wird ja offensichtlich hier geduldet. Das eine Spende so etwas möglich macht ist erstaunlich. Nun aber noch einen drauf zu legen und sogar zu behaupten, die Sachen unterlägen keiner Gewährleistung ist frech. Mangels Widerrufsbelehrung ist die Frist zum Widerruf sogar deutlich länger als Dir lieb ist. Zudem ist das "Vorab- Angebot" inzwischen auch durch unzählige Anbieter in keiner Weise mehr günstig. Soll jeder bei Dir kaufen, aber bitte immer ehrlich bleiben... |
#449
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Zitat:
Wenn daran etwas falsch ist, dann korrigiere mich bitte. Wenn nicht, dann verstehe ich zitiertes nicht... Zuallererst ist mal zu unterschieden zwischen "Garantie" (~im Zeitraum x wird Funktion und Mängelfreiheit garantiert) und "Gewährleistung" (~zum Zeitpunkt der Übergabe funktioniert das Teil genau so wie es soll). Wir sprechen hier von zweiterem, und das auch noch beim Gebrauchsgüterkauf. Die "Gewährleistungsfrist" von 2 Jahren bedeutet im Prinzip nur, dass innerhalb von 2 Jahren eben entsprechende Mängel angemeldet bzw. bekanntgegeben werden müssen, da man sonst davon ausgeht, dass es nicht stimmt - auch nur eine Vermutung, aber irgendeine Grenze muss es ja geben. Die berühmten 6 Monate sind der Zeitpunkt nach Kauf, an welchem die sog. "Beweislastumkehr" stattfindet. Das bedeutet, dass NACH diesen 6 Monaten der Käufer beweisen muss (!), dass der Mangel schon bei Übergabe vorhanden war. Davor wird vermutet (!), dass der Mangel bereits vorhanden war. Hier der entsprechende Paragraph: § 476 Beweislastumkehr Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar. Besonders zu beachten ist hierbei der zweite Teilsatz: "es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art ders Sache oder des Mangels unvereinbar". Und da wird es rund: Die Rechtsprechung seit der Überarbeitung 2002 geht bei allen Geräten oder Teilen, die einem überdurch- schnittlichen Gebrauch oder Verschleiss unterliegen eben davon aus, dass dem nicht so ist. Entsprechende Suchworte gegurgelt, liest Du bis Weihnachten. Aber 2012. Bitte unterstelle mir keine Unehrlichkeit, ich unterstelle Dir ja auch keinen missionarischen Geltungsdrang oder sonstiges Aufklärungs- bedürfnis. Womit Du zweifelsfrei Recht hast sind die ein- oder anderen Versäumnisse meinerseits hinsichtlich Widerrufsbelehrung etc. - allerdings sind das alles solche, die den Kunden (hier: BF-Mirglied) im Vergleich zur sonst üblichen Ausschliesserei ausnahmslos besser stellen als mit, da gibst Du mir doch sicher Recht. Zudem ich wie weiter oben bereits angesprochen tatsächlich der Ansicht bin, gerade hier weitgehend mit Menschen zu tun zu haben, die ein gutes Gespür dafür haben, was sich "gehört" und was nicht. Defektes wird ausgetauscht, einige Fälle hatten wir auch innerhalb des BF - mei, das kommt vor, da soll doch bitte keiner keinem böse sein, man steckt ja schliesslich nicht drin. Daraus Unehrlichkeit stricken zu wollen ist schon ein bisschen - hm, wie eigentlich? Nicht nett jedenfalls. Zu Deinen restlichen "Regeln" - was denn? Ich habe nichts ausgeschlossen, das durchaus bewusst, somit gelten die gesetzlichen und damit SEHR verbraucherfreundlichen Regelungen, ein ordentliches Angebot wurde gemacht, von einigen wahrgenommen, Versand mit ordentlichem Lieferschein und nachfolgender Rechnung, ganz ohne Brimborium wie Vorkasse, CC, Paypal oder sonstwas. Ich bin mir da keiner "Regelverletzung" bewusst und falls es irgendwo doch eine dämliche Regel geben sollte, die hier nicht eingehalten wurde, dann ist das sicher weder mit Absicht passiert noch hat das bislang jemanden ausser Dir gestört. Dich kann sie ja nicht sören, denn Du hast mit der Materie scheinbar nichts zu tun und auch kein Interesse daran, ich kann mich jedenfalls nicht erinnern, Dich schonmal zum Thema gelesen zu haben. Und sollte Dir eine Regelverletzung, die niemandem ausser Dir auffiel aus Prinzip missfallen, dann sagt das durchaus etwas über Dich aus
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Oft reicht es schon wenn es Spaß macht.
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bitte ein set an mich, rest per pn..
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