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Die SCHNUR ist eine Stippe Rute. Also eine lange Angelrute ohne Ringe.
Gesendet von meinem Eierkocher |
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So, ich habs dann geholt: ist jetzt meins.
Transferfahrt (160km) war auch ok, nur zu kalt. Leider hab ich auch mein erstes Protokoll bekommen. Man sollte in einer Berufsschiffahrtsstrasse (Niewe Waterwege/Europoort) auch peinlichst rechts fahren. Ich hatte meine Frau kurz ans Steuer gelassen, die fährt aber aus Gewohnheit mit dem Boot auch gerne mal links. In diese Fall um der großen Berufsschiffahrt aus dem Weg zu gehen. Fanden die Hafenordnungshüter des Euroports nicht so toll.Erst klemmten Sie sich rechts achtern, dadurch hab ich mich dann gar nicht mehr rüber "getraut" und dann kam die Ansprache. Als ich das nicht verstand (lauter Motor, holländische Ansprache hiess es dann: Follow me! Das hab ich dann verstanden. Die haben dort gelbe Boote mit Aufschrift Hafen Rotterdam. (Ist wohl gleich wie die hiesige Waspo). In einem Hafen sollte ich dann an denen anlegen. Sie waren sehr nett, erklärten mir alles auf deutsch und das ich dort überhaupt nicht links fahren darf. Und das die das da sehr eng sehen. Eine Anhörung und ein Protokoll folgt. Naja, egal..... Bei der Kontrolle fragten Sie nach Funk. Ich sagte dann, ja, ist "noch" drauf, aber aus, da ich es nicht benutzen darf. WiRd ausgebaut, da auch nicht auf mich registriert. Da sagten sie, das sie mich mehrfach angesprochen haben und es egal ist, ob ich eine Lizenz habe. Ich sollte dann doch besser dort hören und antworten. Das wäre denen lieber. Die würden dann auch deutsch mit mir sprechen !??? Atis ja, aber keine zum Betrieb notwendige Lizenz und die sagen, ich soll dennoch ansprechbar sein. Ok, das ist mal was neues. Ansonsten verlief die Fahrt ohne Zwischenfälle, aber leider auch ohne Dusche. Die Duschen sind überall noch geschlossen. Naja, dann wars nen Balanceakt über den Steg. Der sieht aus..... |
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Herzlichen Glückwunsch zum neuen Boot . Mit der Knolle hast du Glück gehabt, dass es die Hafenpolizei war. Die sind nur für Fehler in ihrem Bereich ( Hafenordnung ) zuständig. Ist so in etwa mit dem Ordnngsamt zu vergleichen. Die stören sich nicht am Funk . Die echte Wapo hätte dir berechnet:
UKW nicht angemeldet 250,00 Kein UBI / SRC 250,00 Keine Hörbereitschaft 230,00 Deshalb hast du noch einmal Glück gehabt Mach doch einfach den UBI , lohnt sich doch für deine ganzen Touren.
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Danyel, ja richtig gelesen mit y
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#4604
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By the way: auf welchem Kanal wird in dieser gegend Hörbereitschaft erwünscht?10? Oder verkehrsposten? Wo gibt es eine Übersicht
Grüsse |
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Na dann auf diesem Wege einen herzlichen Glückwunsch zum neuen Boot!!
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Gruß Gerd ![]() Der beste Beweis für Mißtrauen ist: Der Blitzableiter auf der Kirchturmspitze.
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Dem Tip mit dem UBI schliesse ich mich an.
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Gruß Gerd ![]() Der beste Beweis für Mißtrauen ist: Der Blitzableiter auf der Kirchturmspitze. |
#4607
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Gruß Gerd ![]() Der beste Beweis für Mißtrauen ist: Der Blitzableiter auf der Kirchturmspitze.
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Nicht ganz richtig: Ich hätte vermutlich eine "bekommen" für Betrieb ohne Lizenz. UKW ist aber angemeldet... Und mit Atis! Aber ich gehöre nicht zu den ausrüstungspflichtigen Booten. Dies haben die mir auch erklärt. Und denen ist es lieber, man kann mich ansprechen und ich antworte, als das Ding aus zu haben. Es ist aber keine Pflicht! Letzteres überlege ich aber gerade wirklich. Dann kann ich das Gerät nämlich behalten. Kann man die Kennung neu registrieren? Die ist ja auf den vorherigen Eigner registriert. Oder kann das geändert werden? |
#4609
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![]() Nein- falsch! Auch hier gilt: nur für ausrüstungspflichtige Schiffe. Dazu gehören wir nicht. Aber: das ist im Europort Hafen unterteilt, etwa alle 2-3 Km nen anderer Kanal, je nachdem, wo man sich da befindet. Die Kanäle stehen auf Tafeln am Ufer, oder auf ner guten Gewässerkarte. Ich glaub auch im Almanak. Und ich glaube auch nicht, das die sich nicht auskannten. Die waren sehr modern. Die sagten auch, das es was anderes sei, ob ich das Ding zur Sicherheit an habe und nach dem Transfer ausbaue oder ob ich da jetzt sinnlos drauf rumbabbel. Da ist ne Atis Kennung drin, fertig. Auf wen die jetzt noch läuft, interessiert erst mal peripher.
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#4610
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Du bist abhörpflichtig sobald du ein Gerät an Bord hast. Das hat nichts mit ausrüstungspflicht zu tuen.
Ist UKW an Bord MUSS abgehört werden und der Skipper MUSS das betreffende Funkzeugnis haben.
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Danyel, ja richtig gelesen mit y
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#4611
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Gröhl... ich hatte schon damit gerechnet das diese Diskussion jetzt los geht, welcher ich mich auch nicht anschließen werde. Gleich kommt dann noch die Aussage: Ich darf eigentlich sowieso funken da ich Funk-Amateur bin
![]() ![]() ![]() Stimmt das ist das erste Vergehen... Stimmt auch. Allerdings nicht auf Deinen Namen und somit ist es das 2. Vergehen. Und? Funk an Bord und somit müssen die restlichen Dinge (Zulassung und Funklizenz) auch erfüllt sein. Auch das ist fraglich!! Zitat:
![]() ![]() ![]() Natürlich kannst Du die Kennung NICHT übernehmen und vermutlich auch das Funkgerät wechseln wenn es so alt ist wie der Kutter ![]() ![]() ![]()
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Gruß Gerd ![]() Der beste Beweis für Mißtrauen ist: Der Blitzableiter auf der Kirchturmspitze. |
#4612
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Gruß Gerd ![]() Der beste Beweis für Mißtrauen ist: Der Blitzableiter auf der Kirchturmspitze.
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Hier hat er ausnahmsweise mal recht. Ich war zu voreilig und habe den Kanal genannt der bei uns im Bereich Rhederlaag gültig ist. Das ist Kanal 10.
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Gruß Gerd ![]() Der beste Beweis für Mißtrauen ist: Der Blitzableiter auf der Kirchturmspitze. |
#4614
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Kanal 10 oder der entsprechende Blockkanal.
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Danyel, ja richtig gelesen mit y
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Gerd, wenn die erste Knolle über 5-700 Euro in der Post liegt,
bröckeln Mauern recht schnell .
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Danyel, ja richtig gelesen mit y
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Mich hat man direkt auf Kanal 10 angesprochen und nachdem ich geantwortet hatte wünschte man mir eine gute Fahrt!!
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Gruß Gerd ![]() Der beste Beweis für Mißtrauen ist: Der Blitzableiter auf der Kirchturmspitze. |
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Gruß Gerd ![]() Der beste Beweis für Mißtrauen ist: Der Blitzableiter auf der Kirchturmspitze. |
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Kanal 10 ist ja auch der Anrufkanal im Binnenbereich Schiff - Schiff. Evtl. weisen die Polizisten dir einen Arbeitskanal zu wenn die Diskussion länger geht und die den 10 er nicht blockieren wollen.
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Danyel, ja richtig gelesen mit y
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Ist letzteres nicht abhängig vom Gewässer? Im Europort war das nicht 10. Und auf dem Lek war es 20....
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#4620
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![]() Zitat:
![]() Ich durfte vergangenes Jahr 250,00 Euro zahlen weil ich ein anderes Gerät eingebaut hatte als es in den Unterlagen stand. Also eine nicht zugelassene Funkstation. Fertig. Shit happens.
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Gruß René |
#4621
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![]() Zitat:
http://www.boote-forum.de/showpost.p...postcount=4619
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Gruß René
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#4622
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Ja ist Gewässer abhängig
Binnen 10 Buten 16 Oder auf dem Kanal der im jeweiligen Streckenabschnitt vorgegeben ist . Weiße Tafel mit rotem Rand und Zahl in der Mitte quadratisch.
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Danyel, ja richtig gelesen mit y |
#4623
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Er meint das doch gar nicht so
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Gruß Gerd ![]() Der beste Beweis für Mißtrauen ist: Der Blitzableiter auf der Kirchturmspitze. |
#4624
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Ich habe noch nie die Meinung vertreten, das ich mit meiner Amateurfunklizenz ein Marifon benutzen darf. Interessante Aussage.
Allerdings vertrete ich die Meinung, das Not kein Gebot kennt. Wenn ich also Amateurfunk eingebaut habe (und die meisten AFU Geräte können ohne Eingriffe den Frequenzbereich des Marifons auch) gehe ich im Notfall darüber auch Hilfe rufen. Auch ohne ATIS Kennung. Und Schleusen anfunken ist für mich kein Notfall, um das mal zu erwähnen. Das Funkgerät ist gut in Schuss. Aber es ist schon älter. Und nein, ich kenne nicht alle Bestimmungen. Perre (Danny) hat zwar die Lizenz fürs Marifon, aber nicht die Lizenz für AFU, also kennt er sich mit unseren Bestimmungen auch nicht sonderlich aus, es sei dann, er liest es sich an. Und mir ist nicht klar, ob man die Kennung entfernen kann und was da alles registriert ist, da ich mich damit noch nie befasst habe. Erst mal geht das Ding jedenfalls raus. Und zum Thema Ausrüstungspflicht: wenn ich ein nicht auf mich zugelassenes Funkgerät bei einer Überführungsfahrt an Bord habe, auf einem Boot das nicht generell ausrüstungspflichtig ist und ich das Ding aus Gründen der nicht vorhandenen Lizenz aus lasse, dann will man mir was? Ich kann ja nachweisen, das dies eine Abholung/Überführung ist und kein Urlaubstrip. Ich denke, wenn ich hier gegen so schlimme Gesetze verstosse, hätte die Hafenpolizei wohl da auch Anzeige erstattet. Die sagten, es ist besser, wenn ich das während der Überführung an lasse und auch benutze. Und dann ruhig auch in deutsch antworten, wenn ich angesprochen werde. Und daran hab ich mich gehalten. Und Perre: letzten Sonntag hast Du mir beim Essen noch erzählt, das ich ein Funkgerät an Bord haben muss, das wäre jetzt neu. Logisch, das ich dann auch eine Funklizenz brauche. Dies gilt aber nur für gewisse ausrüstungspflichtige Schiffe, und da auch nur auf gewissen Gewässern. Das hab ich nämlich nachgefragt.....für mich gilt es nicht und für Dich auch nicht. Das Du mit Funk ausgerüstet bist und die Lizenz hast, ist was anderes. So, aktuelle Nachfrage Waspo Emmerich, Herr Stüben: Auf einer Überführungsfahrt sollte das Funkgerät aus bleiben, wenn keine Lizenz da ist. Wenn die holl. Kollegen das anders entscheiden, dann sagt er dazu nichts weiter. Er sagte aber auch, das diese Hafenpolizei pingeliger ist, als die normale Waspo. Und dieser Fall war nicht einfach zu beantworten. Jetzt muss das Funkgerät raus, ist klar. Aber bei ner Überführung sind die Kollegen auch nicht päpstlicher als der Papst. Wenn ich mich ordentlich verhalte, würde wahrscheinlich nicht mal ein Protokoll für das mithören erfolgen. |
#4625
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Ja Holger es ist alles nicht so einfach
![]() Aber siehst Du mich grinsen??? Lies dieses doch nochmal und schau Dir mal die Grinsebacken dahinter an und versuche mal zu verstehen das es ein Joke sein sollte... Zitat:
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Gruß Gerd ![]() Der beste Beweis für Mißtrauen ist: Der Blitzableiter auf der Kirchturmspitze. |
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