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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#26
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Zitat:
diese information hatten wir auch erhalten und das genauso gemacht. blöd ist leider nur das man sich an zugrundeliegenden schriftverkehr nicht erinnern möchte. von einer kündigung die man zwar dementiert hat, kann man sich ja auch nicht erinnern? die haben echt mitgeteilt das die kündigung unwirksam ist und wollen von selbiger nix gehört haben? auf meine anrufe zur klärung der angelegenheit war die hotline frech wie rotz. abwimmeltaktik. hab das nun aufgegeben und warte in ruhe ab wie der mahnbescheid entschieden wird. gut das wir das alles an schriftverkehr noch haben. kann mir echt nicht vorstellen das man eine sache versichern muss die nicht mehr existent ist? selbst meine jetzige vers. hat mir den rat gegeben die zahlung einfach einzustellen. damit aber nicht genug. sollte sich herausstellen das die im recht sind, würde meine versicherung sich damit herauswinden das wir doppelt versichert sind und die zahlung sowieso verweigern. ist schon krass wie die sich die kohle einstecken und es sogar einklagen und im leistungsfall bekommt man ein lapidares schreiben aus dem dann hervorgeht das sie aus irgendwelchen fadenscheinigen gründen nicht leisten. gruß feivel |
#27
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-echt heftig...drück Dir die Daumen das du noch was erreichst...mir würd auch der kamm schwellen....
Gruß Tido (vielleicht nicht nicht ganz das Thema,aber eine Ex von mir war bei einer der großen Krankenkassen,und nur dafür zuständig lücken im system zu suchen,um Zahlungen zu mindern oder Pflegestufen zu kürzen..darf man doch garnicht drüber nachdenken!!-Sie hat vor lauter magenschmerzen vor Arbeitsbeginn irgendwann den Arbeitgeber gewechselt...)
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Ich will einfach Meer . . . .
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#28
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Manche Menschen ziehen das Unglück an ...
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Risikowegfall ist etwas anderes. Versichert ist bei einer Haushaltsversicherung ja nicht die Wohnung, sondern der Wohnungsinhalt. Das geht nicht. Bei Doppelversicherung gilt das Subsidiaritätsprinzip: Einen zu regulierenden Schaden zahlen die beteiligten Versicherungen entweder nach dem Anteil der Versicherungssummen oder nach freier Vereinbarung zwischen den beteiligten Versicherungen. (Versicherung A: Versicherungssumme lt. Vertrag zB 100.000 Versicherung B: Versicherungssumme lt. Vertrag zB 50.000 Schaden zB 1.000 Versicherung A zahlt 666,67, Versicherung B zahlt 333,33.) Was bei Sachversicherungen ausgeschlossen ist, wäre dass man den Schaden von beiden Versicherungen zur Gänze ersetzt bekommt. (Ich bekomme von Versicherung A und B jeweils 1.000,-, "weil ich hab ja 2 Prämien bezahlt." Bei Personenversicherungen ist das ja bekanntlich anders: zB bei zwei Lebensversicherungen müssen beide zahlen, wenn die versicherte Person stirbt).
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu
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#29
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Was meinst du wohl er über den Widerspruch zum Mahnbescheid entscheidet?.
Das Gericht jedenfalls nicht. Habt ihr auf die vorhergehenden Mahnungen nicht reagiert?
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Wilfried Ich mag keine Knoten
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#30
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bei uns ist das so. die eine versicherung wurde ja wie o.a. gekündigt. wie auch oben schon beschrieben ist meine die ältere vers. ich habe auch bei einzug mitgeteilt das sich die umstände geändert haben. daraufhin wurde eine neue police erstellt mit den geänderten bedingungen. kostet nun etwas mehr aber ging alles den normalen und offiziellen weg. hab auch vorhin überlegt wenn die andere vers. doch wirklich so arg drauf besteht, das unsere kündigung unwirksam ist. den die paar euro nachzuzahlen und denen den schaden zu drücken. ein auto kann ich auch nicht mit kuzrzeitkennzeichen bewegen nur weil der tüv abgelaufen ist solange es noch zugelassen ist. auch ne rote nummer ist in dem fall nicht zulässig. leider ist das erstmal so. sie haben zwar den schaden aber wir die klausel. gruß feivel |
#31
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Kündigungen, soll man ja generell nur per Einschreiben mit Rückschein vornehmen und bestätigen lassen! Hast du den Rückschein noch, können sie dir gar nix! Hast du ihn nicht, musst du den Vertrag erfüllen! Aus die Maus (wie passend )
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW) |
#32
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Zitat:
der kündigung wurde schriftlich durch die ges. widersprochen. also wird sie wohl vorgelegen haben. eine kopie dessen hab ich dem widerspruch vom mahnbescheid bei. oder hab ich da was falschrum? gruß feivel |
#33
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Billiger ist es normal zu kündigen und um schriftliche Bestätigung zu bitten, dann hast du es schwarz auf weiß mit Kundenummer usw.
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#34
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Ist es nicht so, dass ich jede Versicherung nach Eintritt eines Schadenfalles kündigen kann?
Upps, jetzt hätte ich aus Versehen fast ein Glas Rotwein über den teuren Flokati gekippt Hajo
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#35
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Und dann schickst du 30zig Kündigungen und bekommst keine Bestätigungen
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW)
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#36
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Bislang sind die immer gekommen, zusammen mit einem Bedauerungsschreiben und mit der Bitte sich z melden damit man vllt einen anderen tarif finden kann und zusätzlich noch allerhand Prospekte. So daß ich noch nie mehr machen musste. Die Trottel von der Allianz hatten mir mal zig Mahnungen geschickt für ne Versicherung deren Zahlung ich eingestellt hatte, weil ich ein 3/4 Jahr zuvor gekündigt habe. Denen habe ich dann einfach ihr Bestätigungsschreiben mit der Kündigungsbestätigung gefaxt und Ruhr war im Karton.
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#37
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Zitat:
Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#38
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Er hat doch nur ne Mahnung bekommen und kein Mahnbescheid.
Aber richtig ist, irgendwie darauf zu reagieren.
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#39
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Zitat:
Oder hast du nach dem Widerspruch erneut gekündigt mit "erweiterter Begründung"
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW)
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#40
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1. Entweder sieht der Antragsteller des Mahnbescheides seinen Fehler ein und verfolgt die Sache nicht weiter.
2. oder auf dem Zivilklageweg kommt es zu einem Urteil. Nach Eingang des Widerspruchs gibt das zuständige Mahngericht die Sache an das, im Antrag angegebene, zuständige, Gericht ab. Schau mal in Beitrag Nr. 5.
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Wilfried Ich mag keine Knoten
Geändert von Wilfried2 (31.05.2010 um 11:36 Uhr) |
#41
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Ich habe es mir jetzt nicht richtig durchgelesen, weil das miese Geschreibsel von feivel nicht lesbar ist...
Aber für mich klingt es so, als hätte er nur bei der Polizei angerufen, nicht aber angezeigt. Eine Anzeige geht nur persönlich, davon lese ich nichts. Und hat er den Sachverhalt nicht angezeigt, muss die Versicherung auch nicht zahlen. Bernd
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Euer boote-forum.de Admin Bernd |
#42
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Über einen Mahnbescheid entscheidet niemand !!!
Wenn Du einen Mahnbescheid bekommst, kannst innerhalb 14 Tagen widersprechen oder eben nicht. Wenn Du widersprichst, kann der Gläubiger klagen und dann wird irgendwann ein Gericht entscheiden (wenn vorher niemand einlenkt). Thema Kündigung Wenn ein Kündigungsgrund gegeben ist und eine rechtmäßige Kündigung geschrieben und nachweisbar zugesandt wurde, ist es völlig belanglos, ob einem eine Kündigungsbestätigung (der Versicherung) zugeschickt wird oder nicht. Einen Anspruch darauf hat man nicht ! Wenn die Versicherung einer (rechtmäßigen (!!)) Kündigung widerspricht, wäre mir dies egal. Wichtig ist halt, ob die Kündigung tatsächlich wirksam verfaßt und nachweisbar zugesandt wurde. Ich kündige normalerweise mit folgender Formulierung: ...... kündige ich zum frühestmöglichen bzw. nächstmöglichen Termin, spätestens jedoch zum ........... (Kündigungstermin). Dann faxe ich die Kündigung und versende per Einschreiben. |
#43
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Zitat:
klagen kann der mahnbescheidersteller sicher schon aber erst zahlt er mal die zweite hälfte an gerichtsmarken ein das mit dem entscheiden stimmt auch nicht so ganz. der klagende partei also antragssteller hat schon im vorfeld um schriftliches verfahren gebeten. bzw. dies gleich mit beantragt. also wird jemand was entscheiden. den eingang bzw. erhalt der kündigung bestätigt die vers. dadurch das sie dieser ja widersprochen hat. bzw. durch ablehnung der kündigung. da steht wörtlich drin das eine kündigung frühestens 2011 möglich ist und daher nicht gekündigt werden kann. an dieses schreiben will man sich aber nicht erinnern. habs mir kopiert und im orginal dem widerspruch beigefügt. das für ne beknackte hausrat die 15 jahre unverändert lief. dann löst man seinen hausstand auf und soll noch bis 2011 löhnen. obwohl man 6 monate vor auflösung gekündigt hat. die ganze kacke dann noch 4 monate nach auflösung bezahlt hat? so nach dem motto ihre police verlängert sich nach zahlung automatisch um weitere 5 jahre? muss man sich wirklich alles bieten lassen? sollen sie klagen. ob das hinhaut wage ich zu bezweifeln. irgendwo hab ich mal was von verbraucherschutz gelesen. was die schreiben oder ein richter urteilt sind sicher 2 paar schuhe. gruß feivel |
#44
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Zitat:
Du hast gekündigt und anschließend wieder Beiträge gezahlt ????? |
#46
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Zitat:
danke erstmal, ich hatte doch geschrieben das ich die kündigung und das schreiben der ges. dem widerspruch gegen die kündigung beigefügt habe. mein problem ist das die zu versichende sache nicht mehr besteht und wir dafür bis 2011 bezahlen sollen. kann doch so nicht sein? wenn ich meine karre abmelde bekomme ichs doch auch auf den tag ausgerechnet. wie oft muss man denn kündigen bis einer kapiert ... dies ist eine kündigung? wenn die auch noch recht bekommmen erklären sie doch blos das der vertrag weiterhin besteht und ich nehm die für den einbruch voll in anspruch. zahl die paar taler nach und hätte gern 6.500. gutachter war ja da. vielleicht hab ich ja glück und die kündigen dann nach regulierung? gruß feivel |
#47
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Feivel,
Sag mal, liest du eigentlich hier mit oder liest du gelegentlich mal Versicherungsbedingungen? In den Allgemeinen Hausrat-Versicherungsbedingungen sind folgende Fälle klar erläutert: 1) Wenn man übersiedelt (zB in die Wohnung des Lebenspartners) stellt dies keinen Kündigungsgrund dar, weil - wie schon mehrfach erwähnt - das Risiko nicht wegfällt, sondern nun in der neuen Wohnung weiterhin besteht. 2) Was zu tun ist bei mehreren Versicherern für dasselbe Risiko. Wie eine daraus resultierende mögliche Überversicherung zu behandeln ist. 3) Was unter "Anzeigepflicht" zu verstehen ist. Und andere interessante Dinge mehr. Nachdem was du schreibst, ist mir nicht klar, warum eine Versicherung diese Kündigung akzeptieren sollte. Das Beispiel mit dem KFZ stimmt so auch nicht. Abmelden des Fahrzeugs reicht grundsätzlich für eine außerordentliche Kündigung nicht (Stichwort "Ruheversicherung"), entscheidend wäre auch hier der Wegfall des Risikos, zB durch Verkauf oder Verschrottung.
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#48
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@ghaffy
Kann man denn Hausratversicherungen nur kündigen, wenn das Risiko wegfällt? Im Übrigen kann ich jedem mit derartigen (Kündigungs)Problemen nur empfehlen, einen Schaden zu haben. Bei einem Schaden haben beide Seiten das Recht zu kündigen. |
#49
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Zitat:
Ordentliche Kündigung: Bei Vertragsablauf unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist und des Kündigungsverfahrens. Außerordentliche Kündigung: Bei Risikowegfall, im Schadensfall. Mehr und genaueres steht in allen Bedingungen. Hier der erste Hit von Google http://www.arbeitsgemeinschaft-finan...S_Klauseln.pdf Natürlich werden die tatsächlichen Bedingungen ein wenig abweichen, aber völlige "Bedingungsnarrenfreiheit" besteht nicht. "Ich will jetzt nicht mehr" ist allerdings kein Kündigungsgrund.
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#50
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Zitat:
Lass dich mal ordentlich beraten. Hast Du eigentlich ne Anzeige erstattet bei deinem Einbruchschaden oder nicht?
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Grüße aus Schwerte carsten |
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