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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

Umfrageergebnis anzeigen: Wer haftet?
Käufer? 3 4,35%
Verkäufer? 66 95,65%
Teilnehmer: 69. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen

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  #26  
Alt 01.06.2010, 12:20
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mich würde aber brennend interesieren was auch der titel hier ist:WER HAFTET????
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Gruß Walter
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  #27  
Alt 01.06.2010, 12:20
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Zitat:
Zitat von Happy Beitrag anzeigen
Das geht eigentlich nur, wenn der Kontoinhaber des Kontos, von dem die Lastschrift abgebucht werden soll, dem ganzen seine Zustimmung erteilt. Oder

Also muss vom unbekannten Zahlungsempfänger das Einverständnis zu Lastschrift vorliegen, damit wasch es per Lastschrift durch seine Bank holen kann.
Jein....rein rechtlich schon, aber die Bank macht das auch ohne Vorlage einer Lastschrifterklärung, die müßte zwar rein rechtlich der Auftraggeber haben, wird aber nicht zum tragen kommen, denn weshalb sollte jemand eine Klage wegen widerrechtlicher Abbuchung machen, wenn er vorher den Betrag fälschlicherweise gutgeschrieben bekommen hat und jetzt wieder zurückgebucht bekommt.....
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Gruß Jörg
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  #28  
Alt 01.06.2010, 12:20
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Picton16ft Picton16ft ist offline
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Zitat:
Zitat von wasch Beitrag anzeigen
also nochmal....die commerzbank will 11 euro für einen nachforschungsauftrag bei dem nur festgestellt wird gibt es das konto oder nicht!
konto exestiert nicht:dann bekomme ich das geld wieder
konto existiert:dann ist es weg,außer der inhaber überweist es freiwillig zurück

Punkt...fertig aus....wer es nicht glaubt soll mich anschreiben und ich geb ihm die telnr von der commerzbank!
Musst ja nicht gleich pampig werden

Wenn das Konto nicht existiert, kommt das Geld automatisch zurück auch ohne nachforschungsauftrag.

Vllt solltest du da nicht nur anrufen sondern mal hinstiefeln und die ggf den Vorgesetzt geben lassen, wenn der sachbearbeiter unfähig ist.

Punkt...fertig aus...

und ggf mal über einen Bankwechsel nachdenken.
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  #29  
Alt 01.06.2010, 12:21
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@ Jan und Raik: In Euren fällen hat die empfangende Bank den Kontoinhaber um Erlaubnis zur Rücküberweisung gebeten.

Zitat:
Zitat von wasch Beitrag anzeigen
hallo?das geld wurde schön überwiesen und zwar auf das konto das mir der verkäufer angegeben hatte....er hat den zahlendreher gemacht,nicht ich!!!!!!
Dann ist er schuld. Aber bei einem Zahlendreher wird das Geld trotzdem ankommen, wenn Du es an die richtige Bank überwiesen hast. Zahlendreher werden über Prüfziffer abgefangen, zu 99% kommt bei einem Zahlendreher eine ungültige Kontonummer raus. Die Gutschrift landet dann auf einem CPD und wird von dort aus mit der Hand weiter verteilt. Wenn der Name dann zuzuordnen ist = Gutschrift, falls nicht = return to sender.


Zitat:
Zitat von Jörg Beitrag anzeigen
Beauftrage einfach deine Bank eine Lastschrift zu machen über diesen Betrag der kostet gar nichts
Schlechte Idee, das kommt nahe an Diebstahl. Du versicherst nämlich der einziehenden Bank, dass Dir die Einzugsermächtigung vorliegt, siehe POsting von Claudia.
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  #30  
Alt 01.06.2010, 12:22
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kein zahlendreher....verkehrte zahl!
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  #31  
Alt 01.06.2010, 12:24
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boneman boneman ist offline
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Dann prüfe doch mal die falsche Kontonummer.
Dafür braucht auch die Kopfschmerzbank keinen Nachforschungsauftrag.
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  #32  
Alt 01.06.2010, 12:26
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dieter dieter ist offline
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mal kurz zur Übersicht:

Verkäufer hat falsche Bankverbindung genannt
Käufer hat überwiesen

wo ist das Problem

der Verkäufer muss sich um das Geld bemühen, der Käufer hat alles richtig gemacht und ist seiner Zahlungspflicht nachgekommen....

egal wer wem verklagt, der Käufer hat nichts falsch gemacht, er braucht nichts zu fürchten....

oder habe ich etwas übersehen ?
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servus
dieter


...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen,
sondern individuelle Situationen akzeptieren....
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  #33  
Alt 01.06.2010, 12:26
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Zitat:
Zitat von Picton16ft Beitrag anzeigen
Musst ja nicht gleich pampig werden

ich werd nicht pampig....aber ich kann doch nur sagen was die bank mir gesagt hat und wie es ist...aber manchmal glaub ich das manche hier nur bruchstücke lesen und dann schon schreiben denn sonst würde nicht in einer antwort genau das gegenteil stehen von vorher...
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Gruß Walter
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  #34  
Alt 01.06.2010, 12:27
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Zitat:
Zitat von dieter Beitrag anzeigen
mal kurz zur Übersicht:

Verkäufer hat falsche Bankverbindung genannt
Käufer hat überwiesen

wo ist das Problem

der Verkäufer muss sich um das Geld bemühen, der Käufer hat alles richtig gemacht und ist seiner Zahlungspflicht nachgekommen....

egal wer wem verklagt, der Käufer hat nichts falsch gemacht, er braucht nichts zu fürchten....

oder habe ich etwas übersehen ?
Dieter...du sprichst mir aus der Seele...
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  #35  
Alt 01.06.2010, 12:27
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Jörg Jörg ist offline
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Zitat:
Zitat von boneman Beitrag anzeigen




Schlechte Idee, das kommt nahe an Diebstahl. Du versicherst nämlich der einziehenden Bank, dass Dir die Einzugsermächtigung vorliegt, siehe POsting von Claudia.
Rein juristisch schon, in der Praxis wird aber nichts herauskommen bei, vor allem nicht bei 29€, die dem Kontoinhaber nicht einmal zu Recht gehören und nur zurückgeholt werden
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Gruß Jörg
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  #36  
Alt 01.06.2010, 12:27
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Zitat:
Zitat von Jörg Beitrag anzeigen
Jein....rein rechtlich schon, aber die Bank macht das auch ohne Vorlage einer Lastschrifterklärung
... aber gegen die Erklärung des Abbuchers, dass dieser so eine Abbuchungsgenehmigung hat. Und wenn die Lastschrift dann erwartungsgemäß widerrufen wird und die Bank vom Abbucher dann die Einverständniserkläung sehen will, dann ist die Kacke richtig am Dampfen, denn dann geht's um Strafrecht.
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  #37  
Alt 01.06.2010, 12:27
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Zitat:
Zitat von boneman Beitrag anzeigen
Dann prüfe doch mal die falsche Kontonummer.
Dafür braucht auch die Kopfschmerzbank keinen Nachforschungsauftrag.
und wie soll ich das machen????
aaahhh danke!!!
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Gruß Walter
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  #38  
Alt 01.06.2010, 12:28
rubberduckV162 rubberduckV162 ist offline
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Vom Gefühl her, würde ich sagen, der Verkäufer ist in der Haftung, weil du ja an die angegebene Kontoverbindung gezahlt hast. Ich weiss nicht, ob man bei einer Überweisung vom Februar im Juni noch das Geld vom falschen Empfänger zurückfordern kann.
__________________
Gruß


Heinrich

gesendet von Telefonzelle
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  #39  
Alt 01.06.2010, 12:28
cha cha cha cha ist offline
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Zitat:
Zitat von Jörg Beitrag anzeigen
Rein juristisch schon, in der Praxis wird aber nichts herauskommen bei, vor allem nicht bei 29€, die dem Kontoinhaber nicht einmal zu Recht gehören und nur zurückgeholt werden
Falsch, beim Strafrecht spielt die Schadenshöhe absolut keine Rolle. Die Bank wird, wenn da snicht gerade ein wichtiger Kunde ist, Strafanzeige wegen Betrugs gegen den Abbucher stellen.
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  #40  
Alt 01.06.2010, 12:32
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Zitat:
Zitat von rubberduckV162 Beitrag anzeigen
Vom Gefühl her, würde ich sagen, der Verkäufer ist in der Haftung, weil du ja an die angegebene Kontoverbindung gezahlt hast. Ich weiss nicht, ob man bei einer Überweisung vom Februar im Juni noch das Geld vom falschen Empfänger zurückfordern kann.
Ähhhh...die Überweisung wurde am 27.05.2010 getätigt...wer hat was von februar gesagt?
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  #41  
Alt 01.06.2010, 12:37
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Zitat:
Zitat von boneman Beitrag anzeigen
Dann prüfe doch mal die falsche Kontonummer.
Dafür braucht auch die Kopfschmerzbank keinen Nachforschungsauftrag.


kommt jedesmal das selbe ergebniss raus:

Ergebnis der Prüfung:
Die Bankverbindung ist nicht prüfbar.
Entweder verwendet diese Bank keine Prüfmethoden oder es handelt sich um eine Sonderkontonummer.

und zwar sowohl bei der richtigen als auch der verkehrten kontonr.
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  #42  
Alt 01.06.2010, 12:40
BodenseeAndy BodenseeAndy ist offline
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Boot: im Moment keins
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Das Geld zurückholen geht bei einer Überweisung nur so lange, bis der Betrag noch nicht verbucht, also dem anderen Geldinstitut gutgeschrieben wurde. Ist die Gutschrift erfolgt, kannst Du gar nichts mehr zurückholen. Nur den Kontoinhaber der Überweisung bitten, den Betrag zurückzuüberweisen. Wenn der platt ist, dann ist das Geld definitiv weg.
Ansonsten den Gerichtsweg gehen, denn das Geld wurde ja nicht berechtigt auf das Konto überwiesen.

Gruß
Andy

Zitat:
Zitat von Picton16ft Beitrag anzeigen
Geld von der bank zurück holen lassen ist kein Problem, ist mir letztens bei einem Ebay kauf passiert (mein fehler, hatte einen zahlendreher drin)

Name stimmt nicht überein. OK die bank kontrolliert das nicht mehr, aber als Abgleich für den fall der Fälle hatte das gereicht.
Ok, Bürokratie steckte dahinter, da hat sich aber die Bank drum gekümmert, ich musste nur ein paar Dinge ausfüllen, dann ging das seinen Gang.
OK, Ärger und Rennereien hat man leider.
Aber das Geld ist auf keinen Fall weg !!!!

Weiterhin würde sich derjenige der das Geld unrechtmäßig empfangen hat und es nicht mehr rausgeben würde, strafbar machen, da er sich ja unrechtmäßig bereichern würde, das ist meiner meinung nach irgendwo im BGB hinterlegt. Aber soweit muss es ja gar nicht kommen.
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  #43  
Alt 01.06.2010, 12:41
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nur mal interessehalber...wer hat bei der umfrage die haftung beim käufer gemacht???

ich denk mal das das der verkäufer selber war...oder irre ich mich???
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  #44  
Alt 01.06.2010, 12:42
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Zitat:
Zitat von BodenseeAndy Beitrag anzeigen
Das Geld zurückholen geht bei einer Überweisung nur so lange, bis der Betrag noch nicht verbucht, also dem anderen Geldinstitut gutgeschrieben wurde. Ist die Gutschrift erfolgt, kannst Du gar nichts mehr zurückholen. Nur den Kontoinhaber der Überweisung bitten, den Betrag zurückzuüberweisen. Wenn der platt ist, dann ist das Geld definitiv weg.
Ansonsten den Gerichtsweg gehen, denn das Geld wurde ja nicht berechtigt auf das Konto überwiesen.

Gruß
Andy

das versuche ich doch die ganze zeit zu erklären...
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  #45  
Alt 01.06.2010, 12:48
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Moin!

Die Verwirrung hier kommt zum Teil davon, dass einiges über die AGBs der Banken geregelt wird und von daher von Bank zu Bank verschieden ist.

Jedenfalls hält sich z.B. die Commerzbank eine Rückbuchung einer Fehlbuchung (falsche Kontonummer) gegenüber ihren Kunden uneingeschränkt bis zum Rechnungsabschluss vor.

Man muß also jeweils die Geschäftsbedingungen betrachten.

@Walter:

Dir bleibt immer noch die Anzeige gegen Unbekannt. Die Staatsanwaltschaft ermittelt die entsprechenden Daten.

grüße

ralf
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  #46  
Alt 01.06.2010, 12:49
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Tja unabhängig von der umfrage,sieht so aus als ob ich das geld los bin und der verkäufer (und auch noch jemand hier aus dem forum) weigert sich sowohl an den kosten für die nachforschung als auch das von mir bezahlte Voltmeter zu versenden....traurig traurig....

na was solls....danke du user der seinen fehler nicht eingestehen will....
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Gruß Walter
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  #47  
Alt 01.06.2010, 12:51
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Zitat:
Zitat von Schärenkreuzer-Liebhaber Beitrag anzeigen
Moin!

Die Verwirrung hier kommt zum Teil davon, dass einiges über die AGBs der Banken geregelt wird und von daher von Bank zu Bank verschieden ist.

Jedenfalls hält sich z.B. die Commerzbank eine Rückbuchung einer Fehlbuchung (falsche Kontonummer) gegenüber ihren Kunden uneingeschränkt bis zum Rechnungsabschluss vor.

Man muß also jeweils die Geschäftsbedingungen betrachten.

@Walter:

Dir bleibt immer noch die Anzeige gegen Unbekannt. Die Staatsanwaltschaft ermittelt die entsprechenden Daten.

grüße

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ne lass mal...ist mir der stress zu groß...bin mehr über den verkäufer hier enttäuscht als um den glücklichen der das geld bekommen hat
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Gruß Walter
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  #48  
Alt 01.06.2010, 12:55
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Ich hatte mal einen ähnlichen Fall, ich war Verkäufer, der Käufer hatte das Geld auf mein Konto überwiesen, allerdings nicht meinen Namen als Empfänger eingetragen sondern irgendeinen anderen (Lieschen Müller, keine Ahnung). Jedenfalls war es so, dass das Geld meinem Konto gutgeschrieben wurde, am gleichen Tag hab ich das Paket verschickt. Am nächsten Tag war das Geld wieder weg!!! UUUPPSSS

Da hab ich nicht schlecht gestaunt. Mein Nachfragen bei der Bank ergab: Wenn der Name des Kontoinhabers nicht zur Bankverbindung passt, dann ist die Bank verpflichtet das Geld wieder an den Absender zurückzuzahlen.

Der Käufer war nun aber 100% korekt und hat das Geld nochmals geschickt. Ansonsten hätte ich ganz schön blöd ausgesehen.

Findige Gauner könnten diese Sicherheitslücke ausnutzen und bewußt falsche Namen bei der Überweisung angeben.

Ob diese Verpflichtung der Banken noch besteht weiß ich nicht, es ist bei mir etwa 2 Jahre her.
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Gruß Wolfgang

Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann.
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  #49  
Alt 01.06.2010, 12:56
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ich habe nichts falsch gemacht...die kontodaten wurden von mir richtig eingegeben so wie sie mir schwarz auf weiß mitgeteilt wurden....

vielleicht äussert sich der verkäufer ja auch dazu und hat genügend arsch in der hose um zu begründen wieso ich die haftung alleine dafür tragen soll????

aber nach seinen äußerungen in den PN's denke ich eher nicht..........mitlesen tut er jedenfalls wie ich gemerkt habe
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Gruß Walter
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  #50  
Alt 01.06.2010, 12:58
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boneman boneman ist offline
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Zitat von wasch Beitrag anzeigen
ne lass mal...ist mir der stress zu groß...bin mehr über den verkäufer hier enttäuscht als um den glücklichen der das geld bekommen hat
Das kann ich verstehen. Allerdings ist die Wahrscheinlichkeit recht hoch, dass das Konto nicht existiert und Du die 29 Öre demnächst wieder bekommst.
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