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  #26  
Alt 30.07.2010, 11:45
Benutzerbild von Baja by Fountain
Baja by Fountain Baja by Fountain ist offline
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
In Kroatien kann ein Deutscher unter deutscher Flagge sehr wohl mit dem kroatischen Bootspatent problemlos fahren.
Ich praktiziere das bereits seit 1988 ......
....also auch für 15 D-Mark damals in der Kneipe hinter der Hafenmeisterei erworben. Na dann Prost...
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Mit sonnigen Grüßen

Achim
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  #27  
Alt 30.07.2010, 11:52
Benutzerbild von dieter
dieter dieter ist offline
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Zitat:
Zitat von Baja by Fountain Beitrag anzeigen
....also auch für 15 D-Mark damals in der Kneipe hinter der Hafenmeisterei erworben. Na dann Prost...
- vielleicht, mag sein (war vieles nicht so wie es propagiert wird)

aber der Schein ist heute wesentlich mehr Wert und hat volle Gültigkeit, im Gegensatz zu dem angebotenen Spielzeugpatent
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servus
dieter


...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen,
sondern individuelle Situationen akzeptieren....
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  #28  
Alt 30.07.2010, 11:59
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billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Sorry - aber das ist auch nicht richtig !
In Kroatien kann ein Deutscher unter deutscher Flagge sehr wohl mit dem kroatischen Bootspatent problemlos fahren.
Ich praktiziere das bereits seit 1988 ......
Du hast dann einfach durch Unwissenheit oder Gleichgültigkeit der Behörden Glück gehabt.
Wenn du unter deutscher Flagge fährst ist dein Boot faktisch Deutsches Staatsgebiet und unterliegt somit der Deutschen Rechtsordnung.
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Gruß Volker
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  #29  
Alt 30.07.2010, 12:00
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Als internationaler Schein hat er natürlich volle Gültigkeit in allen internationalen Gewässern.

Internationale Gewässer sind solche, die keiner nationalen staatlichen Hoheit unterliegen. Deshalb heißen sie ja auch so.

Deshalb darf man da natürlich auch ohne Schein fahren..............
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  #30  
Alt 30.07.2010, 12:04
Benutzerbild von dieter
dieter dieter ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Du hast dann einfach durch Unwissenheit oder Gleichgültigkeit der Behörden Glück gehabt.
Wenn du unter deutscher Flagge fährst ist dein Boot faktisch Deutsches Staatsgebiet und unterliegt somit der Deutschen Rechtsordnung.

das erzähl mal der kroatischen Polizei

spaß beiseite, lies mal hier im Forum nach, es obliegt dem jeweiligen Staat, was er anerkennt und was nicht.. wenn du dich in dessen Hoheitsgebiet aufhältst...
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servus
dieter


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  #31  
Alt 30.07.2010, 12:04
Konteradmiral Konteradmiral ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
...Wenn du unter deutscher Flagge fährst ist dein Boot faktisch Deutsches Staatsgebiet und unterliegt somit der Deutschen Rechtsordnung.
Ich würde mich in keinem Land der Welt darauf verlassen, daß die jeweiligen Behörden deswegen auf die Durchsetzung ihrer eigenen Vorstellungen verzichten.

Kannst ja mal mit den Schweizern diskutieren, wenn die Dich 2 km/h auf ihrer Autobahn zu schnell geblitzt haben, ob das für dich nicht gilt, weil Du ein "D" Schild hinten dran hast.

Und mehr als das hat eine Flagge auch nicht zu bedeuten.
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  #32  
Alt 30.07.2010, 12:10
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billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von Konteradmiral Beitrag anzeigen
Ich würde mich in keinem Land der Welt darauf verlassen, daß die jeweiligen Behörden deswegen auf die Durchsetzung ihrer eigenen Vorstellungen verzichten.

Kannst ja mal mit den Schweizern diskutieren, wenn die Dich 2 km/h auf ihrer Autobahn zu schnell geblitzt haben, ob das für dich nicht gilt, weil Du ein "D" Schild hinten dran hast.

Und mehr als das hat eine Flagge auch nicht zu bedeuten.
Es gelten erst mal Nationale Vorschriften des Landes in dem Du dich befindest. Somit ist eine Geschwindigkeitsüberschreitung Nationale Sache.

Wenn in einem Land keine Führerscheinpflicht besteht und du dort unter deutshcer Flagge fahren willst benötigst du trotzdem den deutschen Führerschein. (z.B in England/binnen)
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Gruß Volker
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  #33  
Alt 30.07.2010, 12:11
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billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von dieter Beitrag anzeigen
das erzähl mal der kroatischen Polizei

spaß beiseite, lies mal hier im Forum nach, es obliegt dem jeweiligen Staat, was er anerkennt und was nicht.. wenn du dich in dessen Hoheitsgebiet aufhältst...
Ich hab ja schon weiter oben geschrieben. Ob der Staat das Kontrolliert oder nicht ist Staatssache. Wenn du aber einen Unfall hast wird dich die Versicherung schon danach Fragen ob du im Besitz aller Gültigen Papiere warst. und dann sind Länderspezifische Ausnahmen irrelevant.
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Gruß Volker
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  #34  
Alt 30.07.2010, 12:49
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Zitat:
Zitat von Volker Sch Beitrag anzeigen
Und woher nimmst du diese Erkenntnis. Vielleicht findest du das entsprechende Gesetz auch unter www.gesetze-im-internet.de , dann würden wir das auch glauben.
Nicht jedoch die wahrscheinlichere Variante aus der Reihe www.merkwürdige-gesetzestexte-des-boote-forums.de
immer diese Schlaumeier....

Ist wie beim Autoführerschein. Dafür gibt es eine EU Richtlinie!! Wie beim Autoführerschein. Was meint ihr wieviele Deutsche nen Niederländischen, oder nen Lappen aus Tschechien haben
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  #35  
Alt 30.07.2010, 12:51
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KaiB KaiB ist offline
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http://iytworld.com/gov-approvals.php

Wenn ich das richtig verstanden habe, ist die Zahl der Verwaltungen die den Lappen akzeptieren doch eher gering.

Wobei, so scheint es, Großbritannien alleine mit zahlreichen Inseln herhalten muss.
Insgesamt m.E. merkwürdig.

Finde es immer noch einfacher den Lappen des Landes zu machen dessen Staatsangehörigkeit man hat.
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Gruß
Kai
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  #36  
Alt 30.07.2010, 12:54
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Ich hab ja schon weiter oben geschrieben. Ob der Staat das Kontrolliert oder nicht ist Staatssache. Wenn du aber einen Unfall hast wird dich die Versicherung schon danach Fragen ob du im Besitz aller Gültigen Papiere warst. und dann sind Länderspezifische Ausnahmen irrelevant.
Ich staune, wie Du solche Argumente vorbringen kannst die jeglicher Grundlage entbehren.
Wenn man in Kroatien beim LK ein Boot anmelden möchte (Vignette), dann muss man einen im Land gültigen Bootsführerschein vorweisen können.

Deine Einlassung wegen des Versicherungsschutzes geht ebenfalls völlig an der Realität vorbei. Meine Versicherung (abgeschlossen über BAVARIA-Grünwald) hat ausdrücklich und schriftlich bestätigt, dass mein kroatisches Patent anerkannt wird ! (sowohl Haftpflicht- als auch Kasko) Dementsprechend wurde auch bereits ein Schaden problemlos abgewickelt.

Also :
bitte informiere Dich bevor Du grundfalsche Behauptungen aufstellst !
__________________
Gruß Fred
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Bootfahren in Kroatien
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  #37  
Alt 30.07.2010, 12:55
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Wie kann ich selber was reinsetzten?

Gruß Calvin S.
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  #38  
Alt 30.07.2010, 13:09
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Zitat:
Zitat von timonolte Beitrag anzeigen
immer diese Schlaumeier....

Ist wie beim Autoführerschein. Dafür gibt es eine EU Richtlinie!! Wie beim Autoführerschein. Was meint ihr wieviele Deutsche nen Niederländischen, oder nen Lappen aus Tschechien haben
Sag mal, bist du eigentlich nur naiv, oder gibt es noch andere Defizite.

Es ist beim Auto nun eindeutig geklärt, dass ein tschechischer Führerschein für Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland nicht ohne weiteres zulässig ist. http://www.eu-info.de/auto-fuehrersc...in-tschechien/
http://www1.adac.de/Recht_und_Rat/Fu...cePageID=10227

Das Problem der EU Richtlinie ist nämlich, dass du in dem entsprechenden Ausland deinen Wohnsitz oder einen Aufenthalt von über 185 Tagen haben musst.
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  #39  
Alt 30.07.2010, 14:00
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jetzt kommen wir der Sache langsam näher!!!

Eins der wichtigsten kriterien wurde nun endlich angesprochen.

WOHNSITZ spielt eine ganz erhebliche Bedeutung im internationalen Geschäft.
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Statt Sorgen sollte man sich manchmal lieber Nudeln machen.
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  #40  
Alt 30.07.2010, 14:02
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Ich glaube eher bei dir bestehen da gewisse Defizite!!

du musst den Wohnsitz da sechs Monate haben, um den Führerschein zu machen. Hasse den einmal ist kannst du dich danach auch abmelden! Die sechs Monate müssen nur nachgewiesen werden um zur Führerscheinprüfung zugelassen zu werden!!!!!!!!
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  #41  
Alt 30.07.2010, 14:07
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Zitat:
Zitat von timonolte Beitrag anzeigen
du musst den Wohnsitz da sechs Monate haben, um den Führerschein zu machen. Hasse den einmal ist kannst du den auch danach abmelden!
Erstwohnsitz ist maßgebend. Und wie machst du das jetzt bei einem internationalen Bootsführerschein? Hälst du dich da für 6 Monate in internationalen Gewässern auf?
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  #42  
Alt 30.07.2010, 14:16
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wir waren jetzt beim Autoführerschein!
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  #43  
Alt 30.07.2010, 14:25
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Zitat:
Zitat von timonolte Beitrag anzeigen
wir waren jetzt beim Autoführerschein!
Nein wir nicht, sondern ausschließlich du. Wir sind beim Thema internationaler Bootsschein.
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  #44  
Alt 02.08.2010, 08:23
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ist ok...
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  #45  
Alt 13.12.2010, 20:49
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... gibt es etwas neues zum Thema - Änderung der Rechtslage ?!
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  #46  
Alt 27.12.2010, 01:58
Benutzerbild von ElFlitZos
ElFlitZos ElFlitZos ist offline
Lieutenant
 
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Hi,

also ich sprech mal für die Yatis auf Malle, den dort sind selten große Yachten unter deutscher Flagge zu finden. Mir wird immer gesagt, das es eine steuerrechtliche Frage sei. Captains dort haben meistens den Yachtmaster etc. Ein Freund der führt ne Megayacht unter britischer Flagge und er ist gerade dabei seine Lizenz zu erweitern damit er auch Charter fahren kann. Ich kann mir gut vorstellen das das mit nem guten alten Sportbootführerschein nicht geht. Er hat seine Patente alle in Englisch gemacht, wer macht das schon mit seinem Sportbootführerschein?

Ja, man kann seinen Sportbootführershein auch im Ausland nutzen, aber wer kein Englisch kann, ist doch dort verlohren, oder nicht?

Es muss definitiv einen Unterschied geben...

Ich selbst würde auch gerne ein international gültiges Patent haben, da ich noch nicht weiß, wo ich mich später einmal niederlassen werde.
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viele Grüße

Torsten
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  #47  
Alt 27.12.2010, 08:15
Benutzerbild von Formula
Formula Formula ist offline
Commander
 
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Boot: FORMULA / CIGARETTE
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Ich würde einfach mal mit meinem Vollkasko Versicherer klären, ob der im Schadensfall zahlen, wenn anstatt eines deutschen Bootsführerscheins ein "internationaler" vorliegt

Der wichtigste Punkt ist jedoch

Sowohl der deutsche Bootsführerschein als auch die "Internationalen " Scheine kosten Geld

Welchen Grund gibt es da, nicht den deutschen Schein zu erwerben

Wer zu blöd oder faul für die deutschen Prüfungsfragen ist, sollte halt Beifahrer bleiben
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  #48  
Alt 27.12.2010, 08:16
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Volker Sch Volker Sch ist offline
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Zitat:
Zitat von ElFlitZos Beitrag anzeigen
etc. Ein Freund der führt ne Megayacht unter britischer Flagge und er ist gerade dabei seine Lizenz zu erweitern damit er auch Charter fahren kann. Ich kann mir gut vorstellen das das mit nem guten alten Sportbootführerschein nicht geht.
Das ist richtig, doch hat dies nicht mit der internationalen Anerkennung des Sportbootführerscheins zu tun, sondern damit, das diese nur das Führen eines Bootes für Sport und Freizeitzwecke erlaubt. Was dein Freund macht, ist die gewerbliche Nutzung. Dafür ist derzeit zumindest der Sportseeschifferschein erforderlich.

Gruß

Volker
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