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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#26
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Ich bin in diesem Sommer auf der Fahrt nach Dänemark kurz vor
Flensburg von der Autobahnpolizei angehalten worden, weil sich der Stecker von der Lichtleiste meines Trailers gelöst hatte. Der Polizist hat sich mein Boot angesehen, weil er sich persönlich (nicht dienstlich) dafür interessiert hat. Er hat mich gebeten, einmal unter die Persenning sehen zu dürfen, weil ihn der Inneraum auch interessierte. Das Boot war bis unter die Persenning vollgeladen mit allem möglichen Kram einschließlich Lebensmitteln. Das einzige, was er sagte war: Schade, man sieht ja gar nichts. Ich dachte, schon, ich müßte auf die Waage. An das grüne Kennzeichen und an Steuerhinterziehung habe ich dabei gar nicht gedacht - und der Polizist auch nicht. Das wird mir erst jetzt bewußt, nachdem ich diesen Trööt hier verfolgt habe. Es scheint also Ermessenssache zu sein, ob er die Sache zum Zoll weiterleitet oder nicht. Ich durfte so weiterfahren, nachdem ich den Stecker wieder in die Lichtleiste gesteckt habe. Ich werde auf jeden Fall weiterhin das Boot vollpacken (natürlich unter Einhaltung des zulässigen Gesamtgewichts). Wenn ich dann mal an einen Korintenkacker gerate, habe ich halt Pech gehabt. Wie soll ich denn mein Geraffel sonst mit in den Urlaub bekommen ? |
#27
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Hallo,
sehr interessante Antworten, aber leider (eher zum Glück) Keiner dabei, der genau diesen Fall schon mal hatte und zahlen durfte. Ich selber habe es ja auch nur weitererzählt bekommen. Mir geht es in erster Linie darum, dass wenn ich z.B. nur mit dem Boot in den Urlaub fahren würde, an Bord des Bootes die Fahrräder der Kinder, ein Zelt, etwas Essen und Getränke, Campingstühle, Grill usw. wären. Aus dem Grund habe ich ja extra einen größeren Trailer gekauft. Aber anscheinend kommt so eine Kontrolle nicht so häufig vor, so dass man sich vielleicht doch nicht so viele Gedanken machen sollte. Gruß Axel
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#28
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Zitat:
Dann ist man auf der sicheren Seite.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ...
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#29
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"Hausfriedensbruch" gibt es bei Fahrzeugen nicht.
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Gruß Robert |
#30
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Wird sein wie so oft. Wenn man es nicht übertreibt, alles gut gesichert und von außen nicht sichtbar ist, wirds wohl wenig Ärger geben. Wann wird denn ein Hänger kontrolliert? Wenn was negatives sofort ins Auge fällt!
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Gruß Ewald |
#31
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Das stimmt nicht.
Ein Wohnmobil oder Wohnwagen ist rechtlich genauso eine Wohnung wie eine Kabine/Kajüte auf einem Boot. Gruß Jürgen
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#32
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Hallo Jürgen,
hast Recht. Ebenso Schlafkabinen beim Lkw. Ansonsten ist aber das Auto und der Anhänger nicht geschützt.
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Gruß Robert |
#33
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Zitat:
400 DM für ein paar Säcke Äpfel (auf´m Weg zur Saftpresse) in einem Pferdeanhänger, leider kein Gaul drin. War dann auf der Polizeiwache zum "diskutieren" und habe am Schluss mit dem Gang zum Rechtsanwalt gedroht......da wurde mir erklärt, was ich im Falle einer "Verböserung" (das Wort gibt´s wirklich ) erreiche....Steuerhinterziehung, kein Versicherungsschutz blabla.....quasi lebenslänglich Ich hab dann bezahlt Übrigends: Ich transportiere sogar die Fahrräder im Boot. Also im Zweifelsfall bin ich wieder dran Interessanter Aspekt. Aber was soll man machen? Sind Wasserski schon "Ladung" die ich anders transportieren müßte?
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war! |
#34
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Zitat:
Siggi
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Der Restothread für meine Condor 55 "marsvin": https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=49473 |
#35
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Zitat:
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#36
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Dann will ich, bevor ich jetzt schlafen gehe, auch noch mal meine unmaßgebliche Meinung von mir geben.
Der normale Gütertransport, ob gewerblich oder privat erfordert auch eine normale Zulassung. Das bedeutet: Versicherung des Anhängers nach dem Pflichtversicherungsgesetz und zahlen von Kfz-Steuer, weil das Betreiben eines zulassungspflichtigen Anhängers auch das Zahlen von Kfz-Steuer auslöst. Im vorliegenden Falle haben wir es aber mit einem Anhänger für Sportgerät zu tun. Das setzt grundsätzlich voraus, das Sportgerät transportiert wird. Der Kollege fährt in Urlaub und nimmt sein Boot als Sportgerät mit. In Verbindung mit seinem Ansinnen des Transportierens seines Sportgeräts zum Urlaubsort hat er Campingstühle etc. im Boot. Das ist o.k., weil der Transport dieser Campingstühle in Verbindung mit dem Ansinnen, das Sportgerät am gleichen Ort zu nutzen, nicht im Widerspruch steht. Anders sehe es natürlich aus, wenn das Boot auf dem Sportanhänger nur dazu genutzt werden würde, z.B. einen Sack Zement vom Baustoffhändler zur Baustelle zu bringen. Dann läge ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und das Kfz-Steuergesetz vor. Ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz ist ein Vergehenstatbestand, der als Straftat zu ahnden ist. Ein Verstoß gegen das Kfz-Steuergesetz kann vorsätzlich oder fahrlässig begangen werden. Eine vorsätzliche Begehung begründet ein weiteres strafrechtlich relevantes Verhalten im Sinne tatbestandsmäßigen Handelns in Verbindung mit § 370 AO (Abgabenodnung), was ein Vergehen darstellen würde. Ein fahrlässiges Handeln begründet in Verbindung mit § 378 AO eine Ordnungswidrigkeit. Auch wenn tatbestandsmäßig im Sinne vorsätzlichen Handels gehandelt würde, wäre von tateinheitlichem Handeln auszugegehen, was das zu erwartende Strafmaß nicht erhöht. Jetzt habe ich aber genug gequatscht. Das Mitführen von Campingstühlen zum Urlaubsort in einem Sportboot zum Urlaubsort ist definitiv legitim. Wer Zweifel daran hat, kann sich gerne telefonisch mit mir in Verbindung setzen. Ich werde seine Zweifel ausräumen. Hinweis: Bin kein Rechtsanwalt und mache auch keine Rechtsberatung, die mir auch nicht erlaubt wäre. Das ist nur die unmaßgebliche Meinung eines ehemaligen Bootshändlers, der aber weiß, wovon er spricht. Gruß Walter |
#37
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Wasserski sind Sportgeräte, die zum Boot gehören.
Mit grüner Nummer ist der Trailer zweckgebunden und es darf nichts zugeladen werden, was nicht direkt zum Boot und der Ausübung des Sportes gehört, ebensowenig wie Campingsstühle etc. Motorenöl, Werkzeuge, Schwimmwesten usw. dürfen aufs Boot, da man die Sachen zum Warten und für evtl. Reparaturen braucht. Wird zugeladen und du wirst kontrolliert, muss außer der Strafe auch noch alles nachversteuert und nachversichert werden. Daher gut überlegen, wo man spart, denn es kann hinterher erheblich teurer werden. Liebe Grüße
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Liebe Grüße Andrea |
#38
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Zitat:
Hallo Walter, das hört sich aber alles verdammt korrekt an. Hattest Du desswegen mal mit einem RA zu tun? Gruß Axel |
#39
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Was schließe ich daraus: Ich mache alles so weiter, wie in den letzten Jahrzehnten auch!
• Jolle auf den Trailer • Baum und Segel ins Boot (schon Ladung?) • Ruderanlage hinein (schon Ladung?) • Mast längst darüber (schon Ladung?) • die nassen Klamotten ins Boot (nach dem Schlag, Neo und Co, schon Ladung?) • Persenninge (Ober- und Unter) drum (schon Ladung?) • ordentliche Spanngurte drum -> Fertig! Vor einigen Jahren war der Trailer noch zulassungsfrei, jetzt lasse ich trotzdem die Kirche im Dorf!
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Gruß Stefan |
#40
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also wenn ich die Meinungen hier so lese, dann bleibt für mich alles beim alten.....
keiner weiß nix genaues nich.... und ich werde weiter so verfahren wie schon die letzte 25 Jahre. Sachen, die ich im Urlaub zur Ausübung meines Wassersporturlaubs brauche, kommen weiterhin ins Boot. Dazu gehört auch im Zweifelsfall meine Badehose oder nen Seesack voll Handtücher und auch ggf. Lebensmittel, da ich ja auch längere Zeiten unterwegs sein könnte mit dem Boot.... Denke, das es wichtig ist, alles im Rahmen zu lassen, dabei die üblichen Vorsichtsmaßnahmen an Ladungssicherung zu betreiben und auch im Gewichtslimit zu bleiben. Dazu dann noch nen freundlichen Umgang mit Rennleitung im Falle einer Kontrolle und dann klappt das schon....
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Gruß - Georg |
#41
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Moin,
Ich hab immer Fahrräder offen in der Jolle stehen, wenn wir in den Urlaub fahren, quasi Sportgerät im Sportgerät transportiert. Gekümmert hats noch keinen, nichtmal mich. Ist das nun legal?
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Gruß, Jörg! |
#42
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Zitat:
Früher haben die bei uns immer einen Film bei der Vergabe eines Grünen-Kennzeichens gedreht, weil sie Angst hatten das Steuerzins durch die Lappen geht. Das VA hat vorläufig zugeteilt und das FA weitergehend geprüft und belehrt. Du beantragst beim FA ein Grünes in dem du versicherst, dass Du mit dem Trailer ausschließlich ein Sportgerät transportierst. Aufgrund dieser Aussage, erlässt man dir deine Steuerschuld für den zugesicherten Beförderungszweck. Sonnenschirm, Campingstuhl oder auch Rettungsweste sind keine Sportgeräte. Es gibt auch keinen Bezug dazu, dass ein Sportgerät mit seinen nötigen Ausrüstungsgegenständen befördert werden darf, sonder ausschließlich (das ist sogar unterstrichen und kursiv gestellt) das Sportgerät. Der einzige mir plausible Grund dafür das nicht härter durchgegriffen wird, ist: das die normale Polizei bei Erkennen eines Vergehens sich Amtshilfe beim zuständigen Zoll holen müsste. Das ist ein Haufen Aufwand... Und außerdem: wie wollen die ohne Leiter ins Boot gucken? Ob in einer erweiterten technischen Verkehrskontrolle, wo neben der Polizei auch BAG und Zoll mitspielen auch weggesehen wird, ist fraglich? Jeder muss machen was er für richtig hält. Die Strafe wird auch nicht so martialisch ausfallen, worauf ich aber keinen Bock habe: mich von 2 netten Beamten langatmig belehren zu lassen. Die dann feixend beobachten wie ich das Boot ausräume und alles ins Auto quetsche. Während der Dorsch im Meer auf mich wartet. Ich verhalte mich auch selten Rechtens aber ich halte mir soviel Platz im Gespann frei, dass ich auf Zuruf umräumen könnte. Voll gepackt bis an die Deck in den Urlaub fahren, würde ich nie machen. Egal was ihr mir hier erzählt.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... |
#43
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Zitat:
Bei dir war das ja ne moderne Version des Wolf/Ziege/Kohlkopfproblems, nimmst du ein Pferd mit frisst es die Äpfel Zitat:
Felix
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Felix I hear the ferryman is half man, half boat
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#44
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Zitat:
interessant, aber muss ich den dann nicht auch extra versichern? Ich bin doch sonst ohne Versicherungsschutz unterwegs? Gruß Carsten |
#45
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Dieser Trööt ist spannender als die Muppets Show.
Die hat aber mehr Wahrheitsgehalt Sorry, konnte ich mir nicht verkneifen. Gruß Werner
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#46
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so wie es Walter erklärt hat wurde es mir auch von unserer WSP erklärt.
Ist meiner Meinung nach auch in Ordnung so. Ich darf im Boot Sachen transportieren die direkt im Zusammenhang mit dem sportlichen Ereignis stehen. (ohne Rettungswesten kann ich aus Sicherheitsgründen den Sport nicht betreiben, wieso sollen sie dann nicht ins Boot dürfen??) Wenn ich zum Wasserwandern fahre, gehören einfach Campingtisch und Stühle auch dazu.
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Gruß Sepp Vorsicht, lesen gefährdet die Dummheit!!! Navigation ist --- Punkte und Orte wieder zu erkennen, die man vorher noch nie gesehen hat. |
#47
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Ein Blick ins Gesetz erleichtert ja manchmal die Rechtsfindung, ich finde nur das passende Gesetz oder die VO nicht. Hat jemand eine Ahnung wo das mit den Ausnahmen für Sportgeräte im Detail geregelt ist?
Im KraftStG steht es nicht drin. So intuitiv würde ich mal sagen: Sportgerät ist Sportgerät mit allem was tatsächlich dazu gehört, also Persenning, Rettungsring natürlich ja, Campingstühle hingegen nicht.
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Gruß Robert |
#48
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Dann sag ich einfach, dass es sich um "Trimmgewichte" handelt, dann ist der zusammenhang zum Sport doch wieder hergestellt.
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Diese Signatur ist unter Bearbeitung! Gruß vom Mario
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#49
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Auf der Fahrt zum Urlaubsort darf man folglich dann auch nicht mehr auf dem Boot übernachten.
Wenn ich die Persenning weglassen muss, bekomme ich evtl. Probleme bei starkem Regen da ich dann evtl. die Zuladung überschreite. Warum muss der Deutsche immer alles bis ins kleinste mit Paragraphen geregelt wissen?
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Gruß vom Oberrhein. |
#50
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Zitat:
.....weil er sonst hilflos ist |
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