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Biete Wassersportzubehör Was ich biete... Nur Zubehör aus dem maritimen Bereich!

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  #26  
Alt 04.12.2010, 01:43
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wegen Zulassung beißt euch mal nicht ins Hemd; das muss man schon machen, ist aber kein Problem. Da geht man zum WSA, gibt im Formular das an, was man weiß, und fertig. Wenn Hersteller "unbekannt", dann ists eben so und wird eingetragen. Schönes Fzg, viel Erfolg noch beim Verkauf
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Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #27  
Alt 04.12.2010, 09:11
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Hi !

So einfach ist das beim WSA Minden nicht.. als ich letztes Jahr ein Schlauchboot angemeldet habe, wollten sie zwingend eine COC-Bescheinigung. Diese habe ich mir dann für teuer Geld vom Hersteller schicken lassen.
Ansonsten hätte es keine Zulassung gegeben. Ich fürchte bei diesem Boot wird es genau so sein.

Gruß, Jörg
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  #28  
Alt 04.12.2010, 16:49
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http://www.wsa-minden.de/schifffahrt...hrt/index.html
Bei Eigenbauten sind vorzulegen: Fotos, ein Bauplan und ggf. ein Abnahmeprotokoll von einem zugelassenen Sachverständigen.


gruß Andreas
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  #29  
Alt 04.12.2010, 17:13
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Zitat:
Zitat von Crusher Beitrag anzeigen
http://www.wsa-minden.de/schifffahrt...hrt/index.html
Bei Eigenbauten sind vorzulegen: Fotos, ein Bauplan und ggf. ein Abnahmeprotokoll von einem zugelassenen Sachverständigen.


gruß Andreas
Das gilt nach meinem Wissen nur für neue Eigenbauten also die jünger als 5 Jahre sind.

Diese Wassermotorräder wurden in den 70ern haufenweise in Holland produziert. Das habe ich hier im BF recherchiert.

Also sollte es problemlos als:

Typ: Wassermotorrad
Hersteller: unbekannt
Bj. 1975

zuzulassen sein.

Zitat:
Ein Wassermotorrad darf auf Binnen- und Seeschifffahrtsstraßen nur geführt werden, wenn es mit einem amtlichen Kennzeichen versehen ist.
Diese Zeile des WSA irritiert mich aber etwas Es müsste also gesetzeskonform grundsätzlich ein Kennzeichen tragen

aber vielleicht informiert sich das WSA bei Wikipedia

http://de.wikipedia.org/wiki/Wassermotorrad

Nach deren Definition ist es nämlich kein Wassermotorrad
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  #30  
Alt 04.12.2010, 17:17
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Ich würde wie gesagt einfach mal mit den Fotos zum WSA gehen und die Situation schildern.
Das lässt sich sicherlich irgendwie regeln.
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  #31  
Alt 04.12.2010, 17:37
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Zitat:
Zitat von dennis_hh Beitrag anzeigen
Ich würde wie gesagt einfach mal mit den Fotos zum WSA gehen und die Situation schildern.
Das lässt sich sicherlich irgendwie regeln.
Lässt es sich



Meins kam allerdings definitiv aus Holland.

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  #32  
Alt 05.12.2010, 09:25
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Hi !

Ok, ich schicke mal eine Email mit einem Foto an das WSA Minden.

Wenn von dort das ok kommt, nehme ich das Gerät

Gruß, Jörg
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  #33  
Alt 06.12.2010, 15:34
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Hi !

So, habe eine Antwort bekommen:

Sehr geehrter Herr Meier,
ich habe Ihre Mail heute erhalten und möchte Ihnen wie folgt antworten:

Eine Zuteilung ist möglich, wenn Sie anliegenden Antrag mit den unten genannten Unterlagen hier einreichen.
Die Daten müssten eigentlich auf dem Typenschild am Boot und am Motor ersichtlich sein.
Reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:
· Antrag – ausgefüllt und unterschrieben –
· Kopie vom Personalausweis – beide Seiten – oder Reisepass
· Eigentumsnachweis vom Boot und vom Motor in Kopie - Rechnung, Kaufvertrag
oder Eigentumserklärung -
· Kopie des Einzahlungsbeleges oder online Ausdruck über die gezahlte Gebühr
· alten Ausweis vom Boot im Original – wenn vorhanden –
· Kopie der Konformitätserklärung (bei Jetski's ab Baujahr 2005)
· Fotos - nur bei Eigenbau -

Sollten Unterlagen fehlen, verzögert sich die Bearbeitung!
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

XXXXXXXXXXXXXXXXXXXX




Also sieht soweit ganz gut aus. Ich habe aber nochmal nachgefragt ob das nicht vorhandene Typenschild ein Problem ist - oder ob ich dort "unbekannt" angeben kann.

Gruß, Jörg
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  #34  
Alt 06.12.2010, 17:20
dennis_hh dennis_hh ist offline
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Jo, scheint ja ganz locker ausgelegt zu sein!
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  #35  
Alt 06.12.2010, 18:39
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L0B0 L0B0 ist offline
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Hi !

Ja, abwarten Hast Du mal die Maße für mich ? Breite, Länge, Gewicht (geschätzt) usw..

So langsam sollten wir uns dann mal über die Modalitäten unterhalten - gern auch per PN

Gruß, Jörg
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  #36  
Alt 19.04.2011, 14:04
dennis_hh dennis_hh ist offline
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So jetzt ist ja das schöne Wetter wieder in der Überzahl, da kann der Verkauf weiter gehen.
Probefahrt ist für das Wassermotorrad möglich!
Ansonsten hat sich nix verändert.

Gruß Dennis
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  #37  
Alt 19.04.2011, 15:59
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Zitat:
Zitat von comander_ak Beitrag anzeigen
Aussenborder oder jet antrieb, deeeen unterschied sollte man schon erkennen zu mindes auf 20m, alsoo bei nebel............im dunkeln
Der Antrieb ist für die Einstufung als Wassermotorrad m.E. irrelevant. Wir haben genau so ein Teil, wie hier zum Verkauf steht (übrigens auch mit dem 28 PS Yamaha), und ich bin mal um 19:55h von der WaschPo auf dem Rhein freundlich, aber bestimmt darauf hingewiesen worden, dass ich doch bitte schleunigst meinen Hafen aussuche (Ihr erinnert Euch sicher - Wassermotorräder nur bis 20h, längstens jedoch bis Sonnenuntergang). Mein Hinweis a la "hat keinen Jetantrieb" la la la traf auf taube Ohren.

Das Teil ist Fun pur.

PS: Unser ist ein (nachweisbarer) Eigenbau und direkt nach Fertigstellung als solcher beim WSA ohne CE-Nachweis zugelassen worden. Achtung: Wassermotorräder müssen ein amtliches (WSA) Kennzeichen haben, amtlich anerkannt reicht bei denen nicht.
__________________
Andreas
www.bootstechnik.de

alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207
Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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