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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #26  
Alt 02.11.2010, 13:20
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Zitat:
Zitat von Paparemo1 Beitrag anzeigen
Das ist interessant.
Ich habe 11km für den Gwv angegeben (kürzeste Stercke duch die Stadt)
fahr jedoch 33 km über die Autobahn um die Stadt rum, da schneller und wesentlich Entspannter und auch ungefährlicher.

Habe jedoch nur immer die 11 Km bei den Werbungskosten angegeben.
Aber mal ehrlich, warum sollte man das aber tun? Vielleicht doch mal die Erklärungen des Formulars durchlesen...

Die meisten machen es genau anders herum.
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gregor

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  #27  
Alt 02.11.2010, 13:33
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Zitat:
Zitat von Paparemo1 Beitrag anzeigen
Das ist interessant.
Ich habe 11km für den Gwv angegeben (kürzeste Stercke duch die Stadt)
fahr jedoch 33 km über die Autobahn um die Stadt rum, da schneller und wesentlich Entspannter und auch ungefährlicher.

Habe jedoch nur immer die 11 Km bei den Werbungskosten angegeben.
Wenn Du den Umweg nachvollziehbar begründen kannst, geht das. Ich fahre auch 21 km zur Arbeit statt der nötigen 12, da die kürzere Strecke mich schon die Stoßdämpfer, Radlager und einen Außenspiegel gekostet hat, außerdem muss ich die B51 kreuzen, was im Berufsverkehr nur unter Lebensgefahr möglich ist. Die längere Strecke ist neu ausgebaut und kreuzungsfrei. Das hat das Finanzamt auf deren Nachfrage so abgesegnet.
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Liebe Grüße,

Jörg


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  #28  
Alt 02.11.2010, 13:50
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Zitat:
Zitat von Flybridge Beitrag anzeigen
Bitte mal die Zitate korrigieren; nicht alle sind von mir.
doch doch,
sind alle 1 zu 1 aus deinem posting...

habe mir lediglich erlaubt, (zur besseren übersicht) auf die einzelnen statements direkt zu antworten, damit es keine komplette verwirrung gibt


und nein, ich bin kein Finanzbeatmer
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Gr€€ts Stefan
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  #29  
Alt 02.11.2010, 14:42
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Um es mal mit einer abgewandelten Werbung zu erklären:
"Die Geschichte der Steuer ist eine Geschichte voller Missverständnisse"

Hinzu kommt, das jeder davon betroffen ist, und deshalb viele was schreiben können.
Hier ein paar der Fehler genannt.

Zitat:
Zitat von hmigor Beitrag anzeigen
Der Bundesfinanzhof hat zum 1.12010 eine neue Richtlinie erlassen. Entweder Fahrtenbuch oder 1% Regelung bei Firmenfahzeugen. Und zwar ständig.
Der Bundesfinanzhof ist das oberste Steuergericht. Er urteilt über strittige Steuersachverhalte. Richtlinien kann er nicht erlassen, dafür ist der Gesetzgeber verantwortlich. Im übrigen hast du Recht, es reicht nicht aus ein Fahrtenbuch nur für einen repräsentativen Zeitraum zu führen. Das gilt bei der 1% Regelung aber nicht erst seit 2010.

Zitat:
Zitat von else Beitrag anzeigen
Nö.
1% ist auch keine Regel, sondern Gesetz, wobei es völlig unerheblich ist, ob das KFZ 50% oder mehr oder weniger betrieblich oder privat genutzt wird.
Stellt sich allerdings heraus, das privat weniger als 50% gefahren wird, kann es günstiger sein, ein Fahrtenbuch zu führen.
Du solltest nicht vorschnell den von dir zitierten Poster der Unwahrheit bezichtigen. Die Vereinfachungsregel, und es heißt tatsächlich "Regel", auch wenn es in einem Gesetz steht, gilt tatsächlich nur bei betrieblicher Nutzung zu mehr als 50 %. Ist in § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 EStG geregelt. Dieser Passus ist, soviel ich weiß, in 2006 eingeführt worden.
Ist im übrigen auch logisch nachvollziehbar. Wieso sollten nur 1% des Bruttolistenpreises versteuert werden, wenn das Fahrzeug insgesamt zu 95% privat genutzt wird?

Zitat:
Zitat von Werner_B Beitrag anzeigen
Wobei zu beachten ist, dass bei der 1% Regel der zu versteuernde Betrag sich aus zwei Komponenten zusammensetzt: 1% vom Bruttolistenpreis des Autos sowie einem Betrag xx (weiss ich grade nicht genau, beides ist auf meiner Abrechnung als eine Summe zusammengefasst) für die Fahrten Wohnung <-> Arbeitsstätte.
Genau dies ist richtig. 1% für die Privatfahrten, zzgl 0,03 % des inländischen Listenpreises für jeden Kilometer der Entfernung Wohnung-Arbeitsstätte für die Fahrten zur Arbeit, und zwar unabhängig davon, wie häufig er diese Fahrten im Monat durchführt.

Zitat:
Zitat von sst Beitrag anzeigen
ich stells mal richtig

nein.
private nutzung sind bereits die fahrten zur arbeit...
Leider stellst du es nicht richtig.

Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gehören nicht zu den privaten Fahrten.


Im Zweifelsfall sollte man doch besser den Finanzbeamten fragen.

@ TO Nur wenn du zusätzlich zu den 1 % die 0,03 % pro Kilometer versteuerst, kannst du Werbungskosten hieraus geltend machen. Ob du die o,o3 % versteuerst solltest du deinen Arbeitgeber fragen.

Gruß

Volker
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  #30  
Alt 02.11.2010, 14:55
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Seestern Seestern ist offline
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Boah, was ein Wust an Beiträgen ...

Wenn ein Firmenfahrzeug für Privatfahrten (und dazu zählen auch die Fahrten zum Arbeitsplatz!) zur Verfügung gestellt wird, ist das ein geldwerter Vorteil, den der MA zu versteuern hat. Das sind in der Regel die bereits erwähnten 1% vom Bruttolistenpreis des Fahrzeugs monatlich zzgl. (nicht vergessen!) 0,03% vom Bruttolistenpreis pro Entfernungskilometer Wohnort <-> Betriebsstätte monatlich.

Also: 40.000-EUR-Karre (Passat o.ä.), 50km Heimweg:
400 EUR (1%)
12 x 50 = 600 EUR (0,03% x 50km)
= 1.000 EUR
Bei Spitzensteuersatz 45% also 450 EUR weniger netto in der Tasche.

In diesem Fall kann man auch die Entfernungspauschale wieder steuerlich geltend machen.

Wenn der Arbeitgeber mitspielt, kann er sogar einen gewissen Teil des kilometerabhängigen geldwerten Vorteils pauschal versteuern, dann kommts ein bisschen billiger.

Der Mitarbeiter kann stattdessen entscheiden, das Fahrzeug nach Fahrtenbuch zu versteuern. Dazu werden sämtliche Kosten (Leasingrate, Versicherung, Steuern, Wartung, Benzin, Waschen, Reparaturkosten) pro rata auf Dienstfahrten vs. Privatfahrten (wobei Fahrten zur Arbeit als Privatfahrten gelten) verteilt und versteuert. Daraus ergibt sich implizit, dass die Fahrtenbuchvariante nur bei einem erheblichen Anteil an Dienstfahrten Sinn macht.

Ich habe mehrere Jahre Fahrtenbuch geführt und selbst bei 40-45% Dienstfahrten letztendlich doch pauschal (1% + 0,03%) versteuert (Du kannst das am Ende jedes Jahres mit der Steuererklärung rückwirkend entscheiden).

Wenn Du die für die Fahrten nach Hause die Karre gestellt bekommt, ohne sie geldwert zu versteuern: Schnauze halten und bis zur nächsten Betriebsprüfung genießen. Klar kannst Du die Entfernungspauschale geltend machen - das Finanzamt weiß nicht von dem Auto, bzw. wenn doch und Du es geldwert versteuerst, kannst Du die Pauschale auch geltend machen.

Wenn ich unseren Finanzer richtig verstanden habe, trägt der Arbeitgeber das Nachzahlrisiko von falsch (unzureichend) versteuerten geldwerten Vorteilen im Kontext PKW. Aber verlass' Dich nicht drauf.

Die einzige mir bekannte Ausnahme von der 1%-Regelung sind aus dienstlich begründeten Risiken gepanzerte Fahrzeuge (5er Protection o.ä.) - da versteuert man dann zum einen die Panzerung nicht, außerdem wird die nächstschwächere Motorisierung zur Preisfindung herangezogen.
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Andreas
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Alt 02.11.2010, 14:58
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Zitat:
Zitat von Volker Sch Beitrag anzeigen
Leider stellst du es nicht richtig.

Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gehören nicht zu den privaten Fahrten.


Im Zweifelsfall sollte man doch besser den Finanzbeamten fragen.

@ TO Nur wenn du zusätzlich zu den 1 % die 0,03 % pro Kilometer versteuerst, kannst du Werbungskosten hieraus geltend machen. Ob du die o,o3 % versteuerst solltest du deinen Arbeitgeber fragen.

Gruß

Volker
Genau die Betrachtung der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sahen sowohl das Finanzamt Düsseldorf als auch Dortmund aber anders, nämlich als private Nutzung.

Welche Option gibt es, die 0,03% pro km nicht zu versteuern? (Außer, man wohnt auf dem Firmengelände).
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  #32  
Alt 02.11.2010, 15:10
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Zitat:
Zitat von Volker Sch Beitrag anzeigen


Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gehören nicht zu den privaten Fahrten.


Im Zweifelsfall sollte man doch besser den Finanzbeamten fragen.


Volker
Zitat:
Zitat von Seestern Beitrag anzeigen
Genau die Betrachtung der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sahen sowohl das Finanzamt Düsseldorf als auch Dortmund aber anders, nämlich als private Nutzung.

Welche Option gibt es, die 0,03% pro km nicht zu versteuern? (Außer, man wohnt auf dem Firmengelände).
eine trennung ist mir in der praxis, auch nicht bekannt...

und jetzt bin ich gespannt auf die antwort des finanzbeamten...
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Gr€€ts Stefan
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  #33  
Alt 02.11.2010, 15:14
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Zitat:
Zitat von Volker Sch Beitrag anzeigen

Genau dies ist richtig. 1% für die Privatfahrten, zzgl 0,03 % des inländischen Listenpreises für jeden Kilometer der Entfernung Wohnung-Arbeitsstätte für die Fahrten zur Arbeit, und zwar unabhängig davon, wie häufig er diese Fahrten im Monat durchführt.

[...]

@ TO Nur wenn du zusätzlich zu den 1 % die 0,03 % pro Kilometer versteuerst, kannst du Werbungskosten hieraus geltend machen. Ob du die o,o3 % versteuerst solltest du deinen Arbeitgeber fragen.

Gruß

Volker
Um die Verwirrung noch komplett zu machen: Wenn Du weniger als 46 Tage im Jahr bei Deinem Arbeitgeber bist ("regelmäßige Arbeitsstätte"), dann entfällt die 0,03%-Regelung. Das trifft z.B. auf Vertreter oder Berater zu, die nur selten ins Büro kommen.

Bist Du allerdings mehr als 46 Tage bei einem Kunden Deines Arbeitgebers, kann Dir das als regelmäßige Arbeitsstätte vom Finanzamt ausgelegt werden. Das ist einem Kollegen von mir passiert. Er wohnt in Hannover und war vorletztes Jahr ein 3/4 Jahr in München tätig. Seine private Lohnsteuerprüfung ergab eine Nachzahlung von über 40.000 EUR (weil die Kundenadresse in München als regelmäßige Arbeitsstätte ausgelegt wurde und sich die 0,03% auf über 100.000 EUR geldwerten Vorteil summiert hatten). Eine Gerichtsentscheidung steht noch aus . Das ist (leider) kein Witz.

VG Thilo
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  #34  
Alt 02.11.2010, 15:21
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Zitat:
Zitat von Seestern Beitrag anzeigen
Genau die Betrachtung der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sahen sowohl das Finanzamt Düsseldorf als auch Dortmund aber anders, nämlich als private Nutzung.
Die Frage ist in welchem Zusammenhang?

Hier geht es um die Versteuerung eines privat genutzten Dienstwagens des Arbeitgebers. Würden die Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte zur privaten Nutzung gehören, müsste man ja nicht noch etwas zusätzlich versteuern. Ich kann mir nicht vorstellen, das das Finanzamt sagt. "Die 1% reichen auch für die Fahrten Wohnung- Arbeitsstätte aus, sie müssen nichts zusätzlich versteuern."

Nutzt ein Betriebsinhaber ein Fahrzeug des Betriebes für seine eigenen Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb, sind das natürlich keine betrieblichen sondern private Fahrten.
Um genauer sagen zu können, was das Finanzamt gemeint hat, müsste man also den Sachverhalt kennen.

Gruß

Volker
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  #35  
Alt 02.11.2010, 15:25
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Zitat:
Zitat von Seestern Beitrag anzeigen

Welche Option gibt es, die 0,03% pro km nicht zu versteuern? (Außer, man wohnt auf dem Firmengelände).
Wenn ein Arbeitnehmer das Fahrzeug eines Arbeitgebers für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nutzt, keine.
Wieso auch? wenn ein Nutzungsvorteil existiert, muss der auch versteuert werden.

Gruß

Volker
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  #36  
Alt 02.11.2010, 15:28
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Zitat:
Zitat von sst Beitrag anzeigen

und jetzt bin ich gespannt auf die antwort des finanzbeamten...
Wie immer in Leben gilt, wenn man den Sachverhalt nicht kennt, nicht raten sondern fragen.

Die Prüferanleitung für den Lohnsteueraußendienst kann man z.B. dort http://www.loco5.de/loco5-vorteile/O...nst/index.html einsehen.

Gruß

Volker
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  #37  
Alt 02.11.2010, 15:40
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Zitat:
Zitat von plata Beitrag anzeigen
Bist Du allerdings mehr als 46 Tage bei einem Kunden Deines Arbeitgebers, kann Dir das als regelmäßige Arbeitsstätte vom Finanzamt ausgelegt werden. Das ist einem Kollegen von mir passiert. Er wohnt in Hannover und war vorletztes Jahr ein 3/4 Jahr in München tätig. Seine private Lohnsteuerprüfung ergab eine Nachzahlung von über 40.000 EUR (weil die Kundenadresse in München als regelmäßige Arbeitsstätte ausgelegt wurde und sich die 0,03% auf über 100.000 EUR geldwerten Vorteil summiert hatten). Eine Gerichtsentscheidung steht noch aus . Das ist (leider) kein Witz.

VG Thilo
Zum einen die Frage, wieso sollte das auch ein Witz sein. Die Regelungen zur regelmäßigen Arbeitsstätte sind schließlich keine Erfindungen des Finanzamtes. Offensichtlich hat da jemand in der Lohnabteilung beim Arbeitgeber, oder beim Steuerberater gepennt.
Nur das das vorletztes Jahr gewesen sein soll, erscheint mir etwas zweifelhaft.
Ab 2008 wurde die bisherige Unterscheidung in z.B Dienstreise und Einsatzwechseltätigkeit zu einem neuen Begriff zusammengefasst. Bei einer vorübergehenden Auswärtstätigkeit ist ab 2008 i.d.R. kein geldwerter Vorteil mehr zu erfassen

Gruß

Volker
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  #38  
Alt 02.11.2010, 15:47
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Zitat:
Zitat von Volker Sch Beitrag anzeigen
Wenn ein Arbeitnehmer das Fahrzeug eines Arbeitgebers für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nutzt, keine.
Wieso auch? wenn ein Nutzungsvorteil existiert, muss der auch versteuert werden.
Es gibt einen Ausnahme, aber nicht für normale Fahrten. Normal ist in diesem Zusammenhang folgendes:Morgens Fahrt des Arbeitnehmers von seiner Wohnung zum Betrieb. dort tagsüber gearbeitet, Abends Rückfahrt zur Wohnung.

Anders sieht es bei folgendem aus. Morgens Fahrt von Wohnung zum Betrieb. Von dort zu einem Außendienst. Abends von diesem Außendienst direkt zur Wohnung zurück (nicht: erst zum Betrieb und dann nach Hause.

Gruß

Volker
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  #39  
Alt 02.11.2010, 15:49
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Die Frage ist in welchem Zusammenhang?

Hier geht es um die Versteuerung eines privat genutzten Dienstwagens des Arbeitgebers. Würden die Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte zur privaten Nutzung gehören, müsste man ja nicht noch etwas zusätzlich versteuern. Ich kann mir nicht vorstellen, das das Finanzamt sagt. "Die 1% reichen auch für die Fahrten Wohnung- Arbeitsstätte aus, sie müssen nichts zusätzlich versteuern."

Nutzt ein Betriebsinhaber ein Fahrzeug des Betriebes für seine eigenen Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb, sind das natürlich keine betrieblichen sondern private Fahrten.
Um genauer sagen zu können, was das Finanzamt gemeint hat, müsste man also den Sachverhalt kennen.

Gruß

Volker
In genau diesem Zusammenhang - und wir sind uns ja auch einig.
Ich wohne in Dortmund, habe in Düsseldorf gearbeitet (jetzt Duisburg), und habe den Firmenwagen wieder zurückgegeben und mir einen privaten PKW gekauft, weil die Versteuerung einfach unwirtschaftlich war.

Dabei wurde zugrundegelegt, dass meine täglichen Fahrten zwischen Arbeitsstätte und Wohnort (was bei mir mind. 80% der km-Leistung ausmacht) privat und bei Versteuerung auf Basis Fahrtenbuch auch ebenso zu versteuern sind.
Bei 75km kürzeste Entfernung und ca. 46.000 EUR Fahrzeugwert (MB 220 CDI) war der geldwerte Vorteil ca. 1.500 EUR monatlich (pauschal versteuert) - das ist ne Menge Holz.
Zumal jede 100 EUR Sonderausstattung monatlich mit 3,25 EUR versteuert werden, und sei es noch so sinnlos (ich hatte damals ein Auto übernommen und nicht ein Selbstkonfiguriertes bestellt).

Interessanterweise wäre Fahrtenbuch ab einer gewissen Entfernung und Fahrzeugwert selbst dann wirtschaftlicher, wenn 100% Privatfahrten wären, weil Leasingrate, Versicherung, Wartung nicht linear mit der Fahrleistung ansteigen. Aber Fahrtenbuch geht ja erst ab 50%.

Inzwischen arbeite ich wieder viel stärker draußen beim Kunden, deswegen mache ich die Rechnung grade neu auf.
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  #40  
Alt 02.11.2010, 15:51
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Zitat:
Zitat von Volker Sch Beitrag anzeigen
Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gehören nicht zu den privaten Fahrten.


Im Zweifelsfall sollte man doch besser den Finanzbeamten fragen.
rein steuerrechtlich gesehen bzw. begriffstechnisch hast du natürlich recht

sonst gäbe es ja auch nicht für das private kfz die pauschale

aber warum denn für verwirrung stiften

Zitat:
Zitat von Volker Sch Beitrag anzeigen
Wie immer in Leben gilt, wenn man den Sachverhalt nicht kennt, nicht raten sondern fragen.

Die Prüferanleitung für den Lohnsteueraußendienst kann man z.B. dort http://www.loco5.de/loco5-vorteile/O...nst/index.html einsehen.
genau,
und nicht alles komplizierter darstellen als es eh schon ist...
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Gr€€ts Stefan
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  #41  
Alt 02.11.2010, 15:57
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Zitat:
Zitat von sst Beitrag anzeigen
genau,
und nicht alles komplizierten darstellen wie es eh schon ist...
Lohnsteuerrecht ist kompliziert. Nicht umsonst wird Lohnsteuer nicht bei einer Betriebsprüfung, sondern von den Spezialisten der Lohnsteueraußenprüfung geprüft, und auch ein Steuerberater verlässt sich auf die Spezialisten in seiner Praxis.

Gruß

Volker
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  #42  
Alt 02.11.2010, 18:08
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Gut, dass ich keinen Dienstwagen fahren muß!

Mal ehrlich, so´n Dienstwagen ist doch Mist:
- Ist meistens eine Nummer kleiner, als die Karre vom Chef!
- Man darf nicht fahren, was einem gefällt.
- Trotzdem muß man jeden Monat geldwerten Vorteil latzen.
- Oft ist man mit ner Litfaßsäule unterwegs.
- Bei bekannten Firmen wird man dauernd auch im Urlaub angequatscht.

Ich bin seit zig Jahren im Außendienst unterwegs und fahre seit jeher mit dem Privat-PKW. Mein Arbeitgeber erstattet 30 ct./km, den Rest "hole" ich über meine Steuererklärung herein (man muß allerding bestimmte Regeln einhalten).

Einziger Wermutstropfen: Für die 12 Fahrtenbücher (je Monat) am Ende des Jahres brauche ich mehr als einen ganzen Tag!
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Gruß
Stefan
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  #43  
Alt 02.11.2010, 18:47
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Zitat:
Zitat von Vierzigplus Beitrag anzeigen
Gut, dass ich keinen Dienstwagen fahren muß!

Mal ehrlich, so´n Dienstwagen ist doch Mist:
Mit geringen Ausnahmen wie bei Seestern sieht es aber so aus.
Man versteuert (nicht zahlt !) 1%. Das ist i.d.R. ein Bruchteil dessen, was die Haltung eines eigenen Autos kostet.

Eigentlich muss man es so sehen. Jeder Steuerzahler subventioniert den Privatnutzern von Dienstwagen diese Privatnutzung.

Gruß

Volker
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  #44  
Alt 02.11.2010, 19:00
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Zitat:
Zitat von Volker Sch Beitrag anzeigen
... Das ist i.d.R. ein Bruchteil dessen, was die Haltung eines eigenen Autos kostet...
Stimmt nicht ganz! Seit 10 Jahren habe ich fast jedes Jahr mögliche Dienstwagen durchgerechnet. Rechnet sich nicht - zumal bei uns die möglichen Fahrzeuge derart mickrig ausfallen, dass meine Familie nicht sinnvoll hineinpasst (OK, die Single-Kollegen sehen das etwas anders).

Meine privaten Dienstwagen fahre ich etwa kostendeckend. Allerdings ist die private Nutzung < 10%. Zur Wochenend- oder Urlaubsentspannung gehört auch, dass mich nichts an meinen Job erinnert.
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Gruß
Stefan
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  #45  
Alt 02.11.2010, 19:11
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Ich glaube du rechnest falsch. Hier geht es um die Privatnutzung.
Vergleiche also das, was die Privatnutzung laut 1% (Also die 1% mal persönlicher Steuersatz)kostet, mit dem, was dich ein zusätzliches Auto zur privaten Nutzung insgesamt kostet.

Gruß

Volker
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  #46  
Alt 02.11.2010, 19:46
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Zitat:
Zitat von Volker Sch Beitrag anzeigen
Ich glaube du rechnest falsch. Hier geht es um die Privatnutzung.
Vergleiche also das, was die Privatnutzung laut 1% (Also die 1% mal persönlicher Steuersatz)kostet, mit dem, was dich ein zusätzliches Auto zur privaten Nutzung insgesamt kostet.

Gruß

Volker
Wenn ein Arbeitgeber ein geeignetes Fahrzeug zur Verfügung stellen würde, ginge es ja noch.
Aber was bringt ein Dienstwagen, in dem ich meine Familie nicht mitnehmen kann oder der sonstwie nicht meinen Ansprüchen entspricht?
__________________
Gruß
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  #47  
Alt 03.11.2010, 07:28
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Hallo Volker,

erst mal vielen Dank für Deine sachlichen und ausführlichen Beiträge zu dem Thema.

Zitat:
Zitat von Volker Sch Beitrag anzeigen
Eigentlich muss man es so sehen. Jeder Steuerzahler subventioniert den Privatnutzern von Dienstwagen diese Privatnutzung.

Gruß

Volker
Als Firmenwagennutzer muß ich mir dieses Argument auch öfters "anhören". Hier sollte man aber immer den Einzelfall betrachten und das nicht verallgemeinern. Im Falle meines Arbeitgebers ist der dienstliche Kilometeranteil sehr hoch (>50.000 km/Jahr), weil meine Kollegen und ich ständig unterwegs sind. Daher ist eine größere priv. Nutzung alleine schon aus Gründen der Zeit nicht möglich.

Grundsätzlich hast Du aber Recht; viele Firmen bieten einen Dienstwagen als Teil des Gehalts an, obwohl dieser als Arbeitsmittel überhaupt nicht nötig wäre.

Zitat:
Zitat von Volker Sch Beitrag anzeigen
Zitat:
Zitat von plata
Um die Verwirrung noch komplett zu machen: Wenn Du weniger als 46 Tage im Jahr bei Deinem Arbeitgeber bist ("regelmäßige Arbeitsstätte"), dann entfällt die 0,03%-Regelung. Das trifft z.B. auf Vertreter oder Berater zu, die nur selten ins Büro kommen.

Bist Du allerdings mehr als 46 Tage bei einem Kunden Deines Arbeitgebers, kann Dir das als regelmäßige Arbeitsstätte vom Finanzamt ausgelegt werden. Das ist einem Kollegen von mir passiert. Er wohnt in Hannover und war vorletztes Jahr ein 3/4 Jahr in München tätig. Seine private Lohnsteuerprüfung ergab eine Nachzahlung von über 40.000 EUR (weil die Kundenadresse in München als regelmäßige Arbeitsstätte ausgelegt wurde und sich die 0,03% auf über 100.000 EUR geldwerten Vorteil summiert hatten). Eine Gerichtsentscheidung steht noch aus . Das ist (leider) kein Witz.

VG Thilo
Zum einen die Frage, wieso sollte das auch ein Witz sein. Die Regelungen zur regelmäßigen Arbeitsstätte sind schließlich keine Erfindungen des Finanzamtes.
[...]
Hier verstehe ich Deine Haltung nicht ganz. Folgende Situation:

Du bekommst von Deinem AG einen Firmenwagen; dieser wird für 3 Jahre geleast. Deine Tätigkeit besteht in der Durchführung von Projekten bei Kunden in ganz Europa vor Ort für die Dauer von 3-6 Monaten.

Nun ändert sich die steuerl. Gesetzgebung. Du kommst, wie mein Kollege, aus Hannover und arbeitest gerade an einem Projekt in München für ein halbes Jahr. Nun sollst Du 40.000 EUR an Steuern nachzahlen (die Du netto im Jahr gerade verdienst), während Deine Kollegen keine Probleme mit Ihren Finanzämtern haben, nur weil Dein Finanzamt eine andere Rechtsauffassung vertritt?

Würden sich alle Finanzämter in Deutschland gleichermassen an die Gesetzgebung halten, gäbe es viele Probleme dieser Art überhaupt nicht. Solange Nichtanwendungserlasse und abweichende Rechtsauffassungen existieren, hilft Dir auch der Steuerberater nicht weiter. Klagen dauern i.d.R. mehrere Jahre und kosten sehr viel Geld. Hier ein Beispiel, das zum Thema passt:

http://www.wiwo.de/finanzen/gerichts...oriert-406379/

Bitte verstehe das nicht als Kritik an Deiner Person - wie bereits gesagt, lese ich Deine Beiträge aus "erster Hand" sehr gerne.

VG Thilo
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Geändert von plata (03.11.2010 um 07:45 Uhr) Grund: link hinzugefügt
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  #48  
Alt 05.11.2010, 22:52
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Zitat:
Zitat von Vierzigplus Beitrag anzeigen
Wenn ein Arbeitgeber ein geeignetes Fahrzeug zur Verfügung stellen würde, ginge es ja noch.
Aber was bringt ein Dienstwagen, in dem ich meine Familie nicht mitnehmen kann oder der sonstwie nicht meinen Ansprüchen entspricht?
Nun, da gibt es viele Möglichkeiten. Die einfachste ist auf die Privatnutzung zu verzichten, es zwingt dich ja schließlich keiner den Wagen privat zu nutzen.
Dann gibt es noch die Möglichkeit den kleinen Zweitwagen abzuschaffen, und den großen, den man für Urlaub braucht, während der Woche von der Frau fahren zu lassen.
Oder man geht zum Chef, und verzichtet auf den Teil des Gehaltes den der große Dienstwagen mehr kostet als der kleinere, der von der Firma sonst angeschafft würde.

Viele Grüße

Volker
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  #49  
Alt 05.11.2010, 23:16
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Zitat:
Zitat von plata Beitrag anzeigen
Hier verstehe ich Deine Haltung nicht ganz. Folgende Situation:

Du bekommst von Deinem AG einen Firmenwagen; dieser wird für 3 Jahre geleast. Deine Tätigkeit besteht in der Durchführung von Projekten bei Kunden in ganz Europa vor Ort für die Dauer von 3-6 Monaten.

Nun ändert sich die steuerl. Gesetzgebung. Du kommst, wie mein Kollege, aus Hannover und arbeitest gerade an einem Projekt in München für ein halbes Jahr. Nun sollst Du 40.000 EUR an Steuern nachzahlen (die Du netto im Jahr gerade verdienst), während Deine Kollegen keine Probleme mit Ihren Finanzämtern haben, nur weil Dein Finanzamt eine andere Rechtsauffassung vertritt?

Würden sich alle Finanzämter in Deutschland gleichermassen an die Gesetzgebung halten, gäbe es viele Probleme dieser Art überhaupt nicht. Solange Nichtanwendungserlasse und abweichende Rechtsauffassungen existieren, hilft Dir auch der Steuerberater nicht weiter. Klagen dauern i.d.R. mehrere Jahre und kosten sehr viel Geld. Hier ein Beispiel, das zum Thema passt:

http://www.wiwo.de/finanzen/gerichts...oriert-406379/

Bitte verstehe das nicht als Kritik an Deiner Person - wie bereits gesagt, lese ich Deine Beiträge aus "erster Hand" sehr gerne.
Es hat sich 2008 zwar was geändert, aber nur zu Gunsten der Leute, die mehr als drei Monate am gleichen Ort, außerhalb der eigentlichen Arbeitsstätte, tätig werden.
Also der Kollege, der für 5 Monate in München tätig wird, wird ab 2008 besser gestellt als vorher.
Für die Zeit bis 2007 war die 3 Monatsgrenze nichts neues, keine Frage der Auslegung eines Finanzamtes, und musste jedem, der nur etwas mit Einkommensteuerrecht zu tun hat, bekannt sein. Ich kenne mehr Steuerklausuren mit, als ohne diese Problematik.
Wenn es dann in so einem Fall zu einer Nachzahlung kommt, würde ich den "Fehler" zuletzt beim Finanzamt suchen, und glaub mir, ich stehe dem Finanzamt wirklich kritisch gegenüber.

Viele Grüße

Volker
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  #50  
Alt 06.11.2010, 06:55
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Zitat:
Zitat von Volker Sch Beitrag anzeigen
Nun, da gibt es viele Möglichkeiten. Die einfachste ist auf die Privatnutzung zu verzichten, es zwingt dich ja schließlich keiner den Wagen privat zu nutzen.
Dann gibt es noch die Möglichkeit den kleinen Zweitwagen abzuschaffen, und den großen, den man für Urlaub braucht, während der Woche von der Frau fahren zu lassen.
Oder man geht zum Chef, und verzichtet auf den Teil des Gehaltes den der große Dienstwagen mehr kostet als der kleinere, der von der Firma sonst angeschafft würde.

Viele Grüße

Volker
Im Außendienst mit Homeoffice keine Privatnutzung des Dienstwagens? Keine Chance - da spielt das Finanzamt auf keinen Fall mit!
Da müßte ich mir das Fahrzeug immer vom Hof des Dienstherren holen - da spielt der nicht mit!

Im Konzern geht man nicht zum Chef und verhandelt über alternative Dienstwagen - da gibt es eine bundesweite Dienstwagen-Regelung, an die der Chef, der Chef vom Chef und auch der Chef vom Chef vom Chef dran gebunden sind.

Nebeneffekt beim Privat-PKW: Knöllchen bekommt man direkt und nicht vom Chef (OK, waren nur 2 in den letzten 3 Jahren)!
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Gruß
Stefan
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