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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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Themen-Optionen |
#26
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Das ist wirklich das Hauptproblem! Die Slowenen haben leider nicht soviel Küste wie die Kroaten. Darum gibt es schon seit Jahren eine Besitzstreit um ein Paar meter Küsten oberhalb von Kroatien. Slowenien ist und bleibt ein Transitland und das wissen die auch können die Leider auch nicht ändern. Das zeigt sich dann natürlich in dem Umgang mit Touristen die nach Kroatien reinfahren oder rausfahren. Gruß Robert P.s Meine sicht der Dinge!!!!!!!!!!!!
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MFG Robert Carpe diem |
#27
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Hallo,
wie läuft denn die ganze Geschichte mit einem selbstgebauten Boot? Bootspapiere existieren. Nachweis über Selbstbau exisitiert natürlich keiner, aber es ist offensichtlich, dass es sich nicht um ein Boot von der Stange handelt. Könnte aber ja genauso gut von einem gewerblichen Bootsbauer gekauft sein. Können ja nicht immer alle Rechnungen von den Holzplatten und Rigg mitführen......... Michael |
#28
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Da würde ich mal mit deinem zuständigen Zollamt sprechen, es gibt wohl eine Möglichkeit, dass du denen die Rechnungen für das Material vorlegst und dann eine Bescheinigung über die gezahlte MWST bekommst,
Siggi
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Der Restothread für meine Condor 55 "marsvin": https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=49473
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#29
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#30
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Hallo BF Gemeinde,
was ich auf den jetzigen Seiten nicht erkennen konnte ist die Situation eines Drittbesitzers mit einem Serienboot Bj.1996 der keine Originalrechnung hat und nur den Kaufvertrag vom Vorbesitzer bei dem üblicherweise keine MWSt. enthalten ist. Was habe ich für Möglichkeiten sehr korrekten Zöllnern die erforderlichen Unterlagen zu zeigen.
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zum Bayliner Tabellen Eintrag http://www.bayliner-tabelle.de Viele Grüße aus dem EN-Kreis Peter ![]() Versuchungen bekämpft man am besten mit Geldmangel u. Rheumatismus (J.Ringelnatz) |
#31
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Als volltauglicher Ersatz hilft die von mir bereits erwähnte Nämlichkeitsbescheinigung, die Du vom Zollamt Deines Wohnorts kriegst. Die ist als amtliches Papier wertvoller als jeder andere mögliche Nachweis. |
#32
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Laut Infobroschüre des Zolls gelten Boote, die vor 1985 gebaut wurden, als versteuert, guckst du:
6. Behandlung von Wassersportfahrzeugen 6.1 in der EU Wassersportfahrzeuge, die innerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und von dort ansässigen Bewohnern genutzt werden sollen, müssen sich im steuerrechtlich freien Verkehr befinden, d.h. die Umsatzsteuer muss für Altfahrzeuge in einem der EU-Mitgliedstaaten entrichtet worden sein. Dies gilt auch, wenn die Überführungsfahrt über die Hohe See erfolgt. Auf Verlangen der Zollbehörden ist hierüber ein geeigneter Nachweis vorzulegen. Für Wassersportfahrzeuge, die vor dem 01.01.1985 (für Schweden, Finnland und Österreich vor dem 01.01.1987; für Polen, Ungarn, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Malta, Zypern, Lettland, Litauen und Estland vor dem 01.05.1996; für Bulgarien und Rumänien vor dem 01.01.1999) innerhalb der EU in Betrieb genommen worden sind, wird die Versteuerung grundsätzlich unterstellt. hier ist der Link: http://www.kreuzer-abteilung.org/Public_PDF/Zoll-Merkblatt_1-09.PDF Siggi
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Der Restothread für meine Condor 55 "marsvin": https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=49473 |
#33
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Ich bedanke mich für die Warnung. Ich finde meine Ferienreisen spürbar erholsamer, seit ich die Länder meide, in denen ich mit Kontrollen, Bürokratie und Geldforderungen befürchten muß.
sea u in denmark
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#34
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Mir fällt da als einzige Möglichkeit ein: Du bist schwerreicher Mafioso und begibst Dich nur in Staaten, die von der Mafia kontrolliert werden und in denen die Bürokratie gnadenlos korrupt ist. Da kannst Du dann natürlich leicht durch eine relativ gerinfügige Spende an den Waisenfonds der Zöllner, Finanzbeamten und Polizisten erreichen, dass man Dich weder mit Kontrollen, Bürokratie und Geldforderungen behelligt. |
#35
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Dann guck dir nochmal seinen Nick an, dann wirst du dir vielleicht vorstellen können, in welchem Teil der Welt du dem Bootssport noch unbelästigt von Behörden nachgehen kannst, wo man keine Erlaubnis für das Befahren der Gewässer benötigst und auch kein Eintrittsgeld für Boot oder Mannschaft verlangt wird,
Siggi
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Der Restothread für meine Condor 55 "marsvin": https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=49473 |
#36
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da bin ich ja froh dass mein segelboot bj 1979 ist und auch eine entsprechende plakette am boot dies ausweist.
denke gerade an all die menschen die ihr boot bei ebay ersteigert haben und keinen kaufvertrag in der tasche haben. da wird manch einer eine böse überraschung erleben... |
#37
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ein Kaufvertrag nützt da überhaupt nichts....nur eine REchnung mit ausgewiesener MwSt.
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servus dieter _________________________________ ...egal um was es geht, der Fehler sitzt meist vorm Gerät!! ![]()
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#38
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Du glaubst ernsthaft, dass ausgerechnet Dänemark auf Zollkontrollen von Booten verzichtet, die von außerhalb der EU nach Dänemark einreisen? Und wenn Du mal nach dem Wörtchen "Luxussteuer" googelst: die wird in Dänemark nicht nur auf Autos, sondern auch auf Boote erhoben. Und die kommt dort zu den 25% MwSt noch dazu ....
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#39
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Aber das ist hier irrelevant. Hier geht es nicht darum, ob jemand einen Kaufvertrag hat, sondern darum, dass er nachweisen kann, dass irgend wann einmal einer der früheren Eigner (in der Regel der Ersteigner) MwSt beim Kauf bezahlt hat, die in der Rechnung auch als solche ausgewiesen war. Eine Kopie dieser alten Rechnung sollte man vorlegen können, und es gehört sich beim Verkauf eines Gebrauchtboots, dem neuen Käufer diesen Nachweis mit auszuhändigen. Das gehört ganz einfach zu den notwendigen Bootspapieren, die beim Kauf mit übergeben werden müssen. Wer sowas nicht hat und wessen Boot neuer ist als Bj 1985, der muss sich halt passende Ersatzpapiere beim Zoll besorgen, wenn er nicht Probleme an irgend welchen Grenzen kriegen will. Schlimm finde ich es nur, wenn hier im Forum die Zöllner von EU-Staaten, die nichts anderes tun als ihre Pflicht, diffamiert werden, und wenn dann wie im Titel dieses Threads sogar vor Staaten gewarnt wird, bei denen die Zollkontrollen rechtlich einwandfrei funktionieren. |
#40
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Hi Leute..
Darum ist es WICHTIG im Kaufvertrag: MwSt. bezahlt, oder MwSt NICHT bezahlt zu vermerken, und vom Verkäufer zu bestätigen. Sollte es zu einer Kontrolle an der Grenze kommen, gilt dieser Kaufvertrag. Es ist schon vorgekommen, dass der Zoll eine Nachverfolgung einleitet, und das Boot auf Grund der Hullnumber bis zum Erstbesitzer rückverfolgt. Sollte die MwSt. nicht entrichtet worden sein, wird der aktuelle Besitzer belangt. Dieser kann nun den Verkäufer auf Grund des falschen Eintrages im Kaufvertrag klagen. In Österreich schon öfters so parktiziert worden. |
#41
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#42
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Ich habe schon einige Boote aus D nach Ö geholt. Jedesmal war es - nicht wegen der MwSt sondern wegen CE*) - ein recht komplizierter Weg, den "Nachweis" zu erbringen, dass das Boot vor dem CE-Stichtag in der EU in Verkehr gebracht war, da zB die WSAs in D (im Gegensatz zu den Behörden in Ö) keine Aufzeichnungen über die Registrierungen führen. Es hat sich als völlig unmöglich herausgestellt, aufgrund einer HID - ja noch nicht einmal aufgrund eines Kennzeichens - herauszufinden, wer der Vorbesitzer vor dem aktuellen WSA-Kennzeichen war. Auf Anfrage hat ein WSA mir schriftlich mitgeteilt, dass solche Aufzeichnungen nicht geführt werden. Eine völlig gleichlautende Auskunft habe ich aus den Niederlanden bekommen, wo unsere aktuelle Albin ursprünglich herkam. Das NL-Kennzeichen aus den 1970er Jahren war uns bekannt. Den NL Behörden war es unmöglich zu dem Kennzeichen auch nur irgendwelche Daten zu liefern. In Ö ist der "Lebenslauf" eines Bootes ähnlich lückenlos dokumentiert wie jener eine Autos. Dies ist ganz offensichtlich weder in D noch in den NL so. Im Einzelfall und zumal für Österreich würde ich dein Bedenken durchaus teilen, generell halte ich das Problem allerdings für überschaubar und mit wenigen - bereits genannten - Maßnahmen kontrollierbar. *) Bj des Bootes zB 1985, WSA-Registrierung des letzten Besitzers zB 2003. Vor drei Jahren hat das der NÖ LReg als Nachweis hinsichtlich des "Inverkehrbringens" noch nicht gereicht: "Wir wollen nicht wissen, ob das Boot NACH dem 16.6.98 sondern VOR dem 16.6.98 in der EU war ..." Wie man hört, reicht in der Zwischenzeit allerdings auch ein neueres Kennzeichen, weil die Behörden offenbar davon ausgehen, dass ein deutsches WSA seinerseits zB 2003 überprüft hat, ob diese Bedingung erfüllt worden war.
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#43
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Jetzt hätte ich auch mal eine Frage dazu, wie wäre es denn wenn das Boot in HR gekauft wird (ohne bezahlte Mwst., aber mit deutscher Zulassung) und anschließend fahre ich es einfach nach Italien, rauskranen, auf den LKW und ab nach Deutschland.
Da sollte doch die Möglichkeit einer Kontrolle eher gegen Null gehen... Und wenn es erstmal daheim ist....
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Gruß Stefan |
#44
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Naja, sobald du den italienischen Hafen anfährst, ist die MwSt. fällig.
Und ich denke bei Kranen kommt die "Guardia di Financa" vorbei, nicht umsonst haben die die größte Schiffsflotte an der Italienischen Küste. Also so einfach ist das nicht, aber durchaus möglich ![]() Bernd
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Euer boote-forum.de Admin Bernd
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#45
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Hallo Stefan,
wenn es einmal daheim ist, dann lass es solange daheim bis HR in der EU ist und keine Kontrollen mehr gemacht werden... sobald es stichprobenmässig kontrolliert wird bist fällig... ![]() Grüße Christian |
#46
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@Christian, habe das auch nicht vor, ist nur interessehalber. Ach ja, wenn der Zoll mitliest...... ich bin Österreicher ![]() ![]()
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Gruß Stefan |
#47
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Stefan,
das war ja auch nur rein theoretisch gedacht... die werden eh die Papiere vom LKW kontrollieren, Italien ist da ganz speziell was ich gehört habe und dann werden die schon fragen wie das mit der Mwst. ist... ![]() Ich mach mir da gar keinen Kopf, wenn HR in die Eu kommt (was sicher noch das ein oder andere Jährchen dauert) gibts einfach ne Zulassung in Malta, Gibraltar, Cayman Islands oder in USA ... Grüße nach Österreich ![]() Christian
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#48
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Dann gebe es ja noch die Möglichkeit in Slowenien zu Kranen, wie würde es dann da ausschauen?
Wird da am Kran auch kontrolliert? LKW würde dann nach Österreich auch nicht über Italien fahren müssen ![]()
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Gruß Stefan |
#49
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Bernd
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Euer boote-forum.de Admin Bernd
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#50
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